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OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahrung des Sachlichkeitsgebots bei Äußerungen eines Pressesprechers einer Behörde über Dritte in der Öffentlichkeit und deren Vereinbarkeit mit dem Schutz der Meinungsfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wahrung des Sachlichkeitsgebots bei Äußerungen eines Pressesprechers einer Behörde über Dritte in der Öffentlichkeit und deren Vereinbarkeit mit dem Schutz der Meinungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 01.04.2010 - 2 V 177/10
- OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3738
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal
Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10
Es handelt sich vielmehr um eine wertende Meinungsäußerung; hiervon geht zutreffend auch das von dem Antragsteller vorgelegte Gutachten des VPräsLG a. D. ... vom 15.02.2010 aus (Seite 13; zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil vgl. BGH, U. v. 03.02.2009 - VI ZR 36/07 -NJW 2009, 1872 ). - BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10
Das Bundesverfassungsgericht hat auf diesen Gesichtspunkt ausdrücklich hingewiesen, seinerzeit bezogen auf Kennzeichenanzeigen bei Halte- und Parkverstößen, wo die genannte Grenze der Ermittlungstätigkeit den Gesetzgeber veranlasst hatte, den Halter, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gemäß § 25 a StVG zumindest zu den Verfahrenskosten heranzuziehen (BVerfG, B. v. 01.06.1989 - 2 BvR 239/88 u.a. - BVerfGE 80, 109 = NJW 1989, 2679 ). - VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10
Wo die Grenzen der zulässigen Äußerung und - bei gegen die betreffende öffentliche Einrichtung gerichteten Angriffen - das Recht zu einem angemessenen "Gegenschlag" zu ziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BayVGH, B. v. 24.05.2006 - 4 CE 06.1217 - [...], m.w.N.).
- VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10
Verletzende Äußerung durch Pressesprecher eines Senators
Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde vom OVG Bremen mit Beschluss vom 24.08.2010 (1 B 112/10) zurückgewiesen, da ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht worden sei.Wegen des Vortrags der Parteien im Einzelnen sowie zur weiteren Darstellung des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Gerichtsakten 2 K 582/10 und 2 V 177/10; OVG 1 B 112/10 verwiesen.
Als Wertung stellt sie eine Meinungsäußerung der Beklagten dar (OVG Bremen, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 B 112/10).
Grundrechte sind vom Staat zu schützen, der Staat selber kann aber nicht Träger von Grundrechten sein (siehe auch OVG Bremen, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 B 112/10).
Die Kammer folgt der Auffassung des OVG Bremen (Beschluss vom 24.08.2010 - 1 B 112/10), dass den Erklärungen des Klägers eine gewisse Doppeldeutigkeit anhaftete.
Dass das OVG Bremen in seinem Beschluss vom 24.08.2010 ( 1 B 112/10) vor diesem Hintergrund - wenn auch nur im Rahmen eines Eilverfahrens nach summarischer Prüfung - zu der Auffassung gelangte, die Äußerung des Pressesprechers der Umweltbehörde bewege sich mit Rücksicht auf die konkreten Umstände des Falles noch innerhalb der rechtlichen Bindungen und insbesondere sei nicht das Sachlichkeitsgebot verletzt, vermag das erkennende Gericht nicht nachzuvollziehen.
Letztlich wird sie sich durch die Entscheidung des OVG Bremen vom 24.08.2010 (1 B 112/10) bestätigt sehen, eine solche Äußerung auch wiederholen zu dürfen.
Außerdem weicht das Gericht im Ergebnis von der Entscheidung des OVG Bremen vom 24.8.2010 (1 B 112/10) im Eilverfahren ab (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
- BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer …
Wo die Grenzen der zulässigen Äußerung zu ziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. März 1996 - 8 B 33/96, juris Rn. 5; VGH München, BeckRS 2009, 37019 mwN; OVG Bremen, NJW 2010, 3738). - OVG Bremen, 31.05.2021 - 1 B 150/21
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen hoheitliche Äußerungen über …
Das verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe steht, Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden und Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern fußen und weder auf sachfremden Erwägungen beruhen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.12.2015 - 1 B 95/15, juris Rn. 28; Beschl. v. 24.08.2010 - 1 B 112/10, NJW 2010, 3738 ).
- OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
Unterlassung und Widerruf von Äußerungen eines Senators - Salafismus; …
Das verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe steht, Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern fußen und weder auf sachfremden Erwägungen beruhen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (vgl. zu allem Beschl. des Senats vom 24.08.2010 - 1 B 112/10, NJW 2010, 3738 ). - OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds
Wo die Grenzen der zulässigen Äußerung zu ziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.(vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 6/16 - BayVGH, Beschluss vom 24.5.2006 - 4 CE 06.1217; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24.8.2010 - 1 B 112/10 - juris). - VG Gießen, 31.01.2013 - 8 K 3461/11
Zum Unterlassungsanspruch hinsichtlich ehrverletzender Äußerungen
Dies verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe steht, Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern fußen und weder auf sachfremden Erwägungen beruhen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (vgl. OVG Bremen, B. v. 24.08.2010 - 1 B 112/10 -, juris, Rdnr. 3). - VGH Bayern, 03.05.2011 - 4 CE 11.341
Einstweilige Anordnung; Unterlassungsanspruch; Äußerungen von Mitarbeitern einer …
Vielmehr hat es zutreffend die Rechtsprechung des Senats (vom 24.5.2006 Az. 4 CE 06.1217 ) und des OVG Bremen (vom 24.8.2010 NJW 2010, 3738) zugrunde gelegt. - VG Augsburg, 26.01.2011 - Au 7 E 10.2008
Zulässigkeit von amtlichen Äußerungen; Sachlichkeitsgebot; Unterlassungsanspruch
Wo die Grenzen der zulässigen Äußerung und - bei gegen die betreffende öffentliche Einrichtung gerichteten Angriffen - das Recht zu einem angemessenen "Gegenschlag" zu ziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (so OVG Bremen vom 24.8.2010 - 1 B 112/10 m.w.N.).