Rechtsprechung
   OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18329
OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10 (https://dejure.org/2010,18329)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.08.2010 - 1 B 112/10 (https://dejure.org/2010,18329)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. August 2010 - 1 B 112/10 (https://dejure.org/2010,18329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung des Sachlichkeitsgebots bei Äußerungen eines Pressesprechers einer Behörde über Dritte in der Öffentlichkeit und deren Vereinbarkeit mit dem Schutz der Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung des Sachlichkeitsgebots bei Äußerungen eines Pressesprechers einer Behörde über Dritte in der Öffentlichkeit und deren Vereinbarkeit mit dem Schutz der Meinungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3738
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10
    Es handelt sich vielmehr um eine wertende Meinungsäußerung; hiervon geht zutreffend auch das von dem Antragsteller vorgelegte Gutachten des VPräsLG a. D. ... vom 15.02.2010 aus (Seite 13; zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil vgl. BGH, U. v. 03.02.2009 - VI ZR 36/07 -NJW 2009, 1872 ).
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat auf diesen Gesichtspunkt ausdrücklich hingewiesen, seinerzeit bezogen auf Kennzeichenanzeigen bei Halte- und Parkverstößen, wo die genannte Grenze der Ermittlungstätigkeit den Gesetzgeber veranlasst hatte, den Halter, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gemäß § 25 a StVG zumindest zu den Verfahrenskosten heranzuziehen (BVerfG, B. v. 01.06.1989 - 2 BvR 239/88 u.a. - BVerfGE 80, 109 = NJW 1989, 2679 ).
  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10
    Wo die Grenzen der zulässigen Äußerung und - bei gegen die betreffende öffentliche Einrichtung gerichteten Angriffen - das Recht zu einem angemessenen "Gegenschlag" zu ziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BayVGH, B. v. 24.05.2006 - 4 CE 06.1217 - [...], m.w.N.).
  • VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10

    Verletzende Äußerung durch Pressesprecher eines Senators

    Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde vom OVG Bremen mit Beschluss vom 24.08.2010 (1 B 112/10) zurückgewiesen, da ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht worden sei.

    Wegen des Vortrags der Parteien im Einzelnen sowie zur weiteren Darstellung des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Gerichtsakten 2 K 582/10 und 2 V 177/10; OVG 1 B 112/10 verwiesen.

    Als Wertung stellt sie eine Meinungsäußerung der Beklagten dar (OVG Bremen, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 B 112/10).

    Grundrechte sind vom Staat zu schützen, der Staat selber kann aber nicht Träger von Grundrechten sein (siehe auch OVG Bremen, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 B 112/10).

    Die Kammer folgt der Auffassung des OVG Bremen (Beschluss vom 24.08.2010 - 1 B 112/10), dass den Erklärungen des Klägers eine gewisse Doppeldeutigkeit anhaftete.

    Dass das OVG Bremen in seinem Beschluss vom 24.08.2010 ( 1 B 112/10) vor diesem Hintergrund - wenn auch nur im Rahmen eines Eilverfahrens nach summarischer Prüfung - zu der Auffassung gelangte, die Äußerung des Pressesprechers der Umweltbehörde bewege sich mit Rücksicht auf die konkreten Umstände des Falles noch innerhalb der rechtlichen Bindungen und insbesondere sei nicht das Sachlichkeitsgebot verletzt, vermag das erkennende Gericht nicht nachzuvollziehen.

    Letztlich wird sie sich durch die Entscheidung des OVG Bremen vom 24.08.2010 (1 B 112/10) bestätigt sehen, eine solche Äußerung auch wiederholen zu dürfen.

    Außerdem weicht das Gericht im Ergebnis von der Entscheidung des OVG Bremen vom 24.8.2010 (1 B 112/10) im Eilverfahren ab (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Wo die Grenzen der zulässigen Äußerung zu ziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 1996 - 8 B 33/96, juris Rn. 5; VGH München, BeckRS 2009, 37019 mwN; OVG Bremen, NJW 2010, 3738).
  • OVG Bremen, 31.05.2021 - 1 B 150/21

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen hoheitliche Äußerungen über

    Das verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe steht, Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden und Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern fußen und weder auf sachfremden Erwägungen beruhen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.12.2015 - 1 B 95/15, juris Rn. 28; Beschl. v. 24.08.2010 - 1 B 112/10, NJW 2010, 3738 ).
  • OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen eines Senators - Salafismus;

    Das verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe steht, Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern fußen und weder auf sachfremden Erwägungen beruhen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (vgl. zu allem Beschl. des Senats vom 24.08.2010 - 1 B 112/10, NJW 2010, 3738 ).
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds

    Wo die Grenzen der zulässigen Äußerung zu ziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.(vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 6/16 - BayVGH, Beschluss vom 24.5.2006 - 4 CE 06.1217; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24.8.2010 - 1 B 112/10 - juris).
  • VG Gießen, 31.01.2013 - 8 K 3461/11

    Zum Unterlassungsanspruch hinsichtlich ehrverletzender Äußerungen

    Dies verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe steht, Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern fußen und weder auf sachfremden Erwägungen beruhen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (vgl. OVG Bremen, B. v. 24.08.2010 - 1 B 112/10 -, juris, Rdnr. 3).
  • VGH Bayern, 03.05.2011 - 4 CE 11.341

    Einstweilige Anordnung; Unterlassungsanspruch; Äußerungen von Mitarbeitern einer

    Vielmehr hat es zutreffend die Rechtsprechung des Senats (vom 24.5.2006 Az. 4 CE 06.1217 ) und des OVG Bremen (vom 24.8.2010 NJW 2010, 3738) zugrunde gelegt.
  • VG Augsburg, 26.01.2011 - Au 7 E 10.2008

    Zulässigkeit von amtlichen Äußerungen; Sachlichkeitsgebot; Unterlassungsanspruch

    Wo die Grenzen der zulässigen Äußerung und - bei gegen die betreffende öffentliche Einrichtung gerichteten Angriffen - das Recht zu einem angemessenen "Gegenschlag" zu ziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (so OVG Bremen vom 24.8.2010 - 1 B 112/10 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht