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   BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10   

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https://dejure.org/2010,736
BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10 (https://dejure.org/2010,736)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2010 - VIII ZR 78/10 (https://dejure.org/2010,736)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10 (https://dejure.org/2010,736)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 573 Abs 3 S 1 BGB
    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung mangels Angebots einer freiwerdenden Alternativwohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 573 Abs 3 S 1 BGB
    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung mangels Angebots einer freiwerdenden Alternativwohnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Begründung der Kündigung eines Mietvertrags aufgrund Eigenbedarfs; Pflichten eines Vermieters gegenüber dem Mieter während der laufenden Kündigungsfrist im Falle einer Eigenbedarfskündigung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anbietpflicht des Vermieters bei Eigenbedarfskündigung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtsmissbräuchlich, wenn eine freistehende Wohnung im Haus nicht angeboten wird.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationspflichten des Vermieters nach Eigenbedarfskündigung; Anbietpflicht einer vergleichbaren frei werdenden Wohnung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung mangels Angebots einer freiwerdenden Alternativwohnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung mangels Angebots einer freiwerdenden Alternativwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Begründung der Kündigung eines Mietvertrags aufgrund Eigenbedarfs; Pflichten eines Vermieters gegenüber dem Mieter während der laufenden Kündigungsfrist im Falle einer Eigenbedarfskündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbietpflicht einer Alternativwohnung bei Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer vergleichbaren Wohnung nach einer Eigenbedarfskündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenbedarfskündigung und die freiwerdende Alternativwohnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Vermieter muss freigewordene Wohnung anbieten

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zur Eigenbedarfskündigung - Wer ist im Recht?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer vergleichbaren Wohnung nach einer Eigenbedarfskündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angebot einer Alternativwohnung nach Eigenbedarfskündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigenbedarfskündigung unwirksam - Wird im gleichen Haus eine Wohnung frei, müssen Vermieter die Mieter informieren

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Anbietpflicht des Vermieters bei Eigenbedarfskündigung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung über eine vor Ablauf der Kündigungsfrist frei werdende, vergleichbare Wohnung im selben Haus informieren

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer vergleichbaren Wohnung nach einer Eigenbedarfskündigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Informationspflichten eines Vermieters bei Eigenbedarfskündigung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Anbieten einer Alternativwohnung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Angebot einer vergleichbaren Wohnung bei Eigenbedarf

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer vergleichbaren Wohnung nach einer Eigenbedarfskündigung

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Mein Haus ist meine Burg

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigungen eingeschränkt

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung nicht durchsetzbar, wenn Vermieter freiwerdende Wohnung im Haus nicht anbietet

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss nach Kündigung freiwerdende Wohnung anbieten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss nach Eigenbedarfskündigung frei werdende Wohnung anbieten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer vergleichbaren Wohnung nach einer Eigenbedarfskündigung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Angebot einer vergleichbaren Wohnung bei Eigenbedarfskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Informationspflicht des Vermieters nach Eigenbedarfskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Wohnungs-Verschaffungspflicht des Vermieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angebot einer Alternativwohnung bei Eigenbedarfskündigung

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Eigenbedarf: Vermieter muss Alternativwohnung anbieten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnraum bei Eigenbedarfskündigung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Vermieter muss auf freie Wohnung hinweisen // Bundesgerichtshof urteilt zu Eigenbedarfskündigungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Informationspflicht über Freiwerden von Vergleichwohnraum

Besprechungen u.ä. (4)

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung bei freiwerdender Wohnung innerhalb der Kündigungsfrist

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter aufgepasst: Zu den Informationspflichten im Fall des Freiwerdens einer vergleichbaren Wohnung nach Eigenbedarfskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss Kündigung wegen Eigenbedarfs begründet werden? (IMR 2010, 507)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sieht die Anbietpflicht einer Alternativwohnung bei Eigenbedarfskündigung konkret aus? (IMR 2010, 508)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3775
  • NZM 2011, 30
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht es bei einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung aus, dass der Vermieter für seinen Willen, in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine begünstigte Person dort wohnen zu lassen, vernünftige Gründe hat (Senatsbeschluss vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, BGHZ 103, 91, 96).

    Dabei genügt es, wenn für den Willen des Vermieters in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine begünstigte Person dort wohnen zu lassen, ein vernünftiger, nachvollziehbarer Grund besteht (Senatsbeschluss vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, aaO S. 95 ff.; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 1).

    Insbesondere kann den Eltern/Vermietern nicht entgegengehalten werden, das Kind sei im elterlichen Haus ausreichend untergebracht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, aaO).

  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 276/02

    Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10
    Andernfalls ist die ausgesprochene Kündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam (Senatsurteile vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2; vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, NJW 2006, 220 Rn. 12).

    Ausnahmsweise ist eine (berechtigte) Eigenbedarfskündigung daher dann rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vermieter eine vergleichbare andere Wohnung im selben Anwesen oder in derselben Wohnanlage zur Verfügung steht und er diese dem Mieter nicht anbietet, obwohl er die Wohnung erneut vermieten will (Senatsurteil vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02 aaO).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10
    Es ist Sache des Mieters, über die Eignung einer Wohnung für seine persönlichen Zwecke zu entscheiden (BVerfG, NJW 1992, 1220, 1221).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10
    Dabei genügt es, wenn für den Willen des Vermieters in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine begünstigte Person dort wohnen zu lassen, ein vernünftiger, nachvollziehbarer Grund besteht (Senatsbeschluss vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, aaO S. 95 ff.; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 1).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10
    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so benennt, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (Senatsurteile vom 16. Januar 2008 - VIII ZR 254/06, NZM 2008, 281 Rn. 24; vom 27. Juni 2006 - VIII ZR 271/06, NJW 2007, 2845 Rn. 23).
  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04

    Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10
    Andernfalls ist die ausgesprochene Kündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam (Senatsurteile vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2; vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, NJW 2006, 220 Rn. 12).
  • BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 254/06

    Voraussetzungen der Kündigung von Mietverhältnissen in einer von einer Bank in

    Auszug aus BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10
    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so benennt, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (Senatsurteile vom 16. Januar 2008 - VIII ZR 254/06, NZM 2008, 281 Rn. 24; vom 27. Juni 2006 - VIII ZR 271/06, NJW 2007, 2845 Rn. 23).
  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15

    Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters

    Der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern sich diese im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet (Bestätigung von Senat, Urteile vom 9. Juli 2003, VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2, sowie VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463 unter II 1; vom 9. November 2005, VIII ZR 339/04, BGHZ 165, 75, 79; vom 4. Juni 2008, VIII ZR 292/07, NJW 2009, 1141 Rn. 12; vom 13. Oktober 2010, VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14 und vom 21. Dezember 2011, VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 Rn. 24).

    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats hat der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern diese sich im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet und er sie erneut vermieten will (Senatsurteile vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2, sowie VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463 unter II 1; vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, BGHZ 165, 75, 79; vom 4. Juni 2008 - VIII ZR 292/07, NJW 2009, 1141 Rn. 12; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14; vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 Rn. 24).

    Diese - auch weiterhin zu bejahende - Anbietpflicht beruht auf der Erwägung, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Folgen einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung für den Mieter so gering wie möglich zu halten (Senatsurteile vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, aaO; vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, aaO; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, aaO).

    Zwar wird der Vermieter durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen, weshalb eine entsprechende Entscheidung des Vermieters grundsätzlich zu respektieren ist (BVerfGE 89, 1, 9; Senatsurteile vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, BGHZ 204, 216 Rn. 14; vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, aaO; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, aaO; vgl. auch Senatsbeschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 178/15, WuM 2016, 628 Rn. 17).

    Dennoch ergibt sich aus der besonderen Bedeutung, die der Wohnung als Mittelpunkt der persönlichen Existenz eines Menschen zukommt und dem Besitzrecht des Mieters einen eigentumsgleichen Rang im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verleiht (st. Rspr.; BVerfGE 89, 1, 5 f.; BVerfG, NZM 2011, 479, 480), eine gesteigerte Pflicht zur Rücksichtnahme für den Vermieter (Senatsurteile vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, aaO; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, aaO).

    In diesen Fällen löst die Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund der besonderen Bedeutung, die der Wohnung als Mittelpunkt der persönlichen Existenz eines Menschen zukommt (vgl. Senatsurteil vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, aaO), zwar vertragliche Rücksichtnahmepflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB gegenüber dem betroffenen Mieter (vgl. bereits Senatsurteile vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, aaO S. 79; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, aaO Rn. 9, 14; ähnlich Staudinger/Rolfs, aaO, § 573 Rn. 135; MünchKommBGB/Häublein, aaO) aus, die bis zum Vertragsende fortwirken (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 311/02, aaO unter II 2).

  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12

    Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Ob dies - wie es im damaligen Senatsurteil möglicherweise anklingt - im Rahmen der Wirksamkeit der Kündigung oder - was aus systematischen Gründen näher liegen dürfte - im Rahmen von § 242 BGB zu prüfen ist, weil sich die Berufung auf eine wirksam ausgesprochene Kündigung aufgrund nachträglich eingetretener Umstände im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich darstellen kann (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14, zur Anbietpflicht), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14

    Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und

    Die weitere Frage, ob die Verletzung einer etwaigen Anbietpflicht die Eigenbedarfskündigung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt, wie der Senat in der Vergangenheit angenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14 f.) oder ob eine derartige Pflichtverletzung nur zu Schadensersatzansprüchen führt, bedarf hier deshalb keiner Entscheidung.
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 178/15

    Gehörsverletzung: Wahrunterstellung nur eines unwesentlichen Teils des

    Zwar ist bei der Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich die Entscheidung des Vermieters, welche der ihm gehörenden Wohnungen er nutzen will, zu respektieren (Senatsurteile vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14; vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 166/11

    Neues Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz: Beeinflussung des

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats hat der wegen Eigenbedarfs berechtigt kündigende Vermieter dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern diese sich im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet und er sie erneut vermieten will; andernfalls ist die ausgesprochene Kündigung rechtsmissbräuchlich und unwirksam (Senatsurteile vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14; vom 4. Juni 2008 - VIII ZR 292/07, NJW 2009, 1141 Rn. 11 f.; vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2, 3, und VIII ZR 311/02, NJW 2003, 2604 unter II 1, 2).
  • AG München, 27.10.2020 - 473 C 2138/20

    Räumungsfrist von 4 Monaten unter Berücksichtigung der coronabedingten

    Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt nach § 573 Abs. 2 S. 2 BGB insbesondere dann vor, wenn der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (BGH, NJW 2010, 3775).

    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Alternativwohnung bis zu 35 Prozent kleiner oder größer ist (vgl. BGH NJW 2010, 3775, wonach eine Vergleichbarkeit einer frei werdenden Zwei-Zimmer-Wohnung von circa 60 m 2 mit der gekündigten Ein-Zimmer-Wohnung von circa 40 m 2 Größe nicht von vornherein ausgeschlossen ist).

  • LG Itzehoe, 07.11.2014 - 9 S 77/13

    Auf welche Wohnungen ersteckt sich die Anbietpflicht des Vermieters?

    Die Pflicht des Vermieters zur Anbietung einer freigewordenen Alternativwohnung nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung besteht nur für solche Wohnungen, die er auch fortan vermieten will (Anschluss an ständige Rechtsprechung des BGH, NJW 2010, 3775 = NZM 2011, 30 = WuM 2010, 757 = IMR 2010, 508).*).

    Die Pflicht des Vermieters zur Anbietung einer freigewordenen Alternativwohnung nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung besteht nur für solche Wohnungen, die er auch fortan vermieten will (Anschluss an ständige Rechtsprechung des BGH, NJW 2010, 3775 = NZM 2011, 30 = WuM 2010, 757 = IMR 2010, 508).*).

    Der Kläger benötigt die Wohnung auch für seine Tochter, denn er hat vernünftige, nachvollziehbare Gründe dafür, sie mit ihrer Familie in dem Objekt wohnen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10 Rn. 11, WuM 2010, 757 f.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtsmissbräuchlich sein, wenn Vermieter es unterlässt, dem Mieter eine andere ihm zur Verfügung stehende freie Wohnung im selben Haus zur Anmietung anzubieten (BGH, Urt. v. 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, WuM 2003, 464 f.; Urt. v. 9. Juli 2003 - VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463, 464; Urt. v. 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10 Rn. 14, WuM 2010, 757).

  • LG München I, 28.02.2020 - 14 S 12060/19

    Räumung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfskündigung nach Zwangsversteigerung

    Angaben zu den bisherigen Wohnverhältnissen der Person(en), zu deren Gunsten Eigenbedarf geltend gemacht wird, sind grundsätzlich nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 13.10.2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775).
  • AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21

    Die Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus rechtfertigt hier die Kündigung

    Diesem Zweck wird im allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (BGH NJW 10, 3775; 17, 1474).
  • LG Berlin, 15.11.2016 - 67 S 247/16

    Wohnraummiete: Begründungspflicht bei Eigenbedarfskündigung; Heilung einer

    Auch die pauschale Angabe, derzeit bei Freunden zu wohnen, ist zu unkonkret und nicht nachprüfbar, da sich daraus keinerlei Einzelheiten der genauen Wohnsituation ergeben und nicht klar ist, ob beispielsweise ein (Unter-) Mietvertrag besteht, wie groß der ihm zur Verfügung stehende Wohnraum ist, ob es sich nur um eine Notlösung handelt, etc. Zudem ist anders als im Fall der Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines volljährig werdenden Kindes (BGH - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775, darauf bezieht sich das von dem Amtsgericht herangezogene Zitat im Schmidt/Futterer-Blank), das seinen eigenen Hausstand begründen soll, nicht ohne weiteres nachvollziehbar, inwiefern der Kläger die streitbefangene Wohnung für sich selbst zu Wohnzwecken tatsächlich benötigt.
  • LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Berufung des Mieters auf die Verletzung

  • LG München I, 10.07.2019 - 14 S 15871/18

    Eigenbedarfskündigung

  • LG Itzehoe, 20.12.2013 - 9 S 31/13

    Wohnraummiete: Weiterverfolgung einer vom Veräußerer ausgesprochenen

  • LG München I, 27.11.2019 - 14 S 11886/19

    Unwirksame Eigenbedarfskündigung bei vorgeschobenen Eigenbedarf zur

  • AG Köln, 08.10.2012 - 222 C 488/11

    Familienplanung des Eigentümers und seiner Lebensgefährtin berechtigt zur

  • LG Berlin, 18.10.2013 - 63 S 87/13

    Eigenbedarfskündigung setzt "Eigenbedarf" voraus!

  • LG Berlin, 07.08.2014 - 67 S 280/14

    Wohnraummiete: Anwendbarkeit der Neuregelung zur Kündigungsbeschränkung bei

  • AG Köln, 16.12.2015 - 221 C 282/15

    Vermieter muss auch "ungeeignete" Alternativwohnung anbieten!

  • LG Bonn, 13.10.2014 - 6 S 80/14

    Herausgabe und Räumung von Wohnraum in einer Wohnanlage nach einer Kündigung

  • LG Köln, 12.11.2019 - 1 S 68/19
  • LG Berlin, 12.12.2013 - 67 S 629/12
  • LG München I, 13.04.2016 - 14 S 13889/15

    Kündigung wegen Eigenbedarfs durch eine GbR

  • AG Eutin, 02.02.2016 - 23 C 862/15

    Eigenbedarf: Vorübergehende Wohnnutzung bei Besuchen ist ausreichend!

  • LG Berlin, 16.04.2015 - 67 S 14/15

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung mangels

  • AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
  • AG Lennestadt, 18.08.2016 - 3 C 460/15

    Eigenbedarf, Herztransplantation, Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den

  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.09.2013 - 213 C 121/13

    Eigenbedarfskündigung ist als rechtsmissbräuchlich und unwirksam anzusehen, wenn

  • LG Hamburg, 05.09.2018 - 316 S 58/18

    Wohnraummiete: Treuwidrigkeit einer wirksamen ordentlichen Kündigung wegen

  • AG Gießen, 28.04.2011 - 48 C 180/10

    Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters: Rechtsmissbrauch?

  • LG Essen, 07.12.2017 - 10 S 83/17

    Zur Kautionsrückzahlung bei noch nicht fälliger Betriebskostenabrechnung / Zur

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