Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige; Einführung eines privaten Gutachtens in den Prozess durch Einarbeitung des Inhalts der fachlichen Stellungnahme eines Dritten in den Beteiligtenvortrag
- Judicialis
VwGO § 162 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 162 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige; Einführung eines privaten Gutachtens in den Prozess durch Einarbeitung des Inhalts der fachlichen Stellungnahme eines Dritten in den Beteiligtenvortrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erstattungsfähigkeit: Aufwendungen für private Sachverständige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige; Einführung eines privaten Gutachtens in den Prozess durch Einarbeitung des Inhalts der fachlichen Stellungnahme eines Dritten in den Beteiligtenvortrag
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 21.02.2008 - 5 A 1573/04
- VG Oldenburg, 03.04.2008 - 5 A 1573/04
- OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08
Papierfundstellen
- NJW 2010, 391
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07
Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08
Für die Erstattungsfähigkeit eines eingeholten privaten Gutachtens ist jedoch zu fordern, dass das Gutachten in den Prozess eingeführt wird, in der Regel durch Vorlage im gerichtlichen Verfahren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.1.2008 - 8 E 1152/07 -, NVwZ-RR 2008, 503 m.w.N.).Soweit von einem Fachbeistand nur gegenüber einem Prozessbeteiligten oder dessen Bevollmächtigten schriftlich oder mündlich Stellungnahmen abgegeben wurden, stellen diese als bloße Vorbereitungshandlungen keine im Sinne des Gesetzes notwendigen Auslagen dar (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.1.2008, a.a.O.; ferner BayVGH, Beschl. v. 13.11.2008 - 22 M 08.2699 -, juris).
Die Höhe der nach § 162 Abs. 1 VwGO notwendigen Aufwendungen ist bei der Einschaltung eines privaten Gutachters zwar grundsätzlich nicht auf die Kosten eines vom Gericht beauftragten Gutachters beschränkt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.1.2008 - 8 E 1152/07 -, a.a.O.), der Erstattungsbetrag von 0, 30 EUR/km entspricht jedoch der mit Rechnung vom 17. Oktober 2005 für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 13. Oktober 2005 geltend gemachten Fahrtkostenpauschale.
- BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92
Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08
Die prozessuale Mitwirkungspflicht eines Beteiligten kann in bestimmten Fallkonstellationen, in denen das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, sogar gebieten, sich selbst sachkundig zu machen, notfalls sogar mit Hilfe eines selbst in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens, dessen Kosten je nach Ausgang des Verfahrens erstattungsfähig sein können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.3.1992 - BVerwG 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268). - BVerwG, 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach in Vorlagetretung des Bürgervereins …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08
Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Prozessverlauf nachträglich als unnötig herausstellt (BVerwG, Beschl. v. 24.7.2008 - 4 KSt 1008/07, 4 A 1073/04 -, JurBüro 2008, 597-598). - VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08
Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, NVwZ-RR 2002, 315-316 m.w.N.). - VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08
Soweit von einem Fachbeistand nur gegenüber einem Prozessbeteiligten oder dessen Bevollmächtigten schriftlich oder mündlich Stellungnahmen abgegeben wurden, stellen diese als bloße Vorbereitungshandlungen keine im Sinne des Gesetzes notwendigen Auslagen dar (…OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.1.2008, a.a.O.; ferner BayVGH, Beschl. v. 13.11.2008 - 22 M 08.2699 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 9 E 572/16
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Beteiligten für Privatgutachten; …
vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2008 - 8 E 1152/07 -, NVwZ-RR 2008, 966, juris Rdnr. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 12 OA 129/08 -, NJW 2010, 391, juris Rdnr. 10, jeweils m. w. N. - OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger …
Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 02.12.2009 - 12 OA 129/08 -, juris Rdnr. 10 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18
Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigen
Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (…vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, juris Rn. 4;… Bay. VGH, Beschl. v. 13.11.2008, a. a. O., Rn. 13).
- OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20
Aufwendungen; Erstattungsfähigkeit; Privatgutachten; Stundensatz; Zeitpunkt
Die Erstattungsfähigkeit der für die Einholung eines privaten Gutachtens getätigten Aufwendungen setzt voraus, dass das Gutachten in den Prozess eingeführt worden ist, in der Regel durch Vorlage im gerichtlichen Verfahren (Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, NJW 2010, 391; OVG NRW, Beschl. v. 4.1.2008 - 8 E 1152/07 -, DÖV 2008, 471). - VG München, 17.01.2014 - M 1 M 13.5774
Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der Kosten für …
Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (ganz h.M., vgl. OVG Lüneburg, B.v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 - juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 4.1.2008 - 8 E 1152/07 - NVwZ-RR 2008, 503;… BayVGH, B.v. 13.11.2008 - 22 M 08.2699 - juris Rn. 13). - VG München, 23.05.2011 - M 1 M 11.1675
Antrag auf Entscheidung des Gerichts gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; …
Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. BayVGH v. 13.11.2008 BayVBl 2009, 738 m. w. N.; ebs. OVG Lüneburg v. 2.12.2009 NJW 2010, 391).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.10.2009 - III-4 Ws 485/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2010, 391
- NStZ 2010, 231