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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09   

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https://dejure.org/2009,1087
BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09 (https://dejure.org/2009,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2009 - 3 C 4.09 (https://dejure.org/2009,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2009 - 3 C 4.09 (https://dejure.org/2009,1087)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1; HeilberG NRW § 6; Berufsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
    Zahnarzt; Werbung; Untersagung; Irreführung; sachangemessene Information; Maßnahmen zur Qualitätssicherung; geprüfte Qualitätsstandards; Gütesiegel; Logo; schlagwortartige Ankündigung; Qualitätsmanagementsystem; privater Anbieter; Zertifizierung; Behandlungsstandards; ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwendung des Logos eines zahnärztlichen Franchiseunternehmens "MacDent" als berufswidrige Werbung; Angebot der Qualitätssicherung für Zahnarztpraxen durch ein Franchiseunternehmen in der Rechtsform einer AG; Untersagung der Verwendung eines schlagwortartig auf die ...

  • kanzlei.biz

    Zahnarzt-Werbung mit "Qualitätsstandard"-Logo erlaubt

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; HeilBerG § 6; ; VwGO § 113 Abs. 1; ; SGB V § 12

  • kanzlei.biz

    Zahnarzt-Werbung mit "Qualitätsstandard"-Logo erlaubt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung des Logos eines zahnärztlichen Franchiseunternehmens "MacDent" als berufswidrige Werbung; Angebot der Qualitätssicherung für Zahnarztpraxen durch ein Franchiseunternehmen in der Rechtsform einer AG; Untersagung der Verwendung eines schlagwortartig auf die ...

  • rechtsportal.de

    Verwendung des Logos eines zahnärztlichen Franchiseunternehmens "MacDent" als berufswidrige Werbung; Angebot der Qualitätssicherung für Zahnarztpraxen durch ein Franchiseunternehmen in der Rechtsform einer AG; Untersagung der Verwendung eines schlagwortartig auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verwendung des Logos MacDent M & D ist berufsrechtlich nicht zu beanstanden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zahnarzt darf Schriftzug "MacDent" bzw. "TruDent" verwenden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zahnärzte dürfen mit privaten Qualitätskennzeichen werben

Besprechungen u.ä.

  • arztrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung eines Logos durch Zahnarzt - zulässig oder nicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 547
  • NJ 2010, 289
  • DVBl 2009, 1529
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 25.00

    Arztwerbung; Praxisschild; Akupunktur; Werbeverbot für Ärzte; Hinweis auf

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr jedoch Raum bleiben (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; Kammerbeschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - NJW 2006, 282; BVerwG, Urteile vom 18. März 2003 a.a.O. , vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 25.00 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 104 und vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 44.96 - BVerwGE 105, 362 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 98 S. 44 f.).

    Gerade das Praxisschild hat weiterhin eine hohe Bedeutung für den Erstkontakt zum Patienten (dazu Urteil vom 5. April 2001 a.a.O.).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr jedoch Raum bleiben (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; Kammerbeschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - NJW 2006, 282; BVerwG, Urteile vom 18. März 2003 a.a.O. , vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 25.00 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 104 und vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 44.96 - BVerwGE 105, 362 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 98 S. 44 f.).

    Die Fremdwerbung eines Arztes ist im Regelfall Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, am Gewinn orientierten Verhaltens und birgt daher die Gefahr in sich, das Vertrauen des Patienten in den Arztberuf zu untergraben und dadurch langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu haben (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; Kammerbeschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 1003/02 - NJW 2003, 3470 ).

  • BVerwG, 18.03.2003 - 3 C 23.02

    Arztwerbung; Praxisschild; Hinweisschild; ausgelagerte Praxisräume; Hinweis auf

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
    Staatliche Maßnahmen, die geschäftliche oder berufliche Werbung beschränken, sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung (vgl. nur Urteil vom 18. März 2003 - BVerwG 3 C 23.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 108).

    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr jedoch Raum bleiben (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; Kammerbeschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - NJW 2006, 282; BVerwG, Urteile vom 18. März 2003 a.a.O. , vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 25.00 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 104 und vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 44.96 - BVerwGE 105, 362 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 98 S. 44 f.).

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 222/06

    MacDent

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
    Ein Verbot schlagwortartiger Hinweise auf Praxisbesonderheiten wie die Beachtung bestimmter Qualitätsstandards würde die Informationsmöglichkeiten erheblich einschränken, obwohl von dieser Art der Informationsdarbietung greifbare Gefahren für die Volksgesundheit nicht ausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 222/06 - [...] Rn. 14).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 44.96

    Werbeverbot für Ärzte; Branchentelefonbuch "Gelbe Seiten"; Angaben zu apparativer

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr jedoch Raum bleiben (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; Kammerbeschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - NJW 2006, 282; BVerwG, Urteile vom 18. März 2003 a.a.O. , vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 25.00 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 104 und vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 44.96 - BVerwGE 105, 362 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 98 S. 44 f.).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
    Die Fremdwerbung eines Arztes ist im Regelfall Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, am Gewinn orientierten Verhaltens und birgt daher die Gefahr in sich, das Vertrauen des Patienten in den Arztberuf zu untergraben und dadurch langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu haben (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; Kammerbeschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 1003/02 - NJW 2003, 3470 ).
  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
    Das Maß an Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit, das die Zahnärzte insoweit hinzunehmen haben, muss zu einem angemessenen Interessenausgleich auch für die Kammern führen und darf diese nicht übermäßig belasten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 und 1 BvR 874/00 - NJW 2001, 2788 ).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr jedoch Raum bleiben (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; Kammerbeschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - NJW 2006, 282; BVerwG, Urteile vom 18. März 2003 a.a.O. , vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 25.00 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 104 und vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 44.96 - BVerwGE 105, 362 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 98 S. 44 f.).
  • BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03

    Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
    Sachangemessene Informationen, die den Patienten nicht verunsichern, sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arztwahl sinnvoll Gebrauch zu machen, werden vom Heilmittelwerbegesetz nicht erfasst (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 - NJW 2004, 2660 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3678
BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10 (https://dejure.org/2010,3678)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2010 - 1 StR 266/10 (https://dejure.org/2010,3678)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10 (https://dejure.org/2010,3678)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 3 StPO; § 78 StGB; § 263 Abs. 5 StGB
    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung (Verfahrensvoraussetzungen; Ermöglichung der Anfechtung durch Verfahrensbeteiligte und der Überprüfung durch das Revisionsgericht); gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug

  • lexetius.com

    StPO § 260 Abs. 3; StGB §§ 78 ff.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 Abs 3 StPO, § 78 StGB, §§ 78 ff StGB, § 263 StGB
    Strafverfahren wegen Betruges: Anforderungen an ein Einstellungsurteil wegen Strafverfolgungsverjährung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer revisionsrechtlich überprüfbaren Feststellung und Begründung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Verfahrenshindernisses i.R.e. Entscheidung über die verjährungsbedingte Einstellung eines Verfahrens

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betruges: Anforderungen an ein Einstellungsurteil wegen Strafverfolgungsverjährung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betruges: Anforderungen an ein Einstellungsurteil wegen Strafverfolgungsverjährung

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit einer revisionsrechtlich überprüfbaren Feststellung und Begründung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Verfahrenshindernisses i.R.e. Entscheidung über die verjährungsbedingte Einstellung eines Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    StPO intensiv: So muss das Einstellungsurteil wegen Verjährung aussehen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbsmäßiger Betrug - Urteil wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 6
  • NJW 2010, 547
  • NJW 2011, 547
  • NStZ-RR 2011, 347
  • AnwBl 2011, 84
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 17.04.1986 - 1 Ss 407/86
    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
    Dieser Begründungszwang ergibt sich sowohl aus § 34 StPO wie aus der Natur der Sache (vgl. RGSt 69, 157, 159; Meyer-Goßner StPO, 53. Aufl., Rn. 29 zu § 267 StPO; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer StPO, 25. Aufl., Rn. 158 zu § 267; Julius in HK-StPO, Rn. 32 zu § 267; KMR-Paulus StPO, Rn. 106 zu § 267; auch OLG Hamm MDR 1986, 778, mwN; OLG Köln NJW 1963, 1265).

    An diesen Anforderungen ändert daher auch der Umstand nichts, dass das Revisionsgericht befugt ist, das Vorliegen von Verfahrensvoraussetzungen selbständig zu prüfen (vgl. u.a. OLG Hamm MDR 1986, 778 mwN; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer aaO, Rn. 158 zu § 267).

  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung,

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
    Gerade bei der Prüfung der Voraussetzungen der Verjährung sind die tatsächlichen Voraussetzungen des behaupteten Verfahrenshindernisses, das zur Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO führen müsste, hinreichend festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374, 375 mwN).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
    Daher sind in solchen Fällen eine umfassende Beweisaufnahme und detaillierte Feststellungen zum Tatgeschehen erforderlich, bevor die Verjährungsfrage beurteilt werden kann (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 433/95, BGHSt 41, 305).
  • BGH, 06.03.2002 - 2 StR 530/01

    Aufhebung eines Einstellungsurteils wegen rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
    In den Urteilsgründen muss daher grundsätzlich, von der zugelassenen Anklage ausgehend, in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise dargelegt werden, aus welchen Gründen die Durchführung des Strafverfahrens unzulässig ist, d.h. die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Verfahrenshindernisses sind festzustellen und anzugeben (vgl. u.a. Meyer-Goßner/Appl Die Urteile in Strafsachen 28. Aufl., Rn. 644; KK-Engelhardt StPO 6. Aufl., Rn. 45 zu § 267 StPO; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer aaO, Rn. 158 zu § 267; KMR-Paulus aaO Rn. 106 zu § 267; E. Schmidt StPO, Rn. 38 zu § 267; auch BGH, Urteil vom 6. März 2002 - 2 StR 530/01, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09

    Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
    Die Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) drängte danach, ihn als Zeugen anzuhören, unabhängig davon, ob die Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung auf seine Vernehmung verzichtet haben sollten (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09 - Rn. 11, NStZ-RR 2010, 236, 237).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09

    Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
    Es hat dieses Verfahrenshindernis vielmehr nach revisionsrechtlichen Grundsätzen zu überprüfen (vgl. auch Senatsurteil vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09 - Rn. 12 mwN).
  • RG, 22.03.1935 - 1 D 30/35

    Inwieweit muß in einem Urteil, das auf Einstellung wegen Straffreiheit lautet,

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
    Dieser Begründungszwang ergibt sich sowohl aus § 34 StPO wie aus der Natur der Sache (vgl. RGSt 69, 157, 159; Meyer-Goßner StPO, 53. Aufl., Rn. 29 zu § 267 StPO; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer StPO, 25. Aufl., Rn. 158 zu § 267; Julius in HK-StPO, Rn. 32 zu § 267; KMR-Paulus StPO, Rn. 106 zu § 267; auch OLG Hamm MDR 1986, 778, mwN; OLG Köln NJW 1963, 1265).
  • BVerwG, 28.02.1963 - III C 47.61
    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
    Dieser Begründungszwang ergibt sich sowohl aus § 34 StPO wie aus der Natur der Sache (vgl. RGSt 69, 157, 159; Meyer-Goßner StPO, 53. Aufl., Rn. 29 zu § 267 StPO; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer StPO, 25. Aufl., Rn. 158 zu § 267; Julius in HK-StPO, Rn. 32 zu § 267; KMR-Paulus StPO, Rn. 106 zu § 267; auch OLG Hamm MDR 1986, 778, mwN; OLG Köln NJW 1963, 1265).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    Die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welchen Fällen hinsichtlich der Hinterziehung von Schenkungsteuer für Vorschenkungen die Nachtat durch eine Unterlassungs-Vortat mitbestraft ist, obliegt daher dem neuen Tatrichter (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6).
  • LG Duisburg, 04.05.2020 - 36 KLs 10/17

    Loveparade-Strafverfahren eingestellt

    Sämtliche psychiatrischen Gutachten ­ auch wenn insoweit eine zeitnahe Verjährung wahrscheinlich sein sollte und diesbezüglich ein Sachurteil kaum noch zu erwarten ist ­ müssten aber vor einer etwaigen Urteilsreife noch in die Hauptverhandlung eingeführt und gegebenenfalls die Nebenkläger sowie Personen aus deren persönlichen Umfeld vernommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2011 ­ 1 StR 633/10, Rn. 89 f., zitiert nach Wolters Kluwer; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 ­ 1 StR 266/10, Rn. 7 ff., zitiert nach Wolters Kluwer; Maier, in: MüKo StPO, 1. Auflage [2016], § 260, Rn. 156 ff.).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Der Umfang der Darlegung richtet sich nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles, insbesondere nach der Eigenart des Verfahrenshindernisses (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6 mwN).
  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 308/16

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Beginn der Verjährung:

    Da es sich bei den maßgeblichen Umständen um doppelrelevante Tatsachen handelt, ist der Senat gehindert, dazu Feststellungen auf Grund eigener Sachuntersuchung im Freibeweisverfahren zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09, NStZ-RR 2011, 25, 26; Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 10; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 337 Rn. 31).
  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Die doppelrelevanten Tatsachen sind im tatrichterlichen Urteil festzustellen und gemäß revisionsrechtlichen Grundsätzen nach Maßgabe der erhobenen Rügen auf Rechtsfehler (§§ 337 ff. StPO) zu überprüfen (vgl. BGHSt 46, 349, 352 f.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6 Rn. 9); die getroffenen Feststellungen sind mithin bindend, es sei denn, sie halten der auf die Sachbeschwerde gebotenen sachlich-rechtlichen Nachprüfung nicht stand oder eine zulässige Verfahrensrüge deckt einen diesbezüglich durchgreifenden Verfahrensmangel auf (s. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09, NStZ-RR 2011, 25, 26).
  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

    Es bestand angesichts des in den Urteilsgründen dargestellten Ermittlungsergebnisses für die Strafkammer auch kein Anlass zu weiterer (freibeweislicher) Nachforschung, ob die PPV durchgängig im Jahr 2006 ein System progressiver Kundenwerbung betrieb (zur Frage, inwieweit eine freibeweisliche Feststellung von tatsächlichen Voraussetzungen eines Verfahrenshindernisses in Betracht kommt, vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 und 5/01, BGHSt 46, 349, 353; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2011, 547).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10

    Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im

    Das Landgericht hätte daher so konkrete Feststellungen zu den Tatzeitpunkten treffen müssen, dass dem Senat die Prüfung der Verfolgungsverjährung möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 433/95, BGHSt 41, 305, 309; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10 mwN).

    Ob das Rechtsmittel Erfolg hat, ist auch bei der Frage des Verjährungseintritts vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils nach revisionsgerichtlichen Grundsätzen zu prüfen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09 mwN; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10).

  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

    Es ist ihm aber nicht verwehrt, die Sache zur Nachholung fehlender Feststellungen an den Tatrichter zurückzuverweisen (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1961 - 2 StR 193/61 aaO; vom 28. Februar 2001 - 2 StR 458/00, BGHSt 46, 307, 309 f.; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 151 f.; vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6).
  • OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19

    Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher

    In einem Einstellungsurteil nach § 260 Abs. 3 StPO sind die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Verfahrenshindernisses jedenfalls dann in einer revisionsrechtlich überprüfbaren Weise festzustellen und zu begründen, wenn das Verfahrenshindernis von der strafrechtlichen Würdigung der Sache abhängt und eine abschließende Beurteilung darüber, ob ein Verfahrenshindernis vorliegt, nur getroffen werden kann, wenn eine diesbezügliche Beweisaufnahme durchgeführt und entsprechende Feststellungen getroffen wurden (vergleiche BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6 ff.).

    a) In einem Einstellungsurteil nach § 260 Abs. 3 StPO sind die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Verfahrenshindernisses in einer revisionsrechtlich überprüfbaren Weise festzustellen und zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010, BGHSt 56, 6 ff., juris Rn. 7, 9; Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 267 Rn. 169;BeckOK StPO/Eschelbach, 34. Ed. 1.7.2019, StPO § 260 Rn. 15).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10 - folgendes ausgeführt (juris Rn. 8 ff.):.

  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei

    Denn diese ist zumindest dann - wenn sie wie vorliegend untrennbar mit den Feststellungen zur Schuldfrage verbunden ist - Sache des Tatgerichts und liegt in dessen Verantwortung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 10).
  • BGH, 23.05.2019 - 4 StR 601/18

    Einstellung des Verfahrens wegen des Verfahrenshindernisses anderweitiger

  • OLG Karlsruhe, 28.12.2020 - 2 Rb 21 Ss 699/20

    Selbständiges Einziehungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel der

  • BGH, 09.07.2019 - KRB 37/19

    Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist i.R.d. Kartellverfahrens

  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen

  • BGH, 26.02.2019 - KRB 58/16
  • BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19

    Europarechtliches Verbot der Doppelbestrafung (autonomer unionsrechtlicher

  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5329
OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09 (https://dejure.org/2009,5329)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.11.2009 - 1 Ws 207/09 (https://dejure.org/2009,5329)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. November 2009 - 1 Ws 207/09 (https://dejure.org/2009,5329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 230 Abs. 2, 216 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 6 Abs. 3 MRK; § 116 Abs. 1 RiVASt; §§ 52 Abs. 3, 52 Abs. 1 SDUeREO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden Angeklagten; Androhung von Zwangsmitteln in verständlicher Sprache

  • Judicialis

    StPO § 216 Abs. 1; ; StPO § 216 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 230 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 216 Abs. 1 S. 1; StPO § 230 Abs. 2
    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden Angeklagten; Androhung von Zwangsmitteln in verständlicher Sprache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 547 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 49
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bremen, 28.04.2005 - Ws 15/05

    Belehrung über die Folgen des Ausbleibens in der Hauptverhandlung in einer dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Dieser Ansicht steht nach Auffassung des Senats auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NStZ-RR 1999, 18 ff) entgegen.
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Zwar wird die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung führe zu einer nicht ordnungsgemäßen Ladung mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22 f und Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 14.11.2007 - 1 Ws 288/07

    Ladung eines der deutschen Schriftsprache nicht mächtigen Ausländers zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Zwar wird die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung führe zu einer nicht ordnungsgemäßen Ladung mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22 f und Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Danach muss der Angeklagte in die Lage versetzt werden, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge zu verstehen und sich im Verfahren verständlich zu machen (BVerfGE 64, 135).
  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 29.02.2008 - I Ws 60/08, zitiert nach juris) die Ansicht, eine gegen Nr. 116 Abs. 1 RiVASt und damit auch gegen die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts verstoßende Androhung von Zwangsmitteln sei nur dann gegeben, wenn in der Ladung für den Fall des Ausbleibens die Vollstreckung von Zwangsmitteln in dem jeweils anderen Land angedroht werde.
  • OLG Nürnberg, 10.08.2021 - Ws 684/21

    Voraussetzungen für einen Sitzungshaftbefehl gegen einen der deutschen Sprache

    Bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ist es aber für den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO erforderlich, bei der Ladung zur Hauptverhandlung jedenfalls die Warnung über die drohenden Maßnahmen im Falle des unentschuldigten Ausbleibens in eine ihm verständliche Sprache zu übersetzen (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Bremen, Beschluss vom 28.4.2005, Ws 15/05, beck-online; OLG Dresden Beschluss vom 14.11.2007, 1 Ws 288/07, beck-online; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. § 230, Rn 21a, § 216 Rdn. 4; Gmel in KK-StPO, 8. Auflage, § 216 Rn 5, 230 Rn 10).
  • OLG Hamburg, 24.06.2021 - 2 Ws 52/21

    Ladungsvollmacht des Verteidigers

    Insoweit kommt es auf die aufgeworfene Frage, ob der in der Ladung enthaltene Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens des Angeklagten, angesichts des mit einer Verhaftung oder einer Vorführung verbundenen erheblichen Eingriffs (so die ganz h. M.: KG Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2020, Az. 4 Ws 80/20; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Dresden StV 2009, 348; KK/Gmel, StPO, 8. Aufl., § 216 Rdn. 5), dem Angeklagten vorliegend in die englische Sprache zu übersetzen war, nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14

    Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!.
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16

    Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe StV 2015, 346; Beschluss v. 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., Rdn. 5 zu § 216; a.A. KG StraFo 2013, 425).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2014 - 1 Ws 38/14

    Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls bei Nichterscheinen im

    Eine derartige Warnung geht ins Leere, da die Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staats unzulässig ist und bereits die Androhung der Ausübung von Zwangsmitteln auf fremdem Staatsgebiet einen Eingriff in dessen Souveränität darstellt und dem Territorialsprinzip zuwider läuft (vgl. Senat mit Beschluss vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 92/07 - zur früheren Fassung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt; KG Berlin, B. v. 15. April 2013, (1) 3 StE 6/11 - 1 (3/11), zitiert nach juris; Saarländisches OLG, B. v. 13. November 2009, 1 Ws 207/09, zitiert nach juris; OLG Rostock, B. v. 29. Februar 2008, 1 Ws 60/08, zitiert nach juris; Meyer-Goßner, 56. A. 2013, § 216 Rn 4; Gmel in KK-StPO, 7. A. 2013, § 216 Rn 5).
  • KG, 15.04.2013 - 3 StE 6/11

    Androhung von Zwangsmaßnahmen in der Ladung eines im Ausland lebenden Angeklagten

    c) Teilweise wird jedoch in neuerer Rechtsprechung eine modifizierte Warnung des im Ausland auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten dann für zulässig erachtet, wenn diese den eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahme ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (KG [3. Senat] NStZ 2011, 653; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Rostock NStZ 2010, 412).
  • KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10

    Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden

    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • KG, 09.10.2020 - 4 Ws 80/20

    Zwangsmittel nach § 230 Abs. 2 StPO bei sprachunkundigem Angeklagten

    Das Fehlen der erforderlichen Übersetzung macht zwar die Ladung nicht unwirksam, führt aber dazu, dass von den Zwangsmitteln des § 230 Abs. 2 StPO kein Gebrauch gemacht werden darf (vgl. OLG Bremen NStZ 2005, 527; OLG Dresden StV 2009, 348; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; KG aaO.; Gmel in KK-StPO 8. Aufl., § 216 Rn. 5, § 230 Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 216 Rn. 4; § 184 GVG Rn. 3; Wickern in LR-StPO 26. Aufl., § 184 GVG Rn. 9; Becker in LR-StPO 27. Aufl., § 230 Rn. 15; s. auch [zu § 412 StPO] LG Heilbronn, Urteil vom 17. Juni 2010 - 5 Ns 44 Js 7003/09 - [juris = StV 2010, 406 Ls.]).
  • LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13

    Androhung von Zwangsmitteln in der Ladung gegenüber einem im Ausland lebenden

    Dieser Auffassung kann jedoch - jedenfalls seit der zum 08.12.2008 erfolgten Änderung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt durch Einfügung von Satz 2, wonach Zwangsmaßnahmen beschuldigten Personen nur angedroht werden dürfen, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können - nicht (mehr) gefolgt werden (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2010, 49; KG Berlin, NStZ 2011, 653; BeckOK-Ritscher, StPO, Stand: 28.01.2013, Rdn. 6 zu § 216; zur Zulässigkeit der Androhung von Zwangsmaßnahmen auch bereits vor der RiVASt-Änderung siehe OLG Rostock, NStZ 2010, 412).
  • KG, 17.07.2019 - 2 Ws 116/19

    Haftbeschwerde: Haftbefehlserlass wegen Nichterscheinens in der Hauptverhandlung

    Angesichts des mit einer Verhaftung oder einer Vorführung verbundenen erheblichen Eingriffs ist aber jedenfalls die nach § 216 Abs. 1 StPO vorgesehene Warnung in eine dem Angeklagten verständliche Sprache zu übersetzen (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; Gmel in KK StPO, 8. Aufl. § 216 Rn. 5).
  • KG, 04.09.2023 - 2 Ws 93/23

    Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland lebenden

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