Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 07.10.2009

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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09   

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VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09 (https://dejure.org/2009,2211)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.2009 - 9 S 1783/09 (https://dejure.org/2009,2211)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 2009 - 9 S 1783/09 (https://dejure.org/2009,2211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Berufsunwürdigkeit - zur Verhältnismäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zerstörung des Vertrauens eines Patienten zu einem Arzt aufgrund vorsätzlicher Körperverletzung durch eine medizinisch nicht notwendige Impfungen; Berücksichtigung des eigenen Interesses oder des Interesses eines Dritten i.R.d. Berufspflicht eines Arztes; Heranziehung ...

  • Judicialis

    BÄO § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BÄO § 5 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zerstörung des Vertrauens eines Patienten zu einem Arzt aufgrund vorsätzlicher Körperverletzung durch eine medizinisch nicht notwendige Impfungen; Berücksichtigung des eigenen Interesses oder des Interesses eines Dritten i.R.d. Berufspflicht eines Arztes; Heranziehung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 692
  • DÖV 2010, 45
  • DÖV 2010, 45 Niedergelassene Arzt 2010, Nr. 10, 39 (Kurzwiedergabe) ArztR 2010, 277
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
    Unwürdigkeit ist u.a. dann zu bejahen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere gegen die Person gerichtete von der Allgemeinheit besonders missbilligte, ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil enthält und zu einer tief greifenden Abwertung der Persönlichkeit führt (Senatsbeschlüsse vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3648] und vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111 [113], jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Es kommt daher, entgegen der Darstellung des Antragstellers, nicht darauf an, ob er - weiterhin - erhebliches Ansehen bei seinen Patienten genießt (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 3 B 10/03 -, juris; ebenso Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3649], und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, a.a.O.).

    Auf eine - zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschluss vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111, allg. M.) - feststellbare Zuverlässigkeit kommt es - entgegen der Annahme der Beschwerde - nicht an (Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3649] mit weiteren Nachweisen).

    Hier kommt allein die Wiedererteilung der Approbation bzw. die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs nach §§ 8, 10 BÄO in Betracht (vgl. dazu schon Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, a.a.O.).

    Auf das Alter des Antragstellers und die damit verbundene Frage, wie lange ihm ein Praktizieren unter regulären Umständen noch möglich wäre bzw. ob die Entziehung der Approbation einem endgültigen Berufsverbot gleichkomme könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, a.a.O.), kommt es gleichfalls nicht an.

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
    Auf eine - zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschluss vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111, allg. M.) - feststellbare Zuverlässigkeit kommt es - entgegen der Annahme der Beschwerde - nicht an (Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3649] mit weiteren Nachweisen).

    Im Übrigen kommt es auf die - somit eingehaltene - Jahresfrist des § 49 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 48 Abs. 4 LVwVfG nicht an, denn diese Frist ist auf die spezielle Regelung des § 5 Abs. 2 BÄO nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 24.09.2003 - 9 S 1386/91 -, a.a.O. S. 113 f. m.w.Nachw.).

    Zum einen ist die Entziehung der Approbation des Antragstellers die zwingende Folge seiner Unwürdigkeit, ohne dass es auf subjektive Aspekte wie Alter und finanzielle Folgen dieser Entscheidung ankäme (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.02.2009 - 13 A 2907/08 - und vom 02.04.2009 - 13 A 9/08-, beide juris).

    Der Umstand, dass das Landgericht in seinem rechtskräftig gewordenen Urteil kein Berufsverbot nach § 70 StGB ausgesprochen hat, steht weder der Entziehung der Approbation (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, a.a.O.) noch der Anordnung des Sofortvollzugs entgegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1386/91

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit; Vorrang des BÄO § 5 Abs 2 S

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
    Dies ist der Fall, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt (Senatsbeschluss vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806, und vom 09.01.1991 - 3 B 75/90 - , NJW 1991, 1557; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NWVBl 2003, 233).

    Unwürdigkeit ist u.a. dann zu bejahen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere gegen die Person gerichtete von der Allgemeinheit besonders missbilligte, ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil enthält und zu einer tief greifenden Abwertung der Persönlichkeit führt (Senatsbeschlüsse vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3648] und vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111 [113], jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Auf eine - zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschluss vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111, allg. M.) - feststellbare Zuverlässigkeit kommt es - entgegen der Annahme der Beschwerde - nicht an (Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3649] mit weiteren Nachweisen).

    Im Übrigen kommt es auf die - somit eingehaltene - Jahresfrist des § 49 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 48 Abs. 4 LVwVfG nicht an, denn diese Frist ist auf die spezielle Regelung des § 5 Abs. 2 BÄO nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 24.09.2003 - 9 S 1386/91 -, a.a.O. S. 113 f. m.w.Nachw.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - 13 A 683/00

    Handlungsumfang der Verwaltungsgerichte in einem Verfahren wegen Widerrufs der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
    Dies ist der Fall, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt (Senatsbeschluss vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806, und vom 09.01.1991 - 3 B 75/90 - , NJW 1991, 1557; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NWVBl 2003, 233).

    Nach den Feststellungen im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 25.07.2008 (2 KLs 616 Js 3682/01), das seit dem die Revision verwerfenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.02.2009 - 1 StR 25/09 - rechtskräftig ist und zu Recht zur Grundlage des angefochtenen Bescheides gemacht worden ist (BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 3 B 10/03 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, a.a.O.), hat der Antragsteller in 46 Fällen vorsätzliche Körperverletzungen dadurch begangen, dass er zum Zwecke der Abrechnung gegenüber den Krankenkassen Impfungen durchführte, die entweder nicht indiziert waren, über die er seine Patienten nicht sachgerecht aufgeklärt hatte oder die er vornahm, indem er seine ihm vertrauenden Patienten über sein tatsächliches Tun im Unklaren ließ.

    Es kommt daher, entgegen der Darstellung des Antragstellers, nicht darauf an, ob er - weiterhin - erhebliches Ansehen bei seinen Patienten genießt (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 3 B 10/03 -, juris; ebenso Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3649], und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
    Der mit dem Widerruf einer Approbation verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG ist im Wege der Anordnung des Sofortvollzugs und damit vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 und 14/72 -, BVerfGE 35, 263 [274] und vom 02.03.1977 - 1 BvR 124/76 -, BVerfGE 44, 105 [117 ff.]).

    Bereits die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme erlaubt auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ihre sofortige Vollziehbarkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, 3619, wonach in jenem Fall eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht zuletzt deshalb für unerlässlich erklärt wurde, weil die Rechtmäßigkeit der Approbationsentziehung nicht offensichtlich sei).

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
    Dies ist der Fall, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt (Senatsbeschluss vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806, und vom 09.01.1991 - 3 B 75/90 - , NJW 1991, 1557; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NWVBl 2003, 233).

    Ist die Unwürdigkeit eines Arztes zu Recht festgestellt, bedarf es keiner Prognose mehr, ob von ihm künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht bzw. ob er in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (BVerwG, Beschluss vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806; vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05 -, wiedergegeben im Beschluss dieser Kammer vom 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
    Der mit dem Widerruf einer Approbation verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG ist im Wege der Anordnung des Sofortvollzugs und damit vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 und 14/72 -, BVerfGE 35, 263 [274] und vom 02.03.1977 - 1 BvR 124/76 -, BVerfGE 44, 105 [117 ff.]).

    Ob es sich um eine unaufschiebbare Maßnahme im Interesse des allgemeinen Wohls handelt, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 02.03.1977 - 1 BvR 124/76 -, BVerfGE 44, 105 [120 f.]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
    Zum einen ist die Entziehung der Approbation des Antragstellers die zwingende Folge seiner Unwürdigkeit, ohne dass es auf subjektive Aspekte wie Alter und finanzielle Folgen dieser Entscheidung ankäme (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.02.2009 - 13 A 2907/08 - und vom 02.04.2009 - 13 A 9/08-, beide juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
    Zum einen ist die Entziehung der Approbation des Antragstellers die zwingende Folge seiner Unwürdigkeit, ohne dass es auf subjektive Aspekte wie Alter und finanzielle Folgen dieser Entscheidung ankäme (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.02.2009 - 13 A 2907/08 - und vom 02.04.2009 - 13 A 9/08-, beide juris).
  • BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
    Ist die Unwürdigkeit eines Arztes zu Recht festgestellt, bedarf es keiner Prognose mehr, ob von ihm künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht bzw. ob er in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (BVerwG, Beschluss vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806; vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05 -, wiedergegeben im Beschluss dieser Kammer vom 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris).
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen strafgerichtlicher Verurteilung

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. Juli 2009 - 11 K 1455/09 - und der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. September 2009 - 9 S 1783/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. September 2009 - 9 S 1783/09 - wird aufgehoben.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2009 - 8 LA 197/09

    Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes wegen

    Der Kläger setzt sich nicht mit der das Urteil tragenden Rechtsansicht auseinander, dass jedenfalls eine Steuerhinterziehung in dem hier gegebenen Umfang wegen des dadurch bedingten Vertrauensverlustes in die Integrität der Ärzteschaft zur Unwürdigkeit und damit zwingend zum Widerruf der Approbation führe, ohne dass es darauf ankomme, ob der Arzt im Einzelfall noch das Vertrauen seiner Patienten genieße (vgl. ergänzend VGH Mannheim, Beschl. v. 29.9.2009 - 9 S 1783/09 - juris).
  • VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09

    Widerruf der Approbation; Wiedererlangung der Berufswürdigkeit

    Das gegen die Anordnung des Sofortvollzugs eingeleitete vorläufige Rechtsschutzverfahren, das zunächst in beiden Instanzen erfolglos geblieben war (VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2009 - 11 K 1455/09 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 - 9 S 1783/09 -, NJW 2010, 692) führte infolge eines stattgebenden Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 08.04.2010 -1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268) zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Klägers gegen den Widerrufsbescheid des Regierungspräsidiums (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2010 - 9 S 805/10 -).

    Für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2008 - 3 B 85/07 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 14.04.1998, a.a.O., Rn. 6; Urteil vom 16.09.1997, a.a.O., Rn. 25; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44/96 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat zur Unwürdigkeit - hinsichtlich der der Kläger im vorliegenden Verfahren auch nicht ernstlich infrage stellt, dass sie zunächst eingetreten ist - im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Beschluss vom 29.09.2009 - 9 S 1783/09 - u.a. ausgeführt:.

    Solche Umstände können allein für die Wiedererteilung der Approbation und die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs nach §§ 8, 10 BÄO von Bedeutung sein, sind für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation aber unerheblich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009, a.a.O., Rn. 22; Beschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 = juris Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2020 - 13 A 296/19

    Berufsrecht: Approbationsentzug wegen Steuerhinterziehung?

    Abweichendes folgt nicht aus dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 29. September 2009 - 9 S 1783/09 -.
  • BVerfG, 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung des Widerrufs

    a) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. September 2009 - 9 S 1783/09 -,.
  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

    Denn die Frage der Unwürdigkeit unterliegt objektiven Beurteilungsmaßstäben und ist von zufälligen Umständen des Einzelfalls - auch der Treue eines Patientenstammes - unabhängig (vgl. VGH BW vom 29.9.2009 Az. 9 S 1783/09 Tz 10 m.w.N. ).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit

    Denn die Frage der Unwürdigkeit unterliegt objektiven Beurteilungsmaßstäben und ist von zufälligen Umständen des Einzelfalls - auch der Treue eines Patientenstammes - unabhängig (vgl. VGH BW vom 29.9.2009 Az. 9 S 1783/09 Tz 10 m.w.N. ).
  • VG Saarlouis, 14.01.2010 - 1 K 659/08

    Widerruf der ärztlichen Approbation nach sexueller Nötigung

    -vgl. zu allem Vorstehenden: BVerwG, Beschlüsse vom 28.08.1995 -3 B 7.95-, Buchholz 418.00, Ärzte Nr. 91; vom 19.01.1991 -3 B 75.90- Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 80 = NJW 1991, 1557; vom 02.11.1992 -3 B 87.92-, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 83 = NJW 1993, 806; vom 14.04.1998 -3 B 95.97-, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100; Urteil vom 15.12.1993 -6 C 20.92- NJW 1994, 1601; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.09.1996 -13 A 477/94-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.1994 -9 S 1102/92- NJW 1995, 804; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.05.1989 -6 A 124/88- NJW 1990, 1553-, jeweils m.w.N.; VGH Kassel, Urteil vom 04.03.1985 -11 TH 2785/84- NJW 1986, 2390; zum Begriff der Unwürdigkeit auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647, vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111; vom 29.09.2009 - 9 S 1783/09 -, zitiert nach Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 - NWVRl 2003, 283.

    - hierzu Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 383/00 - Juris; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 - 9 S 1783/09 - BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, alle Juris, letztere auch Buchholz 418.00, Ärzte Nr. 100 -.

  • VG Saarlouis, 13.12.2011 - 1 K 2268/10

    Widerruf der ärztlichen Approbation

    - vgl. zu allem Vorstehenden: BVerwG, Beschlüsse vom 28.08.1995 -3 B 7.95-, vom 19.01.1991 -3 B 75.90-, vom 02.11.1992 -3 B 87.92-, vom 14.04.1998 -3 B 95.97-, Urteil vom 15.12.1993 -6 C 20.92-; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.09.1996 -13 A 477/94-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.1994 -9 S 1102/92-; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.05.1989 -6 A 124/88-, jeweils m.w.N.; VGH Kassel, Urteil vom 04.03.1985 -11 TH 2785/84-; zum Begriff der Unwürdigkeit auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2003 -9 S 1138/03-, vom 24.09.1993 -9 S 1386/91-, vom 29.09.2009 -9 S 1783/09-, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2002 -13 A 683/00-; alle zitiert nach Juris.

    - hierzu Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 12.11.2002 -13 A 383/00-; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 -9 S 1783/09-; BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 -3 B 95/97-, alle juris -.

  • OVG Sachsen, 23.11.2009 - 4 B 446/09

    Approbation; Arzt; Widerruf; Unwürdigkeit; Beschwerdebegründungsfrist

    Ist die Rechtmäßigkeit einer Approbationsentziehung - wie hier - nicht offensichtlich, erfordert das Gebot des effektiven Rechtsschutzes eine gesonderte, über die Beurteilung der zu Grunde liegende Verfügung hinausgehende Verhältnismäßigkeitsprüfung (VGH BW, Beschl. v. 29.9.2009 - 9 S 1783/09 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 2961/10
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Rechtsprechung
   LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24923
LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07 (https://dejure.org/2009,24923)
LG Dresden, Entscheidung vom 07.10.2009 - 5 Qs 50/07 (https://dejure.org/2009,24923)
LG Dresden, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 5 Qs 50/07 (https://dejure.org/2009,24923)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 692 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 61
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 08.01.1990 - 2 Ws 608/89
    Auszug aus LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07
    Abgesehen von der Konstellation, in der das Privatgutachten tatsächlich ursächlich für den Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens geworden ist, wird es ausnahmsweise z.B. dann als erstattungsfähig angesehen, wenn es ein "abgelegenes und technisch kompliziertes Sachgebiet betrifft" (OLG Frankfurt VRS 42, 430 f.), wobei es teilweise als hinreichender Grund angesehen wird, dass es die Verteidigung in den Stand setzt, ein bereits vorliegendes amtlich veranlasstes (Erst)Gutachten kritisch zu würdigen bzw. es dazu dient, gegenüber mit Spezialwissen versehenen Ermittlungsbehörden die "Waffengleichheit" herzustellen (so etwa OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353f. m. zust. Anm. Dahs).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 4 Ws 274/02

    Strafverfahren: Zuständigkeit für Kostenfestsetzungsverfahren nach

    Auszug aus LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07
    Zweite - übergeordnete - Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten ex ante ist es daher, dass dem Betroffenen/Beschuldigten andernfalls eine wesentliche Verschlechterung seiner Prozesslage droht (so zutreffend zusammenfassend OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 127 f. = JR 2003, 435 f. m. abl.
  • LG Cottbus, 26.08.2004 - 24 Qs 111/04
    Auszug aus LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07
    Im Bußgeldverfahren ist es nach Auffassung der Kammer dem Betroffenen stets zumutbar, auch ex ante notwendig scheinende Ermittlungen erst dann selbst zu veranlassen, wenn das in der Hauptsache zuständige Gericht diese abgelehnt hat (a.A. LG Cottbus, Beschluss vom 26.08.2004 - 24 Qs 111/04 - JURIS, Tz. 28).
  • LG Hamburg, 30.01.2008 - 603 QsOWi 28/08

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07
    Wenn allerdings ein Privatgutachten in diesem Sinne ex ante ausnahmsweise notwendig war, kann es auf eine Relevanz für den späteren Freispruch/die Einstellung ex post nicht mehr ankommen (so auch OLG Celle StV 2006, 32 f.: Privatgutachten nach Ablehnung des mit substantiierten Angriffen auf das Erstgutachten begründeten Antrags auf Einholung eines Zweitgutachtens; vgl. auch LG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2008 - 603 Qs OWi 28/08 - JURIS).
  • LG Saarbrücken, 04.12.2008 - 4 II 50/06

    Rahmengebühr; Höchstgebühr; Bemessung

    Auszug aus LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07
    Auch wenn durch das private Gutachten (erstmals) Lücken insbesondere eines amtswegig eingeholten Vorgutachtens aufgedeckt werden, die vorher nicht erkennbar waren, dürfte von einer Erstattungsfähigkeit auch dann auszugehen sein, wenn der bestellte Sachverständige hierdurch zu einer Änderung des Gutachtens veranlasst wird (LG Saarbrücken StraFo 2009, 174).
  • OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08

    Ohne Anlass keine Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Auszug aus LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07
    Im Übrigen werden selbst im Zivilprozess über den Aspekt der "Waffengleichheit" hinaus auch im Falle eines gegnerischen Erstgutachtens für die Erstattungsfähigkeit des Gegengutachtens einschränkende weitere Voraussetzungen aufgestellt (vgl. zuletzt OLG Zweibrücken MDR 2009, 415 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.09.1989 - 2 Ws 394/89
    Auszug aus LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07
    Ob dies im Strafverfahren jedenfalls in Fällen eines nicht ganz unerheblichen Tatvorwurfes anders ist und dort bereits das Ziel, eine öffentliche Hauptverhandlung abzuwenden, die private Veranlassung sachlich angezeigter Ermittlung rechtfertigt (so etwa Mümmler JB 1976, 207 (209) - Anmerkung zu KG ebenda, 205 ff. und OLG Hamm NStZ 1989, 588, 589) kann in diesem Zusammenhang offen bleiben.
  • KG, 10.05.1999 - 4 Ws 80/99
    Auszug aus LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07
    Dabei bestimmt sich für die Sonderfälle der vom Angeklagten selbst geladenen und auf Antrag gehörten Zeugen und Sachverständigen die Erstattungsfähigkeit nach § 220 Abs. 3 StPO (KG NStZ 1999, 476).
  • OLG Celle, 05.01.2005 - 2 Ss 318/04
    Auszug aus LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07
    Wenn allerdings ein Privatgutachten in diesem Sinne ex ante ausnahmsweise notwendig war, kann es auf eine Relevanz für den späteren Freispruch/die Einstellung ex post nicht mehr ankommen (so auch OLG Celle StV 2006, 32 f.: Privatgutachten nach Ablehnung des mit substantiierten Angriffen auf das Erstgutachten begründeten Antrags auf Einholung eines Zweitgutachtens; vgl. auch LG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2008 - 603 Qs OWi 28/08 - JURIS).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Bei einer derartigen Konstellation erkennt der Senat an, dass es entsprechender Beweisanträge, Beweisanregungen oder Hinweise an das Gericht ausnahmsweise nicht bedarf, sofern das Privatgutachten für die spätere Entscheidung ursächlich war (vgl. LG Dresden NStZ-RR 2010, 61 und Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 5 Qs 73/09; KK/Schmehl, OWiG 3. Aufl., § 105, Rdn. 69 m.w.N.).
  • AG Wuppertal, 16.01.2019 - 26 OWi 723 Js 208/18

    Bußgeldverfahren, Erstattung Sachverständigenkosten

    Es entspricht nahezu allgemeiner Meinung, dass private Ermittlungen - mögen sie auch die Verteidigung erleichtern - normalerweise nicht notwendig sind (Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 464a Rn 16 mzwN aus der kasuistischen LG Dresden: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten (NStZ-RR 2010, 61) Rspr. - auch zu dort angenommenen Ausnahmefällen).

    Wenn allerdings ein Privatgutachten in diesem Sinne ex ante ausnahmsweise notwendig war, kann es auf eine Relevanz für den späteren Freispruch/die Einstellung ex post nicht mehr ankommen (so auch OLG Celle, StV 2006, 32f.: Privatgutachten nach Ablehnung des mit substantiierten Angriffen auf das Erstgutachten begründeten Antrags auf Einholung LG Dresden: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten (NStZ-RR 2010, 61) eines Zweitgutachtens; vgl. auch LG Hamburg, Beseh'.

  • LG Bielefeld, 19.12.2019 - 10 Qs 425/19

    SV-Kosten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren

    In Rechtsprechung und Literatur wird teilweise darüber hinaus angenommen, dass Erstattungsfähigkeit gegeben sei, wenn sich die Einholung eines Gutachtens zwar nicht ex-ante betrachtet als notwendig dargestellt, aber ex-post tatsächlich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen ausgewirkt hat (LG Dresden, Beschl. v. 07.10.2009 - 5 Qs 50/07, NStZ-RR 2010, 61; w. Nachw. bei KK-OWiG/Hadamitzky, 5. Aufl. 2019, § 105 Rn. 69).
  • AG Senftenberg, 23.02.2017 - 50 OWi 1092/15

    Privates Sachverständigengutachten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren

    Abschließend wird auch auf die Entscheidungen des Landgerichts Dresden vom 07.10.2009, 5 QS 50/07 und 5 Qs 73/09 sowie die BGH -Entscheidung vom 20.12.2011, VI ZB 17/11 sowie die Stellungnahme des Rechtsanwalts ... vom 28.10.2016 verwiesen.
  • LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21

    Bußgeldverfahren, Erstattung, Sachverständigengutachten

    In dem zitierten Beschluss des Landgerichts Dresden (LG Dresden, Beschl. v. 07.10.2009, 5 Qs 50/07, zitiert nach juris) war ein amtswegig eingeholtes Gutachten mit objektivierbaren Mängeln behaftet, so dass es der Überprüfung durch ein Privatgutachten bedurfte.
  • LG Stade, 21.07.2021 - 101 Qs 2/21

    Bußgeldverfahren - Erstattungsfähigkeit Privatgutachtenkosten

    In Rechtsprechung und Literatur wird teilweise darüber hinaus angenommen, dass die Erstattungsfähigkeit gegeben sei, wenn sich die Einholung eines Gutachtens zwar nicht ex ante betrachtet als notwendig dargestellt, aber ex post tatsächlich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen ausgewirkt hat (LG Dresden, Beschl. v. 07.10.2009 - 5 Qs 50/07, NStZ-RR 2010, 61; OWiG/Hadamitzky, 5. Aufl. 2019, § 105 Rn. 69).
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