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   OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08   

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https://dejure.org/2009,23771
OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08 (https://dejure.org/2009,23771)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2009 - 10 U 3258/08 (https://dejure.org/2009,23771)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2009 - 10 U 3258/08 (https://dejure.org/2009,23771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Reparaturkostenersatz bis zur 130%-Grenze

  • verkehrslexikon.de

    Integritätsinteresse bei Eigenreparatur mit gebrauchten Ersatzteilen - Ersatz bis zur 130-%-Grenze

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reparaturkosten nach einem Autounfall - Schadenersatz, auch wenn der Gutachter ihre Höhe auf über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts schätzt?

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Wertminderungskonstruktion der Versicherung abgelehnt - Gericht befürwortet gutachterliche Ausführungen

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Ansatz der Wertminderung: so nicht !

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Reparaturkostenerstattung trotz Überschreiten der 130-%-Grenze in Gutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1462
  • NZV 2010, 400
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
    Nach einem Verkehrsunfall ist ein Geschädigter im Regelfall berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadengutachtens zu beauftragen (BGH NJW 2007, 1450).

    Es genügt ein "qualifizierter" Sachverständiger (BGH NJW 2007, 1450).

    Ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar kann grundsätzlich als erforderlicher Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 II 1 BGB erstattet verlangt werden (BGH NJW 2007, 1450).

    Zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, ist ein Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH NJW 2007, 1450; OLG Nürnberg SP 2002, 358 = VRS 103 [2002] 321 = OLGR 2002, 471 = NVwZ-RR 2002, 711).

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 258/06

    Höhe des Schadensersatzes bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
    Im Hinblick auf den Wert der Sache wäre eine solche Art der Wiederherstellung im Allgemeinen unvernünftig und kann dem Geschädigten nur ausnahmsweise im Hinblick darauf zugebilligt werden, dass der für ihn gewohnte und von ihm gewünschte Zustand des Fahrzeuges auch tatsächlich wie vor dem Schadensfall erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird (BGH VersR 2007, 1244; BGHZ 162, 161, 168; BGH VersR 1972, 1024 f. und VersR 1985, 593, 594).

    Maßgeblich ist insoweit, ob - und wenn auch nur in Teilbereichen - mehr als nur unerhebliche Beanstandungen und Reparaturdefizite verblieben sind, die einer vollständigen und insoweit fachgerechten Instandsetzung und insbesondere einer Wiederherstellung eines mit dem unbeschädigten Fahrzeug vergleichbaren Zustandes entgegenstehen (BGH VersR 2007, 1244 [Bestätigung von LG Bochum, Urt. v. 21.11.2006 - 9 S 108/06]).

    Der Kläger hat vielmehr einen Zustand wiederherstellen lassen, der dem vergleichbar ist, wie er sich vor dem Unfall gezeigt hat (BGH VersR 2007, 1244; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 499; LG Dortmund, Urteil v. 03.07.2008 - 4 S 24/08 [Juris]).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
    Der Reparaturkostenersatz erfolgt allerdings nur nach tatsächlich durchgeführter, fachgerechter Reparatur im Umfange des Sachverständigengutachtens (BGH DAR 2005, 266), jedenfalls aber in einem Umfang, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt (BGH DAR 2005, 268 [269]).

    Im Hinblick auf den Wert der Sache wäre eine solche Art der Wiederherstellung im Allgemeinen unvernünftig und kann dem Geschädigten nur ausnahmsweise im Hinblick darauf zugebilligt werden, dass der für ihn gewohnte und von ihm gewünschte Zustand des Fahrzeuges auch tatsächlich wie vor dem Schadensfall erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird (BGH VersR 2007, 1244; BGHZ 162, 161, 168; BGH VersR 1972, 1024 f. und VersR 1985, 593, 594).

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
    Die vorgerichtlichen nichtanrechenbaren Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im Schadensersatzprozess neben der Hauptsache geltend gemacht werden (BGH AnwBl. 2007, 154 ff. = VersR 2007, 265 = NZV 2007, 181; Senat AnwBl 2006, 768 f. = RVGreport 2006, 467 = zfs 2007, 48 = VersR 2007, 267 = NZV 2007, 211; Urt. v. 29.06.2007 - 10 U 5755/06).

    Auch bei sog. einfachen Regulierungssachen handelt es sich um eine durchschnittliche Angelegenheit, bei der die Berechnung einer 1, 3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG angemessen ist (BGH AnwBl. 2007, 154 ff. = VersR 2007, 265 = NZV 2007, 181; Senat a.a.O.).

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
    Im Hinblick auf den Wert der Sache wäre eine solche Art der Wiederherstellung im Allgemeinen unvernünftig und kann dem Geschädigten nur ausnahmsweise im Hinblick darauf zugebilligt werden, dass der für ihn gewohnte und von ihm gewünschte Zustand des Fahrzeuges auch tatsächlich wie vor dem Schadensfall erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird (BGH VersR 2007, 1244; BGHZ 162, 161, 168; BGH VersR 1972, 1024 f. und VersR 1985, 593, 594).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
    Allein dadurch, dass ein Sachverständiger eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars vornimmt, überschreitet er die Grenzen zulässiger Preisgestaltung grundsätzlich nicht (BGH NJW 2006, 2472).
  • LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
    Maßgeblich ist insoweit, ob - und wenn auch nur in Teilbereichen - mehr als nur unerhebliche Beanstandungen und Reparaturdefizite verblieben sind, die einer vollständigen und insoweit fachgerechten Instandsetzung und insbesondere einer Wiederherstellung eines mit dem unbeschädigten Fahrzeug vergleichbaren Zustandes entgegenstehen (BGH VersR 2007, 1244 [Bestätigung von LG Bochum, Urt. v. 21.11.2006 - 9 S 108/06]).
  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
    Zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, ist ein Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH NJW 2007, 1450; OLG Nürnberg SP 2002, 358 = VRS 103 [2002] 321 = OLGR 2002, 471 = NVwZ-RR 2002, 711).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71

    Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
    Im Hinblick auf den Wert der Sache wäre eine solche Art der Wiederherstellung im Allgemeinen unvernünftig und kann dem Geschädigten nur ausnahmsweise im Hinblick darauf zugebilligt werden, dass der für ihn gewohnte und von ihm gewünschte Zustand des Fahrzeuges auch tatsächlich wie vor dem Schadensfall erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird (BGH VersR 2007, 1244; BGHZ 162, 161, 168; BGH VersR 1972, 1024 f. und VersR 1985, 593, 594).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
    einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigt (BGH VersR 1992, 61).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

  • KG, 18.07.2005 - 12 U 50/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Unfallverursachung durch Polizeifahrzeug mit

  • LG Dortmund, 03.07.2008 - 4 S 24/08

    Zahlung von Mietwagenkosten in Höhe von 1270,20 Euro für 19 Tage stellt keinen

  • OLG Celle, 09.09.2004 - 14 U 32/04

    Pflicht zur Leistung von Schadensersatz bei der Kollision mit einem

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00

    Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden

  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

  • OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06

    Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im

  • OLG München, 28.07.2006 - 10 U 2237/06
  • OLG München, 24.11.2006 - 10 U 4845/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der

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