Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.12.2010 - 2 D 333/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7215
OVG Saarland, 20.12.2010 - 2 D 333/10 (https://dejure.org/2010,7215)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.12.2010 - 2 D 333/10 (https://dejure.org/2010,7215)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 2 D 333/10 (https://dejure.org/2010,7215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 1360a Abs. 4, 1618a BGB; §§ 114, 121, 115 ZPO; § 166 VwGO
    Prozesskostenhilfe für Kapazitätsstreit; Beiordnung der Mutter des Antragstellers als Rechtsanwältin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Eltern eines volljährigen Kindes zur Gewährung eines Vorschusses für die Kosten eines Rechtsstreits in persönlichen Angelegenheiten bei fehlender eigener Lebensstellung der Kinder wegen der Fortdauer ihrer Ausbildung; Belastung des Unterhaltsschuldners ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Eltern eines volljährigen Kindes zur Gewährung eines Vorschusses für die Kosten eines Rechtsstreits in persönlichen Angelegenheiten bei fehlender eigener Lebensstellung der Kinder wegen der Fortdauer ihrer Ausbildung; Belastung des Unterhaltsschuldners ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Beiordnung der Mutter

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mama machts umsonst

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Anwälte müssen ihre Kinder vor Gericht kostenlos vertreten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1019
  • FamRZ 2011, 1162
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2010 - 2 D 333/10
    zum Beispiel BGH, Beschluss vom 23.3.2005 - XII ZB 13/05 - NJW 2005, 1722.
  • OLG Brandenburg, 09.02.2009 - 9 WF 352/08

    Prozesskostenhilfe: Einsatz eines nicht selbst bewohnten Hausgrundstücks zur

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2010 - 2 D 333/10
    Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 9.2.2009 - 9 WF 352/08 -, sowie Beschluss vom 6.1.2000 - 8 W 606/99 - beide zitiert nach Juris,.
  • OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 8 W 606/99

    Einsatz des Vermögens bei Beantragung von Prozesskostenhilfe; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2010 - 2 D 333/10
    Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 9.2.2009 - 9 WF 352/08 -, sowie Beschluss vom 6.1.2000 - 8 W 606/99 - beide zitiert nach Juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 13 E 5/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige

    Ein solcher steht nach deutschem Unterhaltsrecht gegebenenfalls auch einem schon volljährigem Kind zu, das sich noch in der Ausbildung befindet und bislang keine selbständige Lebensstellung erreicht hat, wenn es einen Rechtsstreit in einer wichtigen persönlichen Angelegenheit wie der Erlangung eines Studienplatzes anstrebt und die Eltern in zumutbarer Weise in der Lage sind, den Prozesskostenvorschuss zu zahlen; vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. März 2015 - 2 D 111/14.NC - Juris Rn. 5 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011 - OVG 5 M 44.10 - NJW 2011, 3385 = Juris Rn. 4; OVG Saarland, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 2 D 333/10 - Juris Rn. 7 ff.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2020 - L 2 R 178/20
    Diese Beistandspflicht umfasste im vorliegenden Fall auch die Pflicht des Ehemanns, die Klägerin bei der Führung des vorliegenden Rechtsstreits zu unterstützen (vgl. in diesem Sinne auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 2 D 333/10 -, Rn. 17, juris, bezogen auf eine sich aus § 1618a BGB ergebende Beistandspflicht).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 1 L 152/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20786
OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 1 L 152/10 (https://dejure.org/2010,20786)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.11.2010 - 1 L 152/10 (https://dejure.org/2010,20786)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. November 2010 - 1 L 152/10 (https://dejure.org/2010,20786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 67 Abs. 2 S. 2 Nr. 3
    Vorliegen einer Abgabenangelegenheit i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 VwGO im Falle einer Streitigkeit über die Erhebung von Kammerbeiträgen für die Internationale Handelskammer (IHK)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Befugnis zur Prozessvertretung von Steuerberatern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer Abgabenangelegenheit i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 VwGO im Falle einer Streitigkeit über die Erhebung von Kammerbeiträgen für die Internationale Handelskammer (IHK)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1019
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 29.04.2010 - 3 Bf 368/09

    Abgabenangelegenheit im Sinne von VwGO § 67 Abs 2 Nr 4

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 1 L 152/10
    Unter Abgabenangelegenheiten im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 VwGO sind nur Rechtsstreitigkeiten zu fassen, welche Steuer- und Monopolsachen im Sinne des § 1 Abs. 1 StBerG betreffen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.04.2010 - 3 Bf 368/09.Z - juris).

    Bereits die Regelung in § 67 Abs. 1 Satz 5 VwGO i. d. F. des Gesetzes vom 01.11.1996 (BGBl. I, S. 1626, gültig ab 01.01.1997), mit der erstmals in Abgabenangelegenheiten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Prozessbevollmächtigte vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wurden, war in diesem Sinne auszulegen (so OVG Hamburg, Beschl. v. 29.04.2010, a. a. O., m. w. N., juris; OVG NRW, Beschl. v. 24.01.2005, a. a. O., m. w. N., juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 22.06.2007 - 7 N 06.480 - m. w. N., juris).

    Dieser steuerrechtlich geprägten Auslegung des Begriffs der Abgabenangelegenheiten entspricht auch die Gegenäußerung der Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des 6. Änderungsgesetzes zur VwGO (BT-Drs. 13/4069, S. 1 zu Nr. 5), wonach "Abgabenangelegenheiten ... typischerweise Materien (sind), in denen Steuerpflichtige auch vor den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten von Angehörigen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe vertreten werden." Gestützt wurde diese Auslegung des § 67 Abs. 1 Satz 5 VwGO (i. d. F. v. 01.11.1996) zudem durch den Umstand, dass Steuerberater eine geschäftsmäßige entgeltliche und unentgeltliche Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten außerhalb der in §§ 31 Abs. 1, 33 StBerG festgelegten Grenzen nicht erlaubt war und ein Verstoß mit dem damals noch in Kraft befindlichen Rechtsberatungsgesetz vermieden werden sollte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.04.2010, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 24.01.2005, a. a. O.).

    Mit der Neufassung der Norm wurde lediglich der Kreis der Prozessbevollmächtigten um weitere zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugte Personen erweitert (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.04.2010, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 4 E 1437/04

    Auftritt von Steuerberatern vor dem Oberverwaltungsgericht als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 1 L 152/10
    Die Erhebung eines Mitgliedsbeitrags für eine IHK stellt keine Steuersache im Sinne von § 1 Abs. 1 und 2 StBerG dar (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24.01.2005 - 4 E 1437/04 - juris).
  • VGH Bayern, 22.06.2007 - 7 N 06.480
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 1 L 152/10
    Bereits die Regelung in § 67 Abs. 1 Satz 5 VwGO i. d. F. des Gesetzes vom 01.11.1996 (BGBl. I, S. 1626, gültig ab 01.01.1997), mit der erstmals in Abgabenangelegenheiten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Prozessbevollmächtigte vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wurden, war in diesem Sinne auszulegen (so OVG Hamburg, Beschl. v. 29.04.2010, a. a. O., m. w. N., juris; OVG NRW, Beschl. v. 24.01.2005, a. a. O., m. w. N., juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 22.06.2007 - 7 N 06.480 - m. w. N., juris).
  • VGH Hessen, 21.05.2013 - 5 A 875/13

    Abgabenangelegenheiten im Sinne von § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 VwGO

    Aus der Anknüpfung des Gesetzgebers an die besondere Sachkenntnis von Steuerberatern ergibt sich, dass mit dem Begriff "Abgabenangelegenheiten" nur solche Verfahren gemeint sind, für die Steuerberater gemäß §§ 1, 33 Abs. 1, 33 Steuerberatungsgesetz - StBerG - zugelassen sind, also Steuersachen, einschließlich Steuerstrafsachen und Monopolsachen (vgl. ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 67 Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2005 - 4 E 1437/04 -, NVwZ-RR 2006, 151; Bay. VGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - 7 N 06.480 -, DStR 2008, 844; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. April 2010 - 3 Bf 368/09.Z -, DÖV 2010, 703; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08. November 2010 - 1 L 152/10 -, NJW 2011, 1019) .
  • VGH Hessen, 22.07.2013 - 6 A 1260/13

    Abgabenangelegenheiten im Sinne von § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 VwGO

    Aus der Anknüpfung des Gesetzgebers an die besondere Sachkenntnis von Steuerberatern etc. ergibt sich, dass mit dem Begriff "Abgabenangelegenheiten" nur solche Verfahren gemeint sind, für die Steuerberater gemäß §§ 1, 32 und 33 StBerG (zuletzt geändert durch Art. 13 Gesetz vom 26.06.2013, BGBl I S. 1809) zugelassen sind, also Steuersachen, einschließlich Steuerstrafsachen und Monopolsachen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.01.2005 - 4 E 1437/04 -, NVwZ-RR 2006, 151; Bay. VGH, Urteil vom 22.06.2007 - 7 N 06.480 -, DStR 2008, 844; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.04.2010 - 3 Bf 368/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 859; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2010 - 1 L 152/10 -, NJW 2011, 1019; Hess. VGH, Beschluss vom 21.05.2013 - 5 A 875/13.Z - ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 67 Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2021 - 12 A 1905/19

    Zulassung der Berufung eines Steuerberaters unter Beiordnung eines Notanwalts in

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2005- 4 E 1437/04 -, juris Rn. 3; Hamb. OVG, Beschluss vom 29. April 2010 - 3 Bf 368/09.Z -, juris Rn. 3; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 8. November 2010 - 1 L 152/10 -, juris Rn. 5.; Hess. VGH, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 5 A 875/13.Z -, juris Rn. 3.
  • VG München, 17.02.2012 - M 16 K 11.1217

    Unzulässige Klage

    Da Herr ... eine Vollmacht trotz Fristsetzung nicht vorgelegt und die Bevollmächtigung zur Klageerhebung auch nicht in sonstiger Weise belegt hat, ist die Klage unbeschadet der Frage, ob er als Steuerberater in Streitigkeiten über die Erhebung von Kammerbeiträgen überhaupt als Prozessbevollmächtigter auftreten durfte (ablehnend: BayVGH vom 22.6.2007 DStR 2008, 844; OVG Hamburg vom 29.4.2010 NVwZ-RR 2010, 859; OVG LSA vom 8.11.2010 NJW 2011, 1019), als unzulässig abzuweisen (vgl. Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 18 und 21 zu § 67).
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