Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,825
BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10 (https://dejure.org/2011,825)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2011 - VIII ZR 132/10 (https://dejure.org/2011,825)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2011 - VIII ZR 132/10 (https://dejure.org/2011,825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 BGB, § 140 BGB, § 280 BGB, § 286 BGB, § 556 BGB
    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über Betriebskostenvorauszahlungen für eine ehemals preisgebundene Berliner Altbauwohnung; Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umdeutung einer Vereinbarung bzgl. einer Zahlung von Betriebskostenvorschüssen in eine Abrede über die Zahlung einer Betriebskostenpauschale; Erstattung von Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung in Form eines Verzugsschadens ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenvorauszahlungsvereinbarung - Unzulässigkeit und Umdeutung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale im früher preisgebundenen Wohnraum durch jahrelange Zahlung; Notwendigkeit von Anwaltskosten; Verzugsschaden; Mietpreisbindung für Altbauten; Betriebskostenerhöhung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über Betriebskostenvorauszahlungen für eine ehemals preisgebundene Berliner Altbauwohnung; Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über Betriebskostenvorauszahlungen für eine ehemals preisgebundene Berliner Altbauwohnung; Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 140; BGB § 280; BGB § 286; BGB § 556
    Grundsätzlich keine Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 18; RVG § 19; BGB § 140
    Umdeutung einer Vereinbarung bzgl. einer Zahlung von Betriebskostenvorschüssen in eine Abrede über die Zahlung einer Betriebskostenpauschale; Erstattung von Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung in Form eines Verzugsschadens ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umdeutung einer unzulässigen Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Keine Anwaltskostenerstattung für die Einholung einer Rechtsschutzdeckung in einfach gelagerten Fällen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwaltsarbeit im Mietrecht ist einfach

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebskostenvorauszahlung vs. Betriebskostenpauschale

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltskosten für die Deckungszusage als Verzugsschaden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Betriebskosten-Umlagevereinbarung kann zur Pauschale werden

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kosten für die Einholung einer Deckungszusage sind - bei unproblematischer Erteilung - regelmäßig nicht erforderlich

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Umdeutung einer nach der AMVOB unzulässig vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung in eine zulässige Betriebskostenpauschale ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zu den Kosten der Deckungsanfrage

Besprechungen u.ä. (4)

  • ra-samimi.de PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Erstattung der Anwaltsvergütung für das Stellen der Deckungsschutzanfrage beim Rechtsschutzversicherer in der anwaltlichen Praxis

  • ra-frese.de (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Kosten der Deckungsanfrage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Deckungszusage: Ersatzanspruch des Mieters für Rechtsverfolgungskosten? (IMR 2011, 177)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Berlin: Umdeutung einer unzulässigen Betriebskosten-Umlagevereinbarung in Pauschale! (IMR 2011, 176)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1222
  • MDR 2011, 512
  • NZM 2011, 400
  • ZMR 2011, 536
  • VersR 2012, 1188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10
    Unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten - unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 RVG handelt - nicht zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Einholung der Deckungszusage nicht erforderlich war (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2010, VIII ZR 271/09, WuM 2010, 740).

    Denn unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Rechtsverfolgungskosten - dazu gehören auch etwa entstehende Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung - nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, WuM 2010, 740 Rn. 9 zur Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Abfassung eines Kündigungsschreibens; BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065 Rn. 6 mwN zur Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten, die dem Geschädigten durch die anwaltliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen seinen eigenen Unfallversicherer entstehen).

  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10
    Denn dem Erstattungsanspruch hinsichtlich entstandener vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist grundsätzlich nur der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Forderung entspricht (st. Rspr.; Senatsurteil vom 7. November 2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10
    Bei dem Betrag von 3.960,66 EUR, dessen Rückzahlung die Klägerin begehrt, handelt es sich nach der rechtsfehlerfreien Sachverhaltswürdigung des Berufungsgerichts nicht um Betriebskostenvorschüsse, deren Rückzahlung die Klägerin nach Beendigung des Mietverhältnisses wegen fehlender Abrechnung der Betriebskosten seitens der Beklagten gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen könnte (dazu Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499), sondern um den pauschalen Betriebskostenanteil der vereinbarten Bruttokaltmiete, den die Klägerin mit rechtlichem Grund geleistet hat und deshalb nicht von den Beklagten zurückverlangen kann.
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10
    Denn unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Rechtsverfolgungskosten - dazu gehören auch etwa entstehende Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung - nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, WuM 2010, 740 Rn. 9 zur Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Abfassung eines Kündigungsschreibens; BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065 Rn. 6 mwN zur Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten, die dem Geschädigten durch die anwaltliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen seinen eigenen Unfallversicherer entstehen).
  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

    Dass der Anwalt nach einer letztmaligen Aufforderung zur Mitwirkung bei der Vertragsanpassung den Rücktritt vom Vertrag erklärt und anschließend mit der Rückauflassung des Grundstücks eine andere Leistung als die angemahnte Leistung von dem Beklagten verlangt hat, ändert nichts daran, dass seine Inanspruchnahme durch den Verzug des Beklagten bedingt und zur Durchsetzung der Rechte der Klägerin erforderlich war (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 132/10, NJW 2011, 1222, 1224 Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Ob die Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vom Schädiger verlangt werden können, ist streitig (offen gelassen von BGH 9.3.11 - VIII ZR 132/10 -).

    Unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Rechtsverfolgungskosten - dazu gehören auch etwa entstehende Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung - nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig ist (BGH 9.3.11 - VIII ZR 132/10 -).

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 265/16

    Abmahnung nach öffentlicher Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten

    Allerdings hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat kausal verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350 [juris Rn. 7]; Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065 Rn. 5; Urteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 132/10, NJW 2011, 1222 Rn. 23; Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 274/10, NJW 2012, 919 Rn. 20; Urteil vom 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14, NJW 2015, 3447 Rn. 55, jeweils mwN).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    Von denjenigen, die einen Gebührenanspruch des Anwalts bejahen (oben 1 a) oder dahinstehen lassen (etwa BGH, Urteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 132/10, NJW 2011, 1222 Rn. 21 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 1 U 105/11, juris Rn. 16), wird ein Ersatzanspruch im Außenverhältnis mit unterschiedlichen Argumenten bejaht oder verneint.

    aa) Teilweise wird darauf abgestellt, ob im konkreten Einzelfall die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der Einholung der Deckungszusage zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig ist (etwa BGH, Urteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 132/10, aaO, Rn. 23; LG Münster, Urteil vom 4. Mai 2010 - 3 S 12/10, VersR 2011, 411 f. mit Anm. von Nugel, jurisPR-VerkR 8/2011 Anm. 3), was nach teilweise vertretener Ansicht nur äußerst selten der Fall sein soll (vgl. Geigel/Freymann, aaO; auch Meinel, aaO, S. 314 f.).

    Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sind Rechtsverfolgungskosten, die unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens ersetzt werden können (BGH, Urteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 132/10, aaO, Rn. 23).

    b) Allerdings hat der Schädiger auch unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. etwa Senatsurteile vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350 ff.; vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 f.; BGH, Urteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 132/10, aaO, Rn. 23).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 9.3.2011 - VIII ZR 132/10, NJW 2011, 1222; BGH; Urt. v. 13.11.2011 - VI ZR 274/10, MDR 2012, 342), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Senat, Urt. v. 31.01.2013 - 4 U 349/11 - 110 -, juris Rdn. 80; Urt. v. 25.04.2011 - 4 U 294/11 - 93), ist nämlich die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Einholung eines Deckungsschutzes bei der Rechtsschutzversicherung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung weder erforderlich noch zweckmäßig.
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Ob die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der ergriffenen Maßnahme gegeben ist, entzieht sich dabei einer generalisierenden Betrachtung; dies ist vielmehr vom Tatrichter aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen (BGH, Urteile vom 6. April 1976 - VI ZR 246/74, aaO S. 193; vom 9. März 2011 - VIII ZR 132/10, WuM 2011, 214 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Rechtsverfolgungskosten - dazu gehören auch etwa entstehende Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung - nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteil vom 09.03.2011, Az.: VIII ZR 132/10; zit. nach juris = NJW 2011, 1222; Urteil vom 13.12.2011, Az.: VI ZR 274/10, VersR 2012, 331).
  • OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19

    Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts

    Selbst wenn man annimmt, dass die Deckungsanfrage überhaupt eine besondere Angelegenheit ist, für die dem Rechtsanwalt eine gesonderte Gebühr zusteht, und es sich nicht um eine Vorbereitungshandlung im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG handelt (so aber OLG München, Urteil vom 4.12.1990 - 13 U 3085/90 -, JurBüro 1993, 163; offen gelassen von BGH, Urteil vom 9.3.2011 - VIII ZR 132/10 -, NJW 2011, 1222), bedarf es für den Gebührenanspruch eines gesonderten Auftrags zur Einholung der Deckungszusage und eines auftragsgemäßen Tätigwerdens des Rechtsanwalts.

    Auch wenn ein Auftrag und eine entsprechende Tätigkeit vorliegt, sind solche Kosten nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Urteil vom 9.3.2011 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2011 - 1 U 105/11 -, juris).

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2013 - 4 U 349/11

    Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall: Ermittlung des

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 9.3.2011 - VIII ZR 132/10, NJW 2011, 1222; Urt. v. 13.11.2011 - VI ZR 274/10, MDR 2012, 342) ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Einholung eines Deckungsschutzes bei der Rechtsschutzversicherung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung weder erforderlich noch zweckmäßig.
  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 282/16

    WEG-Streitigkeit über Gebrauch des Wohnungseigentums: Schlichtungsverfahren

    Denn vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sind bei einem lediglich teilweise bestehenden Hauptanspruch unter Zugrundelegung des für begründet erachteten Teils zu berechnen (BGH, Urt. v. 09.03.2011 - VIII ZR 132/10 = NJW 2011, 1222 (1224) Rn. 20).
  • AG Bad Segeberg, 19.02.2015 - 17 C 144/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Spurwechslers mit einem

  • LG Dortmund, 22.08.2017 - 1 S 388/16

    Parkplatzunfall, unabwendbares Ereignis, fehlendes Hupen

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

  • OLG Celle, 20.01.2022 - 13 U 84/19

    Löschung von Kommentaren in einem sozialen Netzwerk; Sperrung eines

  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

  • OLG München, 22.08.2019 - 18 U 1310/19

    Sperrung eines Facebook-Accounts

  • LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18

    Hassrede im "sozialen Netzwerk" - und die Sperrung des Zugangs

  • OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch

  • OLG Naumburg, 23.12.2011 - 10 U 12/11

    Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten: Verzugseintritt für den

  • OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Unfall auf beampelter Kreuzung

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2011 - 12 U 104/11

    Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer das

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

  • LG Siegen, 08.05.2017 - 5 O 232/15

    Betrieb eines KFZ bei abgestelltem Fahrzeug in Lagerhalle

  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 2008/20

    Rechtswidrige Sperrung von Accounts in einem sozialen Netzwerk

  • KG, 07.11.2014 - 6 U 194/11

    Private Krankenversicherung: Voraussetzungen der rückwirkenden Geltung des

  • OLG Koblenz, 16.01.2023 - 12 U 1292/22

    Berufung wegen der Höhe des Restwerts eines PKW nach einem durch einen

  • LG Deggendorf, 09.04.2019 - 32 O 51/18

    Sperrung eines Profils auf Internetplattform wegen einer Hassbotschaft

  • OLG München, 12.05.2020 - 18 U 2689/19

    Multiple Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen einer Social-Media-Plattform

  • LG Düsseldorf, 02.09.2011 - 20 S 73/11

    Anspruch eines Taxifahrers auf Ersatz des Verdienstausfalls als Folge eines

  • LG Berlin, 28.09.2018 - 65 S 97/18

    Wohnraummiete: Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten des Vermieters bei

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 12 W 9/18

    Entscheidung des Landgerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch bei angenommener

  • LG Düsseldorf, 31.08.2011 - 2b O 25/11

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Unfalls gegenüber einer

  • LG Traunstein, 25.10.2019 - 6 O 2665/18

    Schadensersatz wegen des Abschlusses eines Leasingvertrages über ein KFZ im

  • LG Traunstein, 19.07.2019 - 6 O 4056/18

    Kein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts bei deliktischen Ansprüchen

  • AG Saarlouis, 21.12.2011 - 26 C 2093/10
  • AG Berlin-Mitte, 24.06.2011 - 20 C 3186/10

    Zur Haftung bei Zusamenstoß eines in eine Parkbucht einfahrenden Fahrzeugs mit

  • OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13

    Streitwertberechnung bei der Geltendmachung entgangenen Anlagezinses -

  • LG Köln, 30.11.2017 - 24 O 223/17
  • LG Regensburg, 26.09.2012 - 1 O 61/11

    Verkehrsunfall - Schmerzensgeld für leichte HWS-Distorsion und leichte

  • LG Itzehoe, 14.02.2014 - 7 O 66/13

    Ratenkreditvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten

  • LG Dortmund, 24.03.2011 - 4 S 112/10

    Kosten aufgrund der Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

  • AG Bremen, 25.08.2016 - 5 C 58/16
  • AG Düsseldorf, 11.12.2012 - 39 C 10140/12

    Anspruch auf Zahlung weiteren Schadensersatzes wegen Mietwagenkosten aus einem

  • LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10

    Rechtsanwaltskosten für Einholung einer Kostendeckungszusage bei RSV

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht