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   BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10   

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BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10 (https://dejure.org/2010,2808)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2010 - V ZR 125/10 (https://dejure.org/2010,2808)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10 (https://dejure.org/2010,2808)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1020 S 2 BGB
    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1020 S. 2
    Anforderungen an das "Halten einer Anlage" i. S. v. § 1020 S. 2 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herleitung der Eigenschaft als Halter einer Anlage i.S.d. § 1020 S. 2 BGB aus einer entsprechenden Nutzungsbefugnis eines Grundstückes im Falle einer unterlassenen Nutzung des Dienstbarkeitsberechtigten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterhaltskosten einer Privatstraße; Dienstbarkeit

  • rewis.io

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herleitung der Eigenschaft als Halter einer Anlage i.S.d. § 1020 S. 2 BGB aus einer entsprechenden Nutzungsbefugnis eines Grundstückes im Falle einer unterlassenen Nutzung des Dienstbarkeitsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Unterhaltungskosten für eine Privatstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1351
  • MDR 2011, 350
  • NZM 2011, 807
  • WM 2011, 845
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
    Da das Gemeinschaftseigentum nicht im Vermögen des Verbandes steht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, 2188; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518), kommen als Anspruchsberechtigte nach § 1020 Satz 2 BGB allein die Wohnungseigentümer in Betracht.

    Für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, ist anerkannt, dass eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes besteht (Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 76; Riecke/Schmid/Elzer, aaO, § 10 Rn. 418), weil deren Durchsetzung - anders als etwa die Verfolgung eines Unterlassungsanspruches nach § 1004 BGB (dazu Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, 2188 mwN) - nicht den einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft überlassen bleiben kann (Klein in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 254 f.; Timme/Dötsch, aaO, § 10 Rn. 458, 484; vgl. auch Senat, Urteil vom 11. Dezember 1992 - V ZR 118/91, BGHZ 121, 22, 23 ff.).

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Auszug aus BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
    Für Schadensersatzansprüche nach §§ 280, 281 BGB, die aus einer Verletzung dieses Anspruches resultieren (dazu Senat, Urteil vom 12. November 2004 - V ZR 42/04, BGHZ 115, 124), sowie für die im Hinblick auf die künftige Unterhaltung der Straße geforderte Instandhaltungsrücklage gilt nichts anderes.

    Auf die Vorschriften der §§ 745, 748 BGB (zur entsprechenden Anwendung des Rechts über die Bruchteilsgemeinschaft, wenn auch der Eigentümer des dienenden Grundstücks den Weg benutzt, vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2004 - V ZR 42/04, BGHZ 115, 118 ff.) lässt sich die Klage schon deshalb nicht stützen, weil die Revision auf kein tatsächliches Vorbringen verweist, aufgrund dessen davon auszugehen wäre, dass die Klägerin, der Beklagte und die sonstigen Dienstbarkeitsberechtigten einen auf die Bildung einer Rücklage gerichteten Beschluss gefasst haben.

  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
    Für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, ist anerkannt, dass eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes besteht (Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 76; Riecke/Schmid/Elzer, aaO, § 10 Rn. 418), weil deren Durchsetzung - anders als etwa die Verfolgung eines Unterlassungsanspruches nach § 1004 BGB (dazu Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, 2188 mwN) - nicht den einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft überlassen bleiben kann (Klein in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 254 f.; Timme/Dötsch, aaO, § 10 Rn. 458, 484; vgl. auch Senat, Urteil vom 11. Dezember 1992 - V ZR 118/91, BGHZ 121, 22, 23 ff.).
  • BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06

    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

    Auszug aus BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
    Da das Gemeinschaftseigentum nicht im Vermögen des Verbandes steht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, 2188; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518), kommen als Anspruchsberechtigte nach § 1020 Satz 2 BGB allein die Wohnungseigentümer in Betracht.
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
    Die bloße Erklärung der Absicht, es solle mit den "Berechtigten und Verpflichteten" eine Vereinbarung über die Kosten der Instandhaltung, der Pflege und der Verkehrssicherung getroffen werden, ist bei der gebotenen nächstliegenden Auslegung (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 21. Februar 1991 - V ZB 13/90, BGHZ 113, 374, 378; Urteil vom 3. Juli 2008 - V ZR 20/07, NZM 2008, 732, 734; jeweils mwN) nicht dahin zu verstehen, die Eigentümer des herrschenden Grundstücks hätten Instandhaltungskosten unabhängig von einer tatsächlichen Ausübung der aus der Dienstbarkeit fließenden Befugnisse zu zahlen und dies bereits vor Zustandekommen der anvisierten Vereinbarungen.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Auszug aus BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
    b) Die fehlende Rechtsinhaberschaft der Klägerin ist jedoch deshalb unschädlich, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft in gesetzlicher Prozessstandschaft handelt, soweit ihr das Gesetz die Befugnis verleiht, Rechte der Wohnungseigentümer auszuüben (vgl. nur Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 80/09, NJW 2010, 933, 934 mwN).
  • BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07

    Anforderungen an die Form der Übertragung einer im Grundbuch eingetragenen

    Auszug aus BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
    Die bloße Erklärung der Absicht, es solle mit den "Berechtigten und Verpflichteten" eine Vereinbarung über die Kosten der Instandhaltung, der Pflege und der Verkehrssicherung getroffen werden, ist bei der gebotenen nächstliegenden Auslegung (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 21. Februar 1991 - V ZB 13/90, BGHZ 113, 374, 378; Urteil vom 3. Juli 2008 - V ZR 20/07, NZM 2008, 732, 734; jeweils mwN) nicht dahin zu verstehen, die Eigentümer des herrschenden Grundstücks hätten Instandhaltungskosten unabhängig von einer tatsächlichen Ausübung der aus der Dienstbarkeit fließenden Befugnisse zu zahlen und dies bereits vor Zustandekommen der anvisierten Vereinbarungen.
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 49/05

    Begriff der Anlage; Kosten der Instandsetzung und -haltung eines Weges

    Auszug aus BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
    aa) Mit Blick auf die auf die Verletzung der Verpflichtung aus § 1020 Satz 2 BGB gestützte Zahlungsklage legt das Berufungsgericht zutreffend zugrunde, dass es sich bei der Straße zwar um eine Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB handelt (vgl. dazu nur Senat, Urteil vom 17. Februar 2006 - V ZR 49/05, NJW 2006, 1428, 1429), der Beklagte jedoch nicht als deren Halter angesehen werden kann.
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Hierfür reicht es - jedenfalls außerhalb des Bereichs der Sachmängelhaftung (dazu: BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 20) - schon aus, dass die Rechtsausübung durch den Verband förderlich ist (Senat, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9; vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NJW 2013, 3092 Rn. 13 und vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 6).
  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 41/19

    Wohnungseigentum: Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen

    Wie allgemein bei auf Zahlung gerichteten Schadensersatzansprüchen hätte eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG aF bestanden, weil im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ein gemeinschaftliches Vorgehen erforderlich gewesen wäre (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9 f.).
  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines

    Diese sogenannte geborene Wahrnehmungsberechtigung des Verbandes ist gegeben, wenn eine Verpflichtung, die im Außenverhältnis alle Wohnungseigentümer gleichermaßen trifft, nach der Interessenlage ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9).

    Die Wohnungseigentümer sind in diesem Fall aber berechtigt, von ihrem Zugriffsermessen Gebrauch zu machen, das ihnen nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG zusteht (sog. gekorene Ausübungs- bzw. Wahrnehmungsbefugnis; vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9 sowie Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 257).

    Die für das Bestehen der gekorenen Wahrnehmungsbefugnis notwendige weitere Voraussetzung, dass die Pflichtenerfüllung durch den Verband förderlich ist (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, aaO), ist bei dem Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gegeben.

  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 167/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der

    Scheidet danach die Annahme eines gemeinschaftsbezogenen Rechts aus, kommt nur noch eine Vergemeinschaftung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG in Betracht, bei der eine gemeinschaftliche Rechtsverfolgung zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich ist und bei der nur ein Zugriffsermessen der Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung besteht (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9; BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 18 ff.; Klein in Bärmann, aaO, Anh. § 10 Rn. 25).

    Im Unterschied zu den gemeinschaftsbezogenen Ansprüchen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft diese Rechte nur ausüben, wenn sie die Rechtsverfolgung durch Vereinbarung oder Mehrheitsbeschluss an sich gezogen hat (vgl. nur Klein in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 251; Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9).

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, und zwar auch für Wiederherstellungsansprüche gemäß § 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010, V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 f.).

    Denn insoweit besteht lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG (st. Rspr.; näher Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZB 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9 f.).

    Schadensersatzansprüche sind nach der Rechtsprechung des Senats im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG (Urteil vom 10. Dezember 2011 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Dagegen genügt es bei der gekorenen Ausübungsbefugnis, dass die Rechtsausübung durch den Verband förderlich ist (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9).

    bb) Seine Auffassung, wonach für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes besteht, hat der Senat auf die Überlegung gestützt, dass diese Ansprüche im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen sind (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9 f.).

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft:

    Sie sind vielmehr sog. gekorene Gemeinschaftsangelegenheiten (Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, 2188; Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 10 und vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090, Rn. 6), Ansprüche also, deren Durchsetzung erst dadurch zur Gemeinschaftaufgabe wird, dass der Verband sie an sich zieht.
  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 45/17

    Wohnungseigentum: Gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes für Unterlassungs- und

    Dies gilt nicht nur, wenn sich die Ansprüche gegen einen anderen Wohnungseigentümer richten (vgl. Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090, Rn. 6; Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861, Rn. 22; Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 6 f.; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 5; jeweils mwN), sondern auch dann, wenn Anspruchsgegner ein außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft stehender Dritter ist (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 10; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 194/14, NJW 2015, 2968 Rn. 14; Urteil vom 22. Januar 2016 - V ZR 116/15, ZMR 2016, 382 Rn. 17; aA Jacoby, ZWE 2012, 70, 74; Riecke/Schmid/Lehmann-Richter, WEG, 4. Aufl., § 10 Rn. 325).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gegen einen Dritten die Erforderlichkeit eines gemeinschaftlichen Vorgehens der Wohnungseigentümer und damit die Zuordnung zur geborenen Ausübungsbefugnis des Verbandes (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9) nicht deshalb zu bejahen, weil es unter den Wohnungseigentümern über die Art des Vorgehens gegen den Störer erhebliche Meinungsunterschiede geben kann (vgl. Wenzel, NZM 2008, 74, 75).

  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 343/17

    Grunddienstbarkeit: Erfüllung der Unterhaltungspflichten durch mehrere

    Als solche wird auch eine befestigte Privatstraße angesehen (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 14).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    (4) Die gemeinschaftliche Erfüllung der Vorschusspflicht gegenüber dem Verwalter ist deshalb auch dem Gemeinschaftsinteresse förderlich (zu diesem Erfordernis: Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9).
  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 153/18

    Recht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung der individuellen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 5 S 2602/15

    Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts;

  • BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der

  • BGH, 18.06.2021 - V ZR 146/20

    Anteilige Erstattung der auf die Instandhaltungsrücklage geleisteten Zahlungen

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16

    Keine Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für Anspruch auf Abänderung

  • OLG Rostock, 13.09.2018 - 3 U 40/17

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen Grundstücksnachbarn auf Unterlassung

  • BGH, 07.11.2014 - V ZR 250/13

    Grundbuchbereinigung im Beitrittsgebiet: Bestimmung des anspruchsberechtigten

  • AG Heidelberg, 22.10.2014 - 45 C 52/14

    Wohnungseigentum: Wahrnehmungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für die

  • VG Koblenz, 05.02.2019 - 1 K 870/18

    Verstoß gegen Nachbarrechte: Sondereigentümer darf klagen!

  • OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 240/15

    Sicherungsanordnung wegen Gebäudeschäden - Verhältnis von Zwangsgeld und

  • KG, 19.08.2014 - 4 W 35/14

    Geltendmachung nachbarrechtlicher Beseitigungs- und Duldungsansprüche unter

  • LG München I, 22.01.2019 - 31 O 1173/18

    Keine Berichtigung des Grundbuchs erforderlich - kein Wegfall der eingetragenen

  • AG Bochum, 26.01.2016 - 95 C 44/15

    WEG darf Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen beschließen!

  • LG Lüneburg, 13.05.2020 - 9 S 34/19

    Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter kann jeder Eigentümer geltend machen

  • AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19

    Haftung von Mitwohnungseigentümer aus sukzessiver Mittäterschaft

  • LG Hamburg, 25.02.2015 - 318 S 110/14

    Wohnungseigentümer hat gegen Verwalter keinen Wiederherstellungsanspruch am

  • OLG Hamm, 11.07.2019 - 21 U 110/17

    Minderung wegen Mängeln an Gemeinschaftseigentum

  • OLG Hamm, 05.09.2019 - 21 U 110/17

    Minderungsanspruch wegen Mängeln an Gemeinschaftseigentum

  • LG Augsburg, 10.07.2020 - 43 S 1293/19

    Kaufvertrag, Berufung, Verkehrssicherungspflicht, Revision, Unterhaltspflicht,

  • LG Essen, 13.03.2020 - 19 O 10/18

    Unterlassungsanspruch des Nachbarn bzgl. Immissionen einer Kokerei

  • AG Ratingen, 02.03.2016 - 8 C 294/15

    Keine Abtretung einzelner Individualrechte an den Verband!

  • LG Berlin, 11.09.2018 - 55 S 130/17

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Betriebs eines Imbisses in

  • OLG Frankfurt, 06.11.2017 - 23 U 177/16

    Auslegung einer Stillhaltevereinbarung als Stundungsabrede

  • AG Bottrop, 08.06.2022 - 20 C 30/21

    Unberechtigter Ausschluss eines Vertreters macht Beschlüsse immer unwirksam

  • LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20

    Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses;

  • LG München I, 08.11.2022 - 36 S 6500/22

    Kein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens

  • LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18

    Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung

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