Rechtsprechung
| BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
mehr- IWW
- RA Kotz
Wohnungspreisbindung - Wegfall und Marktmiete
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zahlung der zuletzt geschuldeten Kostenmiete einschließlich etwaiger Zuschläge nach § 26 Neubaumietenverordnung ( NMV ) als "Marktmiete" bei Wegfall der Preisbindung; Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB i.R.d. Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Wegfall der Preisbindung
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen trotz verspäteter Abrechnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenmiete und Mietzuschlag nach Ende der Wohnpreisbindung
- info-m.de (Leitsatz)
Verpätete BK-Abrechnung: Darf der Vermieter trotzdem die Vorauszahlungen anpassen?
- info-m.de (Leitsatz)
Wegfall der Preisbindung: Muss der Mieter Kostenmietzuschläge weiterzahlen?
- anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)
Betriebskostenvorauszahlungen bei Versäumung der Abrechnungsfrist
- breuning-winkler.de (Kurzinformation)
Die neue Marktmiete des BGH
- lto.de (Kurzinformation)
Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist steht einer Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen nicht entgegen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung auch bei Versäumung der Abrechnungsfrist möglich! (IMR 2010, 370)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wegfall der Preisbindung ohne Einfluss auf vereinbarte Miete! (IMR 2010, 364)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 22.01.2009 - 558 C 10992/08
- LG Hannover, 27.08.2009 - 8 S 14/09
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 145
- NZM 2010, 736
- IMR 2010, 364
- IMR 2010, 370
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 09.11.2011 - VIII ZR 87/11
Mietrecht - Wegfall der Preisbindung: Kein Zuschlag für Schönheitsreparaturen!
Ein in der Grundmiete einer preisgebundenen Wohnung enthaltener Kostenansatz für Schönheitsreparaturen im Sinne von § 28 Abs. 4 II. BV berechtigt einen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichteten Vermieter nicht, nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung die nunmehr als "Marktmiete" geschuldete Grundmiete über die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete hinaus um einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen zu erhöhen (Fortführung des Senatsurteils vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, IMR 2010, 364 = WuM 2010, 490).*).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09) habe sich dadurch aber die Miethöhe nicht geändert oder gar verringert.
Zudem ist die Klägerin berechtigt, diese "Marktmiete" nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung nach Maßgabe von §§ 558 ff. BGB an die ortsübliche Vergleichsmiete heranzuführen, wenn und soweit sie dahinter zurückbleibt (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, WuM 2010, 490 Rn. 13, 16).
Mit Fortfall der öffentlichen Bindung ist dieser Bestandteil der Grundmiete in der nunmehr unverändert zu entrichtenden Marktmiete als deren Bestandteil aufgegangen, ohne dass sich an der Höhe der geschuldeten Miete etwas geändert hat oder der Kostenansatz zu einem gesondert zur Marktmiete zu zahlenden Zuschlag geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, aaO Rn. 13 ff.).
- BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
Mietrecht - Betriebskosten: Anpassung der Vorauszahlungen
Dementsprechend ist für die Angemessenheit von Vorauszahlungen auf die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten abzustellen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NJW 2011, 145 Rn. 25 zu § 560 Abs. 4 BGB; BayObLGZ 1995, 323, 326 zu § 4 Abs. 1 MHG).Die Anpassung der Vorauszahlungen an die jeweils letzte Betriebskostenabrechnung stellt sicher, dass die Vorauszahlungen - im Interesse beider Vertragsparteien - den voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten möglichst nahe kommen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, aaO).
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10
Mietrecht - Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit
Zum anderen ist für eine Anpassung nach § 560 Abs. 4 BGB allein die formelle Wirksamkeit der Abrechnung und nicht deren inhaltliche Richtigkeit entscheidend (vgl. Senatsurteile vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, juris Rn. 26, …und vom 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121 Rn. 15, 18).
- BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Mietrecht - Voraussetzung für Anpassung von Vorauszahlungen
Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 258/09, IMR 2010, 370 = NZM 2010, 736 Rn. 26).*).Hierfür genügte nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats allerdings eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; auf die inhaltliche Richtigkeit kam es nicht an (…Senatsurteile vom 28. November 2007 VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121 Rn. 15, 18;… vom 25. November 2009 VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 sowie vom 16. Juni 2010 VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 26).
- BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11
Mietrecht - Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln
War diese Abrechnung dem Beklagten vor der Kündigung zugegangen, sind nur noch die sich aus der Abrechnung ergebenden Beträge maßgebend; ein Anspruch auf Vorauszahlungen besteht dann nicht mehr (vgl. Senatsurteile vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NJW 2011, 145 Rn. 22;… vom 30. März 2011 - VIII ZR 133/10, NJW 2011, 1957 Rn. 14 für den Fall des Eintritts der Abrechnungsreife). - BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 271/10
Mietrecht - Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
Nach der Rechtsprechung des Senats steht dem Vermieter ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf Vorauszahlungen mehr zu; er kann Nebenkosten nur noch aufgrund einer Abrechnung in der sich daraus ergebenden Höhe verlangen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 22). - OLG Hamm, 28.06.2011 - 7 U 54/10
Mietrecht - Kein Konkurrenzschutz gegen ehemalige Mitgesellschafter!
Nach mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Nebenkosten auch bei der Gewerberaummiete, soweit nichts anderes vereinbart ist, binnen zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode abzurechnen (vgl. BGH, NJW 2011, 445; NJW 2011, 145; NJW 2010, 1065).Nach Eintritt der Abrechnungsreife ist die Forderung von Vorauszahlungen ausgeschlossen, der Anspruch des Vermieters beschränkt sich auf den von ihm darzulegenden Abrechnungssaldo (vgl. BGH, NJW 2011, 145).
- LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 66/10
Kein Vorwegbabzug bei Nichtangabe von Heizungsstrom
Eine Erhöhung der Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB ist danach unabhängig von der Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung wirksam (…BGH Urt. v. 28.11.2007 - VIII ZR 145/07 Rn. 15, 18;… BGH Urt. v. 25.11.2009 - VIII ZR 323/08; BGH Urt. v. 16.06.2010 - VIII ZR 258/09, WuM 2010, 490).Für eine Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB genüge eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung (BGH Urt. v. 16.06.2010 - VIII ZR 258/09, WuM 2010, 490).
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 133/10
Mietrecht - Betriebskosten: BGH lockert Ausschlussfrist!
Nach dem Eintritt der Abrechnungsreife kann er nur noch die sich aus der Abrechnung ergebenden Beträge verlangen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 22 mwN). - BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 97/11
Mietrecht - § 556a BGB auch auf alte Mietverträge anwendbar!
Für diesen Zeitraum können die Kläger Wasserkosten nicht mehr als Vorschuss, sondern nur aufgrund einer Abrechnung verlangen (…vgl. Senatsurteile vom 30. März 2011 - VIII ZR 133/10, NJW 2011, 1957 Rn. 14, und vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 22 mwN). - BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
Wohnungseigentum - Zahlung von Wohngeldvorschüssen: Wann beginnt Verjährung?
- BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Mietrecht - Anpassung von Vorauszahlungen nur bei korrekter Abrechnung!
- OLG Düsseldorf, 16.09.2010 - 10 U 175/09
- LG Itzehoe, 26.11.2010 - 9 S 52/09
Mietrecht - Wirksamkeit der Erhöhung der Vorauszahlung
- LG Darmstadt, 09.02.2011 - 25 S 190/10
Mietrecht - Schönheitsreparaturen und Fristenregelungen im Mietvertrag
- AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12
Mietrecht - Einseitiger Wärmecontracting-Vertrag: Mieter muss nicht zahlen!
- KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
Mietrecht - Abrechnungsreife während des Rechtstreits: Vorausklage erledigt?
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