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   BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09   

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https://dejure.org/2011,3326
BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09 (https://dejure.org/2011,3326)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2011 - 5 AZR 819/09 (https://dejure.org/2011,3326)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 (https://dejure.org/2011,3326)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 296 S 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 615 S 3 BGB, § 77 Abs 2 BetrVG
    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 296 S 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 615 S 3 BGB, § 77 Abs 2 BetrVG
    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt u.a. die Entlohnung dieser Stunden in einer verstetigten Vergütung und einer Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Nachleistung voraus; Voraussetzungen für die Belastung des Arbeitszeitkontos mit Minusstunden; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeitkonto: Nachleistungspflicht bei Minusstunden

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzug - Minusstunden auf Arbeitszeitkonto

  • rewis.io

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Belastung des Arbeitszeitkontos mit Minusstunden; Annahmeverzug des Arbeitgebers; Ausschlussfrist für den Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Belastung des Arbeitszeitkontos mit Minusstunden bei flexiblem Arbeitsabruf durch Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 38
  • NJW 2011, 1693
  • ZIP 2011, 1022
  • MDR 2011, 1430
  • NZA 2011, 640
  • BB 2011, 1792
  • DB 2011, 1227
  • DB 2011, 15
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09
    a) Ein Arbeitszeitkonto gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und kann abhängig von der näheren Ausgestaltung in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrücken (vgl. BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 16, DB 2011, 306; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 2) .

    Dieser Sachverhalt entspricht nicht dem Verlangen einer Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto, die in der Sache dem Vergütungsanspruch entspricht (vgl. dazu BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 16 f., DB 2011, 306) .

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09
    Ruft der Arbeitgeber in einer solchen Situation die Arbeit vertragswidrig nicht im Umfang der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitszeit und entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten oder vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts (ggf. unter Beteiligung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) festzulegender Verteilung ab, bedarf es eines Angebots der Arbeitsleistung nach § 296 Satz 1 BGB nicht (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 24, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 27) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09

    Aufrechnung gegen Arbeitsentgeltforderung; Pfändungsschutz des Arbeitnehmers;

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. September 2009 - 3 Sa 436/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09
    Andererseits kommt es zu keinem Vergütungsvorschuss, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands Vergütung ohne Arbeitsleistung beanspruchen kann (zB § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG) oder sich der das Risiko der Einsatzmöglichkeit bzw. des Arbeitsausfalls tragende Arbeitgeber (dazu BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 22 ff., BAGE 127, 119; ErfK/Preis 11. Aufl. § 615 BGB Rn. 120 ff. mwN) nach § 615 Satz 1 und 3 BGB im Annahmeverzug befunden hat.
  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden kann, ob eine Zeitschuld entsteht und er damit einen Vorschuss erhält (vgl. BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1) .
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 442/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09
    Entgegen der Auffassung des Klägers hat sich die Revision mit den Gründen des Berufungsurteils ausreichend auseinandergesetzt (zu den Anforderungen vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 442/07 - Rn. 13 mwN, AP ZPO § 551 Nr. 65 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 8; 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - Rn. 13 mwN, NZA 2010, 1446) .
  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09
    Entgegen der Auffassung des Klägers hat sich die Revision mit den Gründen des Berufungsurteils ausreichend auseinandergesetzt (zu den Anforderungen vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 442/07 - Rn. 13 mwN, AP ZPO § 551 Nr. 65 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 8; 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - Rn. 13 mwN, NZA 2010, 1446) .
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09
    a) Ein Arbeitszeitkonto gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und kann abhängig von der näheren Ausgestaltung in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrücken (vgl. BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 16, DB 2011, 306; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 2) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 493/11

    Lohneinbehalt aufgrund von Minusstunden - Arbeitszeitkonto mit negativem Stand

    Liegt - wie hier - die Verantwortung für die Arbeitszuweisung und -einteilung allein beim Arbeitgeber, gerät dieser nach § 296 Satz 1 BGB in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen nicht im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit einsetzen kann, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung bedarf ( vgl. BAG 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 19, NZA 2011, 640 ).

    Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt folglich voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat ( BAG 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 13, NZA 2011, 640 ).

    Hingegen kommt es zu keinem Vergütungsvorschuss, wenn sich der das Risiko der Einsatzmöglichkeit bzw. des Arbeitsausfalls tragende Arbeitgeber nach § 615 Satz 1 und 3 BGB im Annahmeverzug befunden hat ( BAG 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 13, NZA 2011, 640 ).

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12

    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger seine Arbeitsleistung in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang - zumindest wörtlich - hätte anbieten müssen (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 19; 16. April 2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 18 mwN) oder - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - § 296 Satz 1 BGB eingreift (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 24; 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 19, BAGE 137, 38) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2015 - 2 Sa 113/15

    Verrechnung eines negativen Saldos auf dem Arbeitszeitkonto mit den letzten

    Dasselbe Rechtsproblem wird in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2011 (5 AZR 819/09 - BAGE 137, 38 = NJW 2011, 1693 = DB 2011, 1227) nochmals aus einer etwas anderen Warte beleuchtet.

    Während das BAG in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2000 (aaO) positiv auf die Feststellung abgehoben hatte, dass die Minusbuchung auf dem Stundenkonto vom Arbeitnehmer durch einen Freizeitwunsch veranlasst worden sein muss, beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 26. Januar 2011 (aaO) näher mit der Frage, ob es auch zu Minusbuchungen auf dem Stundenkonto kommen kann, wenn die Arbeitszeit im Interesse des Arbeitgebers ungleichmäßig über die Wochen und Monate des Jahres verteilt wird, dem Arbeitnehmer jedoch über die ganze Zeit ein verstetigtes Entgelt gezahlt wird.

    Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt danach voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat (BAG 26. Januar 2011 aaO Randziffer 13).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2011 (aaO Randziffer 13) ausdrücklich erwähnt hat, dass Minusbuchungen auf das Stundenkonto nicht als Vorschusszahlungen anerkannt werden könnten, wenn dem nur die Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers mangels Vorliegen von Aufträgen zu Grunde liegt, der Arbeitgeber sich also im Annahmeverzug (§ 615 BGB) befunden habe.

    Das wird im Allgemeinen dadurch ausgedrückt, dass man sagt, es sei nicht erlaubt, das Wirtschaftsrisiko, das der Arbeitgeber zu tragen habe, auf den Arbeitnehmer abzuwälzen (so ausdrücklich auch BAG 26. Januar 2011 aaO Randziffer 13).

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