Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
VwGO § 130a, § 133
Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil; Bindung an das Strafurteil; mündliche Verhandlung; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; persönliche Anhörung des Klägers; Überzeugungsgrundsatz - openjur.de
Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil; Bindung an das Strafurteil; mündliche Verhandlung; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; persönliche Anhörung des Klägers; Überzeugungsgrundsatz.;
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 130a, § 133
Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil; Bindung an das Strafurteil; mündliche Verhandlung; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; persönliche Anhörung des Klägers; Überzeugungsgrundsatz. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 130a
Nachhaltige Erschütterung des Vertrauens der Öffentlichkeit in den Berufsstand für den Fall einer Folgenlosigkeit des gravienden Fehlverhaltens eines Zahnarztes als Anlass für den Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Möglichkeit des Berufungsgericht zur Vornahme einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Verzichtbarkeit der für das gerichtliche Verfahren zentralen Funktion der mündlichen Verhandlung mangels besonderer Bedeutung der Sache
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungsentscheidung ohne mündliche Verhandlung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sexuelle Nötigung beim Zahnarzt
- lto.de (Kurzinformation)
Mündliche Verhandlung nicht verzichtbar, wenn persönliche Anhörung weitere Sachaufklärung bewirken kann
Verfahrensgang
- VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
- VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
- BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 1830
- DÖV 2011, 416
Wird zitiert von ... (23)
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R
Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher …
Diese Gerichte stellen bei ihren Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts jeweils auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ab, sodass der Betroffene für die Geltendmachung erst späterer Verbesserungen der Sachlage darauf verwiesen wird, mit diesen Gesichtspunkten eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, ein erneutes Verfahren auf Erteilung der Berufserlaubnis oder ein erneutes Approbationsverfahren zu betreiben - womit der Grundsatz gewahrt bleibt, dass bei Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist und bleibt - (vgl hierzu zB BVerwGE 105, 267, 269 f; BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11; vgl ferner BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 5;… weitere Angaben in BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 14 und 15; - diese Rechtsprechung nicht beanstandend BVerfG [Kammer] BVerfGK 6, 156, 161 = NJW 2005, 3057, 3058 [unter B. II. 2. b aa] = Juris RdNr 18-20).Vielmehr wird wie zB auch beim Widerruf der (zahn) ärztlichen Approbation oder der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Pflichtverletzungen und darauf gegründeter Unwürdigkeit keine (Gefahren-) Prognose für die Zukunft vorgenommen, sondern allein an das Fehlverhalten in der Vergangenheit angeknüpft; hierbei sind allerdings die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Art. 12 Abs. 1 GG und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes anzulegen, sodass zu prüfen ist, ob die Sanktion eine noch angemessene, nicht unverhältnismäßige Reaktion auf die begangenen Pflichtwidrigkeiten darstellt (ebenso zB BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 4; modifizierend BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11, 18-20 betr Merkmal der Unzuverlässigkeit; ebenso BVerwG vom 25.2. 2008 - 3 B 85/07 - Juris RdNr 16).
Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist mit zu berücksichtigen, dass die Entziehung nicht einen lebenslangen Ausschluss bedeuten muss, weil bei erneutem Vorliegen aller Voraussetzungen eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, eine erneute Berufserlaubnis oder eine erneute Approbation bzw Zulassung mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden kann (vgl hierzu BVerwGE 105, 267, 269 f zum Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit; BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11 iVm 21 zum Widerruf der Berufserlaubnis für Logopäden; BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 5 zum Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit;… - zu den Maßstäben für Wiederzulassungen vgl BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 14 ff;… zur Verfassungsmäßigkeit von Wiederzulassungssperren siehe ferner BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 70 ff).
- OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
Widerruf der ärztlichen Approbation wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil …
6 Der Kläger weist zutreffend darauf hin, dass mit dem Widerruf der Approbation als Arzt ein besonders schwerer Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831).Anlass für den Widerruf wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).
Entgegen dem Einwand des Klägers bedarf es daher zur Annahme einer Unwürdigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO keiner zukunftsgerichteten Gefahrenprognose, dass der Arzt bei einer Fortsetzung seiner ärztlichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806;… Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).
Diese Zweifel an der richtigen Auslegung des § 3 BÄO oder an dessen Verfassungskonformität werden vom Bundesverfassungsgericht aber nicht näher konkretisiert (vgl. zu den Anforderungen an eine Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit: BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 f.) und geben dem Senat daher auch keinen Anlass, die bisherige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - wie für eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geboten - ernstlich in Zweifel zu ziehen (vgl. ebenso: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.;… Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit einem Streit über …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Anlass für den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit nur ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein kann, das geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15 und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830 ).
- BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Anlass für den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit nur ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein kann, das geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15 und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4).
Ebenso wenig, wie sich ein Rechtssatz des Inhalts aufstellen lässt, dass das Merkmal der Berufsunwürdigkeit die Verhängung eines bestimmten Mindeststrafmaßes voraussetzt (…Beschluss vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris Rn. 8; siehe auch Beschluss vom 27. Januar 2011 a.a.O. Rn. 3), lässt sich feststellen, dass nur vollendete Straftaten - und nicht der Versuch eines Verbrechens oder eines Vergehens im Sinne von § 22, § 23 Abs. 1 i.V.m. § 12 StGB - den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit rechtfertigen können.
- VG München, 28.02.2012 - M 16 K 11.5836
Arzt; Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug, bedingter Vorsatz; …
Der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit, der nach seiner Zielrichtung keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert, muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit stehen (vgl. BVerwG vom 27.1.2011 NJW 2011, 1830 unter Bezugnahme auf die Kammerbeschlüsse des BVerfG vom 23.11.2009 Az. 1 BvR 2709/09 - juris, vom 28.8.2007 Az. 1 BvR 1098/07 - juris und vom 18.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05 - juris).Sie verlangt ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes, das bei Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt (…vgl. BVerwG vom 18.8.2011 a.a.O; vom 27.1.2011 a.a.O.).
Dieses Vertrauen würde durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist, zerstört (vgl. BVerwG vom 27.1.2011 a.a.O., m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11
Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit.
Ein Apotheker ist zur Ausübung seines Berufes unwürdig, wenn er infolge seines Verhaltens nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen der Öffentlichkeit genießt, die für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.4.2006 - 9 S 2317/05 -, NVwZ 2006, 1202;… Bayerischer VGH, Urt. v. 29.10.1991 - 21 B 91.1337 -, juris Rn. 24 (jeweils zu § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BApO); BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831;… Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30 (jeweils zu § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG); BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3B 95.97 -, NJW 1999, 3425;… Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 8 (jeweils zu § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO)).Diese Feststellung erfordert, da der Approbationswiderruf als subjektive Berufszugangsregelung besonders schwer in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit eingreift (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.;… Senatsbeschl. v. 23.4.2012, a.a.O., Rn. 8 f.), regelmäßig das Vorliegen gravierender Verfehlungen, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12 Hat er die Würdigkeit oder Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes zweifelsfrei wiedererlangt und liegt auch sonst kein Versagungsgrund vor, hat er einen Anspruch auf erneute Erteilung der Approbation (vgl. Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 - zur Wiedererteilung der Berufserlaubnis eines Logopäden; Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 5 …und vom 23. Juli 1996 - BVerwG 3 PKH 4.96 - juris Rn. 3 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter …
b) Schließlich kann offenbleiben, ob die Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit - ebenso wie der entsprechende Approbationswiderruf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.2011 - 3 B 63/10 -) - im Hinblick auf seine Zielrichtung keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert. - VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit
Das Bundesverwaltungsgericht hob mit Beschluss vom 27. Januar 2011 (BVerwG 3 B 63.10) den in dieser Sache ergangenen, die Berufung zurückweisenden Beschluss des Senats nach § 130 a VwGO vom 21. Mai 2010 auf. - VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.1564
Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliches Berufsverbot
Strafzwecke, auch generalpräventive Zwecke im Sinne einer Abschreckung anderer Angehöriger des Berufsstandes vor ähnlichen Verfehlungen, wären damit nicht vereinbar (vgl. BVerwG v. 27.1.2011 Az. 3 B 63.10 - juris).Das Vertrauen der Patienten würde zerstört durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren sind (vgl. BVerwG v. 28.1.2003 a.a.O und v. 27.1.2011 Az. 3 B 63.10 -juris).
- VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882
Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Strafgerichtliche Verurteilung
- OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
Widerruf der zahnärztlichen Approbation wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges …
- BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 61.11
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren; …
- VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
Widerruf der Approbation
- BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 68.11
Pflicht zur erneuten Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht bei gegenteiligem …
- BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 69.11
Pflicht zur erneuten Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht bei gegenteiligem …
- BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 67.11
Pflicht zur erneuten Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht bei gegenteiligem …
- BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 65.11
Pflicht zur erneuten Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht bei gegenteiligem …
- BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 66.11
Pflicht zur erneuten Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht bei gegenteiligem …
- BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 63.11
Pflicht zur erneuten Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht bei gegenteiligem …
- BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 64.11
Begehung der Baustelle als förmliche Abnahme
- BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 62.11
Pflicht zur erneuten Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht bei gegenteiligem …
- OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit, …
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