Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 191/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1858
BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 191/10 (https://dejure.org/2011,1858)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2011 - VIII ZR 191/10 (https://dejure.org/2011,1858)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - VIII ZR 191/10 (https://dejure.org/2011,1858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 BGB, § 543 Abs 3 BGB, § 551 Abs 1 aF BGB
    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel; fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB a. F. § 551; BGB § 543 Abs. 3
    Mietvorauszahlungsklausel: auch in Kombination mit Aufrechnungsbeschränkung keine unangemessene Benachteiligung; fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung zur Vorausszahlung der Miete für den jeweiligen Monat in einer abweichend von § 551 BGB a.F. formulierten Vertragsklausel stellt keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar; Bestimmung zur Vorausszahlung der Miete für den jeweiligen Monat in einer ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine wiederholte unpünktliche Mietzahlung kann nach vorheriger Abmahnung eine fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB rechtfertigen.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietzahlung (unpünktliche) - fristlose Mietvertragskündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung; Kombination von Vorauszahlungsklausel mit Aufrechnungsklausel

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel; fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel; fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 546 Abs. 1
    Bestimmung zur Vorausszahlung der Miete für den jeweiligen Monat in einer abweichend von § 551 BGB a.F. formulierten Vertragsklausel als unangemessene Benachteiligung des Mieters; Kombination der Vorauszahlungsklausel mit einer Aufrechnungsklausel; Voraussetzungen einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine wirksamen Aufrechnungsbeschränkungen in der Wohnraummiete

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fortlaufend unpünktliche Mietzahlung und die Vorauszahlungsklausel

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung nach jahrzehntelanger Duldung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsklausel auch in Kombination mit Aufrechnungsklausel wirksam und eine weitere unpünktliche Mietzahlung nach Abmahnung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine fristlose Kündigung bei widerspruchloser unpünktlicher Mietzahlung über Jahre

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei schleppender Mietzahlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rügelose Hinnahme unpünklicher Mietzahlung berechtigt im Einzelfall nicht zur fristlosen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung - unpünktliche Mietzahlung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Viele Jahre unpünktliche Mietzahlung - fristlose Kündigung unwirksam?

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Ankündigung der Aufrechnung vom Mieter - Regelung im Mietvertrag

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Zu spät bezahlt - Miete wurde jahrelang Mitte statt Anfang des Monats überwiesen (BILD)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Langjährige Zahlung der Miete zur Monatsmitte anstatt zum Monatsanfang rechtfertigt keine fristlose Kündigung - Vermieter setzt Anschein der Ordnungsgemäßheit

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung (IMR 2011, 275)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kombination von Vorfälligkeitsklausel und Aufrechnungsbeschränkung im Altmietvertrag (IMR 2011, 308)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2201
  • NJW 2011, 8
  • MDR 2011, 840
  • NZM 2011, 579
  • ZMR 2011, 708
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 337/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorauszahlungspflicht für Wohnraummiete

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 191/10
    Eine sogenannte Ankündigungsklausel - wie hier - führe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 337/06) auch in Kombination mit der Vorfälligkeitsklausel nicht zu deren Unwirksamkeit.

    Eine bloße Verschiebung des Minderungsrechts um ein oder zwei Monate stellt aber, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 337/06, WuM 2008, 152 Rn. 15) richtig gesehen hat, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 191/10
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats begegnet eine Formularklausel, nach der die Miete abweichend von § 551 Abs. 1 BGB aF für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, für sich genommen grundsätzlich keinen Bedenken (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 249 f.).

    Zwar kann dies anders zu beurteilen sein, wenn die Vorauszahlungsklausel mit einer Aufrechnungsklausel kombiniert und dadurch das Minderungsrecht des Mieters erheblich einschränkt wird, etwa dadurch, dass er wegen seiner Minderungsrechte auf den Klageweg verwiesen wird (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, aaO, 251 ff.).

  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 191/10
    Die Miete für Dezember 2007 war nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09, NJW 2010, 2879 Rn. 44) am 5. Dezember (Mittwoch) als dem dritten Werktag in jenem Monat fällig, so dass die Klägerin nach dem revisionsrechtlich zu Grunde zu legenden Sachverhalt nach der Abmahnung nur eine Monatsmiete um sechs Tage zu spät erhalten hat.
  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 191/10
    Schließlich steht auch die Auffassung des Berufungsgerichts, dass nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung rechtfertigen kann, im Einklang mit der - vom Berufungsgericht auch zitierten - Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NZM 2006, 338 Rn. 15).
  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12

    Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Entgegen der Ansicht der Revision gilt dies auch dann, wenn die Fälligkeitsklausel - wie hier - mit einer sogenannten Ankündigungsklausel kombiniert ist (Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, NJW 2011, 2201 Rn. 15; Senatsbeschluss vom 7. September 2011 - VIII ZR 345/10, WuM 2011, 676 Rn. 3).
  • BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 301/10

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass eine Formularklausel, die - wie im Streitfall - abweichend von § 551 BGB aF bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt (Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, NJW 2011, 2201 Rn. 15).

    Schließlich steht auch die Auffassung des Berufungsgerichts, dass nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung rechtfertigen kann, im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, aaO Rn. 18 f.; vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NZM 2006, 338 Rn. 15).

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 4. Mai 2011 (VIII ZR 191/10, aaO) nichts Gegenteiliges.

    In dieser Entscheidung hat der Senat die Fortsetzung des Mietverhältnisses deswegen nicht für unzumutbar gehalten, weil die Vermieterin es vor der Abmahnung über viele Jahre widerspruchslos hingenommen hatte, dass die Mieterin Zahlungen abweichend von der vertraglichen Fälligkeitsregelung jeweils erst zur Monatsmitte leistete (Senatsurteil vom 4. Mai 2011, aaO Rn. 21 f.).

  • BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 345/10

    Formularmäßiger Altmietvertrag für Wohnraum: Inhaltskontrolle für eine

    b) Diese Rechtsfrage hat der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 4. Mai 2011 (VIII ZR 191/10, NJW 2011, 2201) entschieden.

    Danach stellt eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB aF bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar (Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, aaO Rn. 15).

    b) Entgegen der Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht die in § 4 Nr. 1 des Mietvertrags getroffene Vorfälligkeitsregelung auch in Kombination mit der in § 8 des Mietvertrags vereinbarten Aufrechnungsklausel zutreffend für wirksam erachtet (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, aaO).

  • KG, 28.09.2020 - 8 U 147/17

    Geschäftraummiete: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Verstoß des

    Dass die Beklagten die Konkurrenzsituation längere Zeit hingenommen haben, spricht dafür, dass sie der Vertragsverletzung nicht so ein erhebliches Gewicht beigemessen haben (vgl. hierzu Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543 BGB, Rdnr. 174 a für jahrelange rügelose Hinnahme von unpünktlichen Mietzahlungen; vgl. BGH NJW 2011, 2201; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, Tz. 33).

    2017 gerügt (s. a. BGH Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 191/19, NJW 2011, 2201, Tz. 21), bis dahin die Konkurrenzsituation längere Zeit hingenommen und hierin offenbar (zunächst jedenfalls) keine wesentliche Beeinträchtigung ihrer Interessen gesehen.

  • OLG Dresden, 25.08.2015 - 5 U 1057/15

    Einhaltung der Schriftform bei Nutzung nicht im Mietvertrag aufgeführter

    Der durch länger andauernde Hinnahme der Vertragswidrigkeit als Dauerverstoß gesetzte Anschein wird durch die Abmahnung bzw. Fristsetzung von Seiten des Vermieters beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2011, VIII ZR 191/10, NJW 2011, 2201).
  • KG, 17.12.2012 - 8 U 246/11

    Zwangsvollstreckung: Gewährung einer Räumungsfrist für Räumung eines gewerblichen

    Andererseits steht es der Annahme von Unzumutbarkeit für den Vermieter entgegen, wenn er jahrelang eine Überschreitung des Zahlungstermins widerspruchslos hingenommen hat und nach seiner Abmahnung lediglich einmalig ein Zahlungstermin geringfügig überschritten wird (s. BGH NJW 2011, 2201 Tz 20 -jahrelange Hinnahme der Zahlung erst zur Monatsmitte-).

    Für den Mieter besteht allgemein kein Anlass, aus dem Ausbleiben einer alsbaldigen Reaktion des Vermieters auf eine Vertragsverletzung den Schluss zu ziehen, dass der Vermieter auch aus einer Fortsetzung des vertragswidrigen Verhaltens keine Konsequenzen ziehen wird (vgl. BGH NJW 2011, 2201, 2202 Tz 21).

    Die Entscheidung BGH NJW 2011, 2201, wonach bei umfassender Abwägung der Interessen der Mietvertragsparteien eine einmalige Überschreitung des Zahlungstermins nach Abmahnung nicht für die Annahme einer erheblichen Vertragsverletzung genügt, wenn der Vermieter vor der Abmahnung jahrelang das abgemahnte Verhalten hingenommen hatte, steht dem nicht entgegen.

  • LG Berlin, 27.10.2015 - 25 O 148/15

    Geschäftsraummietvertrag: Wirksamkeit der Kündigung eines Zeitmietvertrags

    Denn die Beklagten haben ungeachtet einer ihnen vom Kläger nach § 543 Abs. 3 BGB erteilten Abmahnung am 20.02.2015 ihr vertragswidriges Verhalten im März 2015 fortgesetzt, wofür schon eine einmalige Wiederholung der unpünktlichen Mietzahlung nach erfolgter Abmahnung ausreichen kann (BGH, NJW 2011, 2201; NZM 2009, 315; NJW 2008, 508; NJW 2007, 1353; LG Berlin, GE 2005, 867).

    Das Schreiben genügt auch den Anforderungen an eine Abmahnung im Sinne von § 543 Absatz 3 BGB, wonach der Vermieter den Mieter auf die pünktliche Mietzahlung nachdrücklich hinzuweisen hat (BGH, NJW 2011, 2201; NZM 2006, 338 Rn. 15).

    Insbesondere steht der Wirksamkeit der Kündigung nicht entgegen, dass zwischen der Abmahnung und dem Zugang der Kündigung nur ein Zahlungstermin lag, zu dem die Miete erneut unpünktlich gezahlt wurde (BGH NJW 2011, 2201; NJM 2006, 338 Rn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2022 - 24 U 117/21

    Ansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis Pandemie bedingte Schließung

    Der Senat folgt auch hier der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der solche "Ankündigungsklauseln", auch bei Formularverträgen, für wirksam erachtet hat (vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 48/87, Rn. 21; vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, Rn. 15; vom 7. September 2011 - VIII ZR 345/10, Rn. 3 und 9; vom 10. Oktober 2012 - VIII ZR 107/12, Rn. 14; siehe auch Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - 24 U 199/09, Rn. 35).
  • LG Berlin, 25.07.2017 - 63 S 7/17

    AGB-Klauseln bzgl. der Aufrechnung sowie Fälligkeit der Miete

    Die § 551 BGB a.F. abbedingende Klausel in § 4 Nr. 1 des Mietvertrags ist dagegen auch in vor 2001 geschlossenen Mietverträgen wirksam (BGH, Urt v. 04.05.2011, VIII ZR 191/10).

    (BGH, Urt. v. 04.05.2011, VIII ZR 191/10).

  • LG Berlin, 09.12.2021 - 67 S 158/21

    Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei

    Nur im Fall eines derartigen Ausnahmefalles eines seitens des Vermieters geschaffenen Vertrauenstatbestand ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH anzunehmen, dass der Vermieter über Jahre die unpünktliche Zahlungsweise widerspruchslos hingenommen und damit den Anschein gesetzt hat, den Vertragsverletzung kein erhebliches Gewicht beizumessen sowie darin keine wesentliche Beeinträchtigung seiner Interessen zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, juris Tz. 21-22; Urt. v. 14. September 2011 - VIII ZR 301/10, WuM 2011, 674, juris Rz. 21).
  • LG Münster, 30.03.2021 - 1 S 65/19
  • KG, 19.04.2018 - 8 U 169/15

    Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer fristlosen Vermieterkündigung wegen

  • LG Berlin, 16.09.2014 - 63 S 322/13

    Mieter zahlt wiederholt unpünktlich: Kündigung trotzdem unwirksam?

  • OLG Rostock, 03.08.2017 - 3 U 70/13

    Gewerberaummietvertrag: Änderung der Mietfälligkeit bei fortlaufend unpünktlicher

  • AG Bonn, 28.01.2015 - 203 C 339/14

    Kündigung eines Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlungen.

  • AG Villingen-Schwenningen, 25.06.2013 - 5 C 76/13
  • OLG Rostock, 08.06.2017 - 3 U 70/13

    Abänderung der Mietfälligkeit

  • AG Ludwigsburg, 12.04.2021 - 10 C 2184/20

    Wenn es aufgrund Corona-Pandemie zu einem Zahlungsverzug mit der Miete kommt ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht