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   BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11   

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https://dejure.org/2011,3814
BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11 (https://dejure.org/2011,3814)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2011 - 1 StR 50/11 (https://dejure.org/2011,3814)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11 (https://dejure.org/2011,3814)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil im Fall "Jessica" muss erneut geprüft werden

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 17.05.2011)

    Tod einer Mutter aus Erlangen: BGH kippt Urteil im Jessica-Prozess

  • abendzeitung-nuernberg.de (Pressebericht, 20.05.2011)

    Fall Jessica: BGH kippt mildes Urteil

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Problematik einer ausweitenden Auslegung der Verdeckungsabsicht

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verdeckungseignungs-Fall

    § 211 II Gruppe 3 Alt. 2 StGB
    Mordmerkmal Verdeckungsabsicht

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verdeckungsmord auch noch bei Vortatverdacht möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 239
  • NJW 2011, 2223
  • NStZ 2011, 579
  • NStZ 2011, 698 (Ls.)
  • NJ 2011, 433
  • StV 2012, 85
  • JR 2011, 488
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
    Zu den Anforderungen an das Vorliegen von Verdeckungsabsicht (im Anschluss an Senatsurteil vom 1. Februar 2005, 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11 f.).

    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (vgl. u.a. Senatsurteil vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04 = BGHSt 50, 11 ff. mit Anm. u.a. Steinberg JR 2007, 291; Kudlich JuS 2005, 659; Fischinger JA 2005, 490).

    Auch nach Bekanntwerden einer Straftat kann ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, dass er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genauen Tatumstände aber noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 2005 aaO).

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
    Die Absicht zur Verdeckung einer anderen Tat erfordert keine Überlegung des Täters im Sinne eines abwägenden Reflektierens über die eigenen Ziele (vgl. hierzu Senatsurteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07 Rn. 39 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt).
  • BGH, 06.12.1951 - 4 StR 672/51
    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
    Der Umstand, dass die unberechtigten Abhebungen bereits entdeckt waren, schließt daher die Annahme der Verdeckungsabsicht i.S.d. § 211 StGB nicht aus, wenn es der Angeklagten darauf ankam, ihre Täterschaft nicht ans Licht kommen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 4 StR 672/51 = NJW 1952, 531 mwN).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
    Dass die Angeklagte wegen des Streits über die unberechtigten Abhebungen in Wut geraten ist, würde der Annahme von Verdeckungsabsicht nicht ohne weiteres entgegenstehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98 = NJW 1999, 1039 mit Anm. Momsen in JR 2000, 26, 30 f. und Schroth NStZ 1999, 554; vgl. hierzu auch Altvater NStZ 2000, 18 f.; LK-Jähnke aaO, § 211 Rn. 15).
  • BGH, 12.03.1991 - 5 StR 2/91

    Strafzumessung - Strafschärfung - Verdecken der eigenen Täterschaft

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
    Die Absicht, die Überführung durch Beseitigung eines Belastungszeugen zu erschweren, weist - wenn sie nach den Umständen für die Annahme eines Verdeckungsmordes nicht ausreicht - vielfach auf niedrige Beweggründe hin (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 6).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
    Glaubt er mit der Tötung eine günstige Beweisposition aufrecht erhalten oder seine Lage verbessern zu können, so reicht das für die Annahme der Verdeckungsabsicht aus, selbst wenn er bereits als Täter der Vortat verdächtigt wird (vgl. LK-Jähnke, StGB, 11. Aufl., § 211 Rn. 16 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 insoweit in BGHSt 28, 18 nicht abgedruckt), da die Tatumstände - nach seinem Wissen - noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt waren (vgl. BGHSt 15, 291, 296).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 314/81

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Tötung zwecks

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
    Reagiert der Täter allerdings allein auf wuterregende Vorhaltungen des Opfers, so kann es bei einer dadurch ausgelösten Tötung an der Verdeckungsabsicht fehlen (vgl. Eser NStZ 1983, 440 mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 2. September 1981 - 3 StR 314/81).
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
    In Verdeckungsabsicht tötet, wer die Vortat überhaupt als auch, wer lediglich die eigene Täterschaft verbergen will, die den Strafverfolgungsbehörden nach seiner Vorstellung bisher nicht bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88 = NJW 1988, 2682 mwN; hierzu auch BGH, Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 278/96 = NStZ-RR 1997, 132 mwN).
  • BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90

    Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
    Ein Täter, der sich jedoch "nur" der Festnahme entziehen will, will "weder Tat noch Täter" zudecken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 = NJW 1991, 1189 mwN).
  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

    Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11
    Neben der Verdeckungsabsicht ist die Annahme niedriger Beweggründe jedoch nicht gerechtfertigt, wenn die zur Begründung dieses Merkmals herangezogenen Motive des Täters über die Verdeckungsabsicht hinaus keinen weiteren Unrechtsgehalt aufweisen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1999 - 3 StR 1/99 = NStZ-RR 1999, 235).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 302/78

    Nichtkenntnis der Strafverfolgungsbehörden von Straftaten des Täters

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    a) Einen Verdeckungsmord im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB begeht, wer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände, insbesondere zur Täterschaft, geben könnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 ? 4 StR 541/18, NStZ 2019, 605 Rn. 14; Beschluss vom 15. Februar 2017 ? 2 StR 162/16, NStZ 2017, 462, 463; Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 243 ff.; Urteil vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295 f.).
  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    Solange der Täter subjektiv davon ausgeht, dass die Umstände der Tat noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang bekannt sind, kommt eine Tötung aus Verdeckungsabsicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 243 ff.; vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14 f.; vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295 f.).

    Eine andere Bewertung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann geboten, wenn der Täter - unabhängig von einem noch für möglich gehaltenen Verbergen seiner Täterschaft - ausschließlich deswegen tötet, um sich der Ergreifung durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, aaO S. 245; Beschlüsse vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90, NStZ 1991, 127; vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84, NStZ 1985, 166; Urteile vom 1. August 1978 - 5 StR 302/78, GA 1979, 108; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, DRiZ 1978, 216; vgl. Schneider aaO Rn. 225; Rissing-van Saan/Zimmermann aaO).

  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Unter diesen Prämissen hat es das Landgericht unterlassen zu erwägen, ob ein untauglicher Unterlassungsversuch der Tötung zur Verdeckung der zuvor erfolgten Körperverletzung vorliegen kann (vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14, und vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11).
  • LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15

    Lebenslange Haftstrafe: Sextäter zwang Teenager zum Sprung von Staumauer

    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGH Urt. v. 01.02.2005, 1 StR 327/04, NStZ 2005, 383; Urt. v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung Nr. 18).

    Eine Tötung zur Verdeckung einer Straftat scheidet zwar dann aus, wenn diese bereits aufgedeckt ist und der Täter dies weiß; jedoch kann auch nach Bekanntwerden einer Straftat ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, dass er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt jedoch allein er und das Opfer haben und die Tatumstände deshalb noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind (BGH Urt. v. 01.02.2005, 1 StR 327/04, NStZ 2005, 383; Urt. v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, BGHR, StGB, § 211 Abs. 2, Verdeckung Nr. 18).

    Glaubt der Täter, mit der Tötung eine günstige Beweisposition aufrechterhalten oder seine Lage verbessern zu können, so reicht das für die Annahme der Verdeckungsabsicht aus, selbst wenn er bereits als Täter der Vortat verdächtigt wird (BGH Urt. v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, BGHR, StGB, § 211 Abs. 2, Verdeckung Nr. 18).

  • BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21

    Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig

    Für die Beurteilung dieser Frage kommt es nicht auf die objektiv gegebene Sachlage, sondern ausschließlich auf die subjektive Sicht des Täters an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 2. Dezember 1960 ? 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295; vom 1. Februar 2005 ? 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11; vom 17. Mai 2011 ? 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239; vom 19. Juli 2018 ? 4 StR 121/18; vom 6. Juni 2019 - 4 StR 541/18).
  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 356/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: Vorliegen, aufgedeckte Tat, subjektive Sicht des

    Solange der Täter subjektiv davon ausgeht, dass die Umstände der Tat noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang bekannt sind, kommt eine Tötung aus Verdeckungsabsicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - 4 StR 541/18, NStZ 2019, 605 Rn. 14; vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 243 ff.; vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14 ff.; vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295 ff.).
  • BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16

    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem

    Die Absicht der Verdeckung einer anderen Tat erfordert keine Überlegung des Täters im Sinne eines abwägenden Reflektierens über die eigenen Ziele; sie kann deshalb auch bei einem in einer unvorhergesehenen Augenblickssituation spontan gefassten Tötungsentschluss gegeben sein (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 245).
  • LG Essen, 22.12.2020 - 22 Ks 15/20

    Niedriger Beweggrund, Mord

    Abzustellen ist dabei auf die Vorstellung des Täters, nicht auf die objektive Sachlage (BGHSt 56, S. 239; Fischer, a.a.O.).

    Eine Tötung zur Verdeckung einer Straftat scheidet begrifflich aus, wenn diese bereits aufgedeckt ist und der Täter dies weiß (BGHSt 56, S. 239).

  • BGH, 07.11.2017 - 4 StR 327/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Verhältnis zu anderen Mordmerkmalen; Heimtücke bei

    Sie hat jedoch verkannt, dass niedrige Beweggründe, die zugleich spezielle Mordmerkmale erfüllen und denen darüber hinaus kein weiterer Unrechtsgehalt zukommt, von diesen speziellen Mordmerkmalen verdrängt werden (vgl. für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht BGH, Urteile vom 10. März 1999 - 3 StR 1/99, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 38; und vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 247).
  • BGH, 20.05.2021 - 6 StR 142/20

    Mord (niedrige Beweggründe: keine verständliche Reaktion; Ehrenkodex;

    Insbesondere waren die Misshandlungen auch nicht von der Tendenz getragen, die Situation der Angeklagten im Hinblick auf eine drohende Strafverfolgung zu verbessern (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 244).
  • LG Köln, 22.09.2011 - 105 Ks 15/11
  • LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19

    Tötung zur Verdeckung eines Verstoßes gegen eine Gewaltschutzanordnung; niedrige

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