Rechtsprechung
BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 78 StGB; § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 260 Abs. 3 StPO; § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO; Vor § 296 StPO; § 170 Abs. 2 StPO
Strafverfolgungsverjährung (Reichweite der Unterbrechung bei einem Durchsuchungsbeschluss); Beschwer des Angeklagten bei Verfahreneinstellung wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses (mangelnde Anklage); kein Vertrauensschutz nach Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 200 Abs 1 S 1 StPO, § 260 Abs 3 StPO, § 296 StPO, § 78c Abs 1 S 1 Nr 4 StGB
Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision des Angeklagten gegen Einstellung bei Verfahrenshindernis; Verjährungsunterbrechung durch richterliche Durchsuchungsanordnung - Wolters Kluwer
Ein Angeklagter kann durch eine Einstellung wegen Mängeln der Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (behebbares Verfahrenshindernis) beschwert sein; Auswirkung einer Einstellung wegen Mängeln der Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift auf die Beschwer des Angeklagten
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Beschwer des Angeklagten trotz Verfahrenseinstellung, § 260 Abs. 3 StPO ?
- rewis.io
Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision des Angeklagten gegen Einstellung bei Verfahrenshindernis; Verjährungsunterbrechung durch richterliche Durchsuchungsanordnung
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision des Angeklagten gegen Einstellung bei Verfahrenshindernis; Verjährungsunterbrechung durch richterliche Durchsuchungsanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 200 Abs. 1 S. 1
Auswirkung einer Einstellung wegen Mängeln der Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift auf die Beschwer des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.07.2010 - 2 KLs 9/08
- BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10
- BGH, 13.04.2011 - 2 StR 524/10
- BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10
- BGH, 22.06.2011 - 2 StR 524/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2310
- NStZ 2011, 531
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03
Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10
Grundsätzlich bestimmt der Verfolgungswille der Strafverfolgungsbehörden die sachliche Reichweite der Unterbrechungswirkung (vgl. BGH NStZ 2004, 275 m.N.). - BGH, 04.05.1970 - AnwSt (R) 6/69
Beschwer im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10
Zwar ist der Angeklagte durch die Verfahrenseinstellung wegen eines Prozesshindernisses in der Regel nicht beschwert (BGHSt 23, 257, 259; BGH NJW 2007, 3010, 3011). - BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame …
Auszug aus BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10
Zwar ist der Angeklagte durch die Verfahrenseinstellung wegen eines Prozesshindernisses in der Regel nicht beschwert (BGHSt 23, 257, 259; BGH NJW 2007, 3010, 3011).
- BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18
BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen …
Was die Vorlagefrage betrifft, kommt es darauf an, ob sich derjenige, der Vermögenswerte durch eine rechtswidrige Tat erlangt hatte, nach Eintritt der Verfolgungsverjährung gemäß § 78 Abs. 1 StGB aF auf dieses - per se nicht behebbare (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 StR 524/10, NJW 2011, 2310) - Verfahrenshindernis verlassen durfte und weiterhin verlassen darf, auch soweit es die strafrechtliche Vermögensabschöpfung betrifft. - BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19
Ausfuhr von Waffen nach Mexiko
Wird das Verfahren wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses endgültig eingestellt, so ist der Angeklagte grundsätzlich nicht beschwert (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 StR 524/10, BGHR StPO § 333 Beschwer 4 Rn. 3 mwN). - BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14
Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung …
Für die Bestimmung des Verfolgungswillens ist der Zweck der richterlichen Untersuchungsmaßnahme maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, NStZ 2000, 427, 428 f.; Beschluss vom 27. Mai 2003 - 4 StR 142/03, NStZ 2004, 275 mwN; Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, NStZ 2007, 213, 215 mwN; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 152 f.; Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 StR 524/10, NJW 2011, 2310, 2311).
- BGH, 04.05.2017 - 3 StR 323/16
Voraussetzungen eines Konventionsverstoßes bei fehlender Gelegenheit zur …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings nicht abschließend geklärt, ob diese Grundsätze, die für den Fall entwickelt worden sind, dass entweder eine endgültige Einstellung oder ein Freispruch in Betracht kam, auch auf Fälle einer (vorläufigen) Verfahrenseinstellung wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses zu übertragen sind (so BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 -5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3011), oder ob eine Beschwer des Angeklagten angesichts der verminderten Rechtskraftwirkung einer Verfahrenseinstellung wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses in diesen Fällen bereits dann anzunehmen ist, wenn er nur behauptet, es hätte eine endgültige Entscheidung - sei es wegen eines nicht behebbaren Prozesshindernisses, sei es wegen eines vorrangigen Freispruchs - ergehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 -2 StR 524/10, NJW 2011, 2310). - LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im …
Das Verfahren kann vielmehr jederzeit - formlos - wieder aufgenommen werden, wenn aus Sicht der Ermittlungsbehörden Anlass dazu besteht (BGH, Urteil vom 04.05.2011 - 2 StR 524/10, Rn. 9, juris; BAG…, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 217/00, Rn. 17). - LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21
Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur …
Aufseiten des Beschuldigten besteht insoweit kein Vertrauensschutz auf den Bestand der ursprünglichen Einstellungsverfügung (BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 StR 524/10, juris Rn. 10).