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   BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,191
BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 (https://dejure.org/2010,191)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2010 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 (https://dejure.org/2010,191)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2010 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 (https://dejure.org/2010,191)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 6 StGB; § 67d Abs. 3 StGB; § 132 GVG; Art. 5 Abs. 1 EMRK; Art. 7 Abs. 1 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG; § 66 StGB; § 66a StGB; § 66b StGB; § 121 Abs. 2 GVG; § 62 StGB
    Vorlageverfahren; Anfragebeschluss; Sicherungsverwahrung (Fortdauer; Aussetzung zur Bewährung; Prüfung der Fortdauer von Amts wegen); EMRK; BGHSt; Berücksichtigungspflicht; Normverwerfungskompetenz; Rückwirkungsverbot; Verhältnismäßigkeitsprinzip (unmittelbar drohende ...

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 6 StGB; § 67d Abs. 3 StGB; § 132 GVG; Art. 5 Abs. 1 EMRK; Art. 7 Abs. 1 EMRK; § 66 StGB; § 66a StGB; § 66b StGB; § 121 Abs. 2 GVG; § 62 StGB
    Vorlageverfahren; Anfragebeschluss; Sicherungsverwahrung (Fortdauer; Aussetzung zur Bewährung; Prüfung der Fortdauer von Amts wegen); EMRK; BGHSt; Berücksichtigungspflicht; Normverwerfungskompetenz; Rückwirkungsverbot; Verhältnismäßigkeitsprinzip (unmittelbar drohende ...

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 6 StGB; § 67d Abs. 3 StGB; § 132 GVG; Art. 5 Abs. 1 EMRK; Art. 7 Abs. 1 EMRK; § 66 StGB; § 66a StGB; § 66b StGB; § 121 Abs. 2 GVG; § 62 StGB
    Vorlageverfahren; Anfragebeschluss; Sicherungsverwahrung (Fortdauer; Aussetzung zur Bewährung; Prüfung der Fortdauer von Amts wegen); EMRK; BGHSt; Berücksichtigungspflicht; Normverwerfungskompetenz; Rückwirkungsverbot; Verhältnismäßigkeitsprinzip (unmittelbar drohende ...

  • lexetius.com

    StGB § 2 Abs. 6, § 67d Abs. 3 Satz 1; GVG § 132; MRK Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 7 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 2 MRK, Art 7 Abs 1 S 2 MRK, Art 46 Abs 1 MRK, § 2 Abs 6 StGB
    Anfrage an die übrigen Senate zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als eine die Rückwirkung generell hindernde andere Bestimmung i.S.d. § 2 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) bzgl. der Maßregel der Unterbringung in der ...

  • rewis.io

    Anfrage an die übrigen Senate zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anfrage an die übrigen Senate zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK ) in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR ) als eine die Rückwirkung generell hindernde andere Bestimmung i.S.d. § 2 Abs. 6 Strafgesetzbuch ( StGB ) bzgl. der Maßregel der Unterbringung in ...

  • rechtsportal.de

    Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK ) in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR ) als eine die Rückwirkung generell hindernde andere Bestimmung i.S.d. § 2 Abs. 6 Strafgesetzbuch ( StGB ) bzgl. der Maßregel der Unterbringung in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter Sicherungsverwahrter

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    Vorlegungsbeschluss zur Sicherungsverwahrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung und die Europäische Menschenrechtskonvention

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Entlassungspflicht bei psychischer Störung

  • spiegel.de (Pressemeldung, 11.11.2010)

    Richter stoppen automatische Entlassung aus Sicherungsverwahrung

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Keine automatische Entlassung aus Sicherungsverwahrung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrung statt Therapie?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 73
  • NJW 2011, 240
  • NStZ 2011, 149
  • NJ 2011, 128
  • StV 2011, 108
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
    Die Zulässigkeit konventionskonformer Auslegung endet aus Gründen der Gesetzesbindung der Gerichte dort, wo der gegenteilige Wille des nationalen Gesetzgebers deutlich erkennbar wird (BGH NStZ 2010, 565, 566, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Giegerich in Grote/Marauhn (Hrsg.), EMRK/GG Konkordanzkommentar zum europäischen und deutschen Grundrechtsschutz 2006 Kap. 2 Rdn. 20; Radtke NStZ 2010, 537, 542 ff.).

    Diese Interpretation würde zu dem sinnwidrigen Ergebnis führen, dass lediglich die "reine Altfallregelung" des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB Bestand haben müsste (vgl. BGH NStZ 2010, 565, 566), obgleich sie dem Rückwirkungsverbot des Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK insgesamt und damit am deutlichsten widerstreitet.

    Nur unter diesen sehr eng zu handhabenden Voraussetzungen erscheint es vertretbar, dass als Eingriff in das Freiheitsrecht des Verurteilten unter Berücksichtigung seines auf höchster Stufe schutzwürdigen Vertrauens in die Unabänderbarkeit der zur Tatzeit bestimmten Rechtsfolge - auch in ihrer Dauer - einerseits und der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits eine Entscheidung zu seinen Lasten getroffen werden darf (vgl. BGH NStZ 2010, 565, 567).

    Dies entspricht der Auffassung des anfragenden Senats, wonach eine unterschiedliche Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB in Fällen nachträglicher Sicherungsverwahrung nicht in Betracht kommt (BGH NStZ 2010, 565, 566 m.w.N.; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 322).

    Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtliche Problematik in einschlägigen Fällen des § 66b StGB wiederholt behandelt (vgl. nur BGHSt 50, 373, 377 ff.; 52, 205, 209 ff.; BGH NStZ 2010, 565, 567).

    Da das Verfahren nach § 132 GVG in der vom Senat abgelehnten Alternative letztlich zur Unanwendbarkeit der Normen führen kann, deren Rückwirkung in Frage steht - mit Ausnahme des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB, der keinen Anwendungsbereich ohne Rückwirkung hat (vgl. oben III. 2d; dazu BGH NStZ 2010, 565, 566) -, kommt eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht in der jetzigen Phase der Entscheidungsfindung nicht in Betracht.

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
    § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB ist daher grundsätzlich auch auf Altfälle anwendbar (BVerfGE 109, 133, 182).

    Sie erfolgte nur deswegen, weil Art. 1a Abs. 3 EGStGB vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 (BVerfGE 109, 133) - und 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u.a. (BVerfGE 109, 190) - verzichtbar erschien (BTDrucks. 15/2887).

    Das Gericht hat in die erforderliche Gesamtwürdigung die vom Täter ausgehenden Gefahren sowie die Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs einzustellen und ins Verhältnis zu setzen (vgl. BVerfGE 109, 133, 159).

    Im Lichte der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedarf es einer noch weiter eingeschränkten Auslegung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB, als sie bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 109, 133) verlangt hat.

    Dies würde zugleich das bereits vom Bundesverfassungsgericht ansatzweise verlangte "Abstandsgebot" (vgl. BVerfGE 109, 133, 153 ff., 166 f.) effektiv machen.

  • OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 169/10

    Entlassung erstmals Sicherungsverwahrter in sog. Altfällen

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
    Die vorlegenden Oberlandesgerichte Stuttgart, Celle und Koblenz möchten - wie bereits in vorangegangenen Entscheidungen (OLG Stuttgart Justiz 2010, 346; OLG Celle NStZ-RR 2010, 322; OLG Koblenz JR 2010, 306; vgl. auch OLG Nürnberg NStZ 2010, 574) - jeweils in Fällen über zehn Jahre hinaus vollstreckter Sicherungsverwahrung sofortige Beschwerden von Untergebrachten gegen Fortdauerbeschlüsse der zuständigen Landgerichte verwerfen.

    An der beabsichtigten Entscheidung sehen sie sich jedoch durch Beschlüsse anderer Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt NStZ 2010, 573; NStZ-RR 2010, 321; OLG Hamm StRR 2010, 352; OLG Karlsruhe Justiz 2010, 350; NStZ-RR 2010, 322; SchlHolstOLG SchlHA 2010, 296) gehindert.

    Die Frage des Rückwirkungsverbots kann im Rahmen des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB nicht anders beantwortet werden als im Rahmen des für die Entscheidung des 4. Strafsenats maßgebenden § 66b Abs. 3 StGB (vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 322).

    Dies entspricht der Auffassung des anfragenden Senats, wonach eine unterschiedliche Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB in Fällen nachträglicher Sicherungsverwahrung nicht in Betracht kommt (BGH NStZ 2010, 565, 566 m.w.N.; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 322).

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07

    BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
    Der Bundesgerichtshof hat - ersichtlich im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine insoweit rückwirkende Anwendung des § 66b StGB wiederholt gebilligt (vgl. nur BGHSt 52, 205, 209 ff. m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtliche Problematik in einschlägigen Fällen des § 66b StGB wiederholt behandelt (vgl. nur BGHSt 50, 373, 377 ff.; 52, 205, 209 ff.; BGH NStZ 2010, 565, 567).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
    Sie erfolgte nur deswegen, weil Art. 1a Abs. 3 EGStGB vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 (BVerfGE 109, 133) - und 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u.a. (BVerfGE 109, 190) - verzichtbar erschien (BTDrucks. 15/2887).

    Die Norm wurde mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 109, 190), das auch spätere entsprechende Anwendungen in all ihren Varianten unbeanstandet gelassen hat (BVerfG - Kammer - NStZ 2007, 87; NJW 2009, 980; NStZ 2010, 265), gerade auch für solche Fälle geschaffen, in denen bei Tatbegehung noch keine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung vorgesehen war, weitgehend auch für Fälle, in denen die nachträgliche Anordnung an formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung anknüpfte, die bei Tatbegehung noch nicht galten.

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
    Der Senat hat darüber zu entscheiden, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (M. gegen Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, EuGRZ 2010, 25) die deutschen Gerichte dazu zwingt, in Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet wurde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) begangen worden waren, die Maßregel nach zehnjährigem Vollzug für erledigt zu erklären.

    a) Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25) ist die Sicherungsverwahrung - ungeachtet ihrer Einordnung im deutschen Recht als Maßregel der Besserung und Sicherung - im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention als Strafe zu qualifizieren, für die das Rückwirkungsverbot des Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK gilt (Rdn. 124 bis 133).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
    Die Norm wurde mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 109, 190), das auch spätere entsprechende Anwendungen in all ihren Varianten unbeanstandet gelassen hat (BVerfG - Kammer - NStZ 2007, 87; NJW 2009, 980; NStZ 2010, 265), gerade auch für solche Fälle geschaffen, in denen bei Tatbegehung noch keine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung vorgesehen war, weitgehend auch für Fälle, in denen die nachträgliche Anordnung an formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung anknüpfte, die bei Tatbegehung noch nicht galten.
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
    Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtliche Problematik in einschlägigen Fällen des § 66b StGB wiederholt behandelt (vgl. nur BGHSt 50, 373, 377 ff.; 52, 205, 209 ff.; BGH NStZ 2010, 565, 567).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
    b) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung führt der Senat daher das Anfrageverfahren auch bei den anderen Senaten durch (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Anfrage Hannich aaO § 132 GVG Rdn. 16; Kissel/Mayer, GVG 6. Aufl. § 132 Rdn. 38; vgl. auch BGHSt 16, 351, 353).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
    Die Konvention ist bei der Interpretation des nationalen Rechts im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung zu beachten und anzuwenden (BVerfGE 111, 307, 317).
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 3 Ws 485/10

    Unzulässigkeit weiterer Sicherungsverwahrung

  • OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10

    Vorlagefrage: Dauer der Sicherungsverwahrung für vor dem 31. Januar 1998

  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

  • OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 Ws 116/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

  • OLG Schleswig, 15.07.2010 - 1 OJs 3/10

    Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in zwei sogenannten Altfällen

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 2 Ws 458/09

    Sicherungsverwahrung: Konventionswidrige Verlängerung der Dauer der

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auch die Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entwickelte sich allerdings uneinheitlich (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, NStZ 2010, S. 567; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10 -, juris, Rn. 4 ff.; Beschluss vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 -, juris, Rn. 4 ff.; andererseits BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 440/10, 474/10 -, NJW 2011, S. 240; Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 1 ARs 22/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 456/10 -, juris, Rn. 3 ff.; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 -, NStZ 2010, S. 565).

    Eine rückwirkend angeordnete oder verlängerte Freiheitsentziehung durch Sicherungsverwahrung kann daher nur noch als verhältnismäßig angesehen werden, wenn der gebotene Abstand zur Strafe gewahrt wird, eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist (vgl. auch bereits BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 440/10, 474/10 -, NJW 2011, S. 240 ) und die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe e EMRK in der hier zugrundegelegten Auslegung erfüllt sind.

    Aus den entsprechenden Gründen scheidet auch eine Auslegung von § 2 Abs. 6 StGB aus, nach der Art. 5 und Art. 7 EMRK eine "andere gesetzliche Bestimmung" im Sinne dieser Vorschrift darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, NStZ 2010, S. 567; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10 -, juris; Beschluss vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 Ws 485/10 -, NStZ 2010, S. 573; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 Ws 157/10 -, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 1 OJs 3/10 u.a. -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 Ws 458/09 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2010- 4 Ws 180/10 -, juris; a.A. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 440/10, 474/10 -, NJW 2011, S. 240).

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Eine Anfrage- und gegebenenfalls Vorlagepflicht besteht deshalb nicht (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10 u.a., BGHSt 56, 73, 90 f.; vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09, BGHSt 55, 180, 183; KK/Hannich, StPO, 7. Aufl., § 132 GVG Rn. 6 mwN).
  • KG, 03.03.2011 - 2 Ws 642/10

    Sicherungsverwahrung: Aussetzung der Entscheidung über die sofortige Beschwerde

    So lange müssen die vom 5. Strafsenat des BGH in seinen Entscheidungen vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 - (BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 4 = NJW 2010, 3315) und vom 9. November 2010 (Anfragebeschluss, NJW 2011, 240) aufgestellten Maßstäbe berücksichtigt werden, bis der letztere durch einen Vorlagebeschluss bestätigt worden ist und der Große Senat für Strafsachen darüber entschieden hat, oder - wenn dies früher geschieht - das Bundesverfassungsgericht über die ihm vorliegenden und am 8. Februar 2011 in mündlicher Verhandlung beratenen Verfassungsbeschwerden befunden hat.

    a) entweder über den Anfragebeschluß des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 440/10, 474/10 -.

    10 Vielmehr müssen so lange die vom 5. Strafsenat des BGH in seinen Entscheidungen vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 - (BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 4 = NJW 2010, 3315) und vom 9. November 2010 (Anfragebeschluß, NJW 2011, 240) aufgestellten Maßstäbe berücksichtigt werden, bis der letztere durch einen Vorlagebeschluß bestätigt worden ist und der Große Senat für Strafsachen darüber entschieden hat, oder - wenn dies früher geschieht - das Bundesverfassungsgericht über die ihm vorliegenden und am 8. Februar 2011 in mündlicher Verhandlung beratenen Verfassungsbeschwerden befunden hat (unten 6.).

    Der Senat ist auch an dieser Entscheidung durch die Beschlüsse des 5. Strafsenats des BGH vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 - (NJW 2011, 240) und vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 - (BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 4 = NJW 2010, 3315), des 2. Strafsenats des BGH vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 456/10 - sowie der Oberlandesgerichte Stuttgart (Justiz 2010, 401; 2010, 346); Celle (NStZ-RR 2010, 322); Hamburg (Beschluß vom 24. Januar 2011 - 3 Ws 8/11 - juris); Koblenz (JR 2010, 306) und Nürnberg (NStZ 2010, 574) gehindert, was nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG grundsätzlich die Vorlagepflicht auslöst.

    Denn er hat nach seinem Anfragebeschluß vom 9. November 2010 (NJW 2011, 240) die Verfahren bezüglich sämtlicher anderen vergleichbaren Vorlagen mit einer Serie von Beschlüssen vom 10. November 2010 (juris) ruhend gestellt und die Akten an die Oberlandesgerichte zurückgegeben.

    "Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der eine rückwirkende Anwendung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB für zulässig hält, hat in drei sogenannten Altfällen wegen einer von seiner Auffassung divergierenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu einer identischen Rechtsfrage bei der Auslegung des § 66b StGB (vgl. BGH NStZ 2010, 567) und wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Rechtsfrage das Verfahren nach § 132 GVG eingeleitet (vgl. BGH NJW 2011, 240).

    Der 5. Strafsenat hat dabei in dem genannten Anfragebeschluß vom 9. November 2010 (BGH NJW 2011, 240) sowie in mehreren anderen Beschlüssen (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 10. November 2010 - 5 StR 390/10 - juris) darauf hingewiesen, daß während des laufenden Vorlageverfahrens gem. § 132 GVG die mit der Sache befaßten Gerichte bereits vor Klärung der Vorlegungsfrage zu überprüfen haben, ob die Freiheitsentziehung in den sogenannten Altfällen für erledigt zu erklären oder die Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung auszusetzen ist.

    Dabei haben die Gerichte bei der Prüfung wegen der ausschließlichen Zuständigkeit des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG einstweilen den Maßstäben zu folgen, die dieser Senat in seinem Anfragebeschluß vom 9. November 2010 zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NJW 2011, 240; BGH, Beschluß vom 10. November 2010 - 5 StR 390/10 - juris), und zwar auch dann wenn sie sie - wie der Senat, der die Auffassung des 4. Strafsenats des BGH und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main NStZ 2010, 573; Hamm StRR 2010, 352; Karlsruhe OLGSt StGB § 2 Nr. 8 = Justiz 2010, 350; Justiz 2010, 352 = NStZ-RR 2010, 322 und Schleswig SchlHA 2010, 296; (vgl. auch OLG Rostock, Beschluß vom 20. Januar 2011 - 1 Ws 6/11 - Grabenwarter JZ 2010, 857) teilt - nicht für richtig und wenig praktikabel halten.

    Nur unter sehr eng zu handhabenden Voraussetzungen erscheine es vertretbar, den Eingriff in das Freiheitsrecht des Verurteilten unter Berücksichtigung seines "auf höchster Stufe schutzwürdigen Vertrauens in die Unabänderlichkeit der zur Tatzeit bestimmten Rechtsfolge - auch in ihrer Dauer -" und der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit eine Entscheidung zu seinen Lasten getroffen werde dürfe (vgl. BGH NJW 2011, 240, 244).

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Anfragebeschluss vom 9. November 2010 in dieser Sache (NJW 2011, 240; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) Bezug genommen.
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    aa) Zwar erscheint ein Hinweis auf das Abwarten - anders, als in der Rechtsprechung gelegentlich angenommen wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 Ws 379/06 -, juris Rn. 15; AG Wetzlar, Beschluss vom 21. Mai 2010 - 43 AR 10/07 -, StV 2011, S. 108) - nicht schon von Verfassungs wegen aus Gründen des Vertrauensschutzes geboten.
  • EGMR, 13.01.2011 - 17792/07

    Kallweit ./. Deutschland

    Am 9. November 2010 beschloss der 5. Senat des Bundesgerichtshofs, beim 4. Senat anzufragen, ob er an seiner - von der des 5. Senats abweichenden - Rechtsprechung zu diesem Punkt festhalten wolle (5 StR 394/10 und andere).
  • OLG Hamburg, 24.01.2011 - 3 Ws 8/11

    Auch in sog. Altfällen ist die nachträgliche Verlängerung der

    Im Lichte des Anfragebeschlusses des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2010 (5 StR 394/10, 440/10 und 474/10) und unter dem Gesichtspunkt der Wahrung größtmöglicher Sachnähe ist es angezeigt, bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vorlagefrage die Überprüfung der weiteren Vollstreckung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 67e StGB der nach §§ 463 Abs. 1, 462a Abs. 1 StPO zuständigen Strafvollstreckungskammer zu übertragen.

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, die Entscheidung bis zur Erledigung des mit Anfragebeschluss des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2010 (5 StR 394/10, 440/10 und 474/10) eingeleiteten Vorlageverfahrens nach § 132 GVG zurückzustellen und die Fortdauer der Sicherungsverwahrung zu beschließen.

    Der Senat teilt die Auffassung der - sachverständig beratenen - Strafvollstreckungskammer, wonach die Voraussetzungen des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB für den Ausspruch der Erledigung der Sicherungsverwahrung wegen fortbestehender konkreter höchster Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit derzeit noch nicht erfüllt sind und die weitere Vollstreckung der Maßregel deshalb momentan noch unerlässlich erscheint (vgl. zu diesem - verschärften - Maßstab BGH , Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10 u.a., Rn. 65).

    Gegen eine solche Sichtweise spricht - neben den Umständen, dass diese Entscheidungen Tragendes zu der hier in Rede stehenden Vorschrift des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB nicht enthalten, dass der Senat der ihnen zu Grunde liegenden Rechtsauffassung, sollte sie auf die hier in Rede stehende Fallkonstellation übertragbar sein, wie dargelegt, nicht folgen will und dass zwischenzeitlich der Anfragebeschluss des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2010 (5 StR 394/10, 440/10 und 474/10) ergangen ist - schon, dass § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG in der hier anzuwendenden Fassung eine insoweit neue Rechtslage geschaffen hat.

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Das Erfordernis der hochgradigen Gefahr, deren Vorliegen positiv festzustellen ist (vgl. schon BVerfG NJW 2004, 739, 742 = BVerfGE 109, 133; Senat NStZ-RR 2006, 90 und 93f.; auch BGHSt 56, 73), verlangt in diesem Zusammenhang eine hohe Wahrscheinlichkeit - eine Steigerung zu "hoch" ist dem Begriff "hochgradig" nicht zu entnehmen - neuer Straffälligkeit.

    An diese Gefährlichkeitsprognose, die an konkreten und gegenwärtigen (BVerfG NJW 2004, 739, 742f.) Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen ansetzen muss (BVerfGE 128, 326, bei juris Rn. ; BGHSt 56, 73), sind höhere Anforderungen zu stellen als die bisher vom Gesetz als Beurteilungsgrundlage geforderte Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten (BGH NStZ 2011, 692).

    Soweit sich solche Umstände nicht schon aus dem Vollzugsverhalten ergeben, wird eine Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nur in Betracht kommen, wenn der VU - etwa mit hoher Rückfallgeschwindigkeit, während gewährter Lockerungen oder bereits im Vollzug geplant - mehrere Vortaten im genannten Sinn begangen hat und sich im Rahmen des Vollzugs der Sicherungsverwahrung keine positiven Anhaltspunkte ergeben haben, die eine Reduzierung der im Vorleben des Verurteilten dokumentierten massiven Gefährlichkeit nahelegen (BGHSt 56, 73; Senat, Beschluss vom 01.03.2013 - 2 Ws 30/13; OLG Celle StV 2012, 40).

  • BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10

    Zurückstellung einer Entscheidung über die Sicherungsverwahrung im Hinblick auf

    Nach Auffassung des Senats begegnet die Maßregelanordnung jedoch durchgreifenden rechtlichen Bedenken; im Blick auf die Anfrage des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2010 (5 StR 394/10 u.a.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) stellt der Senat die Entscheidung insoweit zurück.

    c) Auf die Anfrage des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2010 (5 StR 394/10 u.a.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hat der Senat mit Beschluss vom 18. Januar 2011 (4 ARs 27/10) an der seine Entscheidung vom 12. Mai 2010 (aaO) tragenden Rechtsauffassung festgehalten.

  • OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12

    Berufung in Strafverfahren: Verwerfung der Berufung des unentschuldigt

    Die Möglichkeiten einer konventionsfreundlichen Auslegung enden dort, wo diese nach den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung und Verfassungsinterpretation nicht mehr vertretbar erscheint (Urteil des BVerfG vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08, Rdn. 93, zitiert nach juris) oder der Wille des nationalen Gesetzgebers in der Gestalt von bestehendem Gesetzesrecht entgegensteht (Beschluss des BGH vom 09.11.2010, 5 StR 394/10, zitiert nach juris, dort Rdn. 32; vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 14.10.2004, 2 BvR 1481/04, zitiert nach juris, dort Rdn. 62).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in

  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 4 Ws 207/10

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung mangels Feststellbarkeit einer

  • BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Überweisung in den Vollzug einer

  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10

    Sicherungsverwahrung: Gewährung von Vollzugslockerungen zur

  • OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11

    Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung

  • OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11

    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

  • OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14

    Begriff der Geeignetheit einer Einrichtung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThUG; Umfang

  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des BVerfG vom 4.5.2011

  • OLG München, 30.12.2010 - 2 Ws 1129/10
  • BGH, 13.04.2011 - 5 StR 92/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anfrageverfahren; Vorlageverfahren

  • OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus

  • BGH, 13.04.2011 - 5 StR 56/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Vorlageverfahren; Anfrageverfahren;

  • BGH, 13.04.2011 - 5 StR 97/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anfrageverfahren; Vorlageverfahren

  • EGMR, 13.01.2011 - 20008/07

    Mautes ./. Deutschland

  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 16/11

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

  • OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der zehnjährigen Höchstdauer:

  • OLG Nürnberg, 21.07.2011 - 15 W 1400/11

    Therapieunterbringung: Anwendbarkeit des für die nachträglich angeordnete

  • OLG Celle, 19.07.2011 - 2 Ws 380/10

    Anspruch auf Entschädigung nach StrEG bei Erledigterklärung der

  • KG, 16.09.2015 - 121 Ss 141/15

    Vertretung in der Berufungsverhandlung nach Änderung der Prozessordnung

  • OLG Celle, 19.03.2013 - 32 Ss 29/13

    Beschränkung der Verpflichtung deutscher Gerichte zu vorrangiger

  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 1 RVs 41/12

    Notwendigkeit einer Neuerteilung der Vertretungsvollmacht nach Bestellung eines

  • OLG Bremen, 10.06.2013 - 2 Ss 11/13

    Berufungsverwerfung trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Verteidigers

  • OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14

    Einspruch; Abwesenheit; Vertreter

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 16/11

    Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen

  • OLG Hamburg, 03.12.2013 - 1-25/13

    Berufung in Strafverfahren: Verwerfung der Berufung des unentschuldigt

  • LG Arnsberg, 29.11.2011 - III StVK 608/08

    Möglichkeit der Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre

  • OLG Brandenburg, 26.05.2014 - 53 Ss OWi 125/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs gegen den

  • OLG Celle, 30.05.2011 - 2 Ws 423/10

    Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - 2 RVs 11/12

    Vertretung des Angeklagten im Berufungsrechtszug außerhalb der gesetzlichen

  • KG, 27.09.2011 - 2 Ws 642/10

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem Altfall

  • OLG Braunschweig, 19.03.2014 - 1 Ss 15/14

    Erfordernis einer zwingenden Verwerfung der Berufung bei Vorliegen der

  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

  • OLG Celle, 17.01.2011 - 2 Ws 423/10

    Fortdauer der Vollziehung von Sicherungsverwahrung auch nach der Entscheidung des

  • BGH, 04.02.2011 - 4 StR 553/10

    Zurückweisung eines Antrages auf Anordnung der nachträglichen

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2014 - 1 StO 2/13
  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 3 RVs 49/13

    Vertretung des nicht erschienenen Angeklagten in der Berufungsverhandlung und

  • BGH, 14.03.2011 - 5 StR 593/10

    Unzulässige Divergenzvorlage

  • OLG Hamm, 18.11.2010 - 4 Ws 215/10

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung nach Entfallen der aus der Anlasstat

  • KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Altfällen

  • LG Freiburg, 22.01.2013 - 7 O 1/12

    Sicherungsverwahrung: Therapieunterbringung bei Entlassung aus der

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