Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BGB §§ 164, 177 Abs. 1, 307

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vertragliche Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos - Zur Frage wann dem Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos hierunter unbefugt von Dritten unter seinem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen (vertraglich) zuzurechnen sind.

  • LawCommunity.de

    Vertragliche Haftung des Inhabers bei unbefugter Nutzung des eBay-Accounts

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  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
  • webshoprecht.de

    Zur Haftung des eBay-Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern und zur Anscheins- und Duldungdsvollmacht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Haftung für Kaufgeschäfte Dritter, wenn eBay-Account mit unzureichendem Passwort gehackt wird / Klausel in eBay-AGB entfaltet zwischen eBay-Mitgliedern keine Wirkung

  • IWW
  • JurPC

    Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Regeln über die Stellvertretung sowie der Grundsätze der Anscheinsvollmacht im Falle der Abgabe von Erklärungen auf den Abschluss eines Vertrages unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos; Zurechenbarkeit von ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines eBay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärungen dem Kontoinhaber; Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung eines fremden ebay-Mitgliedskontos

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos nur bei Zurechnung der unbefugten Nutzung über Stellvertretungsregeln oder Rechtsscheingrundsätze

Kurzfassungen/Presse (30)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)

    EBay-Mitglied haftet nicht ohne Weiteres vertraglich bei unbefugter Verwendung seines eBay-Mitgliedskontos

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

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  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • bundesgerichtshof.de (Kurzinformation)

    Ebayer haften nicht für Kontomissbrauch

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    §§ 164 ff BGB
    Zur Haftung des eBay-Mitglieds bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Account gehackt - Wer haftet? // Wer haftet, wenn ein Dritter Ihr ebay-Konto hackt und unter Ihrem Namen einkauft? Wer hat die Folgen zu tragen, wenn jemand unbefugt Ihren Facebook-Account hackt und sich dort auslässt?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    BGH zur Haftung eines Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines ebay-Mitgliedskontos

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei unbefugtem Zugriff auf das eBay Konto

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine vertragliche Haftung bei unbefugter Nutzung eines eBay- Mitgliedskontos

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine vertragliche Haftung bei unbefugter Nutzung eines eBay- Mitgliedskontos

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ausrede oder "dumm gelaufen"? // Der Bundesgerichtshof entscheidet erneut zum Kauf auf eBay

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Haftung nach Stellvertretungsrechts für Erklärungen Dritter unter unbefugter Verwendung eines eBay-Mitgliedskontos

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur vertraglichen Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung für ein eBay-Mitgliedskonto

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 164 ff. BGB
    Keine Haftung des eBay-Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vertragliche Haftung eines eBay-Mitglieds bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    EBay-Kontoinhaber haften für eine unbefugte Nutzung ihres Accounts nur unter strengen Voraussetzungen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ebay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • dr-schenk.net (Kurzinformation)

    Ebay-Recht: Accountinhaber haftet nicht zwangsläufig bei unbefugter Nutzung seines Accounts

  • dr-schenk.net (Kurzinformation)

    Lang erwartet: BGH zur vertraglichen Haftung des ebay-Konto-Inhabers für unbefugte Verwendung

  • lampmann-behn.de (Kurzinformation)

    EBay-Mitglieder haften grundsätzlich nicht für Missbrauch des eBay-Kontos

  • pfitzer-law.de (Kurzinformation)

    Haftung für eBay Konto bei unbefugter Nutzung?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Künftig Unsicherheit beim Ebay-Kauf?

  • shopsicherheit.de (Kurzinformation)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    BGH zur Haftung eines eBay- Kunden wegen unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos durch Dritten

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    BGH zum Missbrauch eines eBay-Kontos

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 11.05.2011)

    Ebay-Nutzer haften nicht für Kontenmissbrauch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Handeln unter fremdem Namen liegt vor bei Abgabe von auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos

Besprechungen u.ä. (5)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Bei unbefugter Ebay-Kontonutzung kein Vertrag

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Zum Missbrauch von eBay-Konten

  • ftd.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn der Ehemann das Ebay-Konto knackt

mehr
  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Identitätsklau bei eBay: Ehefrau haftet nicht für mögliche Maskerade des Gatten

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Keine vertragliche Verpflichtung bei Missbrauch eines eBay-Kontos

Sonstiges (5)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.05.2011; Az.: VIII ZR 289/09 (Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos)" von RA Niko Härting und Michael Strubel, original erschienen in: BB 2011, 2185 - 2189.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urrteil des BGH vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09 (Keine vertragliche Haftung für Nutzung von eBay-Mitgliedskonto)" von RA Dr. Winfried Klein, original erschienen in: MMR 2011, 447 - 451.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09 (Formularklausel, eBay)" von Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL.M., original erschienen in: JZ 2011, 1169 - 1174.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Vertragliche Haftung bei Handeln unter fremden Namen im Internet" von Priv.-Doz. Dr. Michael Sonnentag, original erschienen in: WM 2012, 1614 - 1620.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Vertragsschluss bei eBay - "3...2(...1)...meins"?" von Prof. Dr. Andreas Klees und Ass. iur. Johanna Keisenberg, original erschienen in: MDR 2011, 1214 - 1218.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 2421
  • ZIP 2011, 1108
  • MDR 2011, 773
  • NJ 2011, 427
  • VersR 2011, 932
  • WM 2011, 1148
  • MMR 2011, 447
  • MIR 2011, Dok. 058



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Bremen, 21.06.2012 - 3 U 1/12  

    Zurechnung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens eines Dritten im Rahmen von

    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (BGH NJW 2011, 2421 ff, 2422 m.w.N.; Hamm, NJW 2007, 611; vgl. auch Klein, MMR 2011, 447 ff., 450).

    Eine Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftspartner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (st. Rspr.; BGH NJW 2011, 2421 ff., 2422, m.w.N.) Allerdings greifen die Rechtsgrundsätze der Anscheinsvollmacht in der Regel nur dann ein, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung des Dritten glaubt schließen zu können, von einer gewissen Dauer und Häufigkeit ist.

    Nach der Grundsatzentscheidung des BGH (NJW 2011, 2421 ff.), der der Senat folgt, würde es für eine Zurechnung des missbräuchlichen Verhaltens eines Dritten auch nicht ausreichen, dass der Beklagte seine Zugangsdaten nicht sicher verwahrt hätte (BGH, a.a.O., S. 2423).

    Eine Zulassung der Revision war auch nicht im Hinblick darauf geboten, dass sich der BGH (NJW 2011, 2421 ff.) mit der Frage, ob ein Anscheinsbeweis für eigenes Handeln anzunehmen ist, lediglich indirekt beschäftigt hat, weil die Revision es dort hingenommen hatte, dass der Kontoinhaber nicht selbst das Gebot abgegeben hat, es somit lediglich um die Zurechnung fremden Handels ging.

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11  

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass er damit seine nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay bestehende Pflicht, die Zugangsdaten so geheimzuhalten, dass Dritte davon keine Kenntnis erlangen können, in einer Weise verletzt habe, die seine Haftung für die von seiner Ehefrau möglicherweise unter Verwendung dieser Daten begangenen Rechtsverletzungen begründen kann (zur vertraglichen Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen, für die es nicht bereits ausreicht, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat, vgl. BGH [VIII. Zivilsenat], NJW 2011, 2421).
  • LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11  

    Rechtsprechung zur Störerhaftung des Anschlussinhabers bei

    Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass er damit seine nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay bestehende Pflicht, die Zugangsdaten so geheimzuhalten, dass Dritte davon keine Kenntnis erlangen können, in einer Weise verletzt habe, die seine Haftung für die von seiner Ehefrau möglicherweise unter Verwendung dieser Daten begangenen Rechtsverletzungen begründen kann (zur vertraglichen Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen, für die es nicht bereits ausreicht, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat, vgl. BGH [VIII. Zivilsenat], NJW 2011, 2421).
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  • LG Bonn, 28.03.2012 - 5 S 205/11  

    Internetauktion, ebay, Vertragspartner, Benutzerkonto

    Der tatsächlich Handelnde wird berechtigt und verpflichtet, wenn sich das getätigte Geschäft aus der insoweit maßgeblichen Sicht der anderen Vertragspartei als Eigengeschäft des Handelnden darstellt, bei diesem also keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen wird (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09, NJW 2011, 2421).

    Für Internet-Auktionen hat der Bundesgerichtshof (vgl. Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09, aaO, unter Hinweis auf die Urteile des OLG München, Urteil vom 05.02.2004 - 19 U 5114/03, NJW 2004, 1328, sowie des LG Aachen, Urteil vom 15.12.2006 - 5 S 184/06, NJW-RR 2007, 565) entschieden, dass für einen potentiellen Vertragspartner im Rahmen der Bildung einer Vorstellung über die Identität seines Vertragspartners die auf der Internet-Plattform F abrufbaren Angaben zur Person und Anschrift des Kontoinhabers ausschlaggebend seien.

  • OLG Köln, 12.05.2011 - 6 W 99/11  

    Unterlassungsansprüche wegen Übermittlung von Werbe-SMS an einen

    Aber auch um die Fallgestaltung, dass ein Anschlussinhaber seinen Mobiltelefonanschluss (also beispielsweise ein Mobiltelefon mit aktiver SIM-Karte) einem Dritten (beispielsweise einem im gleichen Haushalt wohnenden engen Familienangehörigen) mit der Maßgabe überlässt, darüber nach Belieben verfügen und gegebenenfalls auch die Anschlussnummer für eigene Zwecke weitergeben zu dürfen, geht es im Streitfall nicht, so dass es keiner abschließenden Stellungnahme des Senats zu der Frage bedarf, inwieweit auf solche Fallgestaltungen die rechtsgeschäftlichen Stellvertretungsregeln anzuwenden sind (vgl. zur Anwendbarkeit der §§ 164 ff. BGB auf Internet-Geschäfte unter Verwendung eines fremden eBay-Mitgliedskontos BGH, Urt. v. 11.05.2011 - VIII ZR 289/09).
  • LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11  
    Eine Anscheinsvollmacht ist dagegen gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftspartner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09 - NJW 2011, 2421) , wobei in der Regel das Verhalten von einer gewissen Dauer und Häufigkeit sein muss (BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09 - aaO) und der Geschäftspartner - wie auch bei der Duldungsvollmacht - die Tatsachen kennen muss, aus denen sich der Rechtsschein der Bevollmächtigung ergibt (BGH 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04 - NJW 2007, 987) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09  

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Eine Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene es willentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftspartner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde zu den vorgenommenen Erklärungen bevollmächtigt ist (vgl. z.B. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Mai 2001 - VIII ZR 289/09 - Rdnr. 15 m. w. N.).
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