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   BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11   

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https://dejure.org/2011,4608
BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11 (https://dejure.org/2011,4608)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2011 - 1 StR 75/11 (https://dejure.org/2011,4608)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11 (https://dejure.org/2011,4608)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 BtMG; § 46b Abs. 3 StGB; § 73c Abs. 1 StGB; § 2 Abs. 2, Abs. 3 StGB; Art. 49 Abs. 1 Satz 3 EU-GR-Charta; Art. 316d EGStGB
    Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des Hauptverfahrens (Strafzumessung); Erörterung der Härtfallklausel nur bei nahe liegenden Anhaltspunkten für deren Vorliegen; Betäubungsmittelhandel (Aufbau einer Indoor-Plantage)

  • lexetius.com

    BtMG § 31 Abs. 2; StGB § 46b Abs. 3, § 73c Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 2 BtMG, § 46 StGB, § 46b Abs 3 StGB, § 73c Abs 1 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei verspäteter Aufklärungshilfe; Erörterung der Härtefallregelung bei Anordnung des Verfalls

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Strafrahmenverschiebung für eine Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 31 Abs. 2 Batäubungsmittelgesetz (BtMG) i.V.m. § 46b Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Berücksichtigung einer Strafrahmenverschiebung bei der Strafzumessung im ...

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei verspäteter Aufklärungshilfe; Erörterung der Härtefallregelung bei Anordnung des Verfalls

  • ra.de
  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei verspäteter Aufklärungshilfe; Erörterung der Härtefallregelung bei Anordnung des Verfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Strafrahmenverschiebung für eine Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 31 Abs. 2 Batäubungsmittelgesetz ( BtMG ) i.V.m. § 46b Abs. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ); Berücksichtigung einer Strafrahmenverschiebung bei der Strafzumessung ...

  • datenbank.nwb.de

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei verspäteter Aufklärungshilfe; Erörterung der Härtefallregelung bei Anordnung des Verfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Präklusion für die "Lebensbeichte" in BTM-Sachen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG: Auf den Zeitpunkt kommt es an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 191
  • NJW 2011, 2529
  • NStZ-RR 2011, 321
  • StV 2011, 552
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
    Danach ist nicht nur der Gewinn, sondern grundsätzlich alles, was der Täter für die Tat oder aus ihr erhalten hat, für verfallen zu erklären (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 370).

    Zur Erfüllung des vom Gesetzgeber mit den Verfallsregelungen verfolgten Präventionszweckes - wonach der vom Verfall Betroffene auch das finanzielle Risiko strafbaren Handelns zu tragen hat - soll vielmehr das in ein verbotenes Geschäft Investierte unwiederbringlich verloren sein (BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 374; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 67).

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
    Zur Erfüllung des vom Gesetzgeber mit den Verfallsregelungen verfolgten Präventionszweckes - wonach der vom Verfall Betroffene auch das finanzielle Risiko strafbaren Handelns zu tragen hat - soll vielmehr das in ein verbotenes Geschäft Investierte unwiederbringlich verloren sein (BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 374; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 67).
  • BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99

    Besonders schwerer Fall der Bestechung

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
    Es hat damit zum Ausdruck gebracht, dass es den Umstand nicht außer Acht gelassen hat, dass bei den Teilakten, die vor dem Inkrafttreten der § 31 Abs. 2 BtMG, § 46b Abs. 3 StGB begangen wurden, ein milderer Strafrahmen galt als zum Zeitpunkt der Beendigung der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, wistra 1999, 465).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 79/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
    Für die Frage des auf diese Verfahren anwendbaren Rechts gelten vielmehr die allgemeinen Regeln, nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit (§ 2 Abs. 1 StGB) bzw. bei einer fortdauernden oder fortgesetzten Tatbegehung das bei der Beendigung der Tat (§ 2 Abs. 2 StGB) geltende Recht Anwendung findet, sofern das neue Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten gemäß § 2 Abs. 3 StGB günstigere Regelung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10).
  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
    Für die Frage des auf diese Verfahren anwendbaren Rechts gelten vielmehr die allgemeinen Regeln, nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit (§ 2 Abs. 1 StGB) bzw. bei einer fortdauernden oder fortgesetzten Tatbegehung das bei der Beendigung der Tat (§ 2 Abs. 2 StGB) geltende Recht Anwendung findet, sofern das neue Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten gemäß § 2 Abs. 3 StGB günstigere Regelung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10).
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 555/10

    Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
    In dieser Zeit wirkte der Angeklagte beim Aufbau der "Indoor-Anlage" zum Anbau von Marihuana mit, was sich als ein unselbstständiger Teilakt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10 mwN).
  • BGH, 13.02.2024 - 2 StR 485/23

    Schuldspruch wegen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Sollte das neue Tatgericht einen solchen Zusammenhang nicht feststellen können, wird es zu beachten haben, dass jedenfalls die Möglichkeit verbleibt, die festgestellte wesentliche und erfolgreiche Aufklärungshilfe auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 31 BtMG, § 46b Abs. 1 StGB als bestimmenden Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 194; vom 5. April 2016 - 3 StR 428/15, juris Rn. 4; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1058).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16

    Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine

    Die Vorschrift ist zu prüfen, wenn naheliegende Anhaltspunkte für das Vorliegen ihrer Voraussetzungen gegeben sind (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 196).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 428/15

    Keine automatische strafschärfende Wirkung der Begehung in Mittäterschaft

    Das Landgericht hat nicht bedacht und in die Abwägung mit den von ihm aufgeführten Strafschärfungsgründen eingestellt, dass eine erfolgreiche Aufklärungshilfe oder auch nur ein ernsthaftes Aufklärungsbemühen auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 31 BtMG, § 46b Abs. 1 StGB ein bestimmender Strafmilderungsgrund sein kann (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 193).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16

    Transparenz und Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen (kein

    Die Erörterung der Voraussetzungen des § 73c Abs. 1 StGB ist nur dann erforderlich, wenn naheliegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 187/15, NStZ 2016, 278; vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191).
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 513/15

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (widersprüchliche Ausführungen zur Frage eines

    In diesen Fällen können - was die Strafkammer im Grundsatz ebenfalls nicht verkannt hat - eine Aufklärungshilfe oder jedenfalls dahingehende Bemühungen im Rahmen der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sein (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 193; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 31 Rn. 32 mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Wirkungen des Einspruchs gegen den

    Für die Wertermittlung gilt - auch im Ordnungswidrigkeitenrecht - das Bruttoprinzip (BGH in st. Rspr., vgl. zuletzt NStZ-RR 2011, 321; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 175).
  • BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11

    Auffangrechtserwerb (Gesamtschuldnerschaft); Festsetzung der Tagessatzhöhe einer

    Einer ausdrücklichen Erörterung der Voraussetzungen der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10) bedurfte es bei der hier vorliegenden Sachlage nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11).
  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 22/13

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Auffangrechtserwerb des Staates,

    Die Nichterörterung der Voraussetzungen der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 StGB erweist sich bei der hier vorliegenden Sachlage nicht als rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 195).
  • BGH, 17.07.2013 - 4 StR 208/13

    Feststellung über das Absehen von der Anordnung des Verfalls (gleichzeitiges

    Die Voraussetzungen des § 73c Abs. 1 StGB sind zu erörtern, wenn nahe liegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 4 StR 39/13, Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, NJW 2011, 2529, 2530).
  • BGH, 11.04.2013 - 4 StR 39/13

    Aufrechterhaltung der Beschlagnahme zu Zwecken des Verfalls (Erörterung von

    Die Voraussetzungen dieser Bestimmung bedürfen der Erörterung, wenn nahe liegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, NJW 2011, 2529, 2530).
  • BGH, 10.01.2018 - 5 StR 465/17

    Verfall (Berichtigung der Verfallsanordnung wegen Schreibversehen und

  • BGH, 05.10.2017 - 3 StR 436/17

    Beurteilung der voraussichtlichen Dauer des Vorwegvollzugs unter Hinzuziehung

  • BGH, 28.08.2012 - 4 StR 188/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verfall (Härtefallregelung)

  • BGH, 26.09.2023 - 2 StR 299/22

    Revision hinsichtlich des Strafausspruchs wegen Nichtberücksichtigung von

  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 292/16

    Absehen von der Anordnung des Verfalls, da das Erlangte nicht mehr im Vermögen

  • BGH, 22.11.2012 - 2 StR 435/12

    Verfallsanordnung; Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 27.04.2011 - 4 StR 39/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des erweiterten Verfalls (Vorrang des Verfalls und

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