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   BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10   

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BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10 (https://dejure.org/2011,3068)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2011 - XII ZB 468/10 (https://dejure.org/2011,3068)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 (https://dejure.org/2011,3068)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 FamFG, § 117 Abs 1 FamFG, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung; Überprüfung einer unrichtigen Geschäftsstellenauskunft; Eingang der fristgebundenen Rechtsmittelbegründung beim unzuständigen erstinstanzlichen ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder Rechtsbehelf, das zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift sowie die einzuhaltende Form und Frist erstrecken; Erstecken der Rechtsbehelfsbelehrung auf das statthafte Rechtsmittel oder ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsmittelbegründung, Fristversäumung, Geschäftsstellenauskunft

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung; Überprüfung einer unrichtigen Geschäftsstellenauskunft; Eingang der fristgebundenen Rechtsmittelbegründung beim unzuständigen erstinstanzlichen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung; Überprüfung einer unrichtigen Geschäftsstellenauskunft; Eingang der fristgebundenen Rechtsmittelbegründung beim unzuständigen erstinstanzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstecken der Rechtsbehelfsbelehrung auf das statthafte Rechtsmittel oder Rechtsbehelf, das zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift sowie die einzuhaltende Form und Frist; Prüfung der Formalien einer Beschwerde als Aufgabe des Beschwerdeführers sowie ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsbehelfsbelehrung nach § 39 FamFG und Beschwerdeformalien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelbelehrung in Familiensachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelbegründung beim iudex ad quem

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formalien bei der Rechtsmitteleinlegung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Inhalt der nach § 39 FamFG vorgeschriebenen Rechtsbehelfsbelehrung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Vertrauen auf unrichtige Geschäftsstellenauskunft

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Kein Vertrauen auf unrichtige Geschäftsstellenauskunft

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Vertrauen auf unrichtige Geschäftsstellenauskunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2887
  • MDR 2011, 933
  • FGPrax 2011, 258
  • FamRZ 2011, 1389
  • AnwBl 2011, 222
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010, XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425).

    Dazu gehört auch die Information über einen bestehenden Anwaltszwang (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 14; vgl. auch BT-Drucks. 16/6308 S. 196).

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Zur Form und Frist der Beschwerdebegründung verlangt die Vorschrift hingegen keine Belehrung (im Anschluss an BAG, 4. Juni 2003, 10 AZR 586/02, ZIP 2003, 1850 zu § 9 Abs. 5 Satz 3 und 4 ArbGG).

    Zur Form und Frist der Beschwerdebegründung verlangt die Vorschrift hingegen keine Belehrung (vgl. BAG ZIP 2003, 1850 zu § 9 Abs. 5 Satz 3 und 4 ArbGG; Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 39 Rn. 12; Prütting/Helms/Abramenko FamFG § 39 Rn. 11; Bahrenfuss/Rüntz FamFG § 39 Rn. 6).

  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 209/97

    Fristen des Rechtsanwalts bei der Berechnung von durch die Gerichtsferien

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Bei dieser Prüfung kann er sich nicht mit einer unrichtigen Geschäftsstellenauskunft entlasten, wenn seine Verfahrensbevollmächtigte die Auskunft pflichtwidrig nicht auf ihre Richtigkeit überprüft hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Januar 1998, V ZR 209/97, VersR 1998, 1046).

    Bei dieser Prüfung kann er sich nicht mit einer unrichtigen Geschäftsstellenauskunft entlasten, wenn seine Verfahrensbevollmächtigte die Auskunft, wie hier, pflichtwidrig nicht auf ihre Richtigkeit überprüft hat (BGH Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 209/97 - VersR 1998, 1046).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Andererseits muss auch die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden (BVerfG NJW 2006, 1579).

    Das gilt auch deswegen, weil die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit erfordert (BVerfG NJW 2006, 1579).

  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Eine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmittelbegründung unzuständigen Gerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern, besteht deswegen nicht (vgl. BGH Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09 - WuM 2010, 592 Rn. 7).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Der die Wiedereinsetzung begehrende Beteiligte hat jedoch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sein Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgemäß an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - II ZB 9/04 - NJW-RR 2005, 1373 und vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86 - NJW 1987, 440, 441).
  • BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Der die Wiedereinsetzung begehrende Beteiligte hat jedoch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sein Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgemäß an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - II ZB 9/04 - NJW-RR 2005, 1373 und vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86 - NJW 1987, 440, 441).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 208/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (BGH Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06 - FamRZ 2009, 320 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10
    Auch wenn die Akten zunächst noch vom Ausgangsgericht angefordert werden müssen, kann die Beschwerdebegründungsfrist bei rechtzeitigem Eingang des Verlängerungsantrages noch später verlängert werden (BGHZ-GSZ 83, 217 = NJW 1982, 1651).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat jedoch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 371 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 20 ff.).

    Ihm obliegt es deswegen auch, dafür Sorge zu tragen, dass das Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 371 Rn. 8 und BGH Beschluss vom 4. Dezember 1991 - VIII ZB 34/91 - VersR 1992, 1023 f.).

  • BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22

    Einreichnung einer Rechtsmittelschrift beim unzuständigen Ausgangsgericht durch

    Dies ist der Fall, wenn ein Schriftsatz bei dem unzuständigen Ausgangsgericht so zeitig eingeht, dass die Partei darauf vertrauen darf, ihre Rechtsmittelschrift werde noch rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12, NJW-RR 2014, 2 [juris Rn. 19]; Beschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 [juris Rn. 12]; BGH, NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 13]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - IZB 42/22, juris Rn. 19).

    Es besteht deshalb keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Gerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern und auf diese Weise der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die zutreffende Adressierung eines Schriftsatzes allgemein abzunehmen (BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 8]; BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZB 251/11, NJW 2013, 236 [juris Rn. 10]; Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16, NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 6]).

    Geht ein fristgebundener Schriftsatz für das Rechtsmittelverfahren beim unzuständigen Ausgangsgericht ein, ist dieses deshalb grundsätzlich lediglich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; NJW-RR 2016, 1340 [juris Rn. 12]; NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 5]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 21).

    Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06, NJW-RR 2009, 408 [juris Rn. 7]; NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, NJW-RR 2014, 2 [juris Rn. 21]; NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 5]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 21).

    (a) Ein ordentlicher Geschäftsgang erfordert nicht, dass das unzuständige Gericht die Weiterleitung einer fristgebundenen Rechtsmittelschrift an das zuständige Rechtsmittelgericht beschleunigt veranlasst (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 10]; BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 13]; NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 16]; NJW-RR 2016, 1340 [juris Rn. 13]; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386 [juris Rn. 18]; BGH, NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 14]; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 21).

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11

    FamFG §§ 39, 63 Abs. 1, 64 Abs. 1; ZPO §§ 233, 237

    Ist für das Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das Amtsgericht hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten (im Anschluss an BGH Beschluss vom 24. Juni 2010, V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 7 f. und Urteil vom 1. Dezember 1997, II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011, XII ZB 468/10, juris Rn. 12; vgl. auch BVerfG, 17. Januar 2006, 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579).

    (b) Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (s. etwa BGH Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - juris Rn. 12 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 6/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Unterbliebene

    Denn sonst würde dem Beteiligten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Schriftsätze vollständig abgenommen und dem nicht empfangszuständigen Gericht übertragen (BVerfG FamRZ 2001, 827; ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389, 1390 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649, 1650).

    Selbst wenn der Vorsitzende des Beschwerdesenats oder dessen Vertreter schon am nächsten Arbeitstag nach dem Eingang des Schriftsatzes dessen Weiterleitung an den Bundesgerichtshof angeordnet hätte - was im Rahmen eines gewöhnlichen Geschäftsganges noch nicht einmal geboten gewesen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12 - juris Rn. 8 und vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 13) - und diese Weiterleitung am nächsten Tag von der Geschäftsstelle veranlasst worden wäre, hätte (weil es inzwischen Freitag war) wegen des bevorstehenden Wochenendes nicht erwartet werden können, dass das Schreiben noch am selben Tag an das Postbeförderungsunternehmen zur Übermittlung an den Bundesgerichtshof gelangte (vgl. auch BGH Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06 - FamRZ 2009, 320, 321).

  • BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten einer Partei zur Überprüfung der richtigen

    Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat mithin darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).

    Bei der Frage, ob eine fristgerechte Weiterleitung im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu erwarten war, ist zu berücksichtigen, dass die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit erfordert (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 10]; BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 13]).

    (c) Das Landgericht war auch nicht verpflichtet, den Kläger oder seinen Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (BVerfG, NJW 2001, 1343 [juris Rn. 11]; vgl. auch BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, Beschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 221/12, juris Rn. 14).

  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 375/11

    Familienstreitsache: Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Für die Wahrung der Begründungsfrist ist jedoch allein der Eingang des Schriftsatzes beim zuständigen Beschwerdegericht maßgeblich (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 10).

    (1) Geht eine fristgebundene Rechtsmittelbegründung statt beim Rechtsmittelgericht bei dem erstinstanzlichen Gericht ein, ist dieses grundsätzlich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12).

  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist in einer Familiensache im

    Kommt das angerufene Gericht dem nicht nach, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 22; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 20 ff. jeweils mwN).

    Zunächst stellt es kein Versäumnis dar, dass der am Samstag eingegangene Schriftsatz nicht schon am Montag, sondern erst am Dienstag bearbeitet wurde (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 13).

  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 203/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung einer Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Geht eine fristgebundene Rechtsmittelbegründung statt beim Rechtsmittelgericht bei dem erstinstanzlichen Gericht ein, ist dieses grundsätzlich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12 - FamRZ 2014, 550 Rn. 14; vom 23. Mai 2012 - XII ZB 375/11 - FamRZ 2012, 1205 Rn. 26 und vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12).
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der

    Ihm obliegt es deswegen auch, dafür Sorge zu tragen, dass das Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 28; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 FamRZ 2011, 1389 Rn. 8 und BGH Beschluss vom 4. Dezember 1991 - VIII ZB 34/91 - VersR 1992, 1023 f.).
  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 155/13

    Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen: Pflicht des

    Auch darüber konnte bei der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners kein Zweifel bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 10).

    Nach der auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsuchender allerdings darauf vertrauen, dass ein mit der Sache bereits befasstes Gericht einen bei ihm eingereichten, aber für das Rechtsmittelgericht bestimmten Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang dorthin weiterleiten wird (Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2012 - XII ZB 375/11 - FamRZ 2012, 1205 Rn. 26 und vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12).

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 221/12

    Familiensache: Wiedereinsetzung bei Beschwerdeeinlegung beim unzuständigem

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 571/12

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist einer Familienstreitsache: Beginn der

  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 134/13

    Ehe- und Familienstreitsachen: Notwendiger Inhalt einer Beschwerdebegründung

  • LG Karlsruhe, 27.08.2014 - 5 T 66/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Widerspruch gegen die Eintragung ins

  • BGH, 12.06.2013 - XII ZB 394/12

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift

  • BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15

    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der

  • BGH, 28.02.2012 - II ZB 27/10

    Unterzeichnung eines Verlängerungsantrags bzgl. der Berufungsbegründungsfrist

  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 74/21

    Wiedereinsetzung bei lückenhafter Rechtsbehelfsbelehrung - Darlegung des

  • OLG Frankfurt, 11.11.2019 - 4 WF 125/19

    Prüfungsumfang bei fehlender Begründung der Beschwerde im vereinfachten

  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldhafter Verkennung einer

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2013 - 15 U 172/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Grundstücks durch Bauarbeiten;

  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 22.39

    Fristversäumung durch Versenden des Schriftstücks an das falsche Gericht

  • OLG Hamm, 26.04.2012 - 1 UF 295/11

    Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung einer Abänderungsklage mangels

  • OLG München, 05.03.2018 - 7 U 3442/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • OLG Brandenburg, 25.07.2013 - 3 WF 63/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

  • OLG Naumburg, 07.10.2011 - 8 UF 197/11

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Schuldhafte Versäumung der

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