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   BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11   

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https://dejure.org/2011,4023
BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11 (https://dejure.org/2011,4023)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 1 BvR 407/11 (https://dejure.org/2011,4023)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 407/11 (https://dejure.org/2011,4023)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 29 ff HeilBKG BW 1995, § 29 HeilBKG BW 1995, § 55 Abs 2 S 1 HeilBKG BW 1995
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit interessengerechter und sachangemessener Information - hier: unzureichend begründete berufsrechtliche Sanktionierung der Werbung unter Verwendung des Begriffs "Zahnärztehaus" verletzt betroffene ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 29 ff HeilBKG BW 1995, § 29 HeilBKG BW 1995, § 55 Abs 2 S 1 HeilBKG BW 1995
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit interessengerechter und sachangemessener Information - hier: unzureichend begründete berufsrechtliche Sanktionierung der Werbung unter Verwendung des Begriffs "Zahnärztehaus" verletzt betroffene ...

  • webshoprecht.de

    Zu den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Regelung berufsbezogener Zahnarztwerbung (Zahnärztehaus)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde aufgrund von berufsgerichtlichen Verurteilungen mehrerer Zahnärzte wegen der Verwendung der Bezeichnung "Zahnärztehaus

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit interessengerechter und sachangemessener Information - hier: unzureichend begründete berufsrechtliche Sanktionierung der Werbung unter Verwendung des Begriffs "Zahnärztehaus" verletzt betroffene ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit interessengerechter und sachangemessener Information - hier: unzureichend begründete berufsrechtliche Sanktionierung der Werbung unter Verwendung des Begriffs "Zahnärztehaus" verletzt betroffene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde aufgrund von berufsgerichtlichen Verurteilungen mehrerer Zahnärzte wegen der Verwendung der Bezeichnung "Zahnärztehaus

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde aufgrund von berufsgerichtlichen Verurteilungen mehrerer Zahnärzte wegen der Verwendung der Bezeichnung "Zahnärztehaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: BVerfG erlaubt Bezeichnung "Zahnärztehaus”

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werbeeinschränkungen für Zahnärzte - Bezeichnung "Zahnärztehaus" erlaubt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässige Verwendung des Begriffs "Zahnärztehaus"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Zahnärztehaus"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Verwendung des Begriffs "Zahnärztehaus"

  • auw.de (Kurzinformation)

    Gericht lässt Praxisbezeichnung als "(Zahn-)Ärztehaus" zu

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung Ärztehaus verstößt nicht per se gegen das Berufsrecht

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Berufsgerichtliche Verurteilungen mehrerer Zahnärzte wegen der Verwendung der Bezeichnung "Zahnärztehaus" verletzen die Berufsfreiheit

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung)

    Zahnärzte dürfen "Zahnärztehaus” gründen

  • medizinrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bezeichnung "Zahnärztehaus" ist nicht berufswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3147
  • GRUR 2012, 72
  • NZS 2012, 139
  • MMR 2012, 60
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    Solches Verhalten ist vom Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit umfasst (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 111, 366 ).

    aa) Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr).

    Bedeutung und Tragweite der freien Berufsausübung erfordern die Nachvollziehbarkeit der fachgerichtlichen Bewertung einer Werbemaßnahme als berufswidrig (vgl. BVerfGE 111, 366 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    Solches Verhalten ist vom Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit umfasst (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 111, 366 ).

    Darüber hinaus sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 85, 248 ), also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.

    bb) Werbebeschränkende Vorschriften in ärztlichen Berufsordnungen sind hiernach nur verfassungsgemäß, sofern sie nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung untersagen (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 85, 248 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    aa) Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
    Für interessengerechte und sachangemessene, insbesondere das notwendige Vertrauensverhältnis zu Patienten nicht gefährdende Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss dagegen im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2004 - 1 BvR 649/04 -, NJW 2004, S. 2659; BVerfGK 6, 46 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
    Darüber hinaus sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 85, 248 ), also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
    bb) Werbebeschränkende Vorschriften in ärztlichen Berufsordnungen sind hiernach nur verfassungsgemäß, sofern sie nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung untersagen (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 29.04.2004 - 1 BvR 649/04

    Zur als wettbewerbswidrig beanstandeten Verwendung eines "eyecatchers" in Form

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
    Für interessengerechte und sachangemessene, insbesondere das notwendige Vertrauensverhältnis zu Patienten nicht gefährdende Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss dagegen im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2004 - 1 BvR 649/04 -, NJW 2004, S. 2659; BVerfGK 6, 46 ).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
    Für interessengerechte und sachangemessene, insbesondere das notwendige Vertrauensverhältnis zu Patienten nicht gefährdende Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss dagegen im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2004 - 1 BvR 649/04 -, NJW 2004, S. 2659; BVerfGK 6, 46 ).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit sind aber nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (BVerfG, GRUR 2012, 72, 73; GesR 2012, 360, 361).
  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14

    Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen

    Dazu muss der Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 7, 377, 397; 85, 248, 259; BVerfG, GRUR 2011, 838 Rn. 39; GRUR 2012, 72 Rn. 20).
  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 114/20

    Kieferorthopädie

    Ein generelles Verbot solcher Werbung durch "einfache" approbierte Zahnärzte stellte einen unverhältnismäßigen und daher nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die nach Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsausübungsfreiheit dar (vgl. BGH, GRUR 2013, 409 Rn. 32 - Steuerbüro; GRUR 2013, 1252 Rn. 17 - Medizinische Fußpflege, mwN; zur Zulässigkeit ärztlicher Werbung allgemein vgl. BVerfG, NJW 2011, 3147 Rn. 21; BVerfGK 19, 335, 339 [juris Rn. 21], jeweils mwN).
  • KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12

    Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu

    (vgl. BVerfG NJW 2005, 1036; BVerfG NJW 2011, 2636; BVerfG GRUR 2012, 72; BVerfG, Urteil vom 7. März 2012, 1 BvR 1209/11; BGH NJW 2006, 1879; Senat GRUR-RR 2008, 24).

    (vgl. BVerfG GRUR 2012, 72; BVerfG, Urteil vom 7. März 2012, 1 BvR 1209/11).

  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 137/12

    Ärztliches Berufsrecht in Baden-Württemberg: Grundrechtswidrigkeit des Verbots

    Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 233/10 und 235/10, GRUR 2011, 838, 839 = WRP 2011, 1438 - Zahnarzt für Implantologie; Kammerbeschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 407/11, GRUR 2012, 72, 73 = WRP 2011, 1435 - Zahnärztehaus; Kammerbeschluss vom 7. März 2012 - 1 BvR 1209/11, GesR 2012, 360, 361 = MedR 2012, 516 - Zentrum für Zahnmedizin).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 217/20

    Wettbewerbsverstoß: Verkehrsverständnis bei einer Werbung mit der Angabe "

    (1) Die nach Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsausübungsfreiheit eines Zahnarztes umfasst auch das Recht zu einer berufsbezogenen und sachangemessenen Werbung, soweit sie nicht irreführend ist (vgl. BVerfG, NJW 2011, 2636, 2637 [juris Rn. 61 und 65]; NJW 2011, 3147 Rn. 21; BVerfGK 19, 335, 339 [juris Rn. 21], jeweils mwN).
  • BVerfG, 07.03.2012 - 1 BvR 1209/11

    Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für Zahnärzte verletzt Betroffene

    Daher darf einem Arzt oder Zahnarzt die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung zur Beschreibung seiner beruflichen Tätigkeit nur verboten werden, wenn die Benutzung der Formulierung im konkreten Fall irreführend oder sachlich unangemessen ist, etwa weil sie das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährdet (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 407/11 -, juris ).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

    Dazu muss der Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 7, 377, 397; 85, 248, 259; BVerfG, GRUR 2011, 838 Rn. 39; GRUR 2012, 72 Rn. 20).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 5/21

    Wettbewerbsverstoß: Verkehrsverständnis bei einer Werbung mit der Angabe

    Sie umfasst zwar auch das Recht zu einer berufsbezogenen und sachangemessenen Werbung, steht der Untersagung einer irreführenden Werbung aber nicht entgegen (vgl. BVerfG, NJW 2011, 2636, 2637 [juris Rn. 61 und 65]; NJW 2011, 3147 Rn. 21; BVerfGK 19, 335, 339 [juris Rn. 21], jeweils mwN).
  • KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14

    Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von

    Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung der Beklagten, Einnahmen aus dem Verkauf preisgebundener Bücher in Werbung und Verkaufsförderung zu investieren, durch die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) geschützt ist (vgl. BVerfG GRUR 2012, 72).

    (vgl. BVerfG GRUR 2012, 72).

  • VG Düsseldorf, 19.09.2014 - 7 K 8148/13

    Werbung für Facharztpraxis mit Augenzentrum

  • BVerwG, 07.05.2013 - 3 B 62.12

    Werbebeschränkung für Ärzte; Kinderzahnarzt

  • BVerwG, 07.05.2013 - 3 B 61.12

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschwer des

  • OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
  • VG Köln, 14.02.2012 - 7 K 4747/10

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters mit

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