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   BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11   

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https://dejure.org/2011,503
BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11 (https://dejure.org/2011,503)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - IX ZB 106/11 (https://dejure.org/2011,503)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - IX ZB 106/11 (https://dejure.org/2011,503)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 264 ZPO, § 511 ZPO
    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung: Zulässigkeit der Berufung bei erstmaliger Geltendmachung eines Beratungsfehlers des Rechtsanwalts vor Einleitung des Vorprozesses

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Regressklage gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer pflichtwidrigen Prozessführung in einem verlorenen und rechtskräftigen Vorprozess

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltshaftung; Voraussetzungen einer Regressklage gegen Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung: Zulässigkeit der Berufung bei erstmaliger Geltendmachung eines Beratungsfehlers des Rechtsanwalts vor Einleitung des Vorprozesses

  • rewis.io

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung: Zulässigkeit der Berufung bei erstmaliger Geltendmachung eines Beratungsfehlers des Rechtsanwalts vor Einleitung des Vorprozesses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 511
    Mit der Berufung kann nicht ausschließlich ein neuer - bislang nicht geltend gemachter - Anspruch zur Entscheidung gestellt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Regressklage gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer pflichtwidrigen Prozessführung in einem verlorenen und rechtskräftigen Vorprozess

  • datenbank.nwb.de

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung: Zulässigkeit der Berufung bei erstmaliger Geltendmachung eines Beratungsfehlers des Rechtsanwalts vor Einleitung des Vorprozesses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung muss Beschwer bekämpfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageänderung bei Berufung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Berufung im Regressprozess gegen Rechtsanwalt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Regressklage gegen Anwalt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung muss Beschwer bekämpfen! (IBR 2011, 1298)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3653
  • ZIP 2012, 348 (Ls.)
  • MDR 2011, 1371
  • NJ 2012, 81
  • FamRZ 2011, 1938
  • VersR 2012, 75
  • WM 2011, 2113
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11
    a) Die Zulässigkeit des Rechtsmittels der Berufung und der Revision setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass der Angriff des Rechtsmittelführers (auch) auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet ist (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 26; vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, WM 2008, 2029 Rn. 4).

    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, NJW-RR 2006, 442 Rn. 15; vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, WM 2008, 2029 Rn. 4 jeweils mwN).

    Eine Klageänderung liegt vor, wenn entweder der Klageantrag oder der Klagegrund ausgewechselt wird (BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, WM 2008, 2029 Rn. 9).

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11
    a) Die Zulässigkeit des Rechtsmittels der Berufung und der Revision setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass der Angriff des Rechtsmittelführers (auch) auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet ist (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 26; vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, WM 2008, 2029 Rn. 4).

    Das Rechtsmittel ist mithin unzulässig, wenn mit ihm lediglich im Wege der Klageänderung ein neuer, bislang nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird; vielmehr muss zumindest auch der in erster Instanz erhobene Klageanspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt werden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - IX ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 26 mwN).

  • BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03

    Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11
    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, NJW-RR 2006, 442 Rn. 15; vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, WM 2008, 2029 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90

    Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11
    Eine Berufung, welche die Richtigkeit der vorinstanzlichen Klageabweisung nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen - bisher noch nicht geltend gemachten - Anspruch zum Gegenstand hat, ist unzulässig (BGH, Urteil vom 22. November 1990 - IX ZR 73/90, NJW-RR 1991, 1279).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch Fragen oder Hinweise neue Anspruchsgrundlagen, Einreden oder Anträge einzuführen, die in dem streitigen Vorbringen der Parteien nicht zumindest andeutungsweise bereits eine Grundlage haben (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, NJW 2004, 164 f; BT-Drucks. 14/4722 S. 77).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11
    Mit Rücksicht auf den gegensätzlichen Sachverhalt handelt es sich dabei um unterschiedliche Streitgegenstände (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - IX ZR 198/06, WM 2008, 1612 Rn. 34, 35; vom 13. März 2008 - IX ZR 136/07, WM 2008, 1560 Rn. 24).
  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 198/06

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11
    Mit Rücksicht auf den gegensätzlichen Sachverhalt handelt es sich dabei um unterschiedliche Streitgegenstände (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - IX ZR 198/06, WM 2008, 1612 Rn. 34, 35; vom 13. März 2008 - IX ZR 136/07, WM 2008, 1560 Rn. 24).
  • BGH, 16.09.2021 - IX ZR 165/19

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflicht zur Beratung über die Erfolgsaussichten einer in

    Zum anderen kann der Mandant geltend machen, der Anwalt habe den nicht gewinnbaren Vorprozess gar nicht erst einleiten oder fortführen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - IX ZR 198/06, WM 2008, 1612 Rn. 34 f; vom 13. März 2008 - IX ZR 136/07, WM 2008, 1560 Rn. 24; Beschluss vom 29. September 2011 - IX ZB 106/11, WM 2011, 2113 Rn. 13).
  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 142/14

    Rechtsanwaltshaftung: Reichweite der Beratungs- und Aufklärungspflichten bei

    Der Vorwurf einer pflichtwidrigen Prozessführung ist ein anderer Streitgegenstand als derjenige der Falschberatung vor Erhebung einer erkennbar aussichtslosen Klage (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - IX ZB 106/11, WM 2011, 2113 Rn. 9 ff, 13 mit zust. Anm. K. Schmidt, JuS 2012, 653).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

    Eine Klageänderung liegt vor, wenn entweder der Klageantrag oder der Klagegrund ausgewechselt wird (BGH, Beschluss v. 16.9.2008 - IX ZR 172/07 , NJW 2008, 3570 [3571], Rz. 9; BGH, Beschluss v. 29.9.2011 - IX ZB 106/11 , NJW 2011, 3653, Rz. 11).
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