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   BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09   

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BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09 (https://dejure.org/2010,1267)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09 (https://dejure.org/2010,1267)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2010 - VIII ZR 277/09 (https://dejure.org/2010,1267)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 EEG 2004, § 4 EEG 2004, § 5 EEG 2004, § 11 Abs 2 S 1 EEG 2004, § 11 Abs 2 S 3 EEG 2004
    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen des Anspruchs auf Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlage; Errichtung einer baulichen Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorhandensein eines fertigen Gebäudes als Voraussetzung zur Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie; Komplettierung einer baulichen Anlage zum Gebäude mittels einer als Dach vorgesehenen Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 11 Abs 2; EEG 2004 § 11 Abs 3 bis 4
    Fotovoltaikanlagen auf Schattenhallen - § 11 Abs. 2 und 3 EEG 2004

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebäudebegriff bei der Anbringung von Photovoltaikanlagen; Stromerzeugungsanlagen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    EEG 2004: Gebäudevergütungspflicht für PV-Anlage auf "Schattenhallen"

  • rewis.io

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen des Anspruchs auf Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlage; Errichtung einer baulichen Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie

  • ra.de
  • rewis.io

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen des Anspruchs auf Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlage; Errichtung einer baulichen Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorhandensein eines fertigen Gebäudes als Voraussetzung zur Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie; Komplettierung einer baulichen Anlage zum Gebäude mittels einer als Dach vorgesehenen Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Photovoltaikanlage auf gartenbautechnischem Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Photovoltaikanlagen auf Schattenhallen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anbringung einer Photovoltaikanlage

  • ar-law.de (Leitsatz)

    Zur höheren Vergütung für Stromeinspeisung aus auf Schattenhallen angebrachten Photovoltaikanlagen

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Erneuerbare Energien - Zu den Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs bei Gebäudeanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Photovoltaikanlage auf Schattenhalle: Gebäude? (IBR 2011, 112)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 311
  • NJW 2011, 380
  • NVwZ 2011, 244
  • NZBau 2011, 236
  • NZM 2011, 170
  • WM 2011, 509
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 313/07

    Einspeisevergütung für Strom aus "ausschließlich an oder auf einem Gebäude

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
    Dem stehe das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 2008 (VIII ZR 313/07) nicht entgegen, da anders als im dort entschiedenen Fall die in Rede stehende Schattenhalle nicht eine eigenständige, vom Gebäude unabhängige, sondern eine auf der baulichen Anlage befestigte Tragkonstruktion aufweise.

    Dem stehen - anders als die Revision meint - die Ausführungen im Senatsurteil vom 29. Oktober 2008 (VIII ZR 313/07, GewArch 2010, 129 Rn. 15) nicht entgegen.

    bb) Der Senat hat diese Frage bislang offen lassen können (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 313/07, aaO Rn. 19).

  • OLG Nürnberg, 08.10.2007 - 13 U 1244/07

    Pflicht des Netzbetreibers zur Vergütung von Solarstrom

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
    Die gegenteilige Auffassung sieht die genannte Spezialität im Gesetz nicht angelegt und leitet eine Anwendbarkeit des Absatzes 3 auch auf Gebäudeanlagen vor allem aus dem Gesetzeswortlaut und den aus den Gesetzesmaterialien ersichtlichen Vorstellungen des Gesetzgebers zu dem Gebäude einschließenden Begriff der baulichen Anlage ab (OLG Frankfurt am Main, ZNER 2008, 242, 243; OLG Nürnberg, OLGR 2008, 121 f.; Clearingstelle EEG, Votum 2007/4 unter 2.2.1, veröffentlicht unter: http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2007/4).

    Je größer die Energieerzeugungsanlagen und je bedeutender der wirtschaftliche Faktor der Stromerzeugung seien, um so eher werde es nahe liegen, dass die bauliche Anlage, auf der die Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom angebracht werden sollten, in erster Linie zum Zwecke der Produktion geförderten Solarstroms errichtet werden solle und von einer vergütungsunschädlichen Nebenfunktion, die die Solaranlage lediglich erfüllen dürfe, keine Rede mehr sein könne (OLG Nürnberg, OLGR 2008, 121, 122).

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
    Der Senat kann daher angesichts der eingetretenen Entscheidungsreife auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen auch in der Sache selbst entscheiden (§ 563 Abs. 3 ZPO), ohne dass dem das Verschlechterungsverbot entgegen steht (Senatsurteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03, WuM 2004, 345 unter II; BGH, Urteile vom 25. November 1966 - V ZR 30/64, BGHZ 46, 281, 283 f.; vom 23. November 1960 - V ZR 102/59, BGHZ 33, 398, 401; vom 24. Februar 1954 - II ZR 3/53, BGHZ 12, 308, 316).
  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 178/03

    Berechnung der Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
    Der Senat kann daher angesichts der eingetretenen Entscheidungsreife auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen auch in der Sache selbst entscheiden (§ 563 Abs. 3 ZPO), ohne dass dem das Verschlechterungsverbot entgegen steht (Senatsurteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03, WuM 2004, 345 unter II; BGH, Urteile vom 25. November 1966 - V ZR 30/64, BGHZ 46, 281, 283 f.; vom 23. November 1960 - V ZR 102/59, BGHZ 33, 398, 401; vom 24. Februar 1954 - II ZR 3/53, BGHZ 12, 308, 316).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
    Der Senat kann daher angesichts der eingetretenen Entscheidungsreife auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen auch in der Sache selbst entscheiden (§ 563 Abs. 3 ZPO), ohne dass dem das Verschlechterungsverbot entgegen steht (Senatsurteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03, WuM 2004, 345 unter II; BGH, Urteile vom 25. November 1966 - V ZR 30/64, BGHZ 46, 281, 283 f.; vom 23. November 1960 - V ZR 102/59, BGHZ 33, 398, 401; vom 24. Februar 1954 - II ZR 3/53, BGHZ 12, 308, 316).
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
    Der Senat kann daher angesichts der eingetretenen Entscheidungsreife auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen auch in der Sache selbst entscheiden (§ 563 Abs. 3 ZPO), ohne dass dem das Verschlechterungsverbot entgegen steht (Senatsurteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03, WuM 2004, 345 unter II; BGH, Urteile vom 25. November 1966 - V ZR 30/64, BGHZ 46, 281, 283 f.; vom 23. November 1960 - V ZR 102/59, BGHZ 33, 398, 401; vom 24. Februar 1954 - II ZR 3/53, BGHZ 12, 308, 316).
  • BGH, 28.02.2007 - V ZB 154/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einer auf zwei selbständige Gründe

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
    Allerdings hat das Berufungsgericht dabei übersehen, dass den nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO bestehenden Anforderungen an die Berufungsbegründung, nämlich den Rechtsfehler und dessen Entscheidungserheblichkeit zu bezeichnen, bei einer auf zwei selbstständige Gründe gestützten erstinstanzlichen Entscheidung genügt ist, wenn ein nur auf eine Begründung bezogener Angriff aus Rechtsgründen auch den anderen Grund im angefochtenen Urteil zu Fall bringt (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
    Abgesehen davon, dass sich eine gesetzliche Neuregelung zur Auslegung des bisherigen, noch dazu in einer früheren Legislaturperiode verabschiedeten Rechts allenfalls bedingt eignet (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09, NJW 2010, 76 Rn. 23), hat der Gesetzgeber bei dieser Neufassung die Gesetzessystematik durch Schaffung einer gesonderten Regelung für die Vergütung von Strom aus Gebäudeanlagen in § 33 EEG 2009 eigens geändert und zu diesem Schritt in der Gesetzesbegründung zu § 32 EEG 2009 (erstmals) ausgeführt, dass § 33 eine Sonderregelung für Anlagen an oder auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden enthalte und dass anders als bei § 32 Abs. 2 EEG 2009 dort keine Prüfung des Nutzungszwecks stattfinde (BT-Drucks. 16/8148, S. 60).
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 109/97

    Formularmäßige Verkürzung der Gewährleistungsfrist in einem Ingenieurvertrag;

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
    Unter den in §§ 94 f. BGB zur Bestimmung der Bestandteilseigenschaft einer Sache verwendeten Gebäudebegriff, der in seiner sachenrechtlichen Zielsetzung auf eine Erhaltung wirtschaftlicher Werte sowie die Wahrung rechtssicherer Vermögenszuordnungen ausgerichtet ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 109/97, NJW 1999, 2434 unter III 1), werden etwa auch Brücken und Windkraftanlagen (Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 94 Rn. 3 mwN) sowie vereinzelt sogar Mauern gefasst (vgl. dazu MünchKommBGB/Holch, 5. Aufl., § 94 Rn. 21), während etwa in steuerrechtlichen Bewertungszusammenhängen die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen im Vordergrund steht und zu anderen Abgrenzungsergebnissen führen kann (dazu BFH, DStRE 2008, 99, 100 f.).
  • OLG München, 20.01.2010 - 27 U 370/09

    Erneuerbare Energien: Erhöhte Einspeisungsvergütung bei Anbringung einer

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
    Teilweise wird ein solches Verhältnis der Spezialität unter Hinweis auf eine Unterschiedlichkeit der Regelungsgegenstände der Absätze 2 und 3 sowie einen vom Gesetzgeber nur in Bezug auf die Grundvergütungsregelung des Absatzes 1 gesehenen Ausnahmecharakter des Absatzes 3 angenommen und eine Bestätigung dieser Sichtweise aus der nunmehr erfolgten Konzeption der Vergütungstatbestände des EEG 2009 hergeleitet, in dessen § 33 die Vergütung von gebäudegebundenen Anlagen eine eigenständige Regelung gefunden hat (OLG München, ZNER 2010, 289 f.; Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 2. Aufl., § 11 Rn. 48, 54 mwN; Salje, EEG, 4. Aufl., § 11 Rn. 80; Danner/Theobald/Müller, aaO Rn. 45).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2007 - 15 U 12/07

    Stromeinspeisung: Vergütungsberechnung bei Stromerzeugung mittels

  • BFH, 24.05.2007 - II R 68/05

    Bewertung eines Toilettenhäuschens als Gebäude

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2009 - 3 U 3/09

    Höhe der Einspeisevergütung bei Bildung der Dachkonstruktion durch

  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 69/20

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    Was unter einem Gebäude im sachenrechtlichen Sinne zu verstehen ist, kann daher nicht rein begrifflich, sondern nur unter Einbeziehung der Zwecke dieser Vorschrift bestimmt werden, die auf eine Erhaltung wirtschaftlicher Werte und die Wahrung rechtssicherer Vermögenszuordnungen ausgerichtet ist (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2015 - V ZR 216/13, BGHZ 204, 364 Rn. 29; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 277/09, BGHZ 187, 311 Rn. 12; Urteil vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 109/97, NJW 1999, 2434, 2435).
  • OLG München, 04.02.2015 - 20 U 1735/14

    Solarstrom, Vergütung, Stromeinspeisung, Carportanlage, Fotovoltaikanlage,

    b) Dem Begriff des Gebäudes kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 227/09, NJW 2011, 380 f.), der sich der Senat anschließt, in unterschiedlichen Regelungszusammenhängen unterschiedliche Bedeutung zu.

    Es kommt mithin für den Gebäudebegriff und die hierbei geforderte Überdeckung maßgeblich darauf an, ob ein unter Berücksichtigung der Funktion der baulichen Anlage schützender Abschluss nach oben vorliegt, der in seiner festen, auf Dauer angelegten Verbindung mit den übrigen Bauteilen noch als Dach angesprochen werden kann, selbst wenn mit diesem Abschluss nur ein partieller Witterungsschutz erstrebt ist (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 227/09, NJW 2011, 380, 381).

    Der Bundesgerichtshof, dem sich der Senat anschließt, hat in seinem Urteil vom 17.11.2010 (VIII ZR 227/09, NJW 2011, 380, 381) ausdrücklich dargelegt, dass er sich in seiner Entscheidung vom 29.10.2008 (VIII ZR 313/07, BeckRS 2008, 23812) zur Klärung der Frage, ob die Anlage ausschließlich auf dem Gebäude angebracht war, nicht mit dem Verhältnis von Anlage und Gebäude bei so genannten Indachanlagen, sondern nur mit dem Verhältnis von Anlage und Gebäude bei einer vom Gebäude konstruktiv unabhängigen Anlage befasst hat.

    Ein zu einer erhöhten Einspeisevergütung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 EEG führendes Gebäude ist deshalb auch dann gegeben, wenn die dachintegrierte Anlage die Funktion des Daches ganz wahrnimmt (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 227/09, NJW 2011, 380, 381).

    Wenn schon die Photovoltikmodule als solches ein Dach eines Gebäudes im Sinne von § 33 Abs. 3 EEG 2009 bilden können (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 227/09, NJW 2011, 380, 381), dann gilt dies erst recht, wenn sie zusammen mit der Blechbedachung das Dach der Anlage bilden.

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 277/09, NJW 2011, 380, 383; BGH, Urteil vom 09.02.2011, BeckRS 2011, 04949; jeweils zu EEG 2004), der sich der Senat anschließt, ist anerkannt, dass die Frage, ob eine bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, danach zu beantworten ist, ob ein neben der Erzeugung von Strom bestehender Nutzungszweck den Hauptzweck der baulichen Anlage bildet.

    Für die Vorrangigkeit der Zweckbestimmung kommt es deshalb maßgeblich darauf an, ob die bauliche Anlage auch ohne die Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in einer vergleichbaren Form errichtet worden wäre oder ob die Errichtung unterblieben oder in einer wesentlich anderen Gestaltung erfolgt wäre (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 277/09, NJW 2011, 380, 383).

    Einer nach diesen Maßstäben vorzunehmenden Einordnung einer Anlage zur Erzeugung von Solarenergie als nachrangiger Zusatznutzung steht schließlich auch nicht entgegen, wenn die Gebäudekonstruktion zur Aufnahme und zum Betrieb der Stromerzeugungsanlagen sowie auch im Hinblick auf eine etwaig zu erzielende Vergütung nach dem EEG eine gewisse Optimierung insbesondere hinsichtlich ihrer Stabilität und Haltbarkeit erfährt, auch wenn solche Maßnahmen sonst zur Erreichung des mit der baulichen Anlage verfolgten Hauptzwecks nicht zwingend erforderlich gewesen wären (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 277/09, NJW 2011, 380, 383).

    b) Die im Jahr 2007 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) nach § 19 EEG 2004, § 57 EEG 2009, § 57 EEG 2012, § 81 EEG 2014 errichtete Clearingstelle EEG hat als neutrale und unabhängige Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG Maßstäbe erarbeitet, die dem Senat grundsätzlich zur Auslegung des EEG 2009 unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 277/09, NJW 2011, 380, 383) dargelegten Maßstäbe geeignet erscheinen.

    Maßgeblich ist insoweit, ob die bauliche Anlage nach ihrem Errichtungs- und daraus resultierenden Nutzungskonzept auch ohne die Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in einer vergleichbaren Form errichtet worden wäre oder ob die Errichtung unterblieben oder in einer wesentlich anderen Gestaltung erfolgt wäre (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 277/09, NJW 2011, 380, 383 zu EEG 2004).

    Eine darüber hinaus gehende Mischkalkulation im Sinne eines "dual use" steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 277/09, NJW 2011, 380, 383 zu EEG 2004) einer Bejahung des Vorrangigkeitskriteriums nicht grundsätzlich entgegen.

  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Hinzu kommt, dass der Betreiber einer PV-Anlage nach dem im Streitjahr 2006 geltenden § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 dann eine erhöhte Vergütung für den von ihm erzeugten Strom beanspruchen konnte, wenn --wie im Streitfall-- die Anlage auf einem Gebäude angebracht war (vgl. dazu Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 2008 VIII ZR 313/07, Gewerbearchiv 2010, 129; vom 17. November 2010 VIII ZR 277/09, BGHZ 187, 311, Neue Juristische Wochenschrift 2011, 380; vom 9. Februar 2011 VIII ZR 35/10, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechung-Report 2011, 364, REE 2011, 78).
  • OLG Schleswig, 21.05.2013 - 3 U 77/12

    Transformatorenstation als wesentlicher Grundstücksbestandteil

    Der BGH hat dazu in einer jüngeren Entscheidung (NJW 2011, 380 bei juris Rn. 12) wie folgt ausgeführt:.
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 21/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Hinzu kommt, dass der Betreiber einer PV-Anlage nach dem im Streitjahr 2008 geltenden § 11 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG 2004) vom 21. Juli 2004 (BGBl I 2004, 1918) dann eine erhöhte Vergütung für den von ihm erzeugten Strom beanspruchen konnte, wenn --wie im Streitfall-- die Anlage auf einem Gebäude angebracht war (vgl. dazu Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 2008 VIII ZR 313/07, Gewerbearchiv 2010, 129; vom 17. November 2010 VIII ZR 277/09, BGHZ 187, 311, Neue Juristische Wochenschrift 2011, 380; vom 9. Februar 2011 VIII ZR 35/10, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechung-Report 2011, 364, REE 2011, 78).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage:

    Hinzu kommt, dass der Betreiber einer PV-Anlage nach dem im Streitjahr 2006 geltenden § 11 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG 2004) vom 21. Juli 2004 (BGBl I 2004, 1918) dann eine erhöhte Vergütung für den von ihm erzeugten Strom beanspruchen konnte, wenn --wie im Streitfall-- die Anlage auf einem Gebäude angebracht war (vgl. dazu Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 2008 VIII ZR 313/07, Gewerbearchiv 2010, 129; vom 17. November 2010 VIII ZR 277/09, BGHZ 187, 311, Neue Juristische Wochenschrift 2011, 380; vom 9. Februar 2011 VIII ZR 35/10, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechung-Report 2011, 364, REE 2011, 78).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 7 U 80/16

    Private Rentenversicherung: Treuwidrige Ausübung des Widerspruchsrechts gegen

    Hier ist es deshalb ausreichend und genügend, wenn die Berufungsbegründung in einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Nr. 2 - 4 ZPO entsprechenden Weise die Aberkennung des geltend gemachten Bereicherungsanspruches angegriffen hat (dazu BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09 -, NJW 2011, 380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2013 - 24 U 90/13 -, Tz. 23).
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 35/10

    Stromeinspeisevergütung: Ausschließliche Anbringung einer Photovoltaikanlage an

    Die Erzeugung von Solarstrom muss sich gegenüber der Gebäudenutzung als nachrangige Zweckbestimmung darstellen (Senatsurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 277/09, NJW 2011, 380 Rn. 24 ff.).
  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 44/20

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    Was unter einem Gebäude im sachenrechtlichen Sinne zu verstehen ist, kann daher nicht rein begrifflich, sondern nur unter Einbeziehung der Zwecke dieser Vorschrift bestimmt werden, die auf eine Erhaltung wirtschaftlicher Werte und die Wahrung rechtssicherer Vermögenszuordnungen ausgerichtet ist (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2015 - V ZR 216/13, BGHZ 204, 364 Rn. 29; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 277/09, BGHZ 187, 311 Rn. 12; Urteil vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 109/97, NJW 1999, 2434, 2435).
  • BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 308/12

    Einspeisevergütungsanspruch des Betreibers einer Photovoltaikanlage: Begriff der

    Die Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen ist maßgeblich von dem Gedanken getragen, die Versiegelung von Flächen zu diesem Zweck in Grenzen zu halten und ökologisch sensible Flächen nach Möglichkeit überhaupt nicht oder zumindest nur planerisch kontrolliert zu überbauen sowie die Errichtung solcher Anlagen dorthin zu lenken, wo der Flächenverbrauch durch Errichtung einer zu einem vorrangigen anderen Zweck bestimmten baulichen Anlage nach Maßgabe der hierfür bestehenden bauplanungsrechtlichen Anforderungen ohnehin stattfindet oder bereits stattgefunden hat (Senatsurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 277/09, BGHZ 187, 311 Rn. 32 mwN).
  • OLG Schleswig, 19.04.2016 - 2 Wx 12/16

    Wohnungseigentum; Gebäude iSd WEG; schwimmende Häuser (Wasserhäuser)

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 26/11

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage;

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13

    Abstandsfläche sperrt auch den darüber befindlichen Luftraum!

  • BGH, 18.01.2018 - IX ZR 31/15

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verneinung der

  • OLG Hamm, 07.03.2014 - 30 U 162/12

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  • FG Nürnberg, 25.11.2015 - 3 K 387/14

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  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 U 87/11

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  • OLG Brandenburg, 11.01.2011 - 6 U 93/09

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  • OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 6 U 165/19

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  • OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 6 U 15/20

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  • OLG Bamberg, 05.03.2020 - 1 U 122/19

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2016 - 10 N 22.13

    Baueinstellung; Photovoltaikanlage auf ehemaligem Gewächshaus; Technische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 10 S 44.11

    Baueinstellung; genehmigungsbedürftiges Vorhaben; genehmigungsfreies Vorhaben;

  • OLG Frankfurt, 14.01.2021 - 15 U 34/07

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  • LG Dresden, 02.03.2012 - 10 O 991/11
  • BGH, 26.01.2023 - I ZB 64/22

    Überspannung der Anforderungen an die Berufungsbegründung; Verletzung des

  • OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 6 U 20/19

    Anspruch auf Zahlung einer Marktprämie für die Einspeisung von Strom aus einer

  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 6 U 20/19
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