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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 10 B 10415/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,3884
OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 10 B 10415/11.OVG (https://dejure.org/2011,3884)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2011 - 10 B 10415/11.OVG (https://dejure.org/2011,3884)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG (https://dejure.org/2011,3884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung reicht eine Alkoholauffälligkeit des Kraftfahrers nicht aus; Rechtmäßigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung bei bloßer Alkoholauffälligkeit als Kraftfahrer; Rechtmäßigkeit der ...

  • blutalkohol PDF, S. 308
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrrad fahren auch ohne MPU

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrradfahrverbot bei Alkohol am Steuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch mit entzogenen Führerschein darf Fahrrad gefahren werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Fahrradverbot nach Trunkenheitsfahrt mit Kfz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Alkohol am Steuer erwischt - Fahrverbot: Die Straßenverkehrsbehörde darf dem Autofahrer nicht zusätzlich das Radfahren verbieten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein zwangsläufiges Fahrradfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt mit dem Auto

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fahrradfahren darf nicht verboten werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Straßenverkehr: Fahrradfahren darf Alkoholsünder nicht verboten werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrradfahren darf alkoholisiertem Autofahrer nicht verboten werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Alkohol im Straßenverkehr: Autofahrern darf das Fahrradfahren nicht verboten werden!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrradfahren darf bei verweigerter MPU nicht verboten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3801
  • NZV 2012, 103
  • DVBl 2011, 1051
  • DÖV 2011, 742
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 10 B 10415/11
    Auch hier gilt zwar grundsätzlich der Eignungsbegriff des § 2 Abs. 4 StVG, wonach geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat (vgl. vgl. den Beschluss des Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG -, juris, unter Hinweis auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 FeV Rdnr. 1, 7).

    Nicht nur bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen, sondern auch beim Führen von Mofas, Fahrrädern oder anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen besteht infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen ein erhöhtes Verkehrsrisiko (vgl. den Beschluss des Senats vom 25. September 2009, a.a.O.).

    Die in Fällen der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 3 Abs. 2 FeV i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2c) FeV aufgeworfene - und weiterhin in Streit stehende - Frage, ob die vorgenannte Vorschrift einschränkungslos für die Teilnahme am Straßenverkehr mit jedem Fahrzeug zur Anwendung kommt (so HessVGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - und BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2025 -, beide juris) oder sich vielmehr, soweit die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug in Rede steht, die pauschalierende Betrachtungsweise des § 13 Satz 1 Nr. 2c) FeV nicht rechtfertigen lässt (so der Senat in seinem Beschluss vom 25. September 2009, a.a.O), bedarf bei der Gutachtensaufforderung nach § 3 Abs. 2 FeV i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2a) FeV keiner Entscheidung.

    Nur dann berücksichtigt die Gutachtensanforderung in ausreichendem Maße das Spannungsverhältnis, das zwischen dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs einerseits und dem Interesse des Verkehrsteilnehmers andererseits besteht, von Gefahrerforschungseingriffen verschont zu bleiben, die mit erheblichen Belastungen für ihn verbunden sind (vgl. zum Übermaßverbot den Beschluss des Senats vom 25. September 2009, a.a.O., m.w.N.).

    Bei der Beurteilung, ob eine hinreichend konkrete Gefahr gegeben ist, sind überdies die vom erkennenden Senat in seinem Beschluss vom 25. September 2009 (a.a.O.) erörterten Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 10 B 10415/11
    Zum anderen beeinträchtigen fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge die Sicherheit des Straßenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer schon wegen ihrer erheblich geringeren Geschwindigkeit typischerweise nicht im gleichen Ausmaß wie Kraftfahrzeuge (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1979 - 2 BvL 7/78 -, juris).
  • VGH Hessen, 06.10.2010 - 2 B 1076/10

    Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 10 B 10415/11
    Die in Fällen der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 3 Abs. 2 FeV i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2c) FeV aufgeworfene - und weiterhin in Streit stehende - Frage, ob die vorgenannte Vorschrift einschränkungslos für die Teilnahme am Straßenverkehr mit jedem Fahrzeug zur Anwendung kommt (so HessVGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - und BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2025 -, beide juris) oder sich vielmehr, soweit die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug in Rede steht, die pauschalierende Betrachtungsweise des § 13 Satz 1 Nr. 2c) FeV nicht rechtfertigen lässt (so der Senat in seinem Beschluss vom 25. September 2009, a.a.O), bedarf bei der Gutachtensaufforderung nach § 3 Abs. 2 FeV i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2a) FeV keiner Entscheidung.
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Rechtsprechung liegt fast ausschließlich zu Trunkenheitsfahrten, kaum zu Fahrten unter Drogeneinfluss vor (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 11 CS 23.59 - ZfSch 2023, 294: keine Eignungszweifel hinsichtlich Fahrradfahrens bei Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis [§ 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG]; zu Eignungszweifeln hinsichtlich aller Fahrzeuge bei Fahrradfahrt mit BAK ab 1, 6 %o siehe: BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - a.a.O.: BAK von 1, 9 %o; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 11 ZB 16.880 - ZfSch 2016, 655: BAK von 1, 85 %o und Kfz-Fahrt mit BAK ab 1, 15 %o; B.v. 8.4.2016 - 11 C 16.319 u.a. - juris: BAK von 2, 06 %o, 2,02 %o und 2, 30 %o; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris: BAK von 2, 19 %o und Kfz-Fahrt mit BAK von 2, 4 %o; B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris: BAK von 1, 96 %o; B.v. 15.5.2013 - 11 ZB 13.450 u.a. - juris: BAK von 2, 12 %o; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483: BAK von 1, 7 %o; SächsOVG, B.v. 19.8.2022 - 6 B 170/22 - Blutalkohol 59, 618: BAK von 2, 57 %o; OVG RP, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - DAR 2012, 601 = juris Rn. 23, 31: BAK von 2, 44 %o; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - DAR 2012, 164: BAK von 2, 49 %o; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721: BAK von 1, 7 %o; OVG Berlin-Brandenbg., B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11 u.a. - juris: BAK von 2, 57 %o; HessVGH, B.v. 6.10.2010 - 2 B 1076/10 - Blutalkohol 47, 436: BAK von 1, 75 %o; OVG Saarland, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - ZfSch 2021, 659: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreier Fahrzeuge bei Mofafahrt mit BAK von 1, 83 %o; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.7.2021 - 7 L 901/21 - juris Rn. 89 ff.: Ermessensreduzierung auf null bei Alkoholabhängigkeit hinsichtlich der Untersagung des Fahrradfahrens; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2005 - 3 Bs 72/05 - Blutalkohol 44, 56: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreiem Kfz [Mofa] wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; VG Koblenz, B.v. 31.8.2022 - 4 L 810/22.KO - ZfSch 2023, 58: keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei übermäßigem Alkoholkonsum ohne Verkehrsbezug; OVG RP, B.v. 8.6.2011 - 10 B 10451/11 - NJW 2011, 3801 = juris Rn. 8: keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrt mit einem Kfz mit BAK von 1, 1 %o).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Nicht nur bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen, sondern auch beim Führen von Mofas, Fahrrädern oder anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen besteht infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen ein erhöhtes Verkehrsrisiko (vgl. den Beschluss des Senats vom 1. September 2011 - 10 B 10683/11.OVG - mit Verweis auf die Beschlüsse des Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG -, juris, sowie vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris).
  • VG Koblenz, 31.08.2022 - 4 L 810/22

    Anordnung einer MPU bei Trunkenheit ohne Verkehrsteilnahmebezug

    Diese Vorschrift findet über § 3 Abs. 2 FeV auch bei der Überprüfung der Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge Anwendung (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris, Rn. 6).

    Entsprechende Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen, liegen jedoch nicht bereits dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer als Kraftfahrer unter Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris, Rn. 8).

    Vielmehr müssen die Gesamtumstände Zweifel begründen, ob der Betroffene zwischen dem Alkoholkonsum und dem Fahren eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs sicher trennen kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris, Rn. 8).

    Es müssen begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betroffene voraussichtlich schon in überschaubarer Zukunft nach dem Konsum von Alkohol ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug führen und so zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris, Rn. 8).

    Zu beachten ist zum einen, dass die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen in den Kernbereich des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG fällt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris, Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 12 ME 274/11

    Verbot der Nutzung eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs wegen begründeter Annahme

    Ein derartiges Verbot setzt vielmehr die Feststellung voraus, dass der Betreffende gerade auch ungeeignet zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ist und die konkreten Umstände des Einzelfalls Anlass zu der begründeten Annahme geben, der Betroffene werde voraussichtlich in überschaubarer Zukunft ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug im Zustand der Nichteignung führen und so zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden (vgl. dazu auch OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 8.6.2011 - 10 B 10415/11 -, zfs 2011, 657).
  • VG Neustadt, 30.01.2012 - 3 K 954/11

    Untersagen des Führens von Fahrzeugen wegen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit dem

    Nicht nur die Nutzung von Kraftfahrzeugen, sondern auch das Führen von Mofas, Fahrrädern und anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen stellt nämlich ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, NJW 2011, 3801 und juris, Rn.5).
  • VG Neustadt, 08.08.2014 - 3 L 636/14

    Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und

    Nicht nur die Nutzung von Kraftfahrzeugen, sondern auch das Führen von Mofas, Fahrrädern und anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen stellt ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, NJW 2011, 3801; Urteil der Kammer vom 30. Januar 2012 - 3 K 954/11.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 29.10.2014 - 1 L 884/14

    Fahrerlaubnisrecht; Verkehrsrelevanter Alkoholmissbrauch; Trennungsvermögen und

    Dieser besteht nur, wenn zu der festgestellten Alkoholgewöhnung verkehrsbezogene Umstände hinzutreten, aufgrund derer in der Gesamtschau Zweifel gerechtfertigt sind, der Betreffende werde schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen (vgl. OVG RP, Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 10062/07.OVG - m. w. N; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -).
  • VG Neustadt, 16.01.2012 - 3 L 1166/11

    Untersagen des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Trunkenheitsfahrt mit

    Nicht nur die Nutzung von Kraftfahrzeugen, sondern auch das Führen von Mofas, Fahrrädern und anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen stellt nämlich ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, NJW 2011, 3801 und juris, Rn.5).
  • VG Ansbach, 16.02.2012 - AN 10 K 11.01749

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Trunkenheitsfahrt mit

    Letztlich wurde mit Schriftsatz vom 1. August 2011 auf die Rechtsprechung des OVG Koblenz vom 8. Juni 2011 (Az. 10 B 10415/11.OVG) hingewiesen.
  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2011 - 7 L 553/11

    Erlaubnisfreie Fahrzeuge

    vgl. dazu: Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland/Pfalz, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11 -, juris.
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