Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.05.2010

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   BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08   

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BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 (https://dejure.org/2010,699)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 (https://dejure.org/2010,699)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 (https://dejure.org/2010,699)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • openjur.de

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei Beförderung; Frauenanteil in Führungsebene; Statistik als Indiz für eine Diskriminierung

  • Bundesarbeitsgericht

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei Beförderung - Frauenanteil in Führungsebene - Statistik als Indiz für eine Diskriminierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 3 Abs 3 AGG, § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 AGG
    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei Beförderung - Frauenanteil in Führungsebene - Statistik als Indiz für eine Diskriminierung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Überprüfbarkeit der Feststellung eines verpönten Merkmals i.S.d. § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch das Revisionsgericht; Feststellung geschlechtsbezogener Benachteiligung durch Heranziehung von Statistiken (Beförderung von Frauen)

  • hensche.de

    Diskriminierung: Geschlecht, Beförderung

  • bag-urteil.com

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei Beförderung - Frauenanteil in Führungsebene - Statistik als Indiz für eine Diskriminierung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Statistiken als Nachweis diskriminierenden Verhaltens gegenüber Frauen am Arbeitsplatz

  • Betriebs-Berater

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei Beförderung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei Beförderung - Frauenanteil in Führungsebene - Statistik als Indiz für eine Diskriminierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Überprüfbarkeit der Feststellung eines verpönten Merkmals iSd. § 1 AGG durch das Revisionsgericht; Feststellung geschlechtsbezogener Benachteiligung durch Heranziehung von Statistiken [Beförderung von Frauen]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei einer Beförderung: Indiz geschlechtsbezogener Benachteiligung grundsätzlich auch aus Statistik ableitbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Statistik allein reicht nicht für Diskriminierungsklage

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Reicht eine Statistik als Indiz für Diskriminierung?

  • faz.net (Pressebericht, 29.07.2010)

    Diskriminierungsklage: Männerriege ist ein Indiz für eine Diskriminierung - mehr nicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei Beförderung

  • spiegel.de (Pressemeldung, 22.07.2010)

    Geringe Frauenquote beweist noch keine Diskriminierung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Weibliche Führungskräfte - Statistik als Indiz - GEMA

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.7.2010)

    Geringe Frauenquote in Chefetage allein belegt keine Diskriminierung // Statistik kann aber grundsätzlich herangezogen werden

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Statistiken im Diskriminierungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 634 (Ls.)
  • NZA 2011, 93
  • BB 2011, 114
  • DB 2011, 177
  • JR 2011, 230
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
    Danach ist "Mobbing" kein Rechtsbegriff und damit auch keine Anspruchsgrundlage für Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber oder gegen Arbeitskollegen (Senat 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8) .

    Bei dieser Prüfung gilt es weiter zu beachten, dass es Fälle gibt, in denen die einzelnen vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen oder seiner Vorgesetzten bzw. des Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzung darstellen, die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen jedoch zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechts des Arbeitnehmers führt (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - aaO) .

    Damit hat der Gesetzgeber auch den Begriff des "Mobbings" umschrieben, jedenfalls soweit dieses an die nach § 1 AGG verpönten Merkmale anknüpft (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - aaO) .

    Daher kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles beachtet und hinreichend gewürdigt hat und ob es in die vorzunehmende Güter- und Interessenabwägung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles in nachvollziehbarer Weise mit einbezogen hat sowie ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8) .

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
    Die objektive Eignung eines Bewerbers ist keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 AGG (Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534) .

    Eine unmittelbare Benachteiligung iSd. § 3 Abs. 1 AGG liegt dann vor, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (vgl. Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534) .

    Durch das Stellen von Anforderungen an Bewerber, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt sind, darf er allerdings die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten und dadurch den Schutz des AGG de facto beseitigen (Bestätigung und Fortführung von: Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534) .

    Eine unzulässige Benachteiligung nach § 7 AGG kann bereits dann vorliegen, wenn einer der in § 1 AGG genannten Gründe, zu denen auch das Geschlecht zählt, Bestandteil eines Motivbündels war, das die streitbefangene Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. Senat 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - NZA 2010, 1006; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534) .

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
    Die Würdigung, ob der Anspruchssteller der durch § 22 AGG modifizierten Darlegungslast genügt hat, unterliegt damit ebenso der freien Überzeugung des Tatsachengerichts nach § 286 Abs. 1 ZPO wie dies hinsichtlich der Erbringung des "Vollbeweises" durch die darlegungs- und beweispflichtige Partei der Fall ist (vgl. zu § 611a BGB aF: Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Ausreichend sind nämlich für die Vermutungswirkung des § 22 AGG solche Indizien, die aus einem regelhaft einem Merkmalsträger gegenüber geübten Verhalten auf eine solchermaßen (mit) motivierte Entscheidung schließen lassen (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Werden aber von dem Arbeitnehmer, der eine Benachteiligung geltend macht, Hilfstatsachen vorgetragen, die jeweils für sich allein betrachtet nicht ausreichen, um die Vermutungswirkung des § 22 AGG herbeizuführen, ist vom Tatsachengericht eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, ob diese Hilfstatsachen zur Begründung der Vermutungswirkung geeignet sind (vgl. zu § 611a BGB aF: Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
    Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Würdigung, ob die Klägerin Tatsachen vorgetragen hat, die ihre Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals iSd. § 1 AGG vermuten lassen (§ 22 AGG) , ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (Senat 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - EzA AGG § 15 Nr. 6) .

    Vielmehr reicht es aus, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung hierfür eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (Senat 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - EzA AGG § 15 Nr. 6) .

    Hat der Antragssteller ein Indiz vorgetragen, welches die überwiegende Wahrscheinlichkeit begründet, dass er wegen eines verpönten Merkmals benachteiligt worden ist, muss nunmehr der Arbeitgeber seinerseits den vollen Beweis führen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat (Senat 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - EzA AGG § 15 Nr. 6) .

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
    Daneben kann es an der die einzelnen Handlungen zusammenfassenden Systematik fehlen, wenn verschiedene Vorgesetzte handeln und nicht zusammenwirken oder wenn zwischen den einzelnen Teilakten lange zeitliche Zwischenräume liegen (vgl. Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - BAGE 122, 304 = AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6) .

    Dafür genügt die nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Ersatzpflicht durch Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer oder voraussehbarer Leiden (Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - BAGE 122, 304 = AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6) .

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
    Dabei muss der Streitgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97  -) .

    Dabei darf es sich jedoch nicht über einen eindeutigen Antrag hinwegsetzen (vgl. BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97  -) .

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
    Insoweit ist bei Feststellungsanträgen erforderlich, dass sich für den Fall der Klagestattgabe der objektive Umfang der Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung hinreichend feststellen lässt (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4) .
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
    Ob und inwiefern die Berücksichtigung neuer Tatsachen im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren zulässig ist, richtet sich nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO, sondern nach der Spezialregelung in § 67 ArbGG (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247 = AP AEntG § 1 Nr. 22 = EzA AEntG § 1 Nr. 8) .
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZN 1085/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Präklusion

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
    Hat das Berufungsgericht - wie hier - Vorbringen zugelassen, ist dies im Revisionsverfahren unanfechtbar und das vom Landesarbeitsgericht zugelassene Sachvorbringen zu berücksichtigen, weil die Beschleunigungswirkung, der die Präklusionsvorschrift des § 67 ArbGG dient, nicht wieder herstellbar ist (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 9 AZN 1085/07 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 60 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 37) .
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
    Wesensmerkmal der als "Mobbing" bezeichneten Form der Rechtsverletzung des Arbeitnehmers ist damit die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen/Verhaltensweisen zusammensetzende Verletzung, wobei den einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen für sich allein betrachtet oft keine rechtliche Bedeutung zukommt (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - BAGE 124, 295 = AP BGB § 611 Mobbing Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 7) .
  • BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 506/04

    Betriebliche Altersversorgung: gesetzliche Mindestaltersgrenze für die

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Der Arbeitgeber dürfe an den/die Bewerber/in keine Anforderungen stellen, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt seien (vgl. etwa BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 21 mwN; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 38; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08  - Rn. 55) .

    Denn auch Bewerber, welche die auf der zu besetzenden Stelle auszuübenden Tätigkeiten grundsätzlich verrichten könnten, ohne aber jede Voraussetzung des Anforderungsprofils zu erfüllen, bedürften des Schutzes vor Diskriminierung, weil gerade Anforderungsprofile in Stellenanzeigen häufig Qualifikationen benennen, deren Vorhandensein der Arbeitgeber sich für den Idealfall zwar wünsche, die aber keinesfalls zwingende Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung seien (vgl. etwa BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 39; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 55) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Der Arbeitgeber dürfe an den/die Bewerber/in keine Anforderungen stellen, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt seien (vgl. etwa BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 21 mwN; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 38; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08  - Rn. 55) .

    Denn auch Bewerber/innen, welche die auf der zu besetzenden Stelle auszuübenden Tätigkeiten grundsätzlich verrichten könnten, ohne aber jede Voraussetzung des Anforderungsprofils zu erfüllen, bedürften des Schutzes vor Diskriminierung, weil gerade Anforderungsprofile in Stellenanzeigen häufig Qualifikationen benennen, deren Vorhandensein der Arbeitgeber sich für den Idealfall zwar wünsche, die aber keinesfalls zwingende Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung seien (vgl. etwa BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 39; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 55) .

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    (a) Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung statistischer Daten in einem Rechtsstreit wegen einer verbotenen Diskriminierung hinweist, trifft es zwar zu, dass im Rahmen der richterlichen Würdigung des Sachverhalts ua. Ergebnisse von Statistiken einen tatsächlichen Anhaltspunkt für eine Benachteiligung "wegen" eines in § 1 AGG genannten Grundes darstellen können (vgl. die Gesetzesbegründung zu § 22 AGG, BT-Drs. 16/1780 S. 47, sowie BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 68) .
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Rechtsprechung
   BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08   

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https://dejure.org/2010,433
BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08 (https://dejure.org/2010,433)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2010 - XI R 32/08 (https://dejure.org/2010,433)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - XI R 32/08 (https://dejure.org/2010,433)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • openjur.de

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3 Abs 9a Nr 1, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, AO § 162, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 2
    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • Bundesfinanzhof

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 9a Nr 1 UStG 1999, § 10 Abs 4 S 1 Nr 2 UStG 1999, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002, § 162 AO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • Betriebs-Berater

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • rewis.io

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • ra.de
  • rewis.io

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • Der Betrieb

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nichtunternehmerischen PKW-Nutzung und die Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs; Pauschaler Abschlag i.H.v. 20 Prozent von dem ertragsteuerrechtlichen Wert der Nutzungsentnahme bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung eines Firmenwagens

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Entweder-oder bei privater Autonutzung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    USt: Nichtunternehmerische Kfz-Nutzung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einheitliche Schätzungsmethode bei der Ermittlung des Anteils der privaten PKW-Nutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 272
  • NJW 2011, 634
  • BB 2010, 2486
  • DB 2010, 2090
  • BStBl II 2010, 1079
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.03.1999 - V R 78/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Demgemäß sind die Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, auf die privaten und unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).

    Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 2., jeweils m.w.N.).

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist der ertragsteuerrechtliche Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wonach die private Nutzung eines Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen ist (sog. 1 %-Regelung), für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um die Kosten, soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG), auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

    Der BFH beanstandet es nicht, wenn ein Steuerpflichtiger von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

    cc) Soweit sich das FG für seine gegenteilige Auffassung auf den Hinweis des BFH stützt, der Entnahmewert des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und die Bemessungsgrundlage für die nach § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG zu besteuernde unentgeltliche Wertabgabe seien grundsätzlich unabhängig voneinander zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil in BFHE 188, 160, letzter Absatz), missversteht es diese Passage.

  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/99

    Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Demgemäß sind die Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, auf die privaten und unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).

    Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 2., jeweils m.w.N.).

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist der ertragsteuerrechtliche Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wonach die private Nutzung eines Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen ist (sog. 1 %-Regelung), für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um die Kosten, soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG), auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

    Der BFH beanstandet es nicht, wenn ein Steuerpflichtiger von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94

    Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    a) Wegen des aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO folgenden sog. Verböserungsverbots, wonach das Gericht den angefochtenen Verwaltungsakt nicht zum Nachteil des Klägers ändern darf (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BFHE 184, 74, BStBl II 1997, 727, unter II.1.
  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Allerdings hat der BFH mit Urteil vom 9. März 2010 VIII R 24/08 (BFH/NV 2010, 1182) entschieden, dass § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bei Zugehörigkeit mehrerer Kfz zu einem Betriebsvermögen grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden ist, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (entgegen Tz. 9 Satz 2 des BMF-Schreibens in BStBl I 2002, 148).
  • BFH, 16.06.2009 - II R 23/07

    Veräußerung von Schachtelbeteiligungen auf das Ende eines Wirtschaftsjahres -

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    a; vom 16. Juni 2009 II R 23/07, BFH/NV 2009, 1786, unter II.2.), braucht der Senat nicht näher darauf eingehen, dass die Klägerin offenbar den Vorsteuerabzug aus den Unterhaltskosten usw. für zwei PKW des Gesellschafters D, nämlich den Oldtimer X und das Cabrio Y, in voller Höhe geltend gemacht, aber nur für einen PKW, das Cabrio Y, die private PKW-Nutzung versteuert hat.
  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Hierzu ist klarzustellen, dass Verwaltungsanweisungen nicht wie Gesetze, sondern nach dem Willen der Verwaltung auszulegen sind (vgl. BFH-Urteile vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460, m.w.N.; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Hierzu ist klarzustellen, dass Verwaltungsanweisungen nicht wie Gesetze, sondern nach dem Willen der Verwaltung auszulegen sind (vgl. BFH-Urteile vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460, m.w.N.; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • FG Köln, 02.06.2008 - 15 K 2935/05

    Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW; Gleichstellung der

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1670 veröffentlicht.
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12

    Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen dem Unternehmen zugeordneten PKW in seiner Eigenschaft als Gesellschafter zu privaten Zwecken nutzt, ohne dass er hierfür eine Gegenleistung erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 22; Nieskens in Rau/ Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz 1682; Tehler in Reiß/ Kraeusel/Langer, UStG § 1 Rz 401.10; Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt a.M. vom 23. April 2007 S 7100 A - 68 - St 11, Umsatzsteuer-Rundschau 2007, 864, Teil B, Tz 1.; Verfügung der OFD Niedersachsen vom 22. August 2012 S 7100-421-St 172, USt-Kartei ND § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG S 7100 Karte 32, Tz 2.).

    Soweit diese Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004) und der Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten nicht ermittelt werden können, sind sie zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759, unter II.2.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 23, jeweils m.w.N.).

    Obwohl die im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Werte grundsätzlich ungeeignet für die Ermittlung der umsatzsteuerrechtlich anzusetzenden Bemessungsgrundlage sind, ist es im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; in BFH/NV 2000, 759, unter II.3.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 24, jeweils zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

    Dabei ist die Vereinfachungsregelung eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 31, zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04

    Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an

    Der Senat darf daher Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf prüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (BFH, Urteile vom 24. November 2005 V R 37/04, BStBl. II 2006, 466; vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFH/NV 2010, 2206, unter II. 2. Buchst. c, bb der Gründe).
  • BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16

    Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der

    genannten Grundsätzen nicht entspricht; gleichwohl wird es vom BFH im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht beanstandet, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 28; in BFHE 246, 244, BStBl II 2015, 785, Rz 32).

    b) Allerdings ist in solchen Fällen die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 31).

  • BFH, 10.08.2011 - I B 42/11

    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer - Keine grundsätzliche Bedeutung -

    Das Finanzgericht ist auch nicht von einem Rechtssatz des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19. Mai 2010 XI R 32/08 (BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079) abgewichen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).
  • BFH, 15.09.2011 - V R 12/11

    Private Mitverwendung gemischt genutzten Gegenstandes beim Kleinunternehmer nicht

    Da die Voraussetzungen für die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bereits dem Grunde nach nicht vorlagen, kam es im Streitfall nicht mehr darauf an, dass die sog. 1%-Regelung für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab ist, um die Kosten auf Privatfahrten und unternehmerische Fahrten aufzuteilen (BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, unter II.2.a; vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, Leitsatz 2, unter II.3.).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 -

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen dem Unternehmen zugeordneten PKW in seiner Eigenschaft als Gesellschafter zu privaten Zwecken nutzt, ohne dass er hierfür eine Gegenleistung erbringt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 22; Nieskens in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz 1682; Tehler in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 1 Rz 401.10; Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt a.M. vom 23. April 2007 S 7100 A - 68 - St 11, Umsatzsteuer-Rundschau 2007, 864, Teil B, Tz 1.; Verfügung der OFD Niedersachsen vom 22. August 2012 S 7100-421-St 172, USt-Kartei ND § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG S 7100 Karte 32, Tz 2.).

    Soweit diese Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004) und der Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten nicht ermittelt werden können, sind sie zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759, unter II.2.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 23, jeweils m.w.N.).

    Obwohl die im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Werte grundsätzlich ungeeignet für die Ermittlung der umsatzsteuerrechtlich anzusetzenden Bemessungsgrundlage sind, ist es im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; in BFH/NV 2000, 759, unter II.3.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 24, jeweils zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

    Dabei ist die Vereinfachungsregelung eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 31, zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

  • BFH, 29.09.2022 - V R 29/20

    Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

    Diese Schätzungsbefugnis hat auch das Gericht (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO), wenn eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BFH-Urteil vom 19.05.2010 - XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079).
  • BFH, 07.09.2011 - II R 58/09

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben - Vereinbarkeit

    Eine Änderung der angefochtenen Steuerbescheide zum Nachteil der Klägerin wäre nicht möglich (sog. Verböserungsverbot; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, unter II.3.a, m.w.N.).
  • BFH, 13.04.2011 - II R 27/09

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts

    Da aber das Gericht den angefochtenen Steuerbescheid nicht zum Nachteil des Klägers ändern darf (sog. Verböserungsverbot; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, unter II.3.a, m.w.N.), hat die Vorentscheidung Bestand.
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 4 K 919/08

    Keine entgeltliche Kfz-Überlassung wegen Belastung des Privatkontos des

    Dies sei nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 23. April 2007 (S 7100 A - 68 - St 11, Haufe Index1808355), einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Juli 2007 (13 K 509/06, EFG 2007, 1752) und einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 2010 (XI R 32/08, BStBl II 2010, 1079) auch bei Gesellschaftern von Personengesellschaften zulässig.

    Der BFH und das Niedersächsische Finanzgericht beanstanden die Anwendung der 1 %-Regelung durch Personengesellschaften in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen vom 19. Mai 2010 (XI R 32/08, a.a.O.) und 10. Juli 2007 (13 K 509/06, a.a.O.) ebenfalls nicht, wenn ein Steuerpflichtiger von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch macht.

  • FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11

    Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines Firmen-Pkw;

  • FG München, 23.01.2012 - 14 K 2863/09

    Zuschätzung von Umsätzen - Schätzung der nichtunternehmerischen Nutzung eines PkW

  • FG Köln, 08.12.2022 - 13 K 1001/19

    Körperschaftsteuer: Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung trotz Nutzungsverbots

  • BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15

    Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in

  • FG Düsseldorf, 31.01.2012 - 13 K 1178/10

    Unterziehung von in Kasachstan erzielten Einkünften der deutschen

  • FG München, 18.09.2012 - 2 K 687/10

    Fahrtenbuch; Anwendung der sog. 1 %-Regelung für Umsatzbesteuerung

  • FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07

    Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung

  • FG Nürnberg, 23.01.2012 - 2 K 1563/09

    Keine Betriebsprüfung im Ausland - Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei

  • FG München, 05.03.2013 - 2 K 919/10

    Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz

  • FG Hamburg, 07.06.2013 - 5 K 190/10

    Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung: Statistikdokument keine Ausfuhrbestätigung,

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