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   OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11   

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https://dejure.org/2011,9751
OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11 (https://dejure.org/2011,9751)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.11.2011 - 7 UF 1463/11 (https://dejure.org/2011,9751)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. November 2011 - 7 UF 1463/11 (https://dejure.org/2011,9751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 10 Abs. 1, 2 Abs. 1 VersAusglG

  • openjur.de

    Auch nach der Neuregelung des Versorgungsausgleichs unterliegen Anrechte der privaten Altersvorsorge, welche zur Sicherung eines Darlehens abgetreten worden sind, dem Ausgleich bei Scheidung, wenn sie intern zu teilen sind.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen von zur Sicherung eines Darlehens abgetretenen Anrechten der privaten Altersvorsorge dem Ausgleich bei Scheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung von Anrechten aus einer beliehenen Kapitallebensversicherung im Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1012
  • FamRZ 2012, 1221
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11
    Werden Anrechte eines Ehegatten, welche gemäß § 2 VersAusglG grundsätzlich dem Ausgleich unterliegen, zur Absicherung eines Kredites an den Kreditgeber abgetreten, führt dies, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist, nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre (vgl. BGH FamRZ 2011, 963; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 642).

    25 Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.4.2011 (FamRZ 2011, 963), welche sich mit der vorliegenden Problematik auseinandersetzt, noch zum alten Recht des Versorgungsausgleichs ergangen ist, unter dessen Geltung Anwartschaften aus privaten Rentenversicherungsverträgen lediglich Rechnungsposten in der durchzuführenden Gesamtsaldierung darstellten, in welche bei der Durchführung des Ausgleichs nicht unmittelbar eingegriffen wurde, weil der Ausgleich über die gesetzlichen Rentenanrechte oder durch Beitragszahlung erfolgte.

  • BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 837/81

    Versorgungsausgleich unter Ehegatten nach einer Scheidung; Anrechnung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11
    Dies bedeutet jedoch nur, dass das neue Anrecht nicht an die Person des Ausgleichspflichtigen gebunden sein darf, insbesondere also bei seinem Tod gemindert wird oder erlischt (vgl. Gräper in Münchener Kommentar, 5. Auflage, Rn 7 zu § 11 VersAusglG; Johannsen/Henrich/Hahne a.a.O. Rn 5 zu § 11 VersAusglG; BGH FamRZ 1985, 799 - für die Realteilung nach altem Recht).
  • OLG Zweibrücken, 21.10.2003 - 5 UF 211/02

    Versorgungsausgleich: Nichtberücksichtigung abgetretener Rechte aus einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11
    Werden Anrechte eines Ehegatten, welche gemäß § 2 VersAusglG grundsätzlich dem Ausgleich unterliegen, zur Absicherung eines Kredites an den Kreditgeber abgetreten, führt dies, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist, nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre (vgl. BGH FamRZ 2011, 963; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 642).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11
    Obwohl im Bereich des Versorgungsausgleichs der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, ist unter der Geltung des neuen Rechts zum Versorgungsausgleich die auf ein einzelnes Anrecht beschränkte Teilanfechtung zulässig, wenn nicht aus besonderen Gründen die Einbeziehung der sonstigen Anrechte, welche von der angegriffenen Entscheidung umfasst werden, zwingend erforderlich ist, weil zum Beispiel ein Ausschluss der Durchführung des Versorgungsausgleichs gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG in Betracht kommt oder die Einbeziehung bei einer Gesamtbewertung im Rahmen des § 18 VersAusglG erforderlich ist, um ein unbilliges Ergebnis zu vermeiden (vgl. BGH FamRZ 2011, 547; Senat FamRZ 2011, 991).
  • OLG Nürnberg, 12.01.2011 - 7 UF 1473/10

    Teilanfechtung einer Versorgungsausgleichsentscheidung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11
    Obwohl im Bereich des Versorgungsausgleichs der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, ist unter der Geltung des neuen Rechts zum Versorgungsausgleich die auf ein einzelnes Anrecht beschränkte Teilanfechtung zulässig, wenn nicht aus besonderen Gründen die Einbeziehung der sonstigen Anrechte, welche von der angegriffenen Entscheidung umfasst werden, zwingend erforderlich ist, weil zum Beispiel ein Ausschluss der Durchführung des Versorgungsausgleichs gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG in Betracht kommt oder die Einbeziehung bei einer Gesamtbewertung im Rahmen des § 18 VersAusglG erforderlich ist, um ein unbilliges Ergebnis zu vermeiden (vgl. BGH FamRZ 2011, 547; Senat FamRZ 2011, 991).
  • OLG Stuttgart, 21.09.2012 - 15 UF 172/12

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung eines als Sicherheit abgetretenen Anrechts der

    Insofern sei dem Beschluss dem OLG Nürnberg vom 15.11.2011 - 7 UF 1463/11 - zu folgen, wonach auch abgetretene Ansprüche in den Versorgungsausgleich einzubeziehen seien.

    Die Oberlandesgerichte Saarbrücken (B. v. 26.01.2012 - 9 UF 161/11 - Juris) und Nürnberg (FamRZ 2012, 1221) sind der Meinung, dass auch nach neuem Recht abgetretene Versorgungsanrechte bei der Scheidung zu teilen sind.

    Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 70 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FamFG im Hinblick auf die divergierenden Entscheidungen des OLG Nürnberg (FamRZ 2012, 1221 ff.) und des OLG Saarbrücken (B. v. 26.01.2012 - 9 UF 161/11) einerseits sowie des OLG Schleswig ((FamRZ 2012, 1220) zur Klärung der Frage zugelassen, ob Anrechte aus einer privaten Rentenversicherung, die zur Sicherheit für ein Darlehen abgetreten sind, dem Versorgungsausgleich unterliegen und insoweit ein Ausgleich bei der Scheidung durchzuführen ist.

  • OLG Stuttgart, 01.06.2012 - 15 UF 81/12

    Einbeziehung einer abgetretenen Lebensversicherung in denVersorgungsausgleich

    Die zur Sicherheit abgetretene Rentenversicherung gehört wirtschaftlich weiterhin solange zum Vermögen des Zedenten, bis die Sicherheit nach Eintritt des Sicherungsfalls vom Sicherungsnehmer in Anspruch genommen wird oder das entsprechende Recht sonst aus dem Vermögen des betroffenen Ehegatten ausgeschieden ist (vgl. BGH, FamRZ 2011, 963 f. zu §§ 1587 Abs. 1, 1587 a Abs. 2 Nr. 5 BGB a.F.; OLG Schleswig, B.v. 16.04.2012 - 10 UF 322/11; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012, 1014; a.A. Kemper/Norpoth, FamRB 2011, 284, 285; Kirchmeier, VersR 2009, 1581, 1584).

    Soweit das OLG Nürnberg (NJW 2012, 1012 ff.) die interne Teilung eines zur Sicherheit abgetretenen Anrechts aus einer privaten Lebensversicherung zugelassen hat, ist dem nicht zu folgen.

    Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 70 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FamFG im Hinblick auf die divergierenden Entscheidungen des OLG Nürnberg (NJW 2012, 1012 ff.) und OLG Schleswig (B. v. 16.04.2012 - 10 UF 322/11) zur Klärung der Frage zugelassen, ob Anrechte aus einer privaten Rentenversicherung, die zur Sicherheit für ein Darlehen abgetreten sind, dem Versorgungsausgleich nach § 2 VersAusglG unterliegen und insoweit ein Ausgleich bei der Scheidung durchzuführen ist.

  • OLG Hamm, 28.08.2014 - 2 UF 65/14

    Behandlung eines mit einem Policendarlehen belasteten Anrechts aus einer privaten

    Da nämlich gem. §§ 10 Abs. 1, 11 VersAusglG der ausgleichsberechtigte Ehegatte im Rahmen der internen Teilung ein der auszugleichenden Versorgung gleichwertiges Anrecht erhalten muss, wird ihm im Wege des Versorgungsausgleichs lediglich das mit der Sicherungsabrede belastete Anrecht übertragen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.11.2011 - 7 UF 1463/11 - NJW 2012, 1012), sein nachrangiges Bezugsrecht kommt nur dann zum Tragen, wenn der Sicherungsfall nicht eingetreten ist (vgl. Ruland, NJW 2013, 3176).
  • OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13

    Behandlung sicherungsabgetretener Anrechte im Versorgungsausgleich

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2011, 1671) führt die Abtretung eines Anrechts eines Ehegatten nach § 2 VersAusglG an den Kreditgeber zur Absicherung eines Kredits nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012; Gutdeutsch, FamRB 2012, 187; a.A. Kemper/Norpoth, 284, 285).

    Denn auch durch die Verweisung des Anrechts in eine mögliche andere Ausgleichsform nach den §§ 20 ff. VersAusglG unterbindet ein künftiges illoyales Verhalten des Antragstellers ebenfalls nicht (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221, 1222; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012, 1013 f).

  • OLG Stuttgart, 27.12.2012 - 17 UF 237/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Auswirkung der Pfändung von Anrechten in der

    Zum Teil wird vertreten, dass ungeachtet eines an dem Versorgungsanrecht bestehenden Sicherungsrechts eines Drittgläubigers (für eine Sicherungsabtretung: OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221; auch für eine Pfändung: Götsche, jurisPR-FamR 15/2012 Anm. 6) der Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung gemäß § 10 Abs. 1 VersAusglG durch Übertragung des Ausgleichswerts durchgeführt werden kann.
  • OLG Hamm, 31.03.2016 - 2 UF 15/16

    Private Altersvorsorge; Sicherungsvereinbarung; Darlehen; Versorgungsausgleich

    Da gem. §§ 10 Abs. 1, 11 VersAusglG der ausgleichsberechtigte Ehegatte im Rahmen der internen Teilung ein der auszugleichenden Versorgung gleichwertiges Anrecht erhalten muss, wird ihm im Wege des Versorgungsausgleichs lediglich das mit der Sicherungsabrede belastete Anrecht übertragen; sein nachrangiges Bezugsrecht kommt allerdings nur dann zum Tragen, wenn der Sicherungsfall nicht eintritt (vgl. Senat, FamRZ 2015, 583f Rn. 16; OLG Nürnberg, FamRZ 2012, 1221, 1223; Ruland, NJW 2013, 3175).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2013 - 2 UF 270/12

    Sicherungshalber abgetretenes Versorgungsanrecht im Versorgungsausgleich

    Letztlich bestehe keine Notwendigkeit, von der Einbeziehung des Anrechts in den Versorgungsausgleich abzusehen und einen Ausgleich in anderer Form vorzunehmen (OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 1221 ff.; OLG Nürnberg FamRZ 2012, 1221; OLG Karlsruhe, 20. Zivilsenat, 20 UF 44/12, Beschluss vom 07.11.2012).
  • OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17

    Anrecht aus einer privaten Altersrentenversicherung bei Durchführung des

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich hingegen in der Entscheidung vom 15. November 2011, 7 UF 1463/11, dafür ausgesprochen, zur Sicherung abgetretene Anrechte in Fortführung der noch zur Regelung des Versorgungsausgleichs vor Inkrafttreten des VersAusglG ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2011 (FamRZ 2011, 963) dem Versorgungsausgleich zu unterwerfen.
  • OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von der internen Teilung unterliegenden und

    Die Antragsgegnerin tritt der Beschwerde entgegen; sie ist unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Nürnberg vom 15.11.2011 (7 UF 1463/11) und des OLG Saarbrücken vom 26.01.2012 (9 UF 161/11) der Auffassung, dass die Anrechte trotz der erfolgten Pfändung zu teilen sind.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 13 UF 37/11

    Ehescheidungsrecht: Durchführung des Versorgungsausgleichs in Bezug auf eine

    Nach der Rechtsprechung des OLG Nürnberg (NJW 2012, 1012 ff) und des OLG Saarbrücken (NJW 2012, 1221 f) führt der Ausgleich eines zur Sicherheit abgetretenen Anrechts nicht zu einer Beeinträchtigung der Rechtsposition des Sicherungsnehmers.
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2012 - 9 UF 161/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Absicherung eines Darlehens

  • OLG Zweibrücken, 18.10.2017 - 6 UF 80/17

    Versorgungsausgleich: Externer Ausgleich eines sicherungshalber abgetretenen

  • OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 3 UF 1/12

    Versorgungsausgleich: Teilanfechtung des Ausgleichs einzelner Anrechte;

  • OLG Schleswig, 16.04.2012 - 10 UF 322/11

    Abgetretene Versorgungsansprüche im Versorgungsausgleich

  • OLG Hamm, 24.04.2013 - 8 UF 20/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Versicherungsparten

  • OLG Naumburg, 12.04.2013 - 3 UF 49/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines sicherungsabgetretenen

  • OLG Naumburg, 11.04.2013 - 3 UF 49/13

    Anrecht der betrieblichen Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Bestehende

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