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   OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09   

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OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09 (https://dejure.org/2011,29930)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.11.2011 - 2 UF 158/09 (https://dejure.org/2011,29930)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. November 2011 - 2 UF 158/09 (https://dejure.org/2011,29930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1298
  • FamRZ 2012, 722
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 68/03

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen steuerlicher Ungleichbehandlung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
    Die Härteklausel ermöglicht keine generelle Korrektur des nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführten Versorgungsausgleichs, sondern greift nur im Einzelfall ein, wenn nach Abwägung sämtlicher Lebensumstände der Ehegatten eine Herabsetzung des Ausgleichs geboten ist (BGH FamRZ 2007, 627 ).

    Grobe Unbilligkeit kann gegeben sein, wenn der Versorgungsausgleich nicht zu einer ausgewogenen sozialen Sicherheit beider Ehegatten beiträgt, sondern im Gegenteil zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten des Ausgleichspflichtigen führt (BGH FamRZ 2007, 627 ).

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
    Wegen des auch in Versorgungsausgleichssachen geltenden Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelsführers (BGHZ 92, 5 ff; FamRZ 1996, 97 f ), das den beschwerdeführenden ausgleichspflichtigen Antragsteller davor schützt, dass ihm von seinen Anwartschaften mehr genommen wird als dies in der angefochtenen Entscheidung geschehen ist, können daher im Wege des Splittings nach § 1587 b Nr. 1 BGB a.F. lediglich monatlich 524, 13 EUR, bezogen auf das Ende der Ehezeit, ausgeglichen werden.
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 135/02

    Begriff der unbilligen Härte; Berücksichtigung von Vermögen des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
    Grobe Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall die rein schematische Durchführung des Wertausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falls dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanwartschaften zu gewähren, in unerträglicher Weise widerspräche (BGH FamRZ 2009, 1173 ; 2005, 1238).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 166/04

    Rechtsfolgen des teilweisen Ausgleichs eines nicht volldynamischen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
    Eine Kürzung oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kommen mithin erst dann in Betracht, wenn der Ausgleichsberechtigte über Vermögen verfügt, durch das seine Altersversorgung uneingeschränkt abgesichert ist und der Ausgleichspflichtige auf die von ihm erworbenen Anrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 2007, 363 ; 2006, 323; 1999, 714; 1981, 756).
  • BGH, 01.10.2008 - XII ZB 34/08

    Berücksichtigung des bis zum Ende der Ehezeit geminderten Zugangsfaktors bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
    Dabei ist der vorzeitige Rentenbezug mit 63 Jahren unberücksichtigt zu lassen, weil der Antragsteller die vorzeitige Altersrente erst nach dem Ende der Ehezeit in Anspruch genommen hat (BGH a.a.O. und FamRZ 2009, 28 und 107 jew. m.w.N.).
  • BGH, 04.03.2009 - XII ZB 117/07

    Berücksichtigung eines verminderten Zugangsfaktors i.R.d. Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
    a) Der Antragsteller bezieht bereits Altersrente; deshalb ist - anders als noch in erster Instanz - der Ehezeitanteil der bereits bezogenen gesetzlichen Rente in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (BGH FamRZ 2009, 948 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 813/80

    Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
    Eine Kürzung oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kommen mithin erst dann in Betracht, wenn der Ausgleichsberechtigte über Vermögen verfügt, durch das seine Altersversorgung uneingeschränkt abgesichert ist und der Ausgleichspflichtige auf die von ihm erworbenen Anrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 2007, 363 ; 2006, 323; 1999, 714; 1981, 756).
  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97

    Verletzung von GG Art 6 Abs 1 iVm Art 3 Abs 2 durch Außerachtlassung wesentlicher

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
    Wegen des Ausnahmecharakters der Härteregelungen muss sich die grobe Unbilligkeit im Einzelfall aus einer wirtschaftlichen Gesamtabwägung der bekannten und vorhersehbaren wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben, die ihre Versorgungslage beeinflussen (BVerfG FamRZ 2003, 1173 ).
  • BGH, 24.02.1999 - XII ZB 47/96

    Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
    Eine Kürzung oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kommen mithin erst dann in Betracht, wenn der Ausgleichsberechtigte über Vermögen verfügt, durch das seine Altersversorgung uneingeschränkt abgesichert ist und der Ausgleichspflichtige auf die von ihm erworbenen Anrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 2007, 363 ; 2006, 323; 1999, 714; 1981, 756).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 228/03

    Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung unter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
    Eine Kürzung oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kommen mithin erst dann in Betracht, wenn der Ausgleichsberechtigte über Vermögen verfügt, durch das seine Altersversorgung uneingeschränkt abgesichert ist und der Ausgleichspflichtige auf die von ihm erworbenen Anrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 2007, 363 ; 2006, 323; 1999, 714; 1981, 756).
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94

    Versorgungsausgleich - Rechtanwälte - Anrechte

  • OLG Oldenburg, 26.01.2009 - 14 WF 236/08

    Streitwert des Scheidungsverfahrens

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung einer laufenden Altersversorgung

    Dabei kann die verfahrensrechtlich umstrittene Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung der Kürzung der laufenden Versorgung wegen Unterhalt bereits im Verbundverfahren verfolgt werden kann (bejahend OLG Zweibrücken FamRZ 2012, 722; OLG Köln FamRZ 2012, 1814; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140; verneinend KG FamFR 2013, 137; OLG Celle FamRZ 2013, 1313; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 961; Wick Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 859 mwN), im Ergebnis dahinstehen.
  • OLG Köln, 13.06.2012 - 21 UF 15/12

    Zulassung des Antrags auf Anpassung des Unterhalts im Verbundverfahren

    Der Senat schließt sich in der streitigen Frage, ob eine Aussetzung der Rentenkürzung nach §§ 33, 34 VersAusglG im Verbund erfolgen kann, wenn der Ausgleichspflichtige - wie hier der Antragsgegner - bereits eine anpassungsfähige Rente (§ 32 VersAusglG) bezieht (vgl. Nachweise bei OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.11.2011 - 2 UF 158/09 -, FamRZ 2012, 722 - 724 in juris Rn. 45), der Ansicht des OLG Zweibrücken in dem zitierten Beschluss an, dass eine Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung wegen Unterhalts bei Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen bereits im Verbund geboten ist, wenn - wie hier - neben dem Versorgungsausgleich auch über den nachehelichen Unterhalt zu befinden ist.

    Schließlich kann mit einer gemeinsamen Entscheidung auch der wegen der unterschiedlichen Ermittlungsgrundsätze (Amtsermittlung beim Versorgungsausgleich, Dispositionsmaxime beim Unterhalt) bestehenden Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse besser begegnet werden (OLG Zweibrücken Beschluss vom 25.11.2011 - 2 UF 158/09 -, FamRZ 2012, 722 - 724 in juris Rn. 48 ff.; zustimmende Anmerkung Götsche, jurisPR-FamR 5/2012 Anm. 5).

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2022 - 20 UF 123/20

    Beschwerde gegen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Vergleich der gekürzten

    Damit kommt es auf die - in Rechtsprechung und Literatur umstrittene - Frage, ob die Aussetzung einer laufenden Versorgung gemäß § 33 VersAusglG voraussetzt, dass die von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten bezogene laufende Versorgung durch einen rechtskräftigen Wertausgleich gekürzt ist, nicht mehr an (vgl. dazu ausführlich und bejahend etwa OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 19.02.2014 - 16 UF 217/13, FamRZ 2014, 1304; Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, VersAusglG § 33 Rn. 7, beck-online; verneinend etwa OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 722; OLG Köln, FamRZ 2012, 1814; Ruland, Versorgungsausgleich, 4. Auflage Kap. 9 Rn.1050; offen gelassen von BGH, Beschl. v. 11.12.2013 - XII ZB 253/13, FamRZ 2014, 461, Rn. 18).
  • OLG Nürnberg, 21.08.2015 - 11 UF 887/15

    Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs bei Unterhaltsvereinbarung

    Sie kommt etwa zum Tragen, wenn bereits im Scheidungsverbund über § 33 VersAusglG entschieden wird und ein Betrag ermittelt wird, der vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu zahlen ist (so etwa in dem Beschluss OLG Zweibrücken NJW 2012, 1298) oder wenn die Höhe des geschuldeten Unterhaltes, wie etwa bei einer konkreten Bedarfsbemessung, nicht von der Höhe des Anpassungsbetrages abhängt.
  • OLG Stuttgart, 19.02.2014 - 16 UF 217/13

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Versorgung wegen Unterhalts erst ab

    Das Oberlandesgericht Zweibrücken hält es jedenfalls dann, wenn im Scheidungsverbund neben dem Versorgungsausgleich auch über den nachehelichen Unterhalt zu befinden ist, für zulässig und aus Gründen der Verfahrensökonomie geboten, die Entscheidung über einen Antrag auf Anpassung wegen Unterhalts bereits im Verbundverfahren zu treffen (25.11.2011, 2 UF 158/09, FamRZ 2012, 722 ff., Leitsatz).
  • OLG Köln, 13.06.2013 - 27 UF 64/13

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen unbilliger Härte

    Zwar wird von Teilen der Rechtsprechung und Literatur eine Zulässigkeit der Beantragung im Verbund bejaht, zumindest für den Fall, dass im Verbund zugleich über einen Anspruch auf Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts entschieden wird und der Unterhaltspflichtige bereits Leistungen aus der Versorgung bezieht (vgl. etwa OLG Köln, Beschl. v. 13.06.2012 - 21 UF 15/12 -, FamRZ 2012, 1814; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 25.11.2011 - 2 UF 158/09 -, FamRZ 2012, 722; Gräper in: MünchKomm, BGB, 6. Aufl., § 34 VersAusglG Rz. 3; Norpoth in: Erman, BGB 13. Aufl., § 34 VersAusglG Rz. 3, Brudermüller in: Palandt, BGB, 72. Aufl., § 34 VersAusglG Rz. 10; Lorenz in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 137 FamFG Rz. 5; Gutdeutsch in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 01.05.2013, § 34 VersAusglG Rz. 15; Helms in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 137 Rz. 29; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140; Bergner NJW 2010, 3545; Götsche, JurisPR-FamR 5/2012 Anm. 5).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2013 - 3 UF 74/13

    Versorgungsausgleich: Auswirkungen der Gesetzesänderung zum sog. Rentnerprivileg

    Auch hieran fehlt es aber, so dass der Senat die in Rechtsprechung und Lehre in diesem Zusammenhang umstrittene Rechtsfrage fallbezogen unentschieden lässt, ob §§ 33 f VersAusglG eine in Rechtskraft erwachsene Entscheidung über den Versorgungsausgleich verlangen oder die Aussetzung auch bereits (wie hier) im Verfahren des Scheidungsverbunds erfolgen kann (vgl. OLG Naumburg OLGR 2006, 434; OLG Celle FamRZ 2013, 1313; Nomos-Komm. zum BGB/ Götsche, 2. A., § 33 VersAusglG Rz. 6; OLG Zweibrücken FamRZ 2012, 722; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140).
  • OLG Celle, 16.05.2013 - 10 UF 66/13

    Anpassung wegen Unterhalts; Scheidungsverbund; Versorgungsausgleich

    a) Das OLG Zweibrücken (FamRZ 2012, 722) und das OLG Köln (FamRZ 2012, 1814) sowie ein Teil der Literatur (MünchKomm/Gräper BGB 6. Auflage § 34 VersAusglG Rn. 3; Erman/Norpoth BGB 13. Aufl. § 34 VersAusglG Rn. 3; Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. § 34 VersAusglG Rn. 10; Bamberger/Roth/Gutdeutsch Beck"scher Online-Kommentar BGB § 34 Rn. 15; JurisPK-BGB/Breuers 6. Aufl. § 34 VersAusglG Rn. 44; Götsche in Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht Rn. 4; Prütting/Helms FamFG 2. Aufl. § 137 Rn. 29; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140; Bergner NJW 2010, 3545) sind der Ansicht, bei einer Rentnerscheidung könne auch über die Aussetzung schon im Verbund entschieden werden.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2020 - 11 UF 125/20

    Anordnung der Aussetzung einer Kürzung der Versorgungsanwartschaft

    Teile der Literatur folgen den Oberlandesgerichten Stuttgart, FamRZ 2014, 1304, Celle, FamRZ 2013, 1313 und dem Kammergericht, FamFR 2013, 137, und lehnen dies ab, andere Teile der Literatur folgen den Oberlandesgerichten Karlsruhe, NZFam 2016, 373, Zweibrücken, FamRZ 2012, 722, und Köln, FamRZ 2012, 1814, und halten dies für zulässig.
  • KG, 02.11.2012 - 13 UF 132/12

    Zugehörigkeit des Verfahrens gem. § 33 VersAusglG zum Scheidungsverbund

    Teilweise wird davon ausgegangen, dass die Einbeziehung in den Verbund ohne weiteres deshalb geboten sei, weil es sich um eine Versorgungsausgleichssache handele, auf die sich § 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG beziehe (vgl. Ruland, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn 966; Bergner, NJW 2010, 3545, 3547; Gräper in MK, BGB 5. Aufl., Rn 3 zu § 34 VersAusglG ; wohl auch Götsche, ZFE 2010, 407, 413), teilweise wird auf eine zulässige Verbindung aus Zweckmäßigkeitsgründen verwiesen, weil zwischen der Entscheidung über den Unterhalt und den Versorgungsausgleich eine gegenseitige Abhängigkeit besteht (vgl. Gutdeutsch, FamRZ 2010, 1140; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.11.2011, 2 UF 158/09, abgedruckt in FamRZ 2012, 722).
  • AG Heidenheim, 01.07.2020 - 9 F 312/16
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