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   EGMR, 09.06.2011 - 30493/04   

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https://dejure.org/2011,8501
EGMR, 09.06.2011 - 30493/04 (https://dejure.org/2011,8501)
EGMR, Entscheidung vom 09.06.2011 - 30493/04 (https://dejure.org/2011,8501)
EGMR, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 30493/04 (https://dejure.org/2011,8501)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Anordnung einer Sicherungsverwahrung mit Art. 5 Abs. 1 Der Konvention nach einer Verurteilung durch ein zuständiges Gericht; Begriff der "Verurteilung" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a Der Konvention

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    SCHMITZ v. GERMANY

    Art. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a, Art. 7, Art. 7 Abs. 1, Art. 34, Art. 35, Art. 35 Abs. 3 MRK
    Remainder inadmissible No violation of Art. 5-1 (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EMRK-konforme Sicherungsverwahrung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrung - Straßburger Lob für das höchste deutsche Gericht

  • lto.de (Pressebericht, 09.06.2011)

    Sicherungsverwahrung: Straßburger Lob für das höchste deutsche Gericht

  • badische-zeitung.de (Pressebericht, 10.06.2011)

    Gerichtshof für Menschenrechte begrüßt die neue deutsche Linie bei der Sicherungsverwahrung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrung: Straßburger Richter zufrieden mit Bundesverfassungsgericht

Besprechungen u.ä. (2)

  • De-legibus-Blog (Kurzanmerkung)

    Phantomschmerzen im Verhältnis zwischen EGMR und BVerfG

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung)

    Dialog der Verfassungsgerichte: Ich bin okay, du bist okay

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1707
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 30493/04
    Am 13. März 2007 entschied eine Kammer der Fünften Sektion, die Prüfung der Beschwerde bis zum Ausgang des Verfahrens in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, zu vertagen.

    Am 15. März 2004 lehnte es das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf sein Leiturteil vom 5. Februar 2004 in der Sache M. (2 BvR 2029/01; Individualbeschwerde Nr. 19359/04 vor diesem Gerichtshof) ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers (2 BvR 1838/03) zur Entscheidung anzunehmen; der Beschwerdeführer hatte darin gerügt, dass seine unbefristete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gegen Artikel 5 und Artikel 7 der Konvention verstoße.

    Ein umfassender Überblick über die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung zur Unterscheidung zwischen Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung, insbesondere der Sicherungsverwahrung, sowie zum Erlass, zur Überprüfung und zum praktischen Vollzug von Anordnungen der Sicherungsverwahrung ist im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache M. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 45-78, 17. Dezember 2009) enthalten.

    Der Gerichtshof verweist auf die in seiner Rechtsprechung zu Artikel 5 Abs. 1 der Konvention festgelegten Grundsätze, die in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04 (Rdnrn. 86-91), und in seinem Urteil vom 21. Oktober 2010 in der Rechtssache G. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24478/03 (Rdnrn. 42-44), im Hinblick auf Individualbeschwerden in Bezug auf Sicherungsverwahrung zusammengefasst wurden.

  • EGMR, 28.05.2002 - 46295/99

    STAFFORD v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 30493/04
    Zwischen der Verurteilung und der in Rede stehenden Freiheitsentziehung muss ein hinreichender Kausalzusammenhang bestehen (siehe Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 64, ECHR 2002 IV; Kafkaris ./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Rdnr. 117, ECHR 2008 ...; und M. ./. Deutschland, a.a.O., Rdnr. 88).
  • EGMR, 24.06.1982 - 7906/77

    VAN DROOGENBROECK v. BELGIUM

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 30493/04
    Er weist insbesondere erneut darauf hin, dass der Begriff "Verurteilung" im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a so zu verstehen ist, dass er sowohl eine Schuldfeststellung bezeichnet, nachdem in der gesetzlich vorgesehenen Weise eine Straftat nachgewiesen wurde, als auch die Verhängung einer Strafe oder einer anderen freiheitsentziehenden Maßnahme (siehe Van Droogenbroeck ./. Belgien, 24. Juni 1982, Rdnr. 35, Serie A Band 50; und M. ./. Deutschland, a.a.O., Rdnr. 87).
  • EGMR, 21.10.2010 - 24478/03

    Vereinbarkeit der Sicherungsverwahrung mit dem Recht auf Freiheit und Sicherheit

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 30493/04
    Der Gerichtshof verweist auf die in seiner Rechtsprechung zu Artikel 5 Abs. 1 der Konvention festgelegten Grundsätze, die in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04 (Rdnrn. 86-91), und in seinem Urteil vom 21. Oktober 2010 in der Rechtssache G. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24478/03 (Rdnrn. 42-44), im Hinblick auf Individualbeschwerden in Bezug auf Sicherungsverwahrung zusammengefasst wurden.
  • EGMR, 30.03.2000 - 47678/99

    MEYER-FALK contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 30493/04
    Deshalb kann der Beschwerdeführer nicht beanspruchen, nach einem Gesetz, das erlassen wurde, nachdem er seine Tat begangen hatte, im Sinne von Artikel 34 der Konvention Opfer einer rückwirkenden Verlängerung seiner Sicherungsverwahrung zu sein (vgl. auch M.-F. ./. Deutschland (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 47678/99, 30. März 2000).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 30493/04
    Am 15. März 2004 lehnte es das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf sein Leiturteil vom 5. Februar 2004 in der Sache M. (2 BvR 2029/01; Individualbeschwerde Nr. 19359/04 vor diesem Gerichtshof) ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers (2 BvR 1838/03) zur Entscheidung anzunehmen; der Beschwerdeführer hatte darin gerügt, dass seine unbefristete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gegen Artikel 5 und Artikel 7 der Konvention verstoße.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 30493/04
    Am 4. Mai 2011 erließ das Bundesverfassungsgericht ein Leiturteil über die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung der Beschwerdeführer über die frühere Zehnjahresfrist hinaus (vgl. Vorschriften in den Rdnrn. 22-23) bzw. über die nachträgliche Anordnung der Unterbringung der Beschwerdeführer in der Sicherungsverwahrung (2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10 und 2 BvR 571/10).
  • EGMR, 12.02.2008 - 21906/04

    KAFKARIS c. CHYPRE

    Auszug aus EGMR, 09.06.2011 - 30493/04
    Zwischen der Verurteilung und der in Rede stehenden Freiheitsentziehung muss ein hinreichender Kausalzusammenhang bestehen (siehe Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 64, ECHR 2002 IV; Kafkaris ./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Rdnr. 117, ECHR 2008 ...; und M. ./. Deutschland, a.a.O., Rdnr. 88).
  • EGMR, 04.12.2018 - 10211/12

    Sicherungsverwahrung für deutschen Sexualmörder gebilligt

    In diesem Zusammenhang stimmt der Gerichtshof mit der Auffassung der Regierung überein, die Reform des deutschen Sicherungsverwahrungssystems sei vor dem Hintergrund eines Dialogs zwischen dem Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht durchgeführt und umgesetzt worden (siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen M../. Deutschland, J., a.a.O.; S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 30493/04, 9. Juni 2011; G. und B., a.a.O.; sowie die Urteile und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10 und 2 BvR 571/10), vom 15. September 2011 (2 BvR 1516/11), vom 6. Februar 2013 (2 BvR 2122/11 und 2 BvR 2705/11), vom 11. Juli 2013 (2 BvR 2302/11 und 2 BvR 1279/12), und vom 29. Oktober 2013 (2 BvR 1119/12).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Der Gerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die zusammen mit der Verurteilung angeordnet wird und die nicht über die zum Zeitpunkt der Anlasstat und der Verurteilung gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer hinaus erfolgt, unter den Haftgrund des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK fällt (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland, Rn. 93 ff.; Urteil vom 21. Oktober 2010, Beschwerde-Nr. 24478/03, Grosskopf ./. Deutschland, Rn. 47; Urteil vom 9. Juni 2011, Beschwerde-Nr. 30493/04, Schmitz ./. Deutschland, Rn. 39; ferner EKMR, Entscheidung vom 4. Februar 1971, Beschwerde-Nr. 4324/69, X. ./. Deutschland; Entscheidung vom 7. Juli 1992, Beschwerde-Nr. 19969/92, Dax ./. Deutschland).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Sie hat keine Bedeutung für die gleichzeitige Verhängung von Strafe und Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Oktober 2010 - Nr. 24478/03 G. ./. Deutschland - sowie Urteile vom 9. Juni 2011 - Nr. 30493/04 S. ./. Deutschland - und 31047/04 und 43386/08 M. ./. Deutschland; vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 27. September 1995 - 2 BvR 1734/90, NStZ-RR 1996, 122).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der

    Darin kommt der das Vollstreckungsrecht allgemein beherrschende Gedanke zum Ausdruck, dass gesondert angeordnete Sanktionen bei der Vollstreckung ihre Selbständigkeit behalten (vgl. für die mehrfache Anordnung der Sicherungsverwahrung EGMR NJW 2012, 1707; OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 359; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.07.2012 - 2 Ws 386/12, 2 Ws 387/12, juris; LG Marburg NStZ-RR 2009, 292).
  • OLG Nürnberg, 13.01.2022 - Ws 1128/21

    Beschwerden gegen den festgestellten Prüfungstermin einer Sicherungsverwahrung

    Darin kommt der das Vollstreckungsrecht allgemein herrschende Gedanke zum Ausdruck, dass gesondert angeordnete Sanktionen bei der Vollstreckung ihre Selbständigkeit behalten (vgl. dazu EGMR NJW 2012, 1707; OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 359; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.07.2012 - 2 Ws 386/12, 2 Ws 387/12, juris; LG Marburg NStZ-RR 2009, 292).
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