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   BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11   

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https://dejure.org/2012,9907
BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,9907)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2012 - V ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,9907)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2012 - V ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,9907)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 5 Nr 1 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 5 WoEigG
    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung eines Altbaus; Beschlusskompetenz bezüglich der Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Eigentümer

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21
    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Erstellung eines mehrjährigen Sanierungsplans

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Winterdienst in der Wohnungseigentumsanlage nur einstimmig festlegbar

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Verpflichtung von einzelnen Wohnungseigentümer zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht im Wechsel durch Mehrheitsbeschluss bzw. Vereinbarung; Vorliegen einer Ermesssensentscheidung bzgl. der Erstellung eines mehrjährigen Sanierungsplans für die ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Pflicht der Eigentümergemeinschaft zur Erstellung eines Sanierungsplans bei ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Einzelbaumaßnahmen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer von Sondereigentum haben bei Instandsetzungsmaßnahmen einen Spielraum

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Räum- und Streupflicht in Weganlage - Übertragung per Mehrheitsbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermessen der Wohnungseigentümer bei Sanierung; Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zum Winterdienst nur durch Vereinbarung; Streupflicht; Sanierung in Einzelschritten

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung eines Altbaus; Beschlusskompetenz bezüglich der Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Eigentümer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 1, 5
    Begründung einer Verpflichtung von einzelnen Wohnungseigentümer zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht im Wechsel durch Mehrheitsbeschluss bzw. Vereinbarung; Vorliegen einer Ermesssensentscheidung bzgl. der Erstellung eines mehrjährigen Sanierungsplans für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierung und Streupflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Räum- und Streupflichten der Wohnungseigentümer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sanierungsbedürftiges Wohnungseigentum

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sanierungsplan oder Einzelmaßnahmen und der Beschluss zur Räum- und Streupflicht

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ermessung bei Sanierungsplanung; Räum- und Streupflicht durch Vereinbarung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Räum- und Streupflicht bei Wohnungseigentumsanlage - Übertragung per Mehrheitsbeschluss

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Aufstellung eines Sanierungsplans durch die Gemeinschaft

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Winterdienst durch externes Unternehmen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft - Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss zu Räum- und Streupflicht?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümerbeschluss über Pflicht zum Winterdienst ist nichtig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG muss keinen Sanierungsplan aufstellen

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Räum- und Streupflicht - Keine Anspruchsbegründung durch Mehrheitsbeschluss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Regelung der Winterdienstpflicht nicht durch Mehrheitsbeschluss einer Eigentümergemeinschaft möglich - Übertragung der Winterdienstpflicht auf Dritte entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Beschlusskompetenz für Streupflicht! (IMR 2012, 241)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierung eines Altbaus: Erfordernis eines mehrjährigen Sanierungsplans? (IMR 2012, 243)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1724
  • MDR 2012, 701
  • NZM 2012, 421
  • ZMR 2012, 646
  • WM 2013, 481
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Auch soweit eine Angelegenheit gemäß § 15, § 21 oder § 22 WEG der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen (Senat, Urteile vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 11 und vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1220 Rn. 15; vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).

    Fehlt die Beschlusskompetenz, ist ein dennoch gefasster Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 ff.; Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, aaO, Rn. 10).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Fehlt die Beschlusskompetenz, ist ein dennoch gefasster Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 ff.; Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, aaO, Rn. 10).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Auch soweit eine Angelegenheit gemäß § 15, § 21 oder § 22 WEG der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen (Senat, Urteile vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 11 und vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1220 Rn. 15; vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Auch soweit eine Angelegenheit gemäß § 15, § 21 oder § 22 WEG der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen (Senat, Urteile vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 11 und vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1220 Rn. 15; vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).
  • BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10

    Pfandrecht an Rechten: Verjährung des Anspruchs des Pfandgläubigers gegen den

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Dies hätte nur in einem - von den Beklagten nicht angestrengten - Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden können (st. Rspr., siehe nur Senat, Urteil vom 4. November 2011 - V ZR 239/10, Rn. 9, juris mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.05.1987 - 8 W 89/87

    Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Die Mehrheitsmacht kann schließlich auch nicht auf die Überlegung gestützt werden, dass die Wohnungseigentümer ohnehin verkehrssicherungspflichtig seien und die Hausordnung deshalb keine neuen Pflichten begründe (so OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 976, 977; Heinemann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 57; Elzer, ZMR 2006, 733, 737).
  • OLG Hamburg, 07.10.2009 - 2 Wx 58/09

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Ermessensausübung der

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Ob ein solcher Plan beschlossen wird, steht ebenso wie seine spätere Fortentwicklung grundsätzlich im Ermessen der Gemeinschaft (OLG Hamburg, NJW-RR 2010, 1240 f.).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Allerdings haben die Wohnungseigentümer insoweit einen Gestaltungsspielraum (vgl. Senat, Urteile vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8; vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 4); sie müssen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten und im Grundsatz auf die Leistungsfähigkeit der Wohnungseigentümer Rücksicht nehmen (vgl. BayObLG, NZM 2002, 531, 532; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 112).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Ein Anspruch auf Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme setzt nämlich voraus, dass nur ein ganz bestimmtes und sofortiges Vorgehen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 4; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8).
  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

    aa) Fehlt es der Wohnungseigentümerversammlung an der erforderlichen Beschlusskompetenz, ist ein dennoch gefasster Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 10 f. m.w.N.; Beschluss vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, 333, juris Rn. 32).
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