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   BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10   

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https://dejure.org/2012,1310
BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10 (https://dejure.org/2012,1310)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2012 - KZR 65/10 (https://dejure.org/2012,1310)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10 (https://dejure.org/2012,1310)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 GWB
    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige Behinderung von Absatzmittlern bei Vertriebsumstellung auf Direktvertrieb

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsbenachteiligung durch ungleiche Behandlung bei der Vergabe von Anzeigenaufträgen durch ein marktbeherrschendes Unternehmen

  • kanzlei.biz

    Werbung in Telefonbüchern

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige Behinderung von Absatzmittlern bei Vertriebsumstellung auf Direktvertrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20 Abs. 1
    Wettbewerbsbenachteiligung durch ungleiche Behandlung bei der Vergabe von Anzeigenaufträgen durch ein marktbeherrschendes Unternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Marktbeherrschende Stellung für Werbeanzeigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wie weit geht die Freiheit des Marktbeherrschers?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbsbehinderung durch Umstellung des Absatzsystems

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2110
  • GRUR-RR 2012, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10
    aa) Allerdings kann es, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, grundsätzlich eine unbillige Behinderung im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB darstellen, wenn ein Normadressat dazu übergeht, seine Waren oder Dienstleistungen ausschließlich im Direktvertrieb abzusetzen, ohne den bisher für ihn tätigen unabhängigen Absatzmittlern eine angemessene Umstellungsfrist zu gewähren (vgl. BGH, WuW/E BGH 2360, 2366 - Freundschaftswerbung; BGH, Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, WuW/E BGH 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler).

    Der Senat hat bei Kraftfahrzeugvertragshändlern, die ausschließlich an einen Automobilhersteller gebunden sind, eine Frist von zwölf Monaten für die vollständige Einstellung der Geschäftsverbindung als ausreichend angesehen (BGH, Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2989 - Kfz-Vertragshändler).

  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Auszug aus BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10
    Im Rahmen der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung sind insoweit die gleichen Kriterien wie bei § 20 GWB maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1998 - KZR 1/97, WuW/E DER 201, 205 - Schilderpräger im Landratsamt; Urteil vom 21. Februar 1989 - KZR 7/88, BGHZ 107, 40, 41 - Krankentransportbestellung; Urteil vom 10. Dezember 1985 - KZR 22/85, BGHZ 337, 346 f. - Abwehrblatt II).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10
    Im Rahmen der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung sind insoweit die gleichen Kriterien wie bei § 20 GWB maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1998 - KZR 1/97, WuW/E DER 201, 205 - Schilderpräger im Landratsamt; Urteil vom 21. Februar 1989 - KZR 7/88, BGHZ 107, 40, 41 - Krankentransportbestellung; Urteil vom 10. Dezember 1985 - KZR 22/85, BGHZ 337, 346 f. - Abwehrblatt II).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

    Auszug aus BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10
    Je stärker die Stellung des Normadressaten auf dem relevanten Markt und je größer die Abhängigkeit der Marktgegenseite von seinem Angebot ist, desto höhere Anforderungen sind an die Schutzwürdigkeit der von einem marktbeherrschenden oder marktstarken Unternehmen verfolgten Belange zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte).
  • BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88

    Krankentransportbestellung

    Auszug aus BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10
    Im Rahmen der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung sind insoweit die gleichen Kriterien wie bei § 20 GWB maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1998 - KZR 1/97, WuW/E DER 201, 205 - Schilderpräger im Landratsamt; Urteil vom 21. Februar 1989 - KZR 7/88, BGHZ 107, 40, 41 - Krankentransportbestellung; Urteil vom 10. Dezember 1985 - KZR 22/85, BGHZ 337, 346 f. - Abwehrblatt II).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86

    Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller;

    Auszug aus BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10
    Sie kann deshalb gegenüber der Klägerin nicht als gleichartiges Unternehmen angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1987 - KZR 6/86, WuW/E BGH 2360, 2365 - Freundschaftswerbung; Urteil vom 24. September 2002 - KZR 4/01, WuW/E DE-R 1003, 1004 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; Urteil vom 24. Oktober 2011 - KZR 7/10, WuW/E DE-R 3446 - Grossistenkündigung).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht;

    Auszug aus BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10
    Das lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. das zwischen den Parteien ergangene Urteil des Senats vom 24. September 2002 - KZR 38/99, WuW/E DE-R 1051, 1052 - Vorleistungspflicht) und wird von der Revision auch nicht angegriffen.
  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Auszug aus BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10
    Sie kann deshalb gegenüber der Klägerin nicht als gleichartiges Unternehmen angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1987 - KZR 6/86, WuW/E BGH 2360, 2365 - Freundschaftswerbung; Urteil vom 24. September 2002 - KZR 4/01, WuW/E DE-R 1003, 1004 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; Urteil vom 24. Oktober 2011 - KZR 7/10, WuW/E DE-R 3446 - Grossistenkündigung).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Auszug aus BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10
    Es ist erfüllt, wenn die zum Vergleich herangezogenen Unternehmen im Verhältnis zum Normadressaten oder zu Unternehmen auf der Marktgegenseite, die dem Normadressaten vergleichbar sind, im Wesentlichen die gleichen Aufgaben erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 2/02, WuW/E DE-R 1203, 1204 - Depotkosmetik im Internet; BGH, WuW/E DE-R 1051, 1053 - Vorleistungspflicht, st. Rspr.).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03

    Sparberaterin

    Auszug aus BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10
    Das umfasst das Recht des Normadressaten, seine Waren statt wie bisher über unabhängige Absatzmittler künftig über Tochtergesellschaften zu vertreiben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 17/03, WuW DE-R 1377, 1378 f. - Sparberaterin I).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01

    Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen

  • BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06

    Autoruf-Genossenschaft II

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08

    Goldhase II

  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG

  • BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17

    Hochzeitsrabatte - Edeka durfte keine Lieferantenrabatte fordern

    bb) Ausgangspunkt der Beurteilung ist danach bei vertriebsbezogenen Sachverhalten der aus der unternehmerischen Handlungsfreiheit abzuleitende Grundsatz, dass das Behinderungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB den Normadressaten grundsätzlich nicht daran hindert, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 Rn. 29 - Werbeanzeigen, zu § 20 Abs. 1 GWB aF, st. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14

    Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln

    Ob die hierin liegende wettbewerbliche Behinderung der Klägerin unbillig i.S.d. § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB ist, bestimmt sich aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (BGH NJW 2012, 2110, 2112 [BGH 31.01.2012 - KZR 65/10] -Werbeanzeigen; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 19 Rdnr. 16).

    (2) Diese Freiheit des Normadressaten des § 19, 20 GWB zur Gestaltung seines Absatzsystems besteht zwar nur innerhalb der durch das Kartellrecht gezogenen Grenzen; sie ist ausgeschlossen, wo sie zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führt, die mit der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes unvereinbar ist (BGH NJW 2012, 2110, 2112 [BGH 31.01.2012 - KZR 65/10] - Werbeanzeigen).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

    Darüberhinausgehende Aspekte, die in die zu treffende Abwägung einzustellen wären (vgl. dazu BGH NJW 2012, 2110, 2112 [BGH 31.01.2012 - KZR 65/10] - Werbeanzeigen; OLG Hamburg aaO; Senat, Urteil vom 22.12.2015, 11 U 84/14 (Kart)), hat die Beklagte nicht aufgezeigt.
  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

    Im Rahmen der Interessenabwägung sind an die Schutzwürdigkeit der von einem Normadressaten verfolgten Belange mit zunehmender Abhängigkeit der Marktgegenseite von seinem Angebot in gleichem Maße steigende Anforderungen zu stellen (vgl. zum Ganzen BGH, WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte; BGH, Urteil vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 Rn 29 f. - Werbeanzeigen).
  • LG Berlin, 19.02.2016 - 92 O 5/14

    Keine kartellrechtswidrige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch

    Es reicht aus, dass die Unternehmen gegenüber der Marktgegenseite dieselben Aufgaben erfüllen (BGH NJW 2012, 2110 Rn. 12; Loewenheim, Kartellrecht, 3. Aufl. 2016, § 19 GWB Rn. 43).
  • OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16

    Plattformverbot bei Nahrungsergänzungsmitteln, Aloe2GO - Kartellrechtlicher

    Ob eine Behinderung unbillig ist, bestimmt sich nach einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (BGH, Urt. v. 31.01.2012, KZR 65/10, NJW 2012, 2110, Rn. 29 m.w.N. - Werbeanzeigen).
  • LG Hamburg, 04.11.2016 - 315 O 396/15

    Wettbewerbsrecht: Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems; Statthaftigkeit

    Dies ergibt sich aufgrund einer unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB vorzunehmenden umfassenden Abwägung der Interessen der Parteien (st. Rspr.; vgl. BGH Urt. vom 31.01.2012 - KZR 65/10; Markert in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, § 19 Rn. 124).

    Dem steht bei vertriebsbezogenen Sachverhalten der aus der unternehmerischen Handlungsfreiheit abzuleitende Grundsatz gegenüber, dass das Behinderungsverbot des § 19 Abs. 2 GWB den Normadressaten grundsätzlich nicht daran hindert, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (vgl. BGH Urt. vom 31.01.2012 - KZR 65/10 - Werbeanzeigen).

    Diese Freiheit zur Gestaltung ihres Absatzsystems besteht zwar nur innerhalb der durch das Kartellrecht gezogenen Grenzen; sie ist ausgeschlossen, wo sie zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führt, die mit der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetztes unvereinbar ist (vgl. BGH Urt. vom 31.01.2012 - KZR 65/10 - Werbeanzeigen).Diese Grenzen werden vorliegend durch das Verbot, die Waren auf Plattformen wie eBay anzubieten, nicht überschritten, es handelt sich wie oben dargelegt um eine mit dem Kartellrecht im Einklang stehende Beschränkung des Wettbewerbs und dem Beklagten verbleiben ausreichende und auch faktisch wirkungsvolle Möglichkeiten, das Internet für seine Absatzbemühungen zu nutzen.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2017 - Kart 6/16

    Zulässigkeit der Beschwerde eines TV-Anbieters gegen einen Beschluss des

    Mit ihrem Ansatz, Unternehmen ohne Absicht auf einen Erwerb aller Live-Rechte seien anders als T. von dem Alleinerwerbsverbot nicht betroffen, lässt die Beschwerde unbeleuchtet, dass unabhängig von ihrer jeweiligen Geschäftsstrategie alle am Auktionsverfahren der X. teilnehmenden Bieter als im Sinne des Diskriminierungsverbots "gleichartige Unternehmen" anzusehen sind, weil sie im Verhältnis zur Marktgegenseite eine jeweils im Wesentlichen gleiche unternehmerische Tätigkeit und wirtschaftliche Funktion ausüben; auf die übrigen Modalitäten der die gleiche Grundfunktion ausübenden Unternehmen kommt es in diesem Zusammenhang dagegen nicht an (st. Rsp., vgl. etwa BGH, Versäumnisurteil v. 4. November 2003 - KZR 2/02 , WuW/E DE-R 1203, Rz. 14 bei juris m.w.N. - Depotkosmetik im Internet ; Urteil v. 31. Januar 2012 - KZR 65/10 , WuW/E DE-R 3549 Rz. 12 m.w.N. - Werbeanzeigen ; vgl. auch Immenga/Mestmäcker - Markert , § 19 GWB Rz. 108 m.w.N.); Anhaltspunkte für eine diesbezüglich andere Betrachtung hat die Beschwerde nicht aufgezeigt und sind auch im Übrigen nicht ersichtlich.

    Eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (vgl. in diesem Sinne nur BGH, Urteil v. 31. Januar 2012 - KZR 65/10 , WuW/E DE-R 3549 Rz. 29 m.w.N. - Werbeanzeigen ) geht daher - eindeutig - zu Gunsten der X. und ihres Vermarktungsmodells aus; erhebliche Schäden bzw. Beschränkungen ihrer Wettbewerbsfähigkeit hat T. im hier interessierenden Zusammenhang nicht ansatzweise aufgezeigt; ihr bloßes Interesse an einer "monopolartigen" Stellung auf dem Endkundenmarkt und/oder an der Vermeidung von Umsatzeinbußen im Vergleich mit den in den vorgängigen Spielzeiten erzielten Umsätzen genügt insoweit mitnichten.

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - U (Kart) 16/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers wegen der Einspeisung der Programme der

    Dies ist Ergebnis einer nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, einen freien und unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil v. 31.1.2012 -KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 ff. = NJW 2012, 2110 ff., Rz. 29 - Werbeanzeigen ).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    In die Abwägung einzustellen ist zum anderen das Interesse des behinderten Unternehmens an einer von machtbedingten Beeinträchtigungen möglichst freien wettbewerblichen Betätigung (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 31.01.2012 - KZR 65/10 , Rn. 29 bei juris - Werbeanzeigen ; Senat, Beschluss vom 13.09.2016 - VI-W (Kart) 12/16 , Rn. 13 bei juris - Zulassung zu den Paralympischen Spielen 2016 ; Urteil vom 30.03.2016 - VI-U (Kart) 10/15 , Rn. 151 bei juris; Urteil vom 15.10.2014 - VI-U (Kart) 4/14 , Rn. 59 bei juris).
  • BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12

    VBL-Versicherungspflicht - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst:

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2022 - 6 W 1/22

    Teilnahmerecht an den paralympischen Winterspielen in Peking; Unwirksamkeit einer

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

  • LG München I, 05.04.2019 - 21 O 19033/16

    Patentverletzung - Schutzfähigkeit der Erfindung

  • OLG München, 23.11.2017 - 29 U 142/17

    Preispolitik eines marktbeherrschenden Softwareunternehmens

  • OLG München, 11.07.2019 - 29 U 2134/19

    Kartellrechtsneutralität einer Abschlusserklärung nach patentrechtlicher

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2016 - W (Kart) 13/16

    Durchsetzung der Teilnahme an den Paralympischen Spielen 2016 im Wege

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - U (Kart) 4/12

    Umfang der Verbandsklagebefugnis nach § 33 Abs. 2 GWB und nach § 3 Abs. 1 Nr. 2

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 Kart 3/15

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Kartellrechtsverstoß:

  • OLG Hamburg, 06.05.2010 - 3 U 140/08

    Gelbe Seiten, Gelbe Seiten I - Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch eines

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2016 - W (Kart) 12/16

    Durchsetzung der Teilnahme an den Paralympischen Spielen 2016 im Wege

  • OLG Frankfurt, 13.06.2023 - 11 U 14/23

    Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Angebot einer

  • OLG München, 14.03.2013 - U 1891/12

    Ansprüche des Mieters von Räumlichkeiten im Eigentum des Freistaats Bayern wegen

  • LG Hamburg, 02.09.2022 - 315 O 330/19

    Elbphilharmonie

  • LG München I, 11.07.2019 - 29 U 2134/19 Kart

    Kartellrechtsneutrale Abschlusserklärung

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2012 - 2 U (Kart) 9/11

    Kündigung eines Vertrages hinsichtlich der Berechtigung, Elektroanlagen in

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