Rechtsprechung
   BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8928
BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12 (https://dejure.org/2012,8928)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.2012 - 1 BvR 711/12 (https://dejure.org/2012,8928)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 (https://dejure.org/2012,8928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; § 171a GVG; § 176 GVG; § 32 Abs. 1 BVerfGG
    Einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Rundfunkfreiheit; Fernsehaufnahmen; Bildberichterstattung; Informationsinteresse der Öffentlichkeit; Persönlichkeitsrecht; Unschuldsvermutung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 20 Abs. 3, 19 Abs. 4, 5 Abs. 1 Satz 2 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Aussetzung einer sitzungspolizeilichen Anordnung, mit der das Anfertigen von Fernsehaufnahmen in einem Strafverfahren verboten worden war

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 169 GVG, § 171a GVG, § 176 GVG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung einer sitzungspolizeilichen Anordnung, mit der das Anfertigen von Fernsehaufnahmen in einem Strafverfahren verboten worden war

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 169 GVG, § 171a GVG, § 176 GVG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung einer sitzungspolizeilichen Anordnung, mit der das Anfertigen von Fernsehaufnahmen in einem Strafverfahren verboten worden war

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine absolute Beschränkung der Bildberichterstattung in einem Strafverfahren; Folgen des Vorliegens eines Geständnisses des Angeklagten für die Rechtmäßigkeit der absoluten Beschränkung der ...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung einer sitzungspolizeilichen Anordnung, mit der das Anfertigen von Fernsehaufnahmen in einem Strafverfahren verboten worden war

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine absolute Beschränkung der Bildberichterstattung in einem Strafverfahren; Folgen des Vorliegens eines Geständnisses des Angeklagten für die Rechtmäßigkeit der absoluten Beschränkung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Filmaufnahmen beim Strafverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu den Rechten von Fernsehjournalisten - Karlsruhe hebt TV-Verbot in Hamburger Strafprozess auf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu den Rechten von Fernsehjournalisten - Karlsruhe hebt TV-Verbot in Hamburger Strafprozess auf

  • digitalfernsehen.de (Pressemeldung, 03.04.2012)

    Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal sind zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anfertigung von Fernsehaufnahmen in Strafverfahren zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BVerfG präzisiert Rechtsprechung zu Fernsehaufnahmen im Rahmen eines Strafverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2178
  • K&R 2012, 346
  • afp 2012, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
    Anordnungen des Vorsitzenden nach § 176 GVG, mit denen die Anfertigung von Bild- und Fernsehaufnahmen vom Geschehen im Sitzungssaal am Rande der Hauptverhandlung untersagt oder Beschränkungen unterworfen wird, stellen Eingriffe in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).

    Beim Erlass solcher Anordnungen hat der Vorsitzende der Bedeutung der Rundfunkfreiheit Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).

    Die öffentliche Aufmerksamkeit wird umso stärker sein, je mehr sich die Straftat durch ihre besondere Begehungsweise oder die Schwere ihrer Folgen von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 119, 309 ).

    Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist aber regelmäßig nicht allein auf diesen und die ihm zur Last gelegten Taten, sondern auch auf diejenigen Personen gerichtet, die in dem der besonderen Aufmerksamkeit unterliegenden Fall als Mitglieder des Spruchkörpers, als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft oder als zur Mitwirkung an der Verhandlung berufener Rechtsanwalt an der Rechtsfindung mitwirken (vgl. BVerfGE 119, 309 ).

    Dies gilt mit besonderer Intensität für den Schutz der Angeklagten im Strafverfahren, die sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit stellen müssen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 - NJW 2009, S. 350 ).

    Er wird hierbei nach Maßgabe einer Abwägung zwischen den betroffenen Grundrechten zu berücksichtigen haben, dass ein Verbot nur dann in Betracht kommt, wenn dem Schutz der kollidierenden Belange nicht auch durch eine beschränkende Anordnung, etwa indem nur eine anonymisierte Bildaufnahme des Angeklagten gestattet wird, Rechnung getragen werden kann (vgl. zu den hierfür maßgeblichen Kriterien BVerfGE 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, S. 2117).

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
    Dies gilt mit besonderer Intensität für den Schutz der Angeklagten im Strafverfahren, die sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit stellen müssen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 - NJW 2009, S. 350 ).

    Einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Person des Täters, welches sich auf die Schwere der Tat und ihre besonderen Umstände stützt, kann entgegenstehen, dass der Angeklagte, für den die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Unschuldsvermutung streitet, im Falle einer Fernsehberichterstattung, die sein - insbesondere nicht anonymisiertes - Bildnis zeigt, Gefahr läuft, eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts zu erleiden, die im Einzelfall trotz späteren Freispruches schwerwiegende und nachhaltige Folgen haben kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 -, NJW 2009, S. 350 ).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
    Anordnungen des Vorsitzenden nach § 176 GVG, mit denen die Anfertigung von Bild- und Fernsehaufnahmen vom Geschehen im Sitzungssaal am Rande der Hauptverhandlung untersagt oder Beschränkungen unterworfen wird, stellen Eingriffe in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).

    Beim Erlass solcher Anordnungen hat der Vorsitzende der Bedeutung der Rundfunkfreiheit Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
    Die öffentliche Aufmerksamkeit wird umso stärker sein, je mehr sich die Straftat durch ihre besondere Begehungsweise oder die Schwere ihrer Folgen von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 119, 309 ).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
    Dies gilt mit besonderer Intensität für den Schutz der Angeklagten im Strafverfahren, die sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit stellen müssen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 - NJW 2009, S. 350 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
    Er wird hierbei nach Maßgabe einer Abwägung zwischen den betroffenen Grundrechten zu berücksichtigen haben, dass ein Verbot nur dann in Betracht kommt, wenn dem Schutz der kollidierenden Belange nicht auch durch eine beschränkende Anordnung, etwa indem nur eine anonymisierte Bildaufnahme des Angeklagten gestattet wird, Rechnung getragen werden kann (vgl. zu den hierfür maßgeblichen Kriterien BVerfGE 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, S. 2117).
  • BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11

    Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung über Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
    Zum einen kann das Argument der Unschuldsvermutung an Gewicht verlieren, wenn der Angeklagte - wie hier - seine Tat gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 3048/11 -, juris).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Selbst ein Geständnis würde lediglich dazu führen, dass die Unschuldsvermutung der Bildberichterstattung nur noch in eingeschränktem Maße entgegengehalten werden könnte (vgl. BVerfG, wistra 2012, 145 Rn. 8; NJW 2012, 2178 Rn. 21; EGMR, Urteil vom 21. September 2017 - 51405/12, NJW 2018, 2461 Rn. 51 - Axel Springer SE u. RTL Television GmbH gg. Deutschland).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren;

    Es hat hierbei ausgesprochen, dass Richter, Verteidiger und Staatsanwälte kraft des ihnen übertragenen Amtes bzw. ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege anlässlich ihrer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen und ein berechtigtes Interesse dieser Personen, nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren regelmäßig nicht anzunehmen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 - DVBl 2000, 1778 und vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Kammerbeschluss vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 - NJW 2012, 2178 ).
  • VG Düsseldorf, 14.09.2020 - 20 L 1781/20

    Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 4.9.2020 darf weiter verbreitet

    vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 - juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18 -, juris Rn. 46.
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315

    Dem Gläubiger ist damit ein - nicht fristgebundenes, aber durch den Gesichtspunkt der Verwirkung begrenztes - Klagerecht eingeräumt (vgl. BGH 9. Mai 2012 - XII ZR 79/10 - Rn. 39, NJW 2012, 2178; 6. März 1986 -  III ZR 195/84 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 97, 212) .
  • EGMR, 21.09.2017 - 51405/12

    Deutsche Medien scheitern

    Das Geständnis eines Angeklagten (Entscheidung vom 20. Dezember 2011, 1 BvR 3048/11) könne sich ebenso auf den Abwägungsprozess auswirken wie eine mögliche Schuldunfähigkeit aufgrund psychischer Probleme (Entscheidung vom 30. März 2012, 1 BvR 711/12).
  • OLG Köln, 13.10.2020 - 15 W 46/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Es kann auch dahinstehen, ob eine - wie auch immer inhaltlich gelagerte - Einlassung des Strafverteidigers des Antragstellers im Strafverfahren zur Sache bei der Abwägung möglicherweise wie ein Geständnis des Antragstellers zu werten sein könnte und die Unschuldsvermutung deswegen hier zumindest so weit zurücktreten und insgesamt an Gewicht verlieren könnte (dazu etwa BGH v. 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 46; BVerfG v. 20.12.2011 - 1 BvR 3048/1, BeckRS 2012, 46348 Rn. 8; v. 30.03.2012 - 1 BvR 711/12, NJW 2012, 2178 Rn. 21; EGMR v. 21.09.2017 - 51405/12, NJW 2018, 2461 Rn. 51 - Axel Springer SE u. RTL Television GmbH/Deutschland), dass sich der Antragsteller u.a. wegen seiner hohen Prominenz, der möglichen Widersprüche zu seiner öffentlichen Selbstdarstellung und seinem sozialen Engagement sowie wegen der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der im Raum stehenden Vorwürfe im Grundsatz jedenfalls heute eine identifizierende Verdachtsberichterstattung gefallen lassen müsste.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 37/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

    Durch die Einräumung und Ausgestaltung eines einseitigen Rechts, das eine Vertragspartei zu einer Preisanpassung berechtigt, wird von dem Grundsatz abgewichen, dass Leistung und Gegenleistung im Vertrag festzulegen sind (vgl. BGH, Urteil v. 9.5.2012 -XII ZR 79/10, NJW 2012, 2178 ff., Rz. 19 m.w.N.).

    Ein so verstandenes Preisanpassungsrecht kann allerdings einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB nicht standhalten (BGH, Urteil v. 12.7.1989 -VIII ZR 297/88, NJW 1990, 115 f., Rz. 12 bei juris; BGH, Urteil v. 9.5.2012 -XII ZR 79/10, NJW 2012, 2178 ff., Rz. 33, jew. m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 12.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Strafverfahren: Sitzungspolizeiliches Verbot von Foto- und Filmaufnahmen im

    Die öffentliche Aufmerksamkeit wird umso stärker sein, je mehr sich die Straftat etwa durch ihre besondere Begehungsweise von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt (BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 2007, a.a.O., S. 321 f.; Beschl. [Kammer] v. 30. März 2012 - 1 BvR 711/12, NJW 2012, 2178, 2179).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht