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   BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11   

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BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 (https://dejure.org/2012,11989)
BVerfG, Entscheidung vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 (https://dejure.org/2012,11989)
BVerfG, Entscheidung vom 05. April 2012 - 2 BvR 2126/11 (https://dejure.org/2012,11989)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 139 ZPO, § 321a ZPO, § 495a S 2 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Unterlassen einer gem § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Entscheidung ohne Durchführung einer gesetzlich vorgesehenen mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Unterlassen einer gem § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 21; ZPO § 495a S. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Entscheidung ohne Durchführung einer gesetzlich vorgesehenen mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verfahren nach billigem Ermessen im Zivilprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das amtsgerichtliche "Verfahren nach billigem Ermessen" und die beantragte mündliche Verhandlung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vereinfachtes Zivilverfahren nach § 495a ZPO - Verstoß gegen § 495a Satz 2 ZPO begründet Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 377
  • NJW 2012, 2262
 
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Wird zitiert von ... (197)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).

    Ob - etwa unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 84, 188 ) - Art. 103 Abs. 1 GG noch in weiteren Hinsichten verletzt ist und neben der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren oder gegen das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) vorliegt, bedarf keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).

  • BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90

    - Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
    Jedenfalls für den Fall, dass eine mündliche Verhandlung von Gesetzes wegen stattzufinden hat, einem Verfahrensbeteiligten aber die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Äußerung in dieser Verhandlung dadurch versagt wird, dass das Gericht überraschend ohne mündliche Verhandlung entscheidet, kann nichts anderes gelten (vgl. BFH, Urteil vom 5. November 1991 - VII R 64/90 -, juris; so auch Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 3, 2. Aufl. 2008, Art. 103 Rn. 52).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
    cc) Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt nicht unmittelbar ein verfassungskräftiger Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
    Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 67, 208 ; 74, 1 ; 89, 381 ; BVerfGK 4, 83 ; zur Diskussion der Anforderungen, die im Hinblick auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung aus Art. 6 EMRK folgen, vgl. Meyer-Ladewig, EMRK, 3. Aufl. 2011, Art. 6 Rn. 169 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
    Ob - etwa unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 84, 188 ) - Art. 103 Abs. 1 GG noch in weiteren Hinsichten verletzt ist und neben der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren oder gegen das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) vorliegt, bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
    Für den Fall, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet, begründet aber der Anspruch auf rechtliches Gehör das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung (BVerfGE 42, 364 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
    Danach bedarf es bei der Verletzung solcher Vorschriften im Einzelfall der Prüfung, ob dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt worden ist (BVerfGE 60, 305 ; vgl. auch BVerfGE 54, 94 ; 74, 228 ).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
    Danach bedarf es bei der Verletzung solcher Vorschriften im Einzelfall der Prüfung, ob dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt worden ist (BVerfGE 60, 305 ; vgl. auch BVerfGE 54, 94 ; 74, 228 ).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
    Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 67, 208 ; 74, 1 ; 89, 381 ; BVerfGK 4, 83 ; zur Diskussion der Anforderungen, die im Hinblick auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung aus Art. 6 EMRK folgen, vgl. Meyer-Ladewig, EMRK, 3. Aufl. 2011, Art. 6 Rn. 169 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

    Die gerichtlichen Hinweispflichten nach § 139 ZPO dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 - Rn. 18, BVerfGK 19, 377; BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 16, BAGE 155, 44) .
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    c) Ein solcher Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt bei einer verbotenen Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht einen Sachverhalt oder ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfGK 19, 377 ).
  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Hat eine mündliche Verhandlung aber von Gesetzes wegen stattzufinden, wie dies in den Fällen des § 495a Satz 2 ZPO auf Antrag einer Partei vorgeschrieben ist, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ein Recht auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das Gericht (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 367/15 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, juris, Rn. 7).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 -, juris, Rn. 18).

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