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   OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11   

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OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11 (https://dejure.org/2012,9170)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.01.2012 - 14 PS 3/11 (https://dejure.org/2012,9170)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 14 PS 3/11 (https://dejure.org/2012,9170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung zur Geheimhaltung der Identität eines verdeckten Informanten in einem Strafverfahren.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 99 Abs. 2 VwGO; § 96 StPO
    Statthaftigkeit des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO bei einer im Strafverfahren auf der Grundlage des § 96 StPO abgegebenen Sperrerklärung; Berechtigung der obersten Aufsichtsbehörde zur Verweigerung der Aktenvorlage nach § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO wegen der notwendigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO bei einer im Strafverfahren auf der Grundlage des § 96 StPO abgegebenen Sperrerklärung; Berechtigung der obersten Aufsichtsbehörde zur Verweigerung der Aktenvorlage nach § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO wegen der notwendigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO bei einer im Strafverfahren auf der Grundlage des § 96 StPO abgegebenen Sperrerklärung; Berechtigung der obersten Aufsichtsbehörde zur Verweigerung der Aktenvorlage nach § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO wegen der notwendigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2372
  • DÖV 2012, 571
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
    Denn dies schließt es nicht aus, dass der Angeklagte - wie hier der Kläger - den Verwaltungsrechtsweg mit dem Ziel beschreitet, die Sperrwirkung zu beseitigen und die Aktenvorlage über ein Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009 - 20 F 4.09 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54).

    An diese nachvollziehbare Begründung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist der Fachsenat gebunden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009, a.a.O.).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009, a.a.O.; Beschl. v. 5.2.2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 4).

    Dabei hat die oberste Aufsichtsbehörde nicht erst im Rahmen der Ermessensausübung, sondern bereits bei der Prüfung, ob die begehrten Informationen geheimhaltungsbedürftig sind, den Sachverhalt umfassend zu würdigen und hier insbesondere die Schwere der Straftat, das Ausmaß der dem Beschuldigten drohenden Nachteile und das Gewicht der einer Aktenvorlage entgegenstehenden Umstände zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu prüfen, ob nicht bereits bestimmte strafverfahrensrechtliche Vorkehrungen zum Schutz der betroffenen verdeckten Informanten ausreichend sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 30.4.2009 - 14 PS 1/09 -).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
    Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des betroffenen Landes oder des Bundes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 127 f.; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347, 348), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.

    Die notwendige Geheimhaltung der Informationen, die die Sicherheitsbehörden gewonnen haben, der Schutz ihrer Informationsquellen, ihrer Arbeitsweise und ihrer Vertraulichkeitszusagen an Informanten können die oberste Aufsichtsbehörde zur Verweigerung der Aktenvorlage berechtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999, a.a.O., S. 128).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
    Denn auch die Strafverfolgungsorgane können zur Bekämpfung besonders gefährlicher Kriminalität nicht ohne den Einsatz von Personen auskommen, deren Identität auch noch nach dem Einsatz geheim gehalten werden muss (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerfG, Beschl. v. 26.5.1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250, 284 f.).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
    Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des betroffenen Landes oder des Bundes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 127 f.; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347, 348), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009, a.a.O.; Beschl. v. 5.2.2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft, das heißt nicht vertretbar, wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.8.2009 - 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194, 195).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
    Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde oder dem einer Freigabe widersprechenden Beteiligten geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.4.2010 - 20 F 13.09 -, BVerwGE 136, 345, 347 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
    Je nach Fallkonstellation darf sich das Hauptsachegericht dabei nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.11.2010 - 20 F 2.10 -, NVwZ 2011, 233 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10

    Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch Offenlegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. 31.1.2011 - 20 F 18.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem

    Besonders zu berücksichtigen sind dabei einerseits die Schwere der zur Aburteilung anstehenden Straftat und das Ausmaß der dem Beschuldigten drohenden Nachteile sowie das Gewicht der einer bestmöglichen Aufklärung entgegenstehenden Umstände insbesondere der Schutz der Vertrauensperson vor Gefahren für Leib und Leben, die Geheimhaltung der polizeilichen Arbeitsweise sowie der Umstand, dass im Fall der Offenlegung ihrer Identität von dieser Vertrauensperson zukünftig keine entsprechenden Hinweise mehr erfolgen werden und die Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen erschwert wird (vgl. dazu BVerfG , Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris Rn. 73 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 14 PS 3/11 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17

    Erteilung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson in der

    Das Argument, dass die Verletzung der Geheimhaltungszusage gegenüber einer Vertrauensperson die Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen und damit die zukünftige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität erheblich erschweren würde, ist zumindest als Teil einer Begründung für eine Sperrerklärung analog § 96 StPO in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 14 PS 3/11 -, juris Rn. 17 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. August 2012 - 1 S 1517/12 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 11.10.2013 - 33 L 393.13

    Sperrerklärung für eine nicht als verdeckter Ermittler eingesetzte private

    Ob die streitbefangene Sperrerklärung rechtswidrig und der Antragsteller hierdurch in seinem Recht auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt ist, ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls unter sorgfältiger Abwägung der im Spannungsfeld stehenden Rechtsgüter und entsprechender Würdigung des gesamten Sachverhalts - insbesondere der Schwere der Straftat, des Ausmaßes der dem Angeklagten drohenden Nachteile, des Stellenwerts des Beweismittels und des Gewichts der einer Aktenvorlage entgegenstehenden Umstände, insbesondere des Schutzes der Vertrauensperson vor Gefahren für Leib und Leben, der Geheimhaltung der polizeilichen Arbeitsweise sowie des Umstandes, dass im Fall der Offenlegung ihrer Identität von dieser Vertrauensperson zukünftig keine entsprechenden Hinweise mehr erfolgen werden und die Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen erschwert wird - zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - juris, Rn. 73 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 14 PS 3/11 - juris, Rn. 15 m. w. N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 8 B 1005/13 - juris).
  • VG Berlin, 30.01.2014 - 33 K 394.13

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung

    Ob die Sperrerklärung rechtswidrig und der Betroffene hierdurch in seinem Recht auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt ist, ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls unter sorgfältiger Abwägung der im Spannungsfeld stehenden Rechtsgüter und entsprechender Würdigung des gesamten Sachverhalts - insbesondere der Schwere der Straftat, des Ausmaßes der dem Angeklagten drohenden Nachteile, des Stellenwerts des Beweismittels und des Gewichts der einer Aktenvorlage entgegenstehenden Umstände, insbesondere des Schutzes der Vertrauensperson vor Gefahren für Leib und Leben, der Geheimhaltung der polizeilichen Arbeitsweise sowie des Umstandes, dass im Fall der Offenlegung ihrer Identität von dieser Vertrauensperson zukünftig keine entsprechenden Hinweise mehr erfolgen werden und die Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen erschwert wird - zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - juris, Rn. 73 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 14 PS 3/11 - juris, Rn. 15 m. w. N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 8 B 1005/13 - juris).
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