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   OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11, 1 Ws 458/11   

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https://dejure.org/2011,3530
OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11, 1 Ws 458/11 (https://dejure.org/2011,3530)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.11.2011 - 1 Ws 453/11, 1 Ws 458/11 (https://dejure.org/2011,3530)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. November 2011 - 1 Ws 453/11, 1 Ws 458/11 (https://dejure.org/2011,3530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Benennung, Frist(ablauf)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 142 StPO; § 213 StPO; § 304 StPO; § 305 StPO
    Anforderungen an die Pflichtverteidigerauswahl durch das Gericht infolge scheinbar fehlender Benennung eines Verteidigers durch den Angeklagten; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Terminsverlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Pflichtverteidigerauswahl durch das Gericht infolge scheinbar fehlender Benennung eines Verteidigers durch den Angeklagten; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Terminsverlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142; StPO § 213; StPO § 304; StPO § 305
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor Ablauf der Äußerungsfrist; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 246
  • StV 2012, 720
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00

    Grundsatz der Terminshoheit des Vorsitzenden der Strafkammer zur Durchsetzung des

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11
    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen Auffassung an, wonach eine Anfechtung ausnahmsweise für zulässig zu erachten ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für einen Angeklagten eine besondere, selbständige Beschwer beinhaltet, weil sein Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, beeinträchtigt worden ist, dies leicht zu vermeiden gewesen wäre und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offensichtlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2011, 1 Ws 434/11 - juris - KG, StV 2009, 577; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157; Hans. OLG, StV 1995, 11; OLG Karlsruhe, StV 1991, 509; OLG München, StV 2007, 518; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16; KK-Gmel, 6. Aufl., § 213 StPO, Rn. 6; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 213 Rn. 8).
  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 Ws 339/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über die Beiordnung von

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11
    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers reicht in ihrer prozessualen Wirkung über den Zeitpunkt der Verkündung des Urteils hinaus (vgl. OLG Celle, NStZ 2009, 56).
  • OLG Celle, 03.11.2011 - 1 Ws 434/11

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen den einen Verlegungsantrag ablehnenden

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11
    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen Auffassung an, wonach eine Anfechtung ausnahmsweise für zulässig zu erachten ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für einen Angeklagten eine besondere, selbständige Beschwer beinhaltet, weil sein Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, beeinträchtigt worden ist, dies leicht zu vermeiden gewesen wäre und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offensichtlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2011, 1 Ws 434/11 - juris - KG, StV 2009, 577; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157; Hans. OLG, StV 1995, 11; OLG Karlsruhe, StV 1991, 509; OLG München, StV 2007, 518; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16; KK-Gmel, 6. Aufl., § 213 StPO, Rn. 6; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 213 Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1991 - 2 Ws 83/91
    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11
    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen Auffassung an, wonach eine Anfechtung ausnahmsweise für zulässig zu erachten ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für einen Angeklagten eine besondere, selbständige Beschwer beinhaltet, weil sein Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, beeinträchtigt worden ist, dies leicht zu vermeiden gewesen wäre und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offensichtlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2011, 1 Ws 434/11 - juris - KG, StV 2009, 577; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157; Hans. OLG, StV 1995, 11; OLG Karlsruhe, StV 1991, 509; OLG München, StV 2007, 518; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16; KK-Gmel, 6. Aufl., § 213 StPO, Rn. 6; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 213 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04

    Terminsverlegung - Sind alle Verteidiger verhindert,muss der Termin verlegt

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11
    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen Auffassung an, wonach eine Anfechtung ausnahmsweise für zulässig zu erachten ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für einen Angeklagten eine besondere, selbständige Beschwer beinhaltet, weil sein Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, beeinträchtigt worden ist, dies leicht zu vermeiden gewesen wäre und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offensichtlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2011, 1 Ws 434/11 - juris - KG, StV 2009, 577; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157; Hans. OLG, StV 1995, 11; OLG Karlsruhe, StV 1991, 509; OLG München, StV 2007, 518; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16; KK-Gmel, 6. Aufl., § 213 StPO, Rn. 6; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 213 Rn. 8).
  • OLG München, 06.02.2007 - 3 Ws 68/07

    Bindungswirkung der mit einem früheren Verteidiger getroffenen Terminabsprache

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11
    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen Auffassung an, wonach eine Anfechtung ausnahmsweise für zulässig zu erachten ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für einen Angeklagten eine besondere, selbständige Beschwer beinhaltet, weil sein Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, beeinträchtigt worden ist, dies leicht zu vermeiden gewesen wäre und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offensichtlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2011, 1 Ws 434/11 - juris - KG, StV 2009, 577; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157; Hans. OLG, StV 1995, 11; OLG Karlsruhe, StV 1991, 509; OLG München, StV 2007, 518; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16; KK-Gmel, 6. Aufl., § 213 StPO, Rn. 6; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 213 Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 05.04.2005 - 1 Ws 361/05

    Statthaftigkeit der Anfechtung eines abgelehnten Antrags auf Terminsverschiebung;

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11
    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen Auffassung an, wonach eine Anfechtung ausnahmsweise für zulässig zu erachten ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für einen Angeklagten eine besondere, selbständige Beschwer beinhaltet, weil sein Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, beeinträchtigt worden ist, dies leicht zu vermeiden gewesen wäre und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offensichtlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2011, 1 Ws 434/11 - juris - KG, StV 2009, 577; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157; Hans. OLG, StV 1995, 11; OLG Karlsruhe, StV 1991, 509; OLG München, StV 2007, 518; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16; KK-Gmel, 6. Aufl., § 213 StPO, Rn. 6; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 213 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 14.10.1994 - 3 Ws 697/94

    Entpflichtung des Verteidigers; Behebbarkeit von Terminschwierigkeiten; Anwalt

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11
    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen Auffassung an, wonach eine Anfechtung ausnahmsweise für zulässig zu erachten ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für einen Angeklagten eine besondere, selbständige Beschwer beinhaltet, weil sein Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, beeinträchtigt worden ist, dies leicht zu vermeiden gewesen wäre und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offensichtlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2011, 1 Ws 434/11 - juris - KG, StV 2009, 577; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157; Hans. OLG, StV 1995, 11; OLG Karlsruhe, StV 1991, 509; OLG München, StV 2007, 518; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16; KK-Gmel, 6. Aufl., § 213 StPO, Rn. 6; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 213 Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 14.04.2020 - 2 Ws 54/20

    Verfahren gegen 93-jährigen früheren SS-Wachmann: Durchführung der

    Hierzu zähle auch die fehlerhafte Ausübung des Ermessens durch den Vorsitzenden, wenn dies zu einer selbständigen, nicht vom späteren Urteil erfassten Beschwer für den Prozessbeteiligten geführt habe (KG, Beschluss vom 9. Dezember 2016, Az.: 4 Ws 191/16, StV 2018, 167; OLG Celle, Beschluss vom 18. November 2011, Az.: 1 Ws 453/11, NJW 2012, 246; Meyer-Goßner/ Schmitt, § 213 Rn. 8; LR/Jäger, § 213 Rn. 18; alle jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.05.2015 - 1 Ws 80/15

    Strafverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn sie für den Angeklagten eine besondere selbstständige Beschwer beinhaltet, etwa weil hierdurch sein Recht, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen, berührt wird (vgl. - allerdings mit Unterschieden im Detail, wobei teilweise schon die Zulässigkeit der Beschwerde vom Vorliegen von Rechtsfehlern, insbesondere Ermessensfehlern, bzw. deren Geltendmachung abhängig gemacht wird, zum Teil sogar evidente Rechtsfehler verlangt werden - OLG Frankfurt StV 2001, 157 f. - Rn. 3 nach juris; OLG Dresden NJW 2004, 3196, 3197; KG NStZ-RR 2009, 317 f. - Rn. 2 nach juris; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 283 [mit Widerspruch zwischen Leitsatz und Gründen]; OLG Celle NStZ 2012, 176 [obiter dictum]; OLG Celle NJW 2012, 246 f. - Rn. 13 nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2014, 250 f. - Rn. 2 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2007 - 1 Ws 97/07 und vom 8. Mai 2009 - 1 Ws 92/09; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 213 Rn. 8; KK-Gmel, StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 6; KK-Zabeck, a. a. O., § 305 Rn. 6; Löwe-Rosenberg/Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16; Löwe-Rosenberg/Matt, a. a. O., § 305 Rn. 28; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305 Rn. 19; a. A.: SK-StPO/Deiters, a. a. O., § 213 Rn. 16 -18).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

    Im Strafprozessrecht entspricht es dabei ganz herrschender Meinung, dass Entscheidungen über die Bestellung bzw. Auswechslung eines Verteidigers - jedenfalls wenn sie außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden - nicht ausschließlich der Urteilsvorbereitung, sondern auch der Sicherung eines justizförmigen Verfahrens dienen, und - bereits zeitlich - über die Urteilsfällung hinausreichen, so dass sie nicht der Beschränkung des § 305 Satz 1 StPO unterliegen (KG StraFo 2016, 414; 205, 33; OLG Celle NJW 2012, 246; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 143; OLG Düsseldorf StraFo 1999, 124; LR-Matt a.a.O., § 305 Rn. 29; KK-Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 141 Rn. 13; KK-Zabeck a.a.O, § 305 Rn. 8; SK-StPO-Frisch, 5. Aufl., § 305 Rn. 23; KMR-Plöd, StPO, § 305 Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 141 Rn. 10a m.w.N., auch zur Gegenmeinung).
  • OLG Hamm, 13.08.2019 - 1 Ws 484/19

    Pflichtverteidigung; ausreichende Gelegenheit zur Benennung eines Verteidigers;

    Ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt, ohne dass die dem Angeklagten gemäß § 142 Abs. 1 StPO gesetzte Frist zur Benennung eines Verteidigers abgelaufen ist, so steht dies dem Fall gleich, dass dem Beschuldigten entgegen § 142 Abs. 2 StPO die erforderliche Gelegenheit zur Benennung eines Verteidigers gar nicht gegeben worden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.11.2001 - 1 Ws 453/11 -, juris).

    Ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt, ohne dass die dem Angeklagten gemäß § 142 Abs. 1 StPO gesetzte Frist zur Benennung eines Verteidigers abgelaufen ist, so steht dies dem Fall gleich, dass dem Beschuldigten entgegen § 142 Abs. 2 StPO die erforderliche Gelegenheit zur Benennung eines Verteidigers gar nicht gegeben worden ist (OLG Celle, Beschluss vom 18. November 2001 zu 1 Ws 453/11, zitiert nach juris Rn. 11; Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., StPO, § 142 Rn. 19 m.w.N.).

  • KG, 15.03.2022 - 2 Ws 27/22

    Anfechtung der Terminierung

    Mit der dann ausnahmsweise zulässigen Beschwerde sei aber nur die fehlerhafte Ausübung des Ermessens durch den Vorsitzenden angreifbar (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. November 2011 - 1 Ws 453/11 - = NJW 2012, 246; KG aaO; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 03.05.2018 - 4 Ws 69/18

    Keine Anfechtbarkeit von Entscheidungen über Terminsbestimmungen, -aufhebungen

    Teilweise wird vertreten, dass eine an sich im Hinblick auf § 305 S. 1 StPO unstatthafte Beschwerde gegen die Terminsbestimmung bzw. Verlegungsentscheidung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts ausnahmsweise dann für zulässig erachtet werden soll, wenn diese Terminsentscheidung an einem gewichtigen Rechtsfehler bzw. evidenten Ermessensfehler leidet (so OLG Celle, NJW 2012, 246; OLG Stuttgart, Die Justiz 2006, 8; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG München, StV 2007, 518; KG, NStZ-RR 2009, 317; OLG Frankfurt, StV 2001, 157; OLG Hamburg, StV 1995, 11).
  • LG Trier, 22.03.2018 - 5 Qs 21/18

    Terminsverlegung, frühe Anreise, Terminierungsermessen, LG Trier

    Die Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Entscheidung soll nach dieser Ansicht allerdings dem Beschwerdegericht entzogen sein (OLG Celle, NJW 2012, 246; OLG Dresden NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt StV 1995, 9; OLG Hamburg StV 1995, 11).
  • OLG Oldenburg, 10.01.2023 - 1 Ws 6/23

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, gröbliche Pflichtverletzung

    Denn Letzteres ist nur dann der Fall, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für einen Angeklagten eine besondere, selbständige Beschwer beinhaltet, weil sein Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, beeinträchtigt worden ist, dies leicht zu vermeiden gewesen wäre und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offen-sichtlich ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 18.11.2011, 1 Ws 453/11, NJW 2012, 246 m.w.N.).
  • LG Hannover, 30.11.2012 - 48 Qs 162/12

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Verlegung eines

    Eine im Vordringen befindliche Auffassung sieht die Beschwerde gegen die Ablehnung, einen festgesetzten Hauptverhandlungstermin zu verlegen, als ausnahmsweise zulässig an, wenn die Ablehnung in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffen und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offensichtlich ist (OLG Celle, Beschluss vom 18.11.2011 - 1 Ws 453/11 - m. w. N.).
  • LG Berlin, 08.12.2016 - 531 Qs 15/16

    Ablehnung eines Terminsaufhebungsantrags

    Die Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Entscheidung soll allerdings dem Beschwerdegericht entzogen sein (Meyer-Goßner, a.a.O, § 213 Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 18. November 2011 - 1 Ws 453/11, 1 Ws 458/11 -, juris Rn. 13; KG, a.a.O.; LG Nürnberg-Fürth, a.a.O.; Krumm, a.a.O.).
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