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   OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 16 U 125/11   

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OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 16 U 125/11 (https://dejure.org/2012,2099)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.03.2012 - 16 U 125/11 (https://dejure.org/2012,2099)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. März 2012 - 16 U 125/11 (https://dejure.org/2012,2099)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • webshoprecht.de

    Kein Löschungsanspruch bei Arztbewertung im Internet

  • webshoprecht.de

    Kein Löschungsanspruch bei Arztbewertung im Internet

  • IWW
  • JurPC

    Bewertungsportal für Ärzte im Internet

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bewertungsportale zu Ärzten im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Arztes auf Löschung seiner eingetragenen Daten gegenüber dem Betreiber eines frei zugänglichen Internetportals

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arztbewertungen im Internet

  • info-it-recht.de

    Bewertungsportale für Ärzte im Internet sind zulässig

  • Betriebs-Berater

    Zu einem Bewertungsportal für Ärzte im Internet

  • RA Kotz

    Arztbewertungsportal - Anspruch des Arztes auf Löschung von persönlichen Daten nebst Bewertung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 28; BDSG § 29; BDSG § 35
    Rechte eines Arztes hinsichtlich Bewertungen in einem frei zugänglichen Internetportal

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arzt muss Bewertung in Bewertungsportal hinnehmen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten in einem Bewertungsportal für Ärzte im Internet

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal für Ärzte im Internet

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arzt muss anonyme Bewertung im Internet hinnehmen

  • heise.de (Pressebericht, 20.04.2012)

    Ärztebewertungen im Internet sind zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Bewertungsportalen - Patienten dürfen ihre Ärzte im Internet bewerten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Ärzte-Bewertungen in frei zugänglichen Internetportalen sind zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arzt muss anonyme Bewertung im Internet hinnehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ärzte-Bewertungen in frei zugänglichen Internetportalen sind zulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Löschung eines Eintrags in Online-Ärztebewertungsportal

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bewertungsportal für Ärzte im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Löschungsanspruch gegen Online-Ärztebewertungsportal

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportale für Ärzte sind zulässig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Arztbewertungen auf Internetportal datenschutzrechtlich erlaubt?

  • auw.de (Kurzinformation)

    Ärzte müssen Einträge in Bewertungsportalen akzeptieren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ärztin wollte gelöscht werden - ohne Erfolg

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Pech gehabt: Es Besteht kein Anspruch auf Löschung eines Eintrags in einem Online-Ärztebewertungsportal.

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.05.2012)

    Ärzte-Bewertung im Netz - Gericht setzt Grenzen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Arztes auf Löschung aus Bewertungsportal

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Es Besteht kein Anspruch auf Löschung eines Eintrags in einem Online-Ärztebewertungsportal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal für Ärzte zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung von Bewertungen auf Internetportal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Es besteht kein Anspruch auf Löschung eines Eintrags in einem Online-Ärztebewertungsportal

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Ein Arzt, der sich Bewertungen in einem frei zugänglichen Internetportal ausgesetzt sieht, hat keinen Anspruch gegen den Betreiber des Portals auf Löschung des Eintrags

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Löschungsanspruch gegen Bewertungsportal für Ärzte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bewertungen für Ärzte im Internet erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ärzte müssen anonyme Bewertungen im Internet hinnehmen - Arztbewertungsportal Jameda muss Bewertungen nicht löschen

Besprechungen u.ä. (3)

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neuer Impuls für die Verlagerung des Verbotsprinzips für den nicht-öffentlichen Bereich: OLG Frankfurt zu Bewertungsportalen für Ärzte

  • urheberrecht-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Löschung eines Arztes aus Bewertungsportal "Jameda”

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ärzte haben öffentliches Bewertungsportal hinzunehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2896
  • NZS 2012, 637
  • BB 2012, 1038
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 16 U 125/11
    Zudem ist auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung über die Zulässigkeit des Lehrerbewertungsportals "spickmich" (Urteil vom 23.6.2009, VI ZR 196/08 = BGHZ 181, 328) davon ausgegangen, dass - trotz Verbreitung von Werbeanzeigen - der Anwendungsbereich des § 29 BDSG eröffnet ist.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12

    Arzt-Bewertungsportal: Unterlassungsanspruch eines negativ bewerteten Arztes

    Der Verfügungskläger ist auch nicht allein deshalb grundsätzlich daran gehindert, sich auf diesen Anspruch zu berufen, weil er mit anderen Zahnärzten in Wettbewerb steht (so aber offenbar OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.03.2012, Az. 16 U 125/11 [zitiert nach juris, dort Rz. 27]).

    Dies hat sie nicht getan, obwohl ihr dies auch unter Berücksichtigung des berechtigten und durch § 13 Abs. 6 TMG gesetzlich niedergelegten Anonymisierungsinteresses (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.03.2012, Az. 16 U 125/11 [zitiert nach juris, dort Rz. 29]) rechtlich möglich sowie unter Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Rechtsposition des Verfügungsklägers auch tatsächlich möglich und zumutbar gewesen wäre.

  • LG Kiel, 06.12.2013 - 5 O 372/13

    Unerlaubte Handlung: Löschung einer Notenbewertung im Internet

    Der Anwendungsbereich des § 29 BDSG ist vorliegend eröffnet, da die gespeicherten Daten ungeachtet weiterer verfolgter Zwecke der Beklagten jedenfalls auch der Übermittlung dienen, nämlich der Information der interessierten Nutzer bzw. der Allgemeinheit (vgl. hierzu den parallel gelagerten Fall des OLG Frankfurt NJW 2012, 2896 f.).

    Ein Arzt, der sich Bewertungen in einem frei zugänglichen Internetportal ausgesetzt sieht, hat keinen Anspruch gegen den Betreiber des Portals auf Löschung der Einträge, auch wenn diese anonym erfolgen (OLG Frankfurt NJW 2012, 2896 f.).

    Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen eine Selbstzensur vornimmt und davon absieht, seine Meinung zu äußern (BGH NJW 2009, 2888 ff.; OLG Frankfurt NJW 2012, 2896 f.; OLG Hamm CR 2012, 128 ff.).

    Da die Meinungsfreiheit auch das Recht des Äußernden umfasst, die Modalitäten einer Äußerung und damit das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen, muss ein Arzt es grundsätzlich hinnehmen, wenn die Möglichkeit besteht, ihn in einem öffentlich zugänglichen Portal zu bewerten, und diese Möglichkeit genutzt wird (OLG Frankfurt NJW 2012, 2896 f.).

  • LG Düsseldorf, 09.04.2013 - 5 O 141/12

    Bewertung von Ärzten im Internet

    Die Beklagte meint, sowohl die sie betreffenden Entscheidungen des Landgerichts Wiesbaden vom 09.06.2011 (9 O 385/10) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 08.03.2012 (16 U 125/11) als auch das Urteil des Bundesgerichtshofs zu dem Lehrerbewertungsportal spickmich.de (BGHZ 181, 328) seien vergleichbar, da sie auch wie hier vorliegend die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten nach § 29 Abs. 2 BDSG betreffen würden und dabei die Veröffentlichung für zulässig erklärt worden sei.

    Keineswegs ist Gegenstand der von den Parteien thematisierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 08.03.2012 (16 U 125/11) nur die Datenlöschung gewesen und nicht auch - wie die Klägerin meint - die unzulässige Datenverbreitung.

    Auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 09.06.2011 (16 U 125/11), dem ein Sachverhalt aus der Zeit vor Dezember 2011 zur Entscheidung vorgelegen hat, wird neuerlich und ergänzend verwiesen.

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2014 - 16 U 30/14

    Anspruch einer Hebamme auf Begrenzung des Zugangs zu einem

    Dem steht auch nicht entgegen, dass das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 08.03.2012 (16 U 125/11, juris) die Revision mit der Begründung zugelassen hat, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2009 (VI ZR 196/08, juris) sich auf ein geschlossenes Internetportal und nicht auf allgemein zugängliche Portale bezogen habe.

    Demgegenüber wird den Nutzern eines Ärztebewertungsportals im Allgemeinen nach ihrem Erwartungshorizont bewusst sein, dass die Bewertungen keinen wissenschaftlichen Standard erfüllen, sondern allein die subjektiven Erfahrungen wiedergeben, die einzelne Patienten gemacht haben und die sich stark unterscheiden können (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2012, 16 U 125/11, juris).

    Da die Meinungsfreiheit auch das Recht des Äußernden umfasst, die Modalitäten einer Äußerung und damit das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen, muss es die Klägerin grundsätzlich hinnehmen, wenn die Möglichkeit besteht, sie einem öffentlich zugänglichen Portal im Internet - mit den von ihr betonten Eigenschaften (Dauerhaftigkeit, Ubiquität, Aufspürbarkeit) - zu bewerten, und diese Möglichkeit genutzt wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2012, 16 U 125/11, juris).

  • OLG Hamburg, 10.11.2015 - 7 U 18/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Bewertungsauswahl in einem

    Für das Verständnis einer Äußerung ist auf den Durchschnittsrezipienten abzustellen, bei Veröffentlichungen in Internetportalen auf den Durchschnittsrezipienten entsprechender Portale (OLG Köln NJW 2012, 2896, 2897), hier also den eines Internet-Bewertungsportals.
  • OLG Hamburg, 10.11.2015 - 7 U 11/15

    Filterung von Bewertungen durch Yelp

    Ein - der Sache nach eigentlich auf ein positives Tun und nicht auf eine Unterlassung gerichteter - Anspruch einer Person, die außerhalb einer Sonderbeziehung eine Bewertung ihrer Tätigkeit hinzunehmen hat oder die (wie der Kläger) grundsätzlich bereit ist, sich bewerten zu lassen, darauf, dass diese Bewertung nach bestimmten Kriterien vorgenommen wird, besteht nicht; denn die Vornahme der Bewertung ist ein Gebrauchmachen von der in Art. 5 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit (OLG Köln, Urt. v. 8.3. 2012, NJW 2012, S. 2896 f., 2897; Rixecker, Münch. Komm. BGB, 7. Aufl. 2015, § 12 BGB Anhang Rdnr. 136; vgl. BGH, Urt. v. 23.6. 2009, NJW 2009, S. 2888 ff., 2892).
  • BerG Heilberufe Berlin, 09.05.2018 - 90 K 8.15
    Jameda.de verwendet die Daten über die Ärzte nicht etwa deshalb, weil sie mit diesen als Betroffenen in Kontakt stehen würde oder treten wolle; vielmehr erhebt und speichert der Anbieter die Daten, weil er diese der interessierten Allgemeinheit zur Information und zum Meinungsaustausch zur Verfügung stellen will (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 8. März 2012 - 16 U 125/11 -, Rn. 20, juris).
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