Rechtsprechung
BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
HEROS II
BGB § 123
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
HEROS II
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 123 Abs 1 BGB, § 123 Abs 2 BGB
Valorenversicherung: Wirksamkeit eines im Voraus vereinbarten Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - HEROS II - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 123 Abs. 1, 334
Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist unwirksam - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit eines im Voraus vertraglich vereinbarten Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Vertragsklausel- Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
- Betriebs-Berater
Unwirksamkeit eines im Voraus vereinbarten Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - HEROS II
- rewis.io
Valorenversicherung: Wirksamkeit eines im Voraus vereinbarten Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - HEROS II
- ra.de
- rewis.io
Valorenversicherung: Wirksamkeit eines im Voraus vereinbarten Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - HEROS II
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 123
Im Voraus vereinbarter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch Geschäftspartner oder zurechenbare Person ist auch gegenüber Versicherten unwirksam (HEROS II) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123
Vereinbarkeit eines im Voraus vertraglich vereinbarten Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung - datenbank.nwb.de
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Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unwirksam
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertraglich vereinbarter Anfechtungsausschluss
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
D&O-Versicherung im Focus der Rechtsprechung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Unwirksamkeit eines im Voraus vereinbarten Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - HEROS II
- fgvw.de (Kurzinformation)
Zur Unwirksamkeit von Anfechtungsverzichtsklauseln in der D&O-Versicherung
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss der Arglistanfechtung in AVB § (HEROS II)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 245/07
- OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08
- BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Papierfundstellen
- NJW 2012, 296
- MDR 2011, 1474
- VersR 2011, 1563
- WM 2011, 2311
- BB 2011, 2881
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (38)
- BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 37/06
Wirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Das gilt auch im Verhältnis des Erklärenden zu durch die Vertragserklärung begünstigten Dritten (HEROS II, Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Januar 2007, VIII ZR 37/06, VersR 2007, 1084).aa) Ein im Voraus vereinbarter Ausschluss des Anfechtungsrechts aus § 123 Abs. 1 BGB ist nach allgemeiner Auffassung unwirksam, wenn die Täuschung vom Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt wird, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 37/06, VersR 2007, 1084 Rn. 18).
Dafür verdient der arglistig Täuschende nicht den Schutz der Rechtsordnung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2007 aaO).
- BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07
Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
aa) Die tatsächlichen Grundlagen, aus denen dies hergeleitet wird, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS-Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1).Vor allem gesteuert durch K. W. als ihr zumindest faktischer Geschäftsführer (vgl. schon BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427 unter II 2 a bb) wirkten die Unternehmen der HEROS-Gruppe zur Aufrechterhaltung des Schneeballsystems arbeitsteilig zusammen.
- OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien; …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Für einen neuen Vertrag spricht die Veränderung wesentlicher Vertragsinhalte, z.B. des versicherten Risikos, des versicherten Objekts, der Vertragsdauer, der Vertragsparteien und der Gesamtversicherungssumme (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 - IVa ZR 111/87, r+s 1989, 22, 23; OLG Saarbrücken VersR 2007, 1681, 1682; OLG Köln VersR 2002, 1225;… BK/Riedler, VVG § 38 Rn. 9;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 37 Rn. 5;… Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 38 Rn. 6).Ein einheitliches Rechtsgeschäft i.S. von § 139 BGB liegt vor, wenn der Wille der Parteien dahin geht, dass die möglicherweise äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte miteinander stehen und fallen sollten, mithin das eine nicht ohne das andere von den Parteien gewollt war (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, NJW-RR 2007, 395 Rn. 17 m.w.N.; OLG Saarbrücken VersR 2007, 1681, 1682 f.).
- BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90
Anforderungen an die Würdigung von Indizien
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
aa) Die tatsächlichen Grundlagen, aus denen dies hergeleitet wird, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS-Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1). - BGH, 19.01.1967 - II ZR 37/64
Zurechnung der Erklärungen eines Vertreters bei einer Schadensanzeige
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Als Versicherte des zwischen der HEROS-Gruppe und den beteiligten Versicherern geschlossenen Vertrages können sie Rechte nur so erwerben, wie die Versicherungsnehmerin sie gestaltet hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1967 - II ZR 37/64, VersR 1967, 343 unter IV;… BK/Hübsch, VVG § 75 Rn. 4). - BGH, 25.11.1963 - II ZR 54/61
Kraftfahrzeug-Sicherungsschein
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Die Beklagte hat mit den Bestätigungen keinen über die Regelungen des Versicherungsvertrages hinausgehenden Sicherungszweck verfolgt (anders bei in einem Kfz-Sicherungsschein: Senatsurteil vom 15. November 1978 - IV ZR 183/77, VersR 1979, 176 unter 1; BGH, Urteil vom 25. November 1963 - II ZR 54/61, BGHZ 40, 297, 302 f.;… vgl. Brand in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 44 Rn. 30, 32). - BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05
Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Ein einheitliches Rechtsgeschäft i.S. von § 139 BGB liegt vor, wenn der Wille der Parteien dahin geht, dass die möglicherweise äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte miteinander stehen und fallen sollten, mithin das eine nicht ohne das andere von den Parteien gewollt war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, NJW-RR 2007, 395 Rn. 17 m.w.N.; OLG Saarbrücken VersR 2007, 1681, 1682 f.). - BGH, 14.03.1990 - VIII ZR 18/89
Verkauf eines Pfandrechts ohne die zugrundeliegende Forderung
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Außerdem muss er wissen, dass sich daraus für ihn ein Anfechtungsrecht ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1990 - VIII ZR 18/89, NJW-RR 1990, 817 unter III 3; RGZ 128, 116, 119;… Staudinger/Roth, BGB [2010] § 144 Rn. 7). - BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Hinblick auf begangene, bislang nicht …
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Dem steht das Senatsurteil vom 24. September 1986 (IVa ZR 229/84, VersR 1986, 1089 unter 2) nicht entgegen. - BGH, 06.12.2000 - IV ZR 28/00
Hinweispflicht des Versicherers bei der Erteilung einer Sicherungsbestätigung
Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Eine gesonderte Begründung, Stärkung und Sicherung von Rechten der Versicherten folgt daraus nicht (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 - IV ZR 28/00, VersR 2001, 235 unter II 2 a). - BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91
Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell
- BGH, 04.03.1998 - VIII ZR 378/96
Verbürgung für eine Firmendarlehen nach Gründung einer GmbH - Zahlung des …
- BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58
Betriebsübernahme - § 415, §§ 123 Abs. 2, 143 BGB, 'Dritter', Verfügungs-, …
- BGH, 08.12.1997 - II ZR 236/96
Wirksamkeit der Generalbereinigung mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer …
- BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 1778/94
Verwertbarkeit der Angaben eines Verkehrsteilnehmers gegenüber seiner …
- BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04
Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der …
- BGH, 12.07.2001 - IX ZR 360/00
Arglistige Täuschung durch stillschweigendes Verhalten oder Unterlassen
- BGH, 15.11.1978 - IV ZR 183/77
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Anzeige- und …
- BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97
Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften …
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 197/87
Abschluß einer Lebensversicherung für den Fall des Todes eines anderen; …
- BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen …
- RG, 28.03.1930 - VII 436/29
1. Liegt eine Verletzung der Anzeigepflicht durch Verschweigen oder unrichtige …
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
- BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92
Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts
- BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94
Anfechtung einer Auflassungsvormerkung
- BGH, 19.10.1988 - IVa ZR 111/87
Gesetzlicher Übergang einer Versicherung auf den Rechtsnachfolger - Rechte und …
- BGH, 05.04.2001 - IX ZR 276/98
Bürgschaft für Schuld des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner; Aufschub des …
- BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß - …
- BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03
Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft; …
- OLG Köln, 16.07.2002 - 9 U 48/01
Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen nicht rechtzeitig gezahlter …
- BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66
Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten
- BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme …
- BGH, 22.12.1981 - 5 StR 662/81
Zeuge als völlig ungeeignetes Beweismittel durch Verwandschaft zum Angeklagten
- BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02
Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge
- OLG München, 10.11.2009 - 5 U 5130/08
Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung …
- OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei …
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
- RG, 29.10.1931 - VI 231/31
1. Zur Frage der Gültigkeit von Verträgen, die durch Bestechung von Angestellten …
- BGH, 04.12.2015 - V ZR 142/14
Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentumskaufvertrages: Auswirkungen einer …
Weil Teilnehmer am Rechtsverkehr nicht ohne weiteres auf bestehende Befugnisse oder Gestaltungsmöglichkeiten zu verzichten pflegen, sind an die Annahme einer Bestätigung durch schlüssiges Verhalten strenge Anforderungen zu stellen (Senat, Urteil vom 2. Februar 1990 - V ZR 266/88, BGHZ 110, 220, 222; BGH, Urteil vom 28. April 1971 - VIII ZR 258/69, NJW 1971, 1785, 1800; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09, NJW 2012, 296 Rn. 48). - BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14
Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag
(1) § 123 BGB gewährleistet, dass eine Willenserklärung, die nicht Ausdruck freier rechtsgeschäftlicher Selbstbestimmung ist, der Anfechtung unterliegt, und schützt so die rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit (BGH 21. September 2011 - IV ZR 38/09 - Rn. 28) . - BGH, 26.10.2016 - IV ZR 52/14
Klage der Wohngebäudeversicherung gegen eine Haftpflichtversicherung eines …
Genügt das Parteivorbringen den Anforderungen an die Substantiierung, so muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln (…Senatsurteile vom 18. April 2012 IV ZR 147/10, VersR 2012, 1110 Rn. 17;… vom 12. Oktober 2011 IV ZR 199/10, VersR 2011, 1550 Rn. 55;… Senatsbeschlüsse vom 12. September 2012 IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 12; vom 21. September 2011 IV ZR 38/09, VersR 2011, 1563 Rn. 14).bb) § 244 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 StPO, der auch im Zivilprozess entsprechende Anwendung findet (…Senatsbeschlüsse vom 12. September 2012 IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 14; vom 21. September 2011 aaO Rn. 16; BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 259 f.;… MünchKomm-ZPO/Prütting, 5. Aufl. § 284 Rn. 91; Foerste in Musielak/Voit, ZPO 13. Aufl. § 284 Rn. 21), erlaubt die Ablehnung eines Antrags auf Zeugenvernehmung nur für den Fall, dass die in das Wissen des Zeugen gestellte Tatsache bereits erwiesen ist.
- BGH, 22.09.2016 - III ZR 427/15
Amtspflichten eines Notars: Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Vertrags über …
Ob es sich insoweit aufgrund eines Einheitlichkeitswillens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist Tatfrage und durch Ermittlung und Auslegung des - objektiv erkennbaren (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1979 - VII ZR 313/78, BGHZ 76, 43, 49; vom 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91, NJW 1992, 3237, 3238;… vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 327/08, NJW 2009, 3295, 3296 Rn. 17 …und vom 30. März 2011 - VIII ZR 94/10, NJW 2011, 2874, 2876 Rn. 24 sowie Beschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09, NJW 2012, 296, 300 f Rn. 58) - Parteiwillens festzustellen (…s. etwa BGH, Urteile vom 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, NJW-RR 2007, 395, 396 Rn. 17;… vom 23. Februar 2010 - XI ZR 195/09, BeckRS 2010, 07175 Rn. 14 …und vom 30. März 2011 aaO sowie Beschluss vom 21. September 2011 aaO, S. 300 Rn. 55). - BGH, 07.12.2011 - IV ZR 33/09
Kriterien zur Beurteilung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und …
Die Klägerin, eine zentrale Einkaufs- und Vertriebsgesellschaft von neun Vertriebsgesellschaften mit zahlreichen in Deutschland und Österreich gelegenen Filialen, begehrt von der Beklagten als führendem Versicherer anteilige Versicherungsleistungen aus einer von Unternehmen der HEROS-Gruppe (im Folgenden: HEROS-Gruppe) mit mehreren Versicherungsunternehmen abgeschlossenen "Valorenversicherung", deren Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB) im Senatsurteil vom 25. Mai 2011 (Geldtransporte HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918) und im Senatsbeschluss vom 21. September 2011 (Geldtransporte HEROS II - IV ZR 38/09, juris) auszugsweise wiedergegeben sind.Von all dem habe die Beklagte bei Abschluss der Police Nr. 7509 jedoch noch keine konkrete Kenntnis gehabt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011, HEROS II - IV ZR 38/09 juris Rn. 9-11).
Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W.) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i. S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 15 - 18).
bb) Unter Beachtung dieser Maßstäbe und Heranziehung der den Einzelfall prägenden Umstände ist das Berufungsgericht ohne durchgre ifenden Rechtsfehler zu dem Ergebnis gelangt, die Police Nr. 7509 sei als neuer, zum 1. Dezember 2001 in Kraft getretener Vertrag anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 20 ff.).
aa) Wie der Senat mit Beschluss vom 21. September 2011 (aaO Rn. 26-30) entschieden hat, ist ein vertraglicher, im Voraus erklärter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsschluss unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt worden ist, die nicht Dritter i. S. des § 123 Abs. 2 BGB ist.
Eine gesonderte Begründung, Stärkung und Sicherung von Rechten der Versicherten folgt daraus nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 30).
Die dagegen gerichteten Angriffe der Beschwerde sind nicht erfolgreich, insbesondere bedarf es keiner differenzierten Betrachtung für jede einzelne Gesel lschaft der HEROS-Gruppe (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 37).
Damit verlagerte die HEROS-Gruppe ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis zum Teil auf die Versicherer und belastete diese bewusst mit e inem Risiko, das über die mit dem Abschluss einer Valoren-Transport- Versicherung normalerweise verbundenen Gefahren erheblich hinausging (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 38).
Insbesondere erwächst aus dem strafprozessualen Privileg, sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen, kein Anspruch darauf, ungeachtet des Verschweigens solcher Umstände dennoch private Rechte voll durchzusetzen oder sich gar vers icherungsvertragliche Vorteile zu erschleichen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 39 f.).
Dies hat das Berufungsgericht nicht hinreichend beachtet (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 55 ff.).
Es hat ferner nicht geprüft, ob die Aufhebung des bestehenden Versicherungsvertrages (Police Nr. 7265) bei den Verhandlungen über die Police Nr. 7509 zumindest von der Versicherungsnehmerin nicht ohne den gleichzeitigen Neuabschluss gewollt war und ob dies für die Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäfts deshalb ausreichte, weil die Beklagte bei Abschluss der Police Nr. 7509 erkannt und akzeptiert hat, dass beide Rechtsgeschäfte jedenfalls für die Versicherungsnehmerin miteinander stehen und fallen sollten (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 58 f.).
- BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14
Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Es kommt allenfalls in Betracht, die Weigerung in Verbindung mit anderen Beweisergebnissen zu würdigen (BGH 21. September 2011 - IV ZR 38/09 - Rn. 18; OLG München 10. November 2009 - 5 U 5130/08 - Rn. 18; Musielak/Voit/Huber ZPO 12. Aufl. § 384 Rn. 2; MüKoZPO/Damrau 4. Aufl. § 384 Rn. 4) . - BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Geld- und Werttransportversicherung: Beginn der Jahresfrist für eine Anfechtung …
Von all dem habe die Beklagte bei Abschluss der Police Nr. 7509 jedoch noch keine konkrete Kenntnis gehabt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011,"HEROS II" - IV ZR 38/09, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 9-11).Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010 8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W. ) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i.S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 15-18).
bb) Unter Beachtung dieser Maßstäbe und Heranziehung der den Einzelfall prägenden Umstände ist das Berufungsgericht ohne durchgreifenden Rechtsfehler zu dem Ergebnis gelangt, die Police Nr. 7509 sei als neuer, zum 1. Dezember 2001 in Kraft getretener Vertrag anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 20 ff.).
aa) Wie der Senat mit Beschluss vom 21. September 2011 (aaO Rn. 26-30) entschieden hat, ist ein vertraglicher, im Voraus erklärter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsschluss unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt worden ist, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist.
Eine gesonderte Begründung, Stärkung und Sicherung von Rechten der Versicherten folgt daraus nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 33).
c) Ohne Rechtsfehler nimmt das Berufungsgericht an, die HEROS-Gruppe habe der Beklagten bei Abschluss der Police Nr. 7509 ihr bis dahin praktiziertes Geschäftsverhalten offenbaren müssen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 38).
Die dagegen gerichteten Angriffe der Beschwerde sind nicht erfolgreich, insbesondere bedarf es keiner differenzierten Betrachtung für jede einzelne Gesellschaft der HEROS-Gruppe (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 37).
Einer zusätzlichen Anfechtungserklärung gegenüber den Versicherten bedurfte es nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 41 - 44).
Dies hat das Berufungsgericht nicht hinreichend beachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 55 ff.).
Es hat ferner nicht geprüft, ob die Aufhebung des bestehenden Versicherungsvertrages (Police Nr. 7265) bei den Verhandlungen über die Police Nr. 7509 zumindest von der Versicherungsnehmerin nicht ohne den gleichzeitigen Neuabschluss gewollt war und ob dies für die Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäfts deshalb ausreichte, weil die Beklagte bei Abschluss der Police Nr. 7509 erkannt und akzeptiert hat, dass beide Rechtsgeschäfte jedenfalls für die Versicherungsnehmerin miteinander stehen und fallen sollten (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 58, 59).
- BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags …
Die HEROS-Gruppe hatte mit mehreren Versicherungsunternehmen unter Führung der Beklagten eine "Valorenversicherung" abgeschlossen, deren Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB) im Senatsurteil vom 25. Mai 2011 (Geldtransporte HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918) und im Senatsbeschluss vom 21. September 2011 (Geldtransporte HEROS II - IV ZR 38/09, juris) auszugsweise wiedergegeben sind.Von all dem habe die Beklagte bei Abschluss der Police Nr. 7509 jedoch noch keine konkrete Kenntnis gehabt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 911).
Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W. ) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i.S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 1518).
bb) Unter Beachtung dieser Maßstäbe und Heranziehung der den Einzelfall prägenden Umstände ist das Berufungsgericht ohne durchgreifenden Rechtsfehler zu dem Ergebnis gelangt, die Police Nr. 7509 sei als neuer, zum 1. Dezember 2001 in Kraft getretener Vertrag anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 20 ff.).
aa) Wie der Senat mit Beschluss vom 21. September 2011 (aaO Rn. 2630) entschieden hat, ist ein vertraglicher, im Voraus erklärter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsschluss unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt worden ist, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist.
Eine gesonderte Begründung, Stärkung und Sicherung von Rechten der Versicherten folgt daraus nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 30).
Damit verlagerte die HEROS-Gruppe ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis zum Teil auf die Versicherer und belastete diese bewusst mit einem Risiko, das über die mit dem Abschluss einer Valoren-Transport-Versicherung normalerweise verbundenen Gefahren erheblich hinausging (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 38).
Insbesondere erwächst aus dem strafprozessualen Privileg, sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen, kein Anspruch darauf, ungeachtet des Verschweigens solcher Umstände dennoch private Rechte voll durchzusetzen oder sich gar versicherungsvertragliche Vorteile zu erschleichen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 39 f.).
Deshalb durfte das Berufungsgericht die gesamte HEROS-Gruppe - einschließlich der W. GmbH - als Verbund von Unternehmen ansehen, bei dem es entbehrlich war, das Maß der gebotenen Sachaufklärung nach den einzelnen Unternehmen zu differenzieren (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011, Geldtransporte HEROS III - IV ZR 38/09, juris Rn. 37).
- BGH, 07.12.2011 - IV ZR 179/10
Klage des Versicherten einer Geld- und Valorentransportversicherung: …
Die Klägerin, eine Baumarktkette mit zahlreichen Filialen, begehrt von der Beklagten als führendem Versicherer anteilige Versicherungsleistungen aus einer von Unternehmen der HEROS-Gruppe (im Folgenden: HEROS-Gruppe) mit mehreren Versicherungsunternehmen abgeschlossenen "Valorenversicherung", deren Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB) im Senatsurteil vom 25. Mai 2011 (Geldtransporte HEROS I - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918) und im Senatsbeschluss vom 21. September 2011 (Geldtransporte HEROS II - IV ZR 38/09, juris) auszugsweise wiedergegeben sind.Von all dem habe die Beklagte bei Abschluss der Police Nr. 7509 jedoch noch keine konkrete Kenntnis gehabt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 911).
Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W. ) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i.S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 15 - 18).
bb) Unter Beachtung dieser Maßstäbe und Heranziehung der den Einzelfall prägenden Umstände ist das Berufungsgericht ohne durchgreifenden Rechtsfehler zu dem Ergebnis gelangt, die Police Nr. 7509 sei als neuer, zum 1. Dezember 2001 in Kraft getretener Vertrag anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 20 ff.).
aa) Wie der Senat mit Beschluss vom 21. September 2011 (aaO Rn. 26 - 30) entschieden hat, ist ein vertraglicher, im Voraus erklärter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsschluss unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt worden ist, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist.
Eine gesonderte Begründung, Stärkung und Sicherung von Rechten der Versicherten folgt daraus nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 30).
Damit verlagerte die HEROS-Gruppe ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis zum Teil auf die Versicherer und belastete diese bewusst mit einem Risiko, das über die mit dem Abschluss einer Valoren-Transport-Versicherung normalerweise verbundenen Gefahren erheblich hinausging (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 38).
Insbesondere erwächst aus dem strafprozessualen Privileg, sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen, kein Anspruch darauf, ungeachtet des Verschweigens solcher Umstände dennoch private Rechte voll durchzusetzen oder sich gar versicherungsvertragliche Vorteile zu erschleichen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 39 f.).
Dies hat das Berufungsgericht nicht hinreichend beachtet (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 55 ff.).
Es hat ferner nicht geprüft, ob die Aufhebung des bestehenden Versicherungsvertrages (Police Nr. 7265) bei den Verhandlungen über die Police Nr. 7509 zumindest von der Versicherungsnehmerin nicht ohne den gleichzeitigen Neuabschluss gewollt war und ob dies für die Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäfts deshalb ausreichte, weil die Beklagte bei Abschluss der Police Nr. 7509 erkannt und akzeptiert hat, dass beide Rechtsgeschäfte jedenfalls für die Versicherungsnehmerin miteinander stehen und fallen sollten (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 58 f.).
- BGH, 22.05.2019 - IV ZR 73/18
Versicherung für fremde Rechnung; Informationsobliegenheit des …
Ist aber der Versicherungsnehmer gemäß § 186 Satz 1 VVG über die Anspruchsvoraussetzung einer fristgerechten ärztlichen Feststellung der Invalidität unterrichtet worden, so liegt das Risiko der Wahrung dieser Frist bei der versicherten Person; dies ist Ausdruck des Grundsatzes der Abhängigkeit der Rechte der versicherten Person vom Verhalten des Versicherungsnehmers (vgl. hierzu allgemein Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09, r+s 2012, 32 Rn. 32;… Senatsurteil vom 15. November 1978 - IV ZR 183/77, VersR 1979, 176 unter 2 [juris Rn. 34 ff.]), dem die Rechtsverfolgung gegenüber dem Versicherer obliegt. - BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11
Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines …
- BGH, 21.03.2012 - IV ZR 233/09
Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses …
- BGH, 21.03.2012 - IV ZR 152/10
Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses …
- OLG Braunschweig, 06.11.2014 - 8 U 163/13
Gebrauchtwagenkauf - Aufklärungspflicht des Verkäufers über Unfallschäden
- BGH, 21.03.2012 - IV ZR 264/10
Anspruch auf Versicherungsleistungen und Schadensersatz aus einer von der …
- OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 7 U 19/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer …
- BGH, 21.03.2012 - IV ZR 229/10
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf anteilige Versicherungsleistungen aus …
- BGH, 21.03.2012 - IV ZR 17/11
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf anteilige Versicherungsleistungen aus …
- BGH, 21.03.2012 - IV ZR 204/10
Wirksamkeit des Ausschlusses einer Arglistanfechtung in Versicherungsbedingungen
- BGH, 19.05.2015 - XI ZR 168/14
Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen …
- BGH, 22.10.2014 - IV ZR 242/13
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse: …
- BGH, 21.03.2012 - IV ZR 115/11
- OLG Hamm, 15.11.2013 - 20 U 137/08
Rechte des Sachversicherers eines Geldtransportunternehmens
- BGH, 18.01.2012 - IV ZR 41/11
Wirksamer Ausschluss einer Arglistanfechtung in allgemeinen …
- OLG Hamm, 28.03.2014 - 20 U 166/08
Anfechtung der Haftpflichtversicherung eines Geldtransportunternehmens wegen …
- OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 10 U 50/22
Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung; …
- OLG Hamm, 07.11.2012 - 20 U 28/09
Anfechtung der Haftpflichtversicherung eines Geldtransportunternehmens wegen …
- BGH, 23.11.2011 - IV ZR 15/11
Zulässigkeit einer Beschwerde bzgl. Anspruchs einer mit einem Versicherer …
- BGH, 23.11.2011 - IV ZR 40/11
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei auf Umständen des Einzelfalles …
- BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des …
- BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
Verkehrshaftungsversicherung für einen Frachtführer: Vorweggenommene …
- OLG Schleswig, 27.02.2014 - 5 U 127/12
Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen die Nord-Ostsee-Sparkasse abgewiesen
- BGH, 09.11.2011 - IV ZR 16/10
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des …
- BGH, 23.11.2011 - IV ZR 72/09
Wirksamkeit des Ausschlusses der Arglistanfechtung in Versicherungsbedingungen …
- OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer …
- BGH, 09.11.2011 - IV ZR 15/10
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des …
- OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
Wirksamkeit einer Sicherungsabrede aus einem Bauvertrag
- BGH, 09.11.2011 - IV ZR 171/10
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des …
- BGH, 12.09.2013 - V ZR 291/12
Berücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes durch Vernehmung eines Zeugen …
- OLG Hamm, 13.07.2023 - 20 U 64/22
D&O-Versicherung - Abwehrkosten für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- BGH, 09.11.2011 - IV ZR 172/10
Geldtransport I
- OLG Naumburg, 13.07.2020 - 12 U 147/19
Deponiebau - VOB-Vertrag: Arglistanfechtung des Auftraggebers; Ausnutzung von …
- OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18
- OLG Dresden, 23.04.2014 - 12 U 97/14
Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede für Mängelansprüche unwirksam!
- OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 2 U 63/21
Anfechtung einer durch Androhung eines Lieferstopps seitens des Zulieferers …
- BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der …
- BGH, 09.11.2011 - IV ZR 239/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschränkte Revisionszulassung bei hilfsweise zur …
- OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 26/20
Feststellung der Nichtigkeit eines Lizenzvertrags ex tunc Wirksamkeit einer …
- BGH, 09.11.2011 - IV ZR 173/10
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des …
- OLG Köln, 06.11.2012 - 9 U 66/12
Anfechtung einer Filmausfallversicherung wegen unrichtiger Angaben einer …
- OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20
Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag …
- BGH, 18.01.2012 - IV ZR 15/11
Begründetheit einer Anhörungsrüge bei fehlenden Ausführungen des Klägers bzgl. …
- OLG Saarbrücken, 21.10.2020 - 2 U 36/20
Arglistige Täuschung durch Behauptung der Unfallfreiheit "ins Blaue hinein"
- OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
Aussetzung im Hinblick auf offenes Strafverfahren; Unerreichbarkeit eines …
- OLG Köln, 23.05.2016 - 9 U 311/15
Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des …
- OLG Frankfurt, 15.05.2013 - 15 U 205/12
Zur Frage, wann ein Leasingvertrag nach § 138 I BGB unwirksam sein kann
Rechtsprechung
BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die sofortige Abschaltung einer überteuerten Mehrwertdienste-Nummer ist rechtens
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung über die Aussetzung von gesetzlich angeordnetem Sofortvollzug im Verwaltungsprozess
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 137 Abs 1 TKG 2004, § 3 Nr 2a TKG 2004, § 67 Abs 1 S 5 TKG 2004
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung über die Aussetzung von gesetzlich angeordnetem Sofortvollzug im Verwaltungsprozess - hier: Abschaltung der Rufnummer eines Auskunftsdienstes wegen rechtswidriger ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 137 Abs 1 TKG 2004, § 3 Nr 2a TKG 2004, § 67 Abs 1 S 5 TKG 2004
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung über die Aussetzung von gesetzlich angeordnetem Sofortvollzug im Verwaltungsprozess - hier: Abschaltung der Rufnummer eines Auskunftsdienstes wegen rechtswidriger ... - Wolters Kluwer
Vorläufige Entziehung der Rufnummer bei Betrieb eines Auskunftsdienstes und Weitervermittlungsdienstes; Statthaftigkeit einer vorläufigen Berufsausübungsregelung vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
- kanzlei.biz
Dreijährige Abschaltung einer Auskunftsnummer nach wiederholtem Wettbewerbsverstoß verfassungskonform
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung über die Aussetzung von gesetzlich angeordnetem Sofortvollzug im Verwaltungsprozess - hier: Abschaltung der Rufnummer eines Auskunftsdienstes wegen rechtswidriger ...
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung über die Aussetzung von gesetzlich angeordnetem Sofortvollzug im Verwaltungsprozess - hier: Abschaltung der Rufnummer eines Auskunftsdienstes wegen rechtswidriger ...
- rechtsportal.de
Vorläufige Entziehung der Rufnummer bei Betrieb eines Auskunftsdienstes und Weitervermittlungsdienstes; Statthaftigkeit einer vorläufigen Berufsausübungsregelung vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Rufnummernabschaltung wegen falscher Preisansage rechtmäßig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wiederholt falsche Preisansage rechtfertigt dreijährige Rufnummernabschaltung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Falsche Preisansage rechtfertigt dreijährige Rufnummernabschaltung
Verfahrensgang
- VG Köln, 11.02.2011 - 1 L 1908/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - 13 B 236/11
- BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 296
- NVwZ 2012, 104
- MMR 2012, 59
- K&R 2011, 795
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11
Derartige Beschränkungen sind im Sofortvollzug wie vorläufige Berufsverbote nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 44, 105 ). - VG Köln, 11.02.2011 - 1 L 1908/10
Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig
Auszug aus BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11
Mit dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss vom 11. Februar 2011 (1 L 1908/10, juris = CR 2011, S. 303) lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag im Wesentlichen ab. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - 13 B 236/11
Anordnung der Abschaltung durch die Bundesnetzagentur gegenüber einem …
Auszug aus BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11
Mit dem mit der Verfassungsbeschwerde ebenfalls angegriffenen Beschluss vom 18. Mai 2011 (13 B 236/11, juris) wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss zurück und beschränkte auf die Anschlussbeschwerde der Bundesrepublik Deutschland die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auf eine der Nebenentscheidungen.
- BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung - und Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Aufrechterhaltung des gesetzlich angeordneten Sofortvollzugs (vgl. BVerfGE 69, 220 ) - setzt vielmehr voraus, dass überwiegende öffentliche Belange es auch mit Blick auf die Berufsfreiheit des Betroffenen rechtfertigen, seinen Rechtsschutzanspruch gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten. - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11
Die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, sind regelmäßig nur dann beachtlich, wenn sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ). - BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10
Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der …
Auszug aus BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11
Die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Hauptsacheverfahren zum Nachteil des Betroffenen ausgehen wird, reicht nicht aus, um die Umsetzung der Maßnahme vor der endgültigen Klärung ihrer Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10 -, www.bverfg.de Rn. 12).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2018 - 11 B 1129/18
Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden
vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, 104 (105) = juris, Rn. 13, m. w. N., ebenfalls für den Fall einer gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit.vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, 104 (105) = juris, Rn. 13, m. w. N.
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Wirkt eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurück, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommt, so ist ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung an den Anforderungen an Regelungen betreffend die Berufswahl zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ; Kammerbeschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 - NVwZ 2012, 104 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 7 B 8/21
Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 5 Windenergieanlagen …
vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.8.2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, 104.
- OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12
Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende …
Selbst wenn § 40 Abs. 5 Nr. 1 TierSchNutztV wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der gesteigerten Anforderungen an die Mindestgrundfläche der Käfige eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende Berufsausübungsregelung darstellt (s.u., vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ-RR 2012, 104), hat der Senat keine Zweifel daran, dass auch die hierfür geltende verfassungsrechtliche Voraussetzung, wonach der Eingriff durch besonders wichtige Belange des Gemeinwohls gerechtfertigt sein muss (…vgl. zur wechselnden Formulierung des Gewichts des Gemeinwohlbelangs in der Rspr. des BVerfG Kämmerling, a.a.O. Rn. 57 f.), angesichts des in Art. 20a GG verankerten Belanges des Tierschutzes grundsätzlich vorliegt, soweit auch die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne gewahrt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - 7 C 14/08 -, NVwZ 2009, 1441, Juris Rn. 43;… Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 48/07 -, BVerwGE 132, 224, Juris Rn. 44 f.;… BVerfG, Urt. v. 24.11.2010 - 1 BvF 2/05 -, BVerfGE 128, 1, Juris Rn. 231).Wirkt eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurück, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11, NVwZ 2012, 104; Beschl. v. 02.10.1973 - 1 BvR 459/72, 1 BvR 477/72 -, BVerfGE 36, 47), so gelten für ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung die Anforderungen an Regelungen betreffend die Berufswahl (…vgl. Hofmann, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG-Kommentar, 12. Aufl. 2011, Art. 12 Rn. 13, 60;… Jarass, GG-Kommentar, 12. Aufl. 2012, Art. 12 Rn. 37).
- BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen …
Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein präventives Berufsverbot oder eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende vorläufige Berufsausübungsregelung nur unter strengen Voraussetzungen und nur zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; 16, 320 ; 18, 180 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, S. 2268 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, S. 104 ), führt dies zu keinem anderen Ergebnis. - BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Wirkt eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurück, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommt, so ist ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung an den Anforderungen an Regelungen betreffend die Berufswahl zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ; Kammerbeschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 - NVwZ 2012, 104 ). - VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16
Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags
So bedürfen Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung von Ausländern eine besondere Rechtfertigung, die von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und eine Gefährdungsprognose bezogen auf den Zeitraum zwischen beabsichtigtem Vollzug und Rechtskraft der Entscheidung im Hauptsacheverfahren erfordert (BVerfG (K), Beschluss vom 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, 104 ;… VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 17.12.2015 - 8 S 2187/15 -, juris, Rn. 18 und vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, InfAuslR 2011, 349). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
Kein vorläufiger Räumungsstop für Lützerath
vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, juris, Rn. 13. - OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14
Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug …
Die Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen ein Tierhaltungsverbot (§ 80 Abs. 1 VwGO) stellt einen selbstständigen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG dar, da die berufliche Betätigung schon vor einer Entscheidung in der Hauptsache untersagt wird (zu vorläufigen Berufsverboten: BVerfG, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, juris; Beschl. v. 08.11.2010 - 1 BvR 722/10 -, juris; Beschl. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris; Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris). - OVG Hamburg, 19.01.2012 - 4 Bf 269/10
Ansprechen von Passanten durch angebliche Religionsgemeinschaft - Scientology -; …
Denn sie dient auf der einen Seite dem Verbraucherschutz, dem auch in der verfassungsrechtlichen Abwägung ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.8.2011, 1 BvR 1611/11, juris Rn. 20), während auf der anderen Seite nicht erkennbar ist, dass der Möglichkeit, auf öffentlichen Wegen frei von wegerechtlichen Beschränkungen für das Aufsuchen von Betriebs- und Verkaufsstätten werben zu können, für die Grundrechtsausübung ein besonderes Gewicht zukommt. - VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
Familiäre Lebensgemeinschaft durch begleiteten Umgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 8 S 2187/15
Vollstreckung einer unanfechtbaren Abbruchanordnung - Einwendungen gegen die …
- VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15
Immissionsschutzrechtliche Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung - Entfallen …
- VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22
Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf …
- VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
Windpark Niederasphe bei Münchhausen kann gebaut werden
- VG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 K 3628/15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Amtsbeendigung einer …
- VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
Glücksspiel - Keine Sportwetten in Spielhallen
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 7.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
Abschiebungsandrohung nach Stellung eines Asylfolgeantrags; Rückkehrentscheidung …
- OVG Hamburg, 15.07.2020 - 5 Bs 44/20
Zu dem Widerruf der Erlaubnis zur Haltung von Versuchstieren sowie der …
- OVG Sachsen, 21.06.2023 - 1 B 309/22
Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärmbelästigung; Schallimmissionsprognose; …
- VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Windenergieanlagen
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - 22 B 176/23
Unzumutbare Beeinträchtigung eines Eigentümers eines Grundstücks durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2013 - 13 A 1839/12
Anspruch der Bundesnetzagentur auf Abschaltung der Auskunftsnummer eines …
- OVG Sachsen, 28.08.2023 - 1 B 47/23
Windenergieanlage; Nachbarantrag; Wohngebäude; Schattenwurf; Beschattungsdauer; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2023 - 13 B 296/22
Anordnung der Abschaltung der genutzten Auskunftsdiensterufnummer wegen Verstößen …
- VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 2278/21
Zwischenregelung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, Windenergieanlagen
- OVG Sachsen, 20.06.2023 - 1 B 308/22
Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärm; Schallimmissionsprognose; …
- VG Würzburg, 21.06.2016 - W 2 S 16.554
Ermessensfehlerhafte Schulentlassung kurz vor Schulabschluss
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.2017 - 11 S 48/17
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Beschluss der …
- VG Köln, 01.09.2011 - 22 L 1011/11
Die First Mail Düsseldorf GmbH muss ihre Preise vorerst anpassen
- OVG Sachsen, 25.08.2023 - 1 B 48/23
Windfarm; Nachbarantrag; Beschattungsdauer; Umweltverträglichkeitsprüfung; …
- VG Münster, 17.09.2019 - 5 L 863/19
Trotz Faulbrut-Verdachts vorläufig keine Tötung von Bienenvölkern im Kreis …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 B 90/13
Eilantrag des Kreises Borken zur Ermöglichung der Vollstreckung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2011 - 13 B 1082/11
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Die First Mail …
- VGH Bayern, 19.10.2021 - 11 CS 21.1967
Widerruf der Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis
- VG Köln, 27.05.2016 - 21 L 1028/16
Anordnung der Abschaltung von Rufnummern bei rechtswidriger Nutzung rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - 20 B 1025/13
Untersagung der Nutzung von Spaltenböden mit einer Spaltenbreite von mehr als 18 …
- VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14
Verbot einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten
- OVG Sachsen, 22.06.2023 - 1 B 290/22
Windenergieanlage; Drittanfechtung; Umweltvereinigung; Tötungsverbot; Rotmilan; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2022 - 6 S 45.22
Vorläufige Betriebsuntersagung eines Seniorenwohnheims
- VG Stuttgart, 27.04.2021 - 11 K 1065/21
Aussetzung der Entscheidung über einen beantragten Aufenthaltstitel; Bestehen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 13 B 905/13
Abschaltung von Rufnummern durch die Bundesnetzagentur bei Kenntnis der …
- VGH Bayern, 14.02.2022 - 11 CS 21.2961
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - einstweiliger …
- VG Cottbus, 29.03.2017 - 1 L 131/17
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag des Amtes Döbern-Land gegen …
- VG Stuttgart, 28.09.2015 - 10 K 3156/15
Reduzierung des Punktestandes des Fahrerlaubnisinhabers durch Ermahnung
- VGH Hessen, 11.01.2022 - 3 B 2278/21
Drittanfechtung gegen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von …
- VG Minden, 09.12.2013 - 2 L 478/13
Spedition muss Durchfahrtsverbote im Bereich Halle weiter hinnehmen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2020 - 13 B 1102/19
Erwirken der Abschaltung der Kurzwahlnummer 11838 als Rufnummer gegenüber dem …
- VG Würzburg, 08.11.2019 - W 2 S 19.1474
Rechtmäßiger Ausschluss von einer Schulveranstaltung
- VG Ansbach, 21.07.2017 - AN 2 S 17.00751
Androhung der Entlassung aus der Schule
- VG Neustadt, 25.05.2023 - 1 L 431/23
Für sofort vollziehbar erklärter Widerruf der Fahrlehrererlaubnis
- VG Würzburg, 08.05.2018 - W 2 S 18.563
Schulentlassung wegen Drogenhandels außerhalb der Schule
- VG Würzburg, 22.03.2016 - W 1 S 16.155
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Verstoß gegen Züchtigungsverbot
- VG Köln, 13.11.2013 - 21 L 966/13
Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen durch die …
- VG Karlsruhe, 05.07.2022 - 19 K 684/22
Zur Ausübung des Ermessens bei der datumsmäßigen Fixierung der Frist für die …
- VG Bayreuth, 17.09.2020 - B 5 S 20.780
Erfolgloser Antrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer Versetzungsverfügung
- VG Stuttgart, 25.05.2020 - 11 K 117/20
Anträge auf Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis; Berechnung der …
- VG Gera, 07.02.2018 - 1 E 28/18
Formelle Rechtswidrigkeit einer Versetzungsverfügung wegen fehlender Anhörung des …
- VG Wiesbaden, 21.07.2017 - 1 L 3072/16
Gesamtschuldnerische Haftung des Miteigentümers bei der Geltendmachung von …
- VG Köln, 13.11.2013 - 21 L 968/13
Verpflichtung eines Telekommunikationsanbieters zur Angaben über Art und …
- VG München, 20.09.2012 - M 1 S 12.3898
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage …
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 236/17
Versetzung nach TPS in Darmstadt gestoppt