Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 14.01.2013

Rechtsprechung
   BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3636
BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12 (https://dejure.org/2013,3636)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2013 - 10 AZR 26/12 (https://dejure.org/2013,3636)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 10 AZR 26/12 (https://dejure.org/2013,3636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315 BGB)

  • openjur.de

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe; § 315 BGB; Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe - § 315 BGB - Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe - § 315 BGB - Vertragsauslegung

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Arbeitsvertragliche Klausel zur jährlich neu festzusetzenden Höhe einer Gratifikation durch den Arbeitgeber ist wirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers über die Höhe der jährlichen Sonderzuwendung; Gerichtliche Überprüfung der Leistungsbestimmung

  • Betriebs-Berater

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315 BGB)

  • rewis.io

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe - § 315 BGB - Vertragsauslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 307 ff.; BGB § 315
    Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers über die Höhe der jährlichen Sonderzuwendung; Gerichtliche Überprüfung der Leistungsbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Jährliche Sonderzahlung: Der Arbeitgeber kann sich die Entscheidung über Höhe des Anspruchs vorbehalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weihnachtsgeld in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Flexibles" Weihnachtsgeld - Arbeitgeber muss nicht jedes Jahr eine Gratifikation in gleicher Höhe zahlen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Freiwillige Leistungen kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen festlegen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wechselnde Höhe des Weihnachtsgeldes: Was darf der Arbeitgeber?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wechselnde Höhe des Weihnachtsgeldes: Was darf der Arbeitgeber?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgratifikation

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselnde Höhe des Weihnachtsgeldes: Was darf der Arbeitgeber?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Tankgutscheine über 25 Liter Kraftstoff als Weihnachtsgratifikation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1020
  • NZA 2013, 1013
  • BB 2013, 883
  • DB 2013, 819
  • JR 2014, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
    Der Arbeitgeber kann - außer bei laufendem Arbeitsentgelt (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - BAGE 122, 182)  - einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ausschließen und sich eine Entscheidung darüber vorbehalten, ob und in welcher Höhe er zukünftig Sonderzahlungen gewährt.

    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei der auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 23, BAGE 124, 259; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 122, 182) .

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei der auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 23, BAGE 124, 259; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 122, 182) .

    alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts und die aufgrund ergänzender Auslegung nach den §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 20, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 31; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 24, BAGE 124, 259) .

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
    (3) Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein bei der jeweiligen Zahlung erklärter Freiwilligkeitsvorbehalt das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf eine künftige Sonderzahlung wirksam verhindern (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 136, 294) , wohingegen vertragliche Freiwilligkeitsvorbehalte, jedenfalls wenn sie alle zukünftigen Leistungen erfassen sollen, unzulässig sind (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - AP BGB § 307 Nr. 56 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 54) .

    In diesen Fällen wird eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung der Sonderzahlung unabhängig von dem mit der Sonderzuwendung verfolgten Zweck von vornherein nicht begründet (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 20, 30 ff., aaO) .

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
    Einseitige Leistungsbestimmungsrechte im Sinne von § 315 ff. BGB fallen jedoch nicht unter § 308 Nr. 4 BGB, wenn sie darauf beschränkt sind, dem Verwender die erstmalige Festlegung seiner Leistung zu ermöglichen (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 32 mwN, NZA 2013, 148) .

    Anhaltspunkte dafür, dass diese Vorkehrungen nicht ausreichend wären, sind nicht erkennbar (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 42, NZA 2013, 148) .

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 29, BAGE 138, 80; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40) .
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
    (3) Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein bei der jeweiligen Zahlung erklärter Freiwilligkeitsvorbehalt das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf eine künftige Sonderzahlung wirksam verhindern (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 136, 294) , wohingegen vertragliche Freiwilligkeitsvorbehalte, jedenfalls wenn sie alle zukünftigen Leistungen erfassen sollen, unzulässig sind (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - AP BGB § 307 Nr. 56 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 54) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10

    Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 206/10 - Rn. 29, BAGE 138, 80; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40) .
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
    alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts und die aufgrund ergänzender Auslegung nach den §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 20, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 31; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 24, BAGE 124, 259) .
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
    Dem Gläubiger ist damit ein - nicht fristgebundenes, aber durch den Gesichtspunkt der Verwirkung begrenztes - Klagerecht eingeräumt (vgl. BGH 9. Mai 2012 - XII ZR 79/10 - Rn. 39, NJW 2012, 2178; 6. März 1986 -  III ZR 195/84 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 97, 212) .
  • BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03

    Rollenantriebseinheit II

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
    Die Klage kann auch unmittelbar auf Leistung gerichtet werden (BGH 26. September 2006 - X ZR 181/03 - Rn. 24, NJW-RR 2007, 103) .
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 162/09

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • BGH, 09.05.2012 - XII ZR 79/10

    Gewerberaummietvertrag: Leistungsbestimmungsrecht des Vermieters bei einer

  • BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12

    Einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Rundfunkfreiheit; Fernsehaufnahmen;

  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 8 Sa 1021/11

    Arbeitsentgelt; Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Die Klage kann auch unmittelbar auf die Leistung gerichtet werden (vgl. zB BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 26/12 - Rn. 32 mwN auch aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung) .
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt bezieht unzulässigerweise laufende Leistungen ein und verstößt sowohl gegen den in § 305b BGB bestimmten Vorrang der Individualabrede als auch gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass vertragliche Regelungen einzuhalten sind (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 36 - 41, BAGE 139, 156; 16. Januar 2013 - 10 AZR 26/12 - Rn. 22; zustimmend Worzalla SAE 2012, 92; Preis/Sagan NZA 2012, 1077; kritisch Bauer/von Medem NZA 2012, 894; Niebling NJW 2013, 3011) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Die Klage kann auch unmittelbar auf die Leistung gerichtet werden (vgl. zB BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 26/12 - Rn. 32 mwN auch aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,223
VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737 (https://dejure.org/2013,223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2013 - 12 C 12.2737 (https://dejure.org/2013,223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 12 C 12.2737 (https://dejure.org/2013,223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung derselben Voraussetzungen für ein dauerndes Getrenntleben i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG aufgrund der in § 1 Abs. 2 UVG enthaltenen Verweisungen wie für ein dauerndes Getrenntleben i.S.v. § 1567 BGB

  • rechtsportal.de

    UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
    Kein Ausschluss dauernden Getrenntlebens durch wiederholte Versöhnungsversuche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufenthalt des Kindesvaters an 52 Tagen im Jahr in der Familienwohnung steht Annahme des Getrenntlebens nicht entgegen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1020
  • FamRZ 2013, 1691
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
    Insoweit ist entscheidend, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, das heißt wer die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes (wie etwa Pflege, Verköstigung, Kleidung, Ordnung und Gestaltung des Tagesablaufes, etc.) und die emotionale Zuwendung des Kindes sichert und befriedigt, wer die Verantwortung für die Sorge und Erziehung des Kindes tatsächlich in den Händen hat, wo der wesentliche Schwerpunkt der Betreuung und Fürsorge für das Kind liegt bzw. in welchem Umfang eine persönliche Betreuung und Versorgung durch den anderen Elternteil erfolgt und inwieweit damit gegebenenfalls eine Entlastung für den anderen Elternteil einhergeht (vgl. BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20/11 - , RNr. 20; VG Aachen, U. v. 20.12.2011 - 2 K 1759/10 - , RNr. 30, jeweils m.w.N.).

    Wird das Kind hingegen weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat, ist das Merkmal zu verneinen (vgl. BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20/11 - , RNr. 20 m.w.N.).

  • VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 103/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem UVG bei Durchführung der Kinderbetreuung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
    Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in einem solchen Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (vgl. VG Münster, U. v. 17.4.2012 - 6 K 103/11 - , RNr. 19).

    Ein gemeinsames Kooperationsmodell mit dem Grundgedanken einer wechselseitigen Unterstützung des einen Ehegatten durch den anderen im Rahmen einer familienähnlichen Struktur - beispielsweise eine "Vater"- und eine "Mutter"-Betreuungswoche (vgl. hierzu instruktiv VG Münster, U. v. 17.4.2012 - 6 K 103/11 - , RNr. 20) - lässt all dies nicht erkennen.

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
    Mit Blick auf die Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten dürfen die Anforderungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden, vor allem ist es unzulässig, schwierige Rechtsfragen, die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im PKH-Verfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 E 1118/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Bewilligung von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
    Im Hinblick auf den Zweck des § 1 UVG, die Belastungen für Kinder zu mildern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, lassen sich Erschwernisse, die eine finanzielle Besserstellung durch die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfordern, schon dann nicht mehr feststellen, wenn der andere Elternteil im wesentlichen Umfang - wenn auch nicht völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirkt (vgl. OVG NRW, B. v. 18.1.2008 - 16 E 1118/06 -, , RNr. 19 m.w.N.).
  • VG Aachen, 20.12.2011 - 2 K 1759/10

    Folgen eines überwiegenden Lebens des Kindes bei nur einem Elternteil für den

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
    Insoweit ist entscheidend, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, das heißt wer die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes (wie etwa Pflege, Verköstigung, Kleidung, Ordnung und Gestaltung des Tagesablaufes, etc.) und die emotionale Zuwendung des Kindes sichert und befriedigt, wer die Verantwortung für die Sorge und Erziehung des Kindes tatsächlich in den Händen hat, wo der wesentliche Schwerpunkt der Betreuung und Fürsorge für das Kind liegt bzw. in welchem Umfang eine persönliche Betreuung und Versorgung durch den anderen Elternteil erfolgt und inwieweit damit gegebenenfalls eine Entlastung für den anderen Elternteil einhergeht (vgl. BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20/11 - , RNr. 20; VG Aachen, U. v. 20.12.2011 - 2 K 1759/10 - , RNr. 30, jeweils m.w.N.).
  • VG München, 09.07.2008 - M 18 K 07.2463

    Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten wird durch wiederholte Versöhnungsversuche

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
    Ein kurzes Zusammenleben, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, oder gegebenenfalls auch mehrere, letztlich jedoch erfolglos verlaufende Versöhnungsversuche, wie hier von der Klägerin vorgetragen, stehen der Annahme des Getrenntlebens gemäß § 1567 Abs. 2 nicht entgegen (so ausdrücklich VG München, U. v. 9.7.2008 - M 18 K 07.2463 - , RNr. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1053/14

    Gewährung von Unterhaltsleistungen für ein Kind i.R.d. Betreuung in der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 16 E 1118/06 -, juris, m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 12 C 12.2737 -, juris.

    - 12 C 12.2737 -, juris; VG Münster, Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 -, juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17

    Weitergewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende;

    Im Hinblick auf den Zweck des § 1 UVG, die Belastungen für Kinder zu mildern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, lassen sich Erschwernisse, die eine finanzielle Besserstellung durch die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfordern, schon dann nicht mehr feststellen, wenn der andere Elternteil in wesentlichem Umfang - wenn auch nicht völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirkt (OVG Münster, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 12 A 1053/14 -, FamRZ 2016, S. 143 ff., Rn. 29 bei juris; VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 12 C 12.2737 -, Rn. 10 bei juris).

    Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in einem solchen Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 -, Rn. 19 bei juris).

  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382

    Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen wegen wesentlicher Mitbetreuung

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt (BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20.11 - NJW 2013, 405 ff. Rn. 20 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 29 ff.; BayVGH, B. v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn. 7 ff.), dass dann, wenn ein Elternteil das bei dem anderen Elternteil wohnende Kind "wesentlich mitbetreut" und den anderen Elternteil damit in einer Weise entlastet, dass kein typischer Fall eines "Alleinerziehenden" mehr vorliegt, kein Anspruch auf die Leistung eines Unterhaltsvorschusses mehr besteht.

    Eine dergestalt "wesentliche Mitbetreuung" kann nicht erst bei der (familienrechtlichen) Vereinbarung des sog. Wechselmodells angenommen werden, bei der sich beide Elternteile die Betreuung des gemeinsamen Kinds hälftig teilen, sondern bereits dann, wenn der Elternteil, bei dem das Kind sich überwiegend aufhält, zeitlich eine spürbare Entlastung in der Kinderbetreuung erfährt (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 31; BayVGH, B. v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn.10).

    Umgekehrt scheidet eine "wesentliche Mitbetreuung" dann aus, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil in der Regel nur "besuchsweise" aufhält und der alleinerziehende Elternteil die Erziehung und Betreuung des Kindes maßgeblich prägt (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 33; BayVGH, B. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn. 10 a.E.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2019 - 1 LB 197/18

    Unterhaltsvorschuss - Begriff der Alleinerziehung

    Entscheidend ist, ob die Betreuungsleistung des anderen Elternteils bereits ein solches Maß erreicht hat, dass nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass der Unterhaltsleistungen beantragende Elternteil die Verantwortung für Sorge und Erziehung des Kindes weit überwiegend allein erfüllen muss (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 21, OVG Münster, Urt. v. 15.12.2015 - 12 A 1053/14 -, juris Rn. 29, VGH München, Beschl. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 04.08.2020 - Au 3 K 18.2073

    Unterhaltsvorschuss: Mitbetreuung durch den anderen Elternteil

    Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinn liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in einem solchen Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinn einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 5 C 20.11 - BeckRS und BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - BeckRS; jeweils m.w.N.).
  • VG München, 21.09.2016 - M 18 K 15.3156

    Rechtswidriger Aufhebungsbescheid zum Unterhaltsvorschuss

    Es genügt, wenn der andere Elternteil in wesentlichem Umfang an der erzieherischen Leistung mitwirkt (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn. 10).
  • VG Darmstadt, 23.06.2023 - 5 K 144/17

    Alleinerziehung und Unterhaltsbegriff im UVG

    Im Hinblick auf den Zweck des § 1 UVG, die Belastungen für Kinder zu mildern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, lassen sich Erschwernisse, die eine finanzielle Besserstellung durch die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach dem UVG erfordern, schon dann nicht mehr feststellen, wenn der andere Elternteil in wesentlichem Umfang - wenn auch nicht völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirkt (OVG NRW, Urt. v. 15.12.2015 - 12 A 1053/14 -, juris Rn. 29; BayVGH, Beschl. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris Rn. 10).

    Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in solchem Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 21; BayVGH, Beschl. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris Rn. 10).

  • VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21

    Aufhebung von Unterhaltsvorschussleistungen allein auf Grundlage eines

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass es der Annahme eines Getrenntlebens i. S. v. § 1567 BGB nicht entgegensteht, wenn die Ehegatten - ggf. auch mehrere - erfolglos verlaufenden kurzfristige Versöhnungsversuche unternehmen (vgl. VGH München, B. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris, Rn. 12).
  • VG Augsburg, 19.03.2013 - Au 3 K 12.1258

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss; dauerndes Getrenntleben der Elternteile

    Nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris) stehen ein kurzes Zusammenleben, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, oder auch mehrere, letztlich jedoch erfolglos verlaufende Versöhnungsversuche gemäß § 1567 Abs. 2 BGB der Annahme eines dauernden Getrenntlebens nicht entgegen.
  • VG Aachen, 10.02.2020 - 10 K 1098/18

    "Leben bei einem Elternteil"; Alleinerziehung

    Insoweit ist entscheidend, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, d.h. wer die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes (wie etwa Pflege, Verköstigung, Kleidung, Ordnung und Gestaltung des Tagesablaufes, etc.) und die emotionale Zuwendung des Kindes sichert und befriedigt, wer die Verantwortung für die Sorge und Erziehung des Kindes tatsächlich in den Händen hat, wo der wesentliche Schwerpunkt der Betreuung und Fürsorge für das Kind liegt bzw. in welchem Umfang eine persönliche Betreuung und Versorgung durch den anderen Elternteil erfolgt und inwieweit damit ggfs. eine Entlastung für den anderen Elternteil einhergeht, vgl. zum Begriff "Leben bei einem Elternteil": Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20/11 -, juris Rz. 20 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 24. Mai 2016 - 12 A 157/15 -, Rz. 22, vom 15. Dezember 2015 - 12 A 2015 -, Rz. 29 ff, vom 18. Februar 2008 - 16 E 1118/06 - Rz. 19 und Beschlüsse vom 13. Juli 2018 - 12 E 278/18 -, Rz. 4, vom 14. April 2015 - 12 A 157/15 - Rz. 2ff, vom 21. Juli 2014 - 12 A 1053/14 -, Rz. 10, jeweils juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 1996 - 6 S 1668/94 - Rz. 19 ff; Bay.VGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2007 - 12.06.3229 -, Rz. 2 ff, vom 7. Februar 2006 - 12 ZB 04.2403 -, Rz. 3 und vom 14. Januar 2013 - 12 C 12.2737 -, Rz. 8 ff. jeweils juris; VG Düsseldorf, Urteile vom 24. August 2009 - 21 K 4447/09 - und vom 21. September 2009 - 21 K 5293/09, juris, VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 9 K 4334/99 -, juris; VG Lüneburg Urteil vom 20. April 2004 - 4 A 2/03 -, juris; VG München, Urteil vom 27. Februar 2008 - M 18 K 07.3646 -, juris; Grube, UVG, 2009, § 1 Rz. 47-52; Helmbrecht, UVG, 5. Auflg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht