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   OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13   

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https://dejure.org/2013,4653
OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13 (https://dejure.org/2013,4653)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13 (https://dejure.org/2013,4653)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. März 2013 - 2 Ss OWi 199/13 (https://dejure.org/2013,4653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Antragstellung, verweigerte, Rechtsbeschwerde, Begründungsanforderungen

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an eine Verfahrensrüge wegen "Nichtzulassung" eines Beweisantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rüge verweigerter und nicht protokollierter Beweisantragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Verweigerte Antragsstellung beim AG - oder: Ein Appell zu "mehr Respekt”

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Rüge verweigerter und nicht protokollierter Beweisantragstellung

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Verweigerte Antragsstellung beim AG - oder: Ein Appell zu "mehr Respekt”

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1251
  • NZV 2013, 311
  • StV 2013, 689
  • AnwBl 2013, 160
  • AnwBl 2013, 228
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05

    Verfassungsbeschwerde wegen Verwerfung einer Verfahrensrüge zur unterbliebenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13
    Im Übrigen wäre nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ohnehin erst dann vom verwirkten Regelfahrverbot abzusehen, wenn der Rechtsmittelführer Tatsachen substantiiert und verifizierbar vorträgt, welche die Annahme einer Gefahr für seine wirtschaftliche Existenz in ihrer gegenwärtigen Form selbst für den Fall "greifbar" erscheinen lassen, dass der Betroffene alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die geboten erscheinen, die Auswirkungen eines - hier nur einmonatigen und auch noch mit der Vollstreckungserleichterung des § 25 Abs. 2a StVG verbundenen - Fahrverbotes gering zu halten (BVerfG NJW 1995, 1541; 2005, 3769); insoweit besteht also eine Darlegungslast des Betroffenen.
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13
    Im Übrigen wäre nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ohnehin erst dann vom verwirkten Regelfahrverbot abzusehen, wenn der Rechtsmittelführer Tatsachen substantiiert und verifizierbar vorträgt, welche die Annahme einer Gefahr für seine wirtschaftliche Existenz in ihrer gegenwärtigen Form selbst für den Fall "greifbar" erscheinen lassen, dass der Betroffene alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die geboten erscheinen, die Auswirkungen eines - hier nur einmonatigen und auch noch mit der Vollstreckungserleichterung des § 25 Abs. 2a StVG verbundenen - Fahrverbotes gering zu halten (BVerfG NJW 1995, 1541; 2005, 3769); insoweit besteht also eine Darlegungslast des Betroffenen.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13
    Im Rahmen der Sachrüge ist Gegenstand der sachlich rechtlichen Überprüfung ausschließlich die Urteilsurkunde (BGHSt 35, 238/241; BGH NJW 1998, 3654).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13
    Im Rahmen der Sachrüge ist Gegenstand der sachlich rechtlichen Überprüfung ausschließlich die Urteilsurkunde (BGHSt 35, 238/241; BGH NJW 1998, 3654).
  • OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Erforderlichkeit eines Ablehnungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13
    7 a) Die Stellung eines Beweisantrages sowie der Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrages gehören auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 273 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG zu den wesentlichen Förmlichkeiten einer Hauptverhandlung (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08); dasselbe gilt für die Stellung eines Beweisermittlungsantrages (Graf/ Peglau StPO 2. Aufl. § 273 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1983 - 1 Ws 422/83
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13
    Eine solche liegt u.a. dann vor, wenn dem Protokoll, sei es durch eine Niederschrift oder durch eine Weglassung, bewusst ein unwahrer Inhalt gegeben wurde (vgl. OLG Düsseldorf StV 1984, 108; Meyer-Goßner § 274 Rn. 19; LR-Stuckenberg StPO 26. Aufl. § 274 Rn. 35), fahrlässige Falschprotokollierung hingegen reicht nicht aus (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1718).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 1 Ws 1093/96
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13
    Eine solche liegt u.a. dann vor, wenn dem Protokoll, sei es durch eine Niederschrift oder durch eine Weglassung, bewusst ein unwahrer Inhalt gegeben wurde (vgl. OLG Düsseldorf StV 1984, 108; Meyer-Goßner § 274 Rn. 19; LR-Stuckenberg StPO 26. Aufl. § 274 Rn. 35), fahrlässige Falschprotokollierung hingegen reicht nicht aus (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1718).
  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 5 Ss OWi 319/08

    Protokoll; Beweiskraft; Fälschung; Beweisantrag; Ablehnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13
    Da in der Rechtsbeschwerdebegründungsschrift selbst schlüssige Darlegungen zu einem Sachverhalt fehlen, der zum Wegfall der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls führen würde, bestand für den Senat damit keine Veranlassung, im Freibeweisverfahren - etwa durch Einholung einer dienstlichen Stellungnahme des erkennenden Richters - über den Ablauf der Hauptverhandlung Beweis zu erheben (vgl. hierzu auch OLG Hamm Beschluss vom 24.06.2008 - BeckRS 2008, 23889).
  • BGH, 01.07.1998 - 3 StR 242/98

    Fehlen einer Beschwer

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13
    Dieses Vorbringen ist jedoch nicht innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG angebracht worden, so dass es ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen ist (vgl. KK-Kuckein StPO 6. Aufl. § 345 Rn. 24; BGH StV 1999, 407).
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