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   BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12   

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BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12 (https://dejure.org/2012,39691)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2012 - 3 StR 117/12 (https://dejure.org/2012,39691)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 (https://dejure.org/2012,39691)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 81h StPO; § 261 StPO; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 GG; Art. 6 EMRK
    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer wahrscheinlichen Verwandtschaft des Täters mit einem Untersuchungsteilnehmer; "Beinahetreffer")

  • lexetius.com

    StPO §§ 81h, 261

  • openjur.de

    §§ 81h, 261 StPO

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81h StPO, § 261 StPO, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Molekulargenetische Reihenuntersuchung: Verwertbarkeit sog. Beinahetreffer im Strafverfahren wegen Vergewaltigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Verwertbarkeit der i.R. einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung gewonnenen Erkenntnisse über die mögliche Verwandschaft des DNA-Spurenverursachers mit einem der Teilnehmer der Untersuchung

  • rewis.io

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung: Verwertbarkeit sog. Beinahetreffer im Strafverfahren wegen Vergewaltigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze zur Verwertbarkeit der i.R. einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung gewonnenen Erkenntnisse über die mögliche Verwandschaft des DNA-Spurenverursachers mit einem der Teilnehmer der Untersuchung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Vergewaltigung trotz rechtswidrigen Umgangs mit Daten aus Massengentest

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteil der Jugendkammer wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Dörpen rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Beinahetreffer (demnächst) beim BVerfG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Beinahetreffer bei der DNA-Reihenuntersuchung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vergewaltiger durch Beinahetreffer aus Massengentest überführt

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Beinahtreffer bei einer DNA-Reihenuntersuchung dürfen nicht verwendet werden - Stimmen Spuren bei einer DNA-Reihenuntersuchung teilweise überein, dürfen die Behörden die Ermittlungen nicht auf den Verwandtenkreis ausweiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Vergewaltigung trotz rechtswidrigen Umgangs mit Daten aus Massengentest bestätigt

  • lto.de (Pressebericht, 20.12.2012)

    Massengentests: BGH verbietet Verwandtschaftsabgleich

  • taz.de (Pressebericht, 20.12.2012)

    Ermittlungen mit Gentests: Vorsicht mit den Wattestäbchen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Vergewaltigung trotz rechtswidrigen Umgangs mit Daten aus Massengentest

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Durch einen Massengentest erlangte DNA-Identifizierungsmuster dürfen nicht auf verwandtschaftliche Ähnlichkeiten abgeglichen und verwertet werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Verwandtschaft bei Gentests tabu

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Enge Grenzen bei Massen-Gentests

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Massen-Gentests eingeschränkt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vergewaltiger trotz rechtswidriger Nutzung des Beweismittels verurteilt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Massengentests als Beweismittel

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.10.2012)

    Massen-Gentests: Über falsche Treffer zum richtigen Täter

  • nwzonline.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.10.2012)

    Vergewaltiger lässt Massengentest überprüfen

Besprechungen u.ä. (8)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Zur DNA-Verwertung zu Lasten Verwandter - nur eine kleine Gesetzeslücke?

  • lawblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Garantie auf saubere Methoden

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertung von "Beinahe-Treffern" aus Massen-Gentests zu Lasten Verwandter

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gentest-Fall

    § 81h StPO
    DNA-Massentest, Beweisverwertungsverbot

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwertbarkeit von Beinahetreffern bei DNA-Reihenuntersuchungen

  • wz-newsline.de (Pressekommentar, 20.12.2012)

    Urteil zu Massen-Gentests: Manch ein Täter wird nicht gefasst werden

  • legalthoughts.de (Kurzanmerkung)

    Polizeiliche Freiheiten

  • beck-blog (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Massengentest-DNA wird zur Überführung von Verwandten ausgewertet - BGH muss über Verwertungsverbot entscheiden

Sonstiges (2)

  • lawblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.11.2013)

    DNA-Pläne: Verwandt, verdächtig, verhaftet

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 05.04.2013)

    Durch DNA-Test an Verwandten überführt: Wegen Vergewaltigung Verurteilter ruft das BVerfG an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 84
  • NJW 2013, 1827
  • NStZ 2013, 242
  • NJ 2013, 218
  • StV 2013, 427
  • JR 2013, 270
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12
    Aus diesem Grund stellt ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme dar, die nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 47, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, NJW 2012, 907 Rn. 117).

    Die rechtliche Legitimation für die Verwertung der in die Hauptverhandlung eingeführten Daten zur Urteilsfindung - den nochmaligen Eingriff in die genannten Grundrechte - folgt aus § 261 StPO, der dem Tatgericht gebietet, sich seine Überzeugung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu bilden, mithin insbesondere die dort erhobenen Beweise zu würdigen (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 332/10, BGHSt 56, 127 Rn. 18 32 mwN; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, NJW 2012, 907 Rn. 138 ff.).

    Letzteres ist insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, in Betracht zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, NJW 2012, 907 Rn. 115 ff.).

    Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen wird die in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vertretene Abwägungslehre gerecht (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, NJW 2012, 907 Rn. 123 f.).

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12
    Auch diese Vorschriften dienen zwar nicht unmittelbar dem Schutz des Beschuldigten vor der Verwendung bestimmter Beweismittel (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 215 f.), sondern wollen in erster Linie den mit ihm eng verwandten Zeugen vor der Zwangslage bewahren, dass er durch eine wahrheitsgemäße Aussage oder die an ihm vorgenommene Untersuchung gegebenenfalls dazu beitragen müsste, einen Angehörigen einer Straftat zu überführen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354; vom 5. Januar 1968 - 4 StR 425/67, BGHSt 22, 35, 36 f.; vom 3. August 1977 - 2 StR 318/77, BGHSt 27, 231, 232; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 143).

    Darüber hinaus bezwecken sie aber auch den Schutz der Familie des Beschuldigten (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 216) und dienen damit mittelbar der Wahrnehmung seiner Interessen.

  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Darlegungsanforderungen:

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12
    Die Rüge ist nicht in zulässiger Weise erhoben, weil die Revision eine konkret-kausale Beziehung zwischen dem behaupteten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt nicht dargetan hat (BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03, BGHR StPO § 338 Nr. 8, Beschränkung 8 mwN).
  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12
    Auch diese Vorschriften dienen zwar nicht unmittelbar dem Schutz des Beschuldigten vor der Verwendung bestimmter Beweismittel (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 215 f.), sondern wollen in erster Linie den mit ihm eng verwandten Zeugen vor der Zwangslage bewahren, dass er durch eine wahrheitsgemäße Aussage oder die an ihm vorgenommene Untersuchung gegebenenfalls dazu beitragen müsste, einen Angehörigen einer Straftat zu überführen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354; vom 5. Januar 1968 - 4 StR 425/67, BGHSt 22, 35, 36 f.; vom 3. August 1977 - 2 StR 318/77, BGHSt 27, 231, 232; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 143).
  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12
    Die in dem Reihengentest gewonnenen DNA-Identifizierungsmuster hätten gegen den Angeklagten (damals Beschuldigten) verdachtsbegründend und als Grundlage für die Anordnung nach § 81a StPO nur verwendet werden dürfen, wenn sein Vater und sein Onkel nach nachgeholter Belehrung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1958 - GSSt 3/58, BGHSt 12, 235, 242) in diese Nutzung ihrer persönlichen Daten eingewilligt hätten (vgl. § 4 BDSG).
  • BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12
    Auch diese Vorschriften dienen zwar nicht unmittelbar dem Schutz des Beschuldigten vor der Verwendung bestimmter Beweismittel (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 215 f.), sondern wollen in erster Linie den mit ihm eng verwandten Zeugen vor der Zwangslage bewahren, dass er durch eine wahrheitsgemäße Aussage oder die an ihm vorgenommene Untersuchung gegebenenfalls dazu beitragen müsste, einen Angehörigen einer Straftat zu überführen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354; vom 5. Januar 1968 - 4 StR 425/67, BGHSt 22, 35, 36 f.; vom 3. August 1977 - 2 StR 318/77, BGHSt 27, 231, 232; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 143).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77

    Auswirkungen des erst nach der richterlichen Vernehmung erworbenen

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12
    Auch diese Vorschriften dienen zwar nicht unmittelbar dem Schutz des Beschuldigten vor der Verwendung bestimmter Beweismittel (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 215 f.), sondern wollen in erster Linie den mit ihm eng verwandten Zeugen vor der Zwangslage bewahren, dass er durch eine wahrheitsgemäße Aussage oder die an ihm vorgenommene Untersuchung gegebenenfalls dazu beitragen müsste, einen Angehörigen einer Straftat zu überführen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354; vom 5. Januar 1968 - 4 StR 425/67, BGHSt 22, 35, 36 f.; vom 3. August 1977 - 2 StR 318/77, BGHSt 27, 231, 232; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 143).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12
    Auch diese Vorschriften dienen zwar nicht unmittelbar dem Schutz des Beschuldigten vor der Verwendung bestimmter Beweismittel (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 215 f.), sondern wollen in erster Linie den mit ihm eng verwandten Zeugen vor der Zwangslage bewahren, dass er durch eine wahrheitsgemäße Aussage oder die an ihm vorgenommene Untersuchung gegebenenfalls dazu beitragen müsste, einen Angehörigen einer Straftat zu überführen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354; vom 5. Januar 1968 - 4 StR 425/67, BGHSt 22, 35, 36 f.; vom 3. August 1977 - 2 StR 318/77, BGHSt 27, 231, 232; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 143).
  • BGH, 12.11.1998 - 3 StR 421/98

    Verstoß gegen das Gebot der Teilanonymisierung

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12
    Verstöße gegen das in dieser Norm ausgesprochene Gebot der Teilanonymisierung sind zudem in der Regel ohnehin nicht geeignet, die Revision zu begründen, weil die Regelungen des § 81f Abs. 2 StPO außerprozessualen Zwecken dienen, die nicht mit den Mitteln des Prozessrechts geschützt werden müssen (BGH, Beschluss vom 12. November 1998 - 3 StR 421/98, NStZ 1999, 209 L.; SK-Rogall, StPO, Stand: Januar 2006, § 81f Rn. 24 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 81f Rn. 9).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12
    Aus diesem Grund stellt ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme dar, die nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 47, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, NJW 2012, 907 Rn. 117).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 332/10

    Verwendung von Vorratsdaten; Beweisverwertungsverbot; Verfassungswidrigkeit der

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. BGH v. 15.05.2013 ­ 3 StR 45/13, NStZ 2013, 242, 243).
  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12

    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung

    Bedeutsam sind dabei insbesondere die Art und der Schutzzweck des etwaigen Beweiserhebungsverbots sowie das Gewicht des in Rede stehenden Verfahrensverstoßes, das seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14

    Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen

    Letzteres ist insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen werden, in Betracht zu ziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, BGHSt 58, 84 Rn. 31 ff. mwN; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 70 Rn. 47 mwN; vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98, BGHSt 44, 243, 248 f. mwN).
  • BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Das Landgericht und der Bundesgerichtshof haben in ihren Urteilen jeweils darauf hingewiesen, dass die Frage in Rechtsprechung und Literatur zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht hinreichend geklärt gewesen sei (im Ergebnis ebenso Hüttenrauch, NJ 2013, S. 218; Kanz, ZJS 2013, S. 518 ).

    Erst durch die vorliegend angegriffene Rechtsprechung und deren Besprechung in der Literatur wurde die Problematik sogenannter Beinahetreffer weitergehend thematisiert (dem Bundesgerichtshof im Wesentlichen zustimmend Busch, NJW 2013, S. 1771 ; Löffelmann, JR 2013, S. 277; Paul, NStZ 2013, S. 489; Rogall, JZ 2013, S. 874; im Wesentlichen dagegen: Hunsmann, StRR 4/2013, S. 142; Jahn, JuS 2013, S. 470 ; Kanz, ZJS 2013, S. 518; Swoboda, StV 2013, S. 461 ).

    Nach der Veröffentlichung der vorliegend angegriffenen Entscheidungen und für zukünftige Fälle von Beinahetreffern kann das Argument der ungeklärten Rechtslage jedoch nicht mehr herangezogen werden (vgl. Jahn, JuS 2013, S. 470 ).

    Dies sehen im Ergebnis auch beide angefochtenen Urteile, die konkret auf den Einzelfall bezogen ("hier'; vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 -, juris, Rn. 30, 34) "ausnahmsweise' (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 -, juris, Rn. 30) noch von der Verwertbarkeit ausgehen.

  • OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 Ws 227/20

    Jugendlicher, Heranwachsender, Kosten, Auslagen, Ermessen

    Weiter kann auch die Verwerflichkeit des Verhaltens gegenüber dem Nebenkläger wie auch die Frage, ob die Nebenklage gerechtfertigt erscheint, berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 20.12.2012 - 3 StR 117/12 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2017 - III - 4 Ws 213/17 - juris).
  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Zudem kann hierdurch eine Abschwächung der Verurteilung vermieden werden, die in einer umfassenden Kostenfreistellung gesehen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 5; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 Rn. 52).

    Zudem kann hierdurch eine Abschwächung der Verurteilung vermieden werden, die in einer umfassenden Kostenfreistellung gesehen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 5; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 Rn. 52).

  • BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18

    Notwendige Auslagen des Nebenklägers (Auferlegung gegenüber einem verurteilten

    Zudem kann hierdurch eine Abschwächung der Verurteilung vermieden werden, die in einer umfassenden Kostenfreistellung gesehen werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, Rn. 52 mwN).
  • OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 213/17

    Kosten; Nebenklage; Jugendlicher; Heranwachsender; Absehen

    Weiter kann auch die Verwerflichkeit des Verhaltens gegenüber dem Nebenkläger wie auch die Frage, ob die Nebenklage gerechtfertigt erscheint, berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 20.12.2012 - 3 StR 117/12 - juris).
  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 140/14

    Verfahrensrüge wegen vermeintlich zu Unrecht abgelehnten Beweisantrags (Ablehnung

    Bedeutsam ist dabei vor allem das Gewicht des in Rede stehenden Verfahrensverstoßes (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09, NStZ 2011, 103, 104 Rn. 42 ff.; BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 87; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, BGHSt 58, 84, 96; für den Fall einer rechtsfehlerhaften Durchsuchung vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 7; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13

    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung:

    Von besonderen Fallkonstellationen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03, BGHR StPO § 338 Nr. 8, Beschränkung 8 mwN; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, NJW 2013, 1827, 1831) abgesehen, braucht der Revisionsführer den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem behaupteten Rechtsverstoß und dem angefochtenen Urteil nicht ausdrücklich darzulegen.
  • BGH, 08.11.2023 - 4 StR 363/23

    Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung

  • LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13

    Einmaligkeit einer DNA-Spur durch Seltenheitswert im Millionenbereich i.R.d.

  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung

  • OLG Jena, 03.06.2014 - 1 SsRs 129/13

    Bußgeldverfahren wegen Drogen im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot für das

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