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   BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12   

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https://dejure.org/2013,9522
BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12 (https://dejure.org/2013,9522)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2013 - 2 StR 586/12 (https://dejure.org/2013,9522)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12 (https://dejure.org/2013,9522)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 242 StGB, § 244 StGB, § 259 StGB, § 264 StPO
    Strafurteilsinhalt: Anforderungen an Urteilsfeststellungen bei Beihilfe zu einem Bandendiebstahl und Hehlerei

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Bandendiebstahl durch nachträgliches Verpacken des Diebesgutes in der Wohnung eines Haupttäters und des Gehilfen

  • rewis.io

    Strafurteilsinhalt: Anforderungen an Urteilsfeststellungen bei Beihilfe zu einem Bandendiebstahl und Hehlerei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum Bandendiebstahl durch nachträgliches Verpacken des Diebesgutes in der Wohnung eines Haupttäters und des Gehilfen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2211
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96

    Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12
    Die Hehlerei setzt in all ihren Begehungsformen ein einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter voraus (vgl. nur BGHSt 42, 196, 197f. mwN).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04

    Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12
    Fördert deshalb der Gehilfe durch ein und dasselbe Tun - wie hier der Angeklagte durch das Verpacken der Navigationsgeräte - mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. BGHSt 49, 306, 316; Fischer aaO § 27 Rn. 31, jeweils mwN).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw.

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12
    Dabei hat es übersehen, dass zu diesem Zeitpunkt der Gewahrsam an den Geräten bereits gesichert, die Taten mithin bereits beendet waren (vgl. BGHSt 8, 390, 391; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 242 Rn. 54 mwN).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen

    Fördert deshalb der Gehilfe durch ein und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbstständige Taten des Haupttäters, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. BGH NJW 2013, 2211; BGHSt 49, 306, [316]; Fischer, StGB, 63 Aufl., § 27 Rn. 31, jeweils m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Fördert ein Gehilfe mit nur einer Beihilfehandlung mehrere Haupttaten, so liegt aber nur eine Beihilfetat vor (BGH, Beschluss vom 13.03.2013, 2 StR 586/12 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2021 - 1 StR 78/21

    Computersabotage (hier: Verbreitung von Ransomware; Begriff des Veränderns von

    Fördert der Gehilfe durch ein und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12 Rn. 6 und vom 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19 Rn. 5; Urteile vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 234/17 Rn. 65 und vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316).
  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Fördert deshalb der Gehilfe durch ein und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211, 2212).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

    Im Einzelfall kann zwar schon die allgemeine, im Rahmen der Bandenabrede erteilte Zusage, bei späteren (Durch)Schleusungen mitzuwirken, eine die konkrete Tatausführung fördernde psychische Beihilfe darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211, 2212).

    Jedoch setzt dies voraus, dass die im Vorfeld getätigte allgemeine Unterstützungszusage die Täter bei der späteren Tat psychisch in ihrem Vorhaben bestärkte, die Tathandlung oder den Erfolgseintritt mindestens erleichterte oder förderte und auch die subjektiven Voraussetzungen bei dem Gehilfen vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, aaO; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, aaO).

    Von einer einheitlichen Förderung der Einreisedelikte wäre dabei nicht nur im Falle von Beiträgen zum uneigentlichen Organisationsdelikt auszugehen, sondern auch dann, wenn sich "lediglich' die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe aufgrund einer allgemeinen Unterstützungszusage hinsichtlich der späteren Schleusungsdelikte feststellen lassen sollten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211, 2212).

  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Fördert der Gehilfe durch eine Beihilfehandlung mehrere rechtlich selbständige Haupttaten eines oder mehrerer Haupttäter, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04, NJW 2005, 163; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211; Fischer , aaO, § 27 Rn. 31 mwN).
  • OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15

    3, 4-1/15 (2 StE 6/15-3) - "Islamische Staat" (IS) als terroristische Vereinigung

    Auch solche Feststellungen haben sich hier - ebenso wie solche zum erforderlichen doppelten Gehilfenvorsatz (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211) - nicht treffen lassen.
  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 230/19

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerliche Erklärungspflicht

    Fördert der Gehilfe durch ein und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 234/17, wistra 2019, 190 Rn. 65; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211 Rn.6).
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Fördert ein Gehilfe mit nur einer Beihilfehandlung mehrere Haupttaten, liegt nur eine Beihilfetat vor (BGH Beschluss v. 10.11.2006, 5 StR 386/06, BeckRS 2006, 14037 Rz. 18; BGH, Beschluss v. 13.03.2013, 2 StR 586/12, Rz. 6, juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.08.2020 - 4 StR 197/20

    Beihilfe (Konkurrenzen: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit)

    Dagegen liegt eine Beihilfe im Sinne des § 52 StGB vor, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19, Rn. 7; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211, Rn. 6; Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168; weitere Nachweise bei Heine/Weißer in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 42).
  • BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zum Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); fehlende

  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 224/20

    Verfahrensbeschränkung aus prozessökonomischen Erwägungen

  • BGH, 24.05.2016 - 5 StR 137/16

    Entfallen einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchdiebstahl auf die

  • AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21
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