Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 21.06.2013

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3632
VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13 (https://dejure.org/2013,3632)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 (https://dejure.org/2013,3632)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 2 B 189/13 (https://dejure.org/2013,3632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 3 S 1 Nr 7 FeV, § 11 Abs 3 S 1 Nr 6 FeV, § 154 StPO
    Überprüfung der Fahreignung wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur Überprüfung der Fahreignung bei Vorliegen von nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 6, 7
    Möglichkeit zur Überprüfung der Fahreignung bei Vorliegen von nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Aggression

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    MPU: Hohes Aggressionspotential = Überprüfung der Fahreignung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überprüfung der Fahreignung wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Straftaten mit hohem Aggressionspotential können bei Zusammenhang mit Kraftfahreignung die Beibringung eines psychologischen Gutachtens rechtfertigen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrecht - Bestehen Anhaltspunkte für hohes Aggressionspotenzial kann Fahreignung überprüft werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3192
  • NZV 2013, 615
  • DÖV 2013, 490
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 7 A 11670/99

    Fahrerlaubnis und Führerschein

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13
    Die Straftaten, die Anlass zur Eignungsbegutachtung geben können, müssen nicht rechtskräftig abgeurteilt sein, vielmehr genügt es, wenn sich ihr Vorliegen aus Feststellungen etwa der Polizei oder aus anderen Erkenntnissen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hinreichend zuverlässig ergibt (OVG Koblenz, Urteil vom 11. April 2000 - 7 A 11670/99 -, juris; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 11 FeV Rn. 12; Tepe, NZV 2010, 64, 67).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13
    Das Aggressionspotenzial muss aber nicht bereits als vorhanden festgestellt worden sein (VGH Mannheim, Urteil vom 14. September 2004 - 10 S 1283/04 -, juris Rn. 31).
  • VG Stuttgart, 19.12.2002 - 10 K 4766/02

    Entzug der Fahrerlaubnis nach Straftat im Straßenverkehr mit hohem

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13
    Typischerweise kommen für Eignungsüberprüfungen nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7 FeV, die einen Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, insbesondere bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotenzial verlangen, solche Straftaten in Betracht, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken wie etwa eine schwere oder gefährliche Körperverletzung (siehe hierzu auch Ziffer 3.14 der bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung), Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (siehe dazu VG Freiburg, Beschluss vom 4. August 2008 - 1 K 1299/08 -, juris), Beleidigung, Nötigung (zu diesen beiden Tatbeständen siehe VG Stuttgart, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 10 K 4766/02 -, juris) oder Sachbeschädigung (siehe Tepe, a. a. O., m. w. N.).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13
    Die weiter erforderlichen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial müssen hinreichend konkret sein und den entsprechenden Eignungsmangel des Fahrerlaubnisinhabers als naheliegend erscheinen lassen (vgl. BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, 2380; Tepe, a. a. O.).
  • VG Freiburg, 04.08.2008 - 1 K 1299/08

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13
    Typischerweise kommen für Eignungsüberprüfungen nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7 FeV, die einen Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, insbesondere bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotenzial verlangen, solche Straftaten in Betracht, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken wie etwa eine schwere oder gefährliche Körperverletzung (siehe hierzu auch Ziffer 3.14 der bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung), Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (siehe dazu VG Freiburg, Beschluss vom 4. August 2008 - 1 K 1299/08 -, juris), Beleidigung, Nötigung (zu diesen beiden Tatbeständen siehe VG Stuttgart, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 10 K 4766/02 -, juris) oder Sachbeschädigung (siehe Tepe, a. a. O., m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Ob ein solcher Eignungsmangel vorliegt, soll vielmehr erst durch die medizinisch-psychologische Begutachtung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV geklärt werden (zum Ganzen vgl. Senatsurteil vom 14.09.2004 - 10 S 1283/04 - NJW 2005, 234; BayVGH, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 11 CS 14.2228 - juris und vom 07.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris; HessVGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192; Koehl, SVR 2013, 8).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LC 224/13

    Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens zur Frage künftig

    Bei Sachbeschädigung und Körperverletzung könnte es sich demgegenüber um Straftaten im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV handeln, also solche, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für hohes Aggressionspotential bestehen (vgl. dazu etwa Hess. VGH, Beschl. v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 -, NJW 2013, 3192, juris Rdn. 6; VG Düsseldorf, Urt. v. 20.2.2014 - 6 K 6737/12 -, juris Rdn. 45).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung;

    Typischerweise kommen für Eignungsüberprüfungen nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV, die einen Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, insbesondere bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotenzial verlangen, solche Straftaten in Betracht, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken, wie etwa eine schwere oder gefährliche Körperverletzung (siehe hierzu auch Nr. 3.16 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung), Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Sachbeschädigung (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 -, NJW 2013, 3192 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6, m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2019 - 4 O 46/18

    Fahrerlaubnisrecht: Entziehung der der Fahrerlaubnis nach Weigerung eines

    In Betracht kommen insoweit Taten, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen auszeichnen wie z.B. schwere oder gefährliche Körperverletzung, Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Nötigung oder Sachbeschädigung (VGH Kassel, Beschl. v. 13.02.2013 - 2 B 189/13 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn er sich in Konfliktsituationen im Recht wähnt und sich dann nicht ausreichend unter Kontrolle hat (VGH Kassel, Beschl. v. 13.02.2013 - 2 B 189/13 -, juris Rn. 8; VG Augsburg, Beschl. v. 17.09.2014 - Au 7 S 14.1150 -, juris Rn. 44).

    Im Übrigen muss das Aggressionspotenzial nicht bereits als vorhanden festgestellt worden sein; ob dieses tatsächlich vorliegt, soll gerade erst durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geklärt werden (VGH Kassel, Beschl. v. 13.02.2013 - 2 B 189/13 -, juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 17.05.2021 - 11 ZB 20.2572

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    In Betracht kommen insoweit typischerweise solche Straftaten, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken, wie etwa Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung (vgl. Begutachtungsleitlinien Nr. 3.16; BayVGH, B.v. 30.11.2020, a.a.O. Rn. 16; HessVGH, B.v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192 = juris.

    Ob ein Eignungsmangel vorliegt, soll vielmehr erst durch die medizinisch-psychologische Begutachtung geklärt werden (vgl. VGH BW, U.v. 27.7.2016 a.a.O. Rn. 30; HessVGH, B.v. 13.2.2013 a.a.O. Rn. 4).

    Denn im Straßenverkehr kann ein Kraftfahrer häufig in Situationen kommen, in denen sich andere nicht richtig verhalten, und muss sich auch dort kontrollieren können (vgl. HessVGH, B.v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.2194 - juris Rn. 12).

  • VG Düsseldorf, 16.07.2013 - 14 K 3145/13

    Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B bei Geeignetheit eines Bewerbers zum

    vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 -, Rn. 6, juris.

    vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 -, Rn. 6, juris, m.w.N.; VGH Bayern, Beschluss vom 14.08.2012 - 11 C 12.1746 -, Rn. 10, juris; ausdrücklich für die Begehung von Körperverletzungsdelikten VGH Bayern, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 -, Rn. 22, juris, m.w.N.

    vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 -, Rn. 8, juris.

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 12 ME 197/17

    Vorliegen eines oder mehrerer Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften nach

    Seiner Würdigung auch unter diesem Blickwinkel steht § 3 Abs. 4 StVG nicht entgegen, da die genannte Beihilfe nicht Gegenstand der strafgerichtlichen Beurteilung gewesen ist, nachdem die Strafverfolgung gemäß § 154a StPO auf die versuchte Strafvereitelung beschränkt worden war (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 -, NJW 2013, 3192 f., hier zitiert nach juris, Rn. 3; VG Augsburg, Beschl. v. 23.7.2012 - Au 7 S 12.847 -, juris, Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

    Ob ein solcher Eignungsmangel vorliegt, soll vielmehr erst durch die medizinisch-psychologische Begutachtung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV geklärt werden (zum Ganzen vgl. Senatsurteil vom 14.09.2004 - 10 S 1283/04 - NJW 2005, 234 ; BayVGH, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 11 CS 14.2228 - [...] und vom 07.11.2013 - 11 CS 13.1779 - [...]; HessVGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192; Koehl, SVR 2013, 8).
  • VG Düsseldorf, 20.02.2014 - 6 K 6737/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aggressionspotenzial; medizinisch-psychologisches

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 11 C 12.2212 -, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 2 B 189/13 -, juris (=NJW 2013, 3192-3193).
  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    In Betracht kommen insoweit typischerweise solche Straftaten, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken, wie etwa Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung (vgl. Nr. 3.16 der Begutachtungsleitlinien; BayVGH, B.v. 17.5.2021 a.a.O. Rn. 15; B.v. 30.11.2020 - 11 CS 20.1781 - juris Rn. 16; HessVGH, B.v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192 = juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - DAR 2017, 159 = juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 11 CS 20.2793

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VG Köln, 06.09.2022 - 6 K 5903/19
  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 11 CS 20.1781

    Erfordernis einer MPU bei Begehung von Straftaten mit hohem Aggressionspotenzial

  • VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18

    MPU-Anordnung bei Verkehrsverstößen statt Anwendung des Punktesystems

  • VG Gera, 20.01.2017 - 3 E 15/17

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VG Düsseldorf, 20.03.2013 - 14 K 9030/12

    Schließen auf Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Nichtvorlage eines

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 12 PA 100/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14118
OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 12 PA 100/13 (https://dejure.org/2013,14118)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2013 - 12 PA 100/13 (https://dejure.org/2013,14118)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 12 PA 100/13 (https://dejure.org/2013,14118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 2 VwVfG; § 120 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 ZPO
    Möglichkeit einer rückwirkenden Festsetzung von Raten nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Nichtverfügen des Betroffenen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über ausreichende Einnahmen oder einzusetzendes Vermögen

  • rechtsportal.de

    VwVfG § 48 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 4 S. 1 Hs. 1
    Möglichkeit einer rückwirkenden Festsetzung von Raten nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Nichtverfügen des Betroffenen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über ausreichende Einnahmen oder einzusetzendes Vermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit einer rückwirkenden Festsetzung von Raten nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Nichtverfügen des Betroffenen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über ausreichende Einnahmen oder einzusetzendes Vermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3192
  • DÖV 2013, 744
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 20 WF 72/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 12 PA 100/13
    Vermittelnde Lösungen schließen die rückenwirkende Festsetzung von Ratenzahlungen nicht schlechthin aus, verlangen aber, dass bei der nach § 120 Abs. 4 Satz 1 Hs. 1 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung des Gerichts der Vertrauensschutz Berücksichtigung findet (so im Ergebnis: Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 166 Rn. 18: § 48 Abs. 2 VwVfG analog; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.7.2006 - 20 WF 72/06 -, MDR 2007, 170: Rückwirkung nur auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung der Partei von der Beschwerdeeinlegung der Staatskasse).

    Ferner besteht bisher nach der gesetzlichen Regelung keine Anzeigepflicht für den Fall veränderter Einkommensverhältnisse nach Bewilligung (statt vieler Fischer, in: Musielak, a. a. O., § 120 Rn. 14) und daher im Ausgangspunkt auch keine Verpflichtung, vorsorglich für den Fall einer möglichen (rückwirkenden) Änderung der zu leistenden Zahlungen Rücklagen zu bilden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.7.2006 - 20 WF 72/06 -, MDR 2007, 170).

  • BVerfG, 14.02.1985 - 1 BvR 90/85

    Prozeßkostenhilfe - Entziehung - Bewilligung von PKH - Nachträgliche Verbesserung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 12 PA 100/13
    Eine Änderung für die Zukunft ist bei einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch zum Nachteil des Beteiligten möglich (BVerfG, Beschl. v. 14.2.1985 - 1 BvR 90/85 -, NJW 1985, 1767).
  • OLG Frankfurt, 07.10.1985 - 5 WF 187/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 12 PA 100/13
    Ob eine Entscheidung zu Lasten des Beteiligten rückwirkend auf den Zeitpunkt der Änderung bezogen werden kann, ist dagegen umstritten (ablehnend: OLG Köln, Beschl. v. 3.9.1998 - 14 WF 117/98 -, NJW-RR 1999, 578; OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.10.1985 - 5 WF 187/85 -, NJW-RR 1986, 358; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Aug.
  • OLG Köln, 03.09.1998 - 14 WF 117/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 12 PA 100/13
    Ob eine Entscheidung zu Lasten des Beteiligten rückwirkend auf den Zeitpunkt der Änderung bezogen werden kann, ist dagegen umstritten (ablehnend: OLG Köln, Beschl. v. 3.9.1998 - 14 WF 117/98 -, NJW-RR 1999, 578; OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.10.1985 - 5 WF 187/85 -, NJW-RR 1986, 358; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Aug.
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2011 - 4 PA 162/10

    Wesentliche Änderung der für die Prozesskostenhilfe maßgebenden wirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 12 PA 100/13
    Nach Auffassung des Senats kommt eine rückwirkende Festsetzung von Raten grundsätzlich jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Betroffene im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über keine ausreichenden Einnahmen oder einzusetzendes Vermögen (zu der gegenteiligen Konstellation etwa Nds. OVG, Beschl. v. 7.1.2011 - 4 PA 162/10 -, NJW 2011, 1160) verfügt.
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