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   EGMR, 19.07.2012 - 26171/07   

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EGMR, 19.07.2012 - 26171/07 (https://dejure.org/2012,18542)
EGMR, Entscheidung vom 19.07.2012 - 26171/07 (https://dejure.org/2012,18542)
EGMR, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 26171/07 (https://dejure.org/2012,18542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § 252 StPO; § 52 StPO; § 141 Abs. 3 StPO; § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 168c StPO; § 63 StGB
    Verletzung des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch ausbleibende Gewährung des Konfrontationsrechts (Fragerecht: kontradiktorische Befragung, Kreuzverhör; unzulässige Einschränkung der Verteidigungsrechte durch Zugeständnis eines familiär bedingten ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HUMMER v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6+6 Abs. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK
    Violation of Article 6+6-3 - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings Article 6-1 - Fair hearing Adversarial trial) (Article 6 - Right to a fair trial Article 6-3 - Rights of defence Article 6-3-d - Examination of witnesses) ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HÜMMER v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    Art. 6, Art. 6+6 Abs. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK
    [DEU] Violation of Article 6+6-3 - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings Article 6-1 - Fair hearing Adversarial trial) (Article 6-3-d - Examination of witnesses Article 6-3 - Rights of defence Article 6 - Right to a fair trial) ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HÜMMER v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Violation of Article 6+6-3-d - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing;Adversarial trial) (Article 6 - Right to a fair trial;Article 6-3-d - Examination of witnesses);Non-pecuniary damage - award (Article 41 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3225
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 24.11.1986 - 9120/80

    UNTERPERTINGER v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 19.07.2012 - 26171/07
    Der Gerichtshof erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Bestimmungen, mit denen Familienangehörigen des Beschuldigten vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt wird, um sie davor zu schützen, in ein moralisches Dilemma zu geraten, im innerstaatlichen Recht mehrerer Mitgliedstaaten des Europarats zu finden sind und an sich nicht im Widerspruch stehen zu Artikel 6 Absätze 1 und 3 Buchstabe d der Konvention (siehe Unterpertinger ./. Österreich, 24. November 1986, Rdnr. 30, Serie A Band 110).

    Dies bedeutet, dass bei der Verwertung von Beweismitteln, die vom Tatgericht zugelassen wurden, die Rechte der Verteidigung gewahrt werden müssen, besonders wenn der Angeklagte in keinem Stadium des Verfahrens zuvor Gelegenheit hatte, die Personen zu befragen, deren Aussagen in den Prozess eingeführt werden (siehe sinngemäß Unterpertinger, a. a. O., Rdnr. 31), und diese Aussagen das alleinige oder entscheidende Beweismittel für eine Verurteilung durch das Tatgericht oder eine damit verbundene Entscheidung dieses Gerichts darstellen (sieh Al-Khawaja und Tahery, a. a. O., Rdnr. 119).

  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 19.07.2012 - 26171/07
    Der Gerichtshof ist ferner der Auffassung, dass kaum davon auszugehen ist, dass die ermittlungsrichterliche Beurteilung, die Zeugenaussagen aus dem Vorverfahren seien glaubhaft gewesen und es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sie versucht hätten, den Beschuldigten übermäßig zu belasten, die Möglichkeit der Verteidigung oder des Tatgerichts, die Zeugen in Anwesenheit zu befragen und sich selbst ein Urteil über deren Auftreten und Vertrauenswürdigkeit zu bilden, angemessen ersetzen kann (siehe Van Mechelen u. a. ./. Niederlande, 23. April 1997, Rdnr. 62, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997 III und Kostovski ./. Niederlande, 20. November 1989, Rdnr. 43, Serie A Bd. 166).
  • EGMR, 26.04.1991 - 12398/86

    ASCH v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 19.07.2012 - 26171/07
    Eine Zeugenaussage muss nicht stets vor Gericht und öffentlich abgegeben werden, um als Beweismittel zulässig zu sein; in bestimmten Fällen kann sich dies nämlich als unmöglich erweisen (siehe Asch ./. Österreich, 26. April 1991, Serie A Band 203).
  • EGMR, 23.02.1994 - 16757/90

    STANFORD v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 19.07.2012 - 26171/07
    Der Gerichtshof erinnert in diesem Zusammenhang ferner daran, dass sich die Zulässigkeit von Beweismitteln nach dem innerstaatlichen Recht richtet und Sache der nationalen Gerichte ist und dass der Gerichtshof nur zu prüfen hat, ob das Verfahren fair geführt wurde und insbesondere die Rechte des Angeklagten nicht unzumutbar eingeschränkt waren und der bzw. die Angeklagte an dem Verfahren effektiv mitwirken konnte (siehe T. ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 24724/94, Rdnr. 83, 16. Dezember 1999 und Stanford ./. Vereinigtes Königreich, 23. Februar 1994, Rdnr. 26, Serie A Band 282 A).
  • EGMR, 07.07.2009 - 30542/04

    D. v. FINLAND

    Auszug aus EGMR, 19.07.2012 - 26171/07
    Solche Maßnahmen machen einen Teil der Sorgfaltspflicht aus, der die Vertragsstaaten nachkommen müssen, um eine wirksame Ausübung der in Artikel 6 garantierten Rechte sicherzustellen (siehe D. ./. Finnland, Individualbeschwerde Nr. 30542/04, Rdnr. 41, 7. Juli 2009 und Sadak u. a. ./. Türkei, Individualbeschwerden Nrn. 29900/96, 29901/96, 29902/96 und 29903/96, Rdnr. 67, ECHR 2001 VIII).
  • EGMR, 15.12.2011 - 26766/05

    Recht auf Konfrontation und Befragung von Zeugen (Recht auf ein faires Verfahren:

    Auszug aus EGMR, 19.07.2012 - 26171/07
    Darüber hinaus geht es dem Gerichtshof bei Artikel 6 Abs. 1 in erster Linie darum, die Fairness des Strafverfahrens in seiner Gesamtheit einzuschätzen (siehe aktuell hierzu Al-Khawaja und Tahery ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerden Nrn. 26766/05 und 22228/06, Rdnr. 118, ECHR 2011, mit weiteren Nachweisen).
  • EGMR, 27.02.2001 - 33354/96

    Recht auf Konfrontation und Befragung von Mitangeklagten als Zeugen im Sinne der

    Auszug aus EGMR, 19.07.2012 - 26171/07
    Ausnahmen hiervon sind möglich, dürfen aber die Rechte der Verteidigung nicht verletzen; diese Rechte erfordern in der Regel nicht nur, dass der Angeklagte weiß, wer ihn beschuldigt, damit er die Redlichkeit und Glaubwürdigkeit der betreffenden Personen in Zweifel ziehen kann, sondern auch, dass ihm in angemessener und hinreichender Weise Gelegenheit gegeben wird, einen Belastungszeugen entweder während dessen Zeugenaussage oder zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt zu konfrontieren und zu befragen (siehe Lucà ./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 33354/96, Rdnr. 39, ECHR 2001 II und Solakov ./. "die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien", Individualbeschwerde Nr. 47023/99, Rdnr. 57, ECHR 2001 X).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Eine besondere Belehrung des Zeugen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Wahrung eines insgesamt fairen Verfahrens nicht für geboten erachtet (vgl. EGMR, Urteil vom 19. Juli 2012 - 26171/07, NJW 2013, 3225, 3226).
  • EGMR, 15.12.2015 - 9154/10

    Recht auf Konfrontation und Befragung von Zeugen (Al-Khawaja-Test; Recht auf ein

    Um seine Argumente zu stärken, verweist der Beschwerdeführer auf die Feststellungen des Gerichtshofs in seinem Urteil H../. Deutschland (Nr. 26171/07, Randnummern 42 ff., 19. Juli 2012).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    cc) Die Ansicht des Senats steht auch nicht in Widerspruch zu der - vom 4. Strafsenat zitierten Entscheidung des EGMR (NJW 2013, 3225), der sich dort - vor allem im Hinblick auf das Konfrontationsrecht des Angeklagten aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK - mit der Verwertbarkeit der früheren richterlichen Vernehmung eines in der Hauptverhandlung die Aussage verweigernden Zeugen in Abwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers befasst.
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    cc) Die Ansicht des Senats steht auch nicht in Widerspruch zu der - vom 4. Strafsenat zitierten Entscheidung des EGMR (NJW 2013, 3225), der sich dort - vor allem im Hinblick auf das Konfrontationsrecht des Angeklagten aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK - mit der Verwertbarkeit der früheren richterlichen Vernehmung eines in der Hauptverhandlung die Aussage verweigernden Zeugen in Abwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers befasst.
  • BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14

    Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Vielmehr hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betont, dass die Verwertung von im Ermittlungsstadium erlangten Aussagen auch in einem Fall, in dem ermittlungsrichterliche Angaben von in der Hauptverhandlung berechtigt schweigenden Angehörigen verwertet wurden, nicht in Widerspruch zu Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. d EMRK steht, sofern der Angeklagte ausreichend Gelegenheit hatte, die Aussage in dem Zeitpunkt, in dem sie gemacht wurde, oder später in Zweifel zu ziehen (Urteil vom 19. Juli 2012 - 26171/07, NJW 2013, 3225 Ziffer 42).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Wenn absehbar ist, dass eine Auskunftsperson im weiteren Verfahren als Zeuge benötigt wird, hat das Gericht im Allgemeinen dafür Sorge zu tragen, dass eine Vernehmung dieser Person in der Hauptverhandlung möglich bleibt (vgl. EGMR, Urteil vom 19. Juli 2012 - Nr. 26171/07, NJW 2013, 3225, 3226; Urteil vom 17. April 2014 - Nr. 9154/10 Rn. 68).
  • EGMR, 17.04.2014 - 9154/10

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit bzgl.

    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass O. und P. hinsichtlich des späteren Verfahrens gegen den Beschwerdeführer kein Zeugnisverweigerungsrecht nach dem deutschen Strafprozessrecht zugestanden hat, wie es beispielsweise für Familienangehörige von Angeklagten infrage kommt (siehe im Gegensatz dazu H. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 26171/07, Rdnrn. 41 und 43, 19. Juli 2012).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 33/19

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung

    Zutreffend hat das Landgericht insoweit zwar zugrunde gelegt, dass eine ohne Konfrontationsmöglichkeit des Angeklagten in die Hauptverhandlung eingeführte belastende Zeugenaussage besonders sorgfältig und kritisch zu würdigen ist und dass regelmäßig weitere Beweismittel hinzutreten müssen, die diese Aussage bestätigen, wenn hierauf die gerichtliche Überzeugung gestützt werden soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05 mwN und vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06 Rn. 16; EGMR, Urteile vom 19. Juli 2012 - 26171/07 Rz. 42, 45 mwN und vom 26. Juli 2018 - 59549/12 Rn. 58 ff.).
  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18

    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung bei fehlender frontaler Sicht des

    Dem Angeklagten muss angemessen und hinreichend Gelegenheit gegeben werden, einem Belastungszeugen bei seiner Aussage oder zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens entgegenzutreten, ihn zu befragen bzw. befragen zu lassen (vgl. EGMR, NJW 2013, 3225, 3226).
  • LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18

    Feststellungsinteresse - Betriebsgefahr - Mitverschulden - Pedelec -

    Allerdings führt die von dem klägerseits gesteuerten Kraftfahrzeug ausgehende Betriebsgefahr hier gemäß den §§ 9, 18 Abs. 3, 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG und in erweiternder Anwendung von § 254 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 2013, 3225, 3236f. Rd.18 und 20; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26.Aufl. 2020, § 9 StVG Rd.17; Walter in Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck.online Großkommentar StVG, Stand 01.09.2019, § 17 StVG Rd.6) zu einer (Mit-) Haftungsquote des Klägers von 20%.
  • BGH, 21.10.2015 - 4 StR 369/15

    Konfrontationsrecht (Verstoß: Urteil beruht allein oder entscheidend auf Aussage

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