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   OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12 - 32   

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https://dejure.org/2013,5805
OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12 - 32 (https://dejure.org/2013,5805)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.03.2013 - 4 U 108/12 - 32 (https://dejure.org/2013,5805)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. März 2013 - 4 U 108/12 - 32 (https://dejure.org/2013,5805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Sonderrechten eines Entsorgungsfahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem vorfahrtberechtigten Entsorgungsfahrzeug

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem vorfahrtberechtigten Entsorgungsfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3659
  • NZV 2013, 395
  • NZV 2014, 27
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.1967 - VI ZR 210/65

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Zulässige Höchstgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12
    cc) Gleichwohl trat auch die erhöhte Betriebsgefahr des Berechtigten in der Haftungsabwägung gegenüber dem groben Verschulden des Wartepflichtigen vollständig zurück: Es ist in der Kasuistik (etwa OLG Hamm, MDR 1999, 1194; KG VersR 1972, 466; vgl. BGH, Urt. v. 23.05.1967 - VI ZR 210/65, VersR 1967, 802; ebenso: Hentschel/König/Dauer, aaO, § 8 StVO Rdnr. 69; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO, § 8 StVO Rdnr. 71; strenger: Zieres in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rdnr. 257) anerkannt, dass mitunter selbst ein geringes Mitverschulden des Berechtigten (zu denken ist hierbei insbesondere an geringfügige Geschwindigkeitsverstöße) nicht stets seine Mithaftung rechtfertigt.
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • KG, 26.04.1971 - 12 U 171/71

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen zwei PKW an einer Kreuzung zweier

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12
    cc) Gleichwohl trat auch die erhöhte Betriebsgefahr des Berechtigten in der Haftungsabwägung gegenüber dem groben Verschulden des Wartepflichtigen vollständig zurück: Es ist in der Kasuistik (etwa OLG Hamm, MDR 1999, 1194; KG VersR 1972, 466; vgl. BGH, Urt. v. 23.05.1967 - VI ZR 210/65, VersR 1967, 802; ebenso: Hentschel/König/Dauer, aaO, § 8 StVO Rdnr. 69; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO, § 8 StVO Rdnr. 71; strenger: Zieres in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rdnr. 257) anerkannt, dass mitunter selbst ein geringes Mitverschulden des Berechtigten (zu denken ist hierbei insbesondere an geringfügige Geschwindigkeitsverstöße) nicht stets seine Mithaftung rechtfertigt.
  • OLG Hamm, 19.04.1999 - 13 U 181/98

    Sorgfaltspflichten des Wartepflichtigen bei fehlender Sicht auf den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12
    cc) Gleichwohl trat auch die erhöhte Betriebsgefahr des Berechtigten in der Haftungsabwägung gegenüber dem groben Verschulden des Wartepflichtigen vollständig zurück: Es ist in der Kasuistik (etwa OLG Hamm, MDR 1999, 1194; KG VersR 1972, 466; vgl. BGH, Urt. v. 23.05.1967 - VI ZR 210/65, VersR 1967, 802; ebenso: Hentschel/König/Dauer, aaO, § 8 StVO Rdnr. 69; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO, § 8 StVO Rdnr. 71; strenger: Zieres in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rdnr. 257) anerkannt, dass mitunter selbst ein geringes Mitverschulden des Berechtigten (zu denken ist hierbei insbesondere an geringfügige Geschwindigkeitsverstöße) nicht stets seine Mithaftung rechtfertigt.
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12
    Die Höhe der Betriebsgefahr kann nicht losgelöst von der konkreten Unfallsituation, vor allem nicht ohne Blick auf das Fahrverhalten des Unfallgegners bestimmt werden (Senat, MDR 2005, 1287; Hentschel/König/Dauer, aaO. § 17 StVG Rdnr. 6).
  • LG Saarbrücken, 07.10.2016 - 13 S 35/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers

    Denn § 8 StVO bestimmt eine Kardinalpflicht im Straßenverkehr (Saarl. OLG, NJW 2013, 3659; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteil vom 10.06.2011 - 13 S 40/11, NZV 2011, 607; Schauseil, MDR 2008, 360, 363, jeweils m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    § 35 Abs. 6 StVO befreit nur von den in der Bestimmung genannten Beschränkungen in der Benutzung von Straßen zum Fahren und Halten, nicht hingegen von sonstigen Verkehrsvorschriften (vgl. OLG Jena, DAR 2000, 65 zu § 8 StVO; OLG München, Urteil vom 1. Dezember 2006 - 10 U 4707/06, zu § 7 StVO; Saarländisches Oberlandesgericht NJW 2013, 3659; OLG Koblenz VersR 1994, 1320, BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 1St RR 11/96, juris, jeweils zu § 1 StVO).

    Der Einsatz zu den in dieser Bestimmung geregelten Zwecken erfordert ein solches sorgfaltswidriges Verhalten nicht, unabhängig davon, welche Anforderungen man im Einzelnen an das "Erfordernis des Einsatzes" stellt (vgl. einerseits OLG Frankfurt DAR 2001, 456; OLG Jena DAR 2000, 65 ff.; andererseits Saarländisches Oberlandesgericht NJW 2013, 3659).

  • OLG Oldenburg, 23.04.2018 - 4 U 11/18

    Kollision auf dem Autobahnparkplatz

    Der Fahrer darf die ihm nach § 35 Abs. 6 StVO zugebilligten Sonderrecht nicht nur in Anspruch nehmen, wenn andernfalls der Einsatz unmöglich wäre, sondern bereits dann, wenn die Inanspruchnahme der Sonderrechte zur Erleichterung der Aufgabe und Berücksichtigung der jeweiligen Straßen-und Verkehrsverhältnisse zweckmäßig und angemessen erscheint (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2013, 3659).
  • OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19

    Sonderrechte eines Fahrers eines Müllfahrzeugs

    Ein Verstoß gegen die grundlegenden, die Sicherheit des Verkehrs gewährleistenden Pflichten - wie im Streitfall des Beklagten zu 1. gegen die aus § 10 StVO resultierenden Pflichten wiegt besonders schwer; es entspricht herkömmlicher Rechtsprechung, dass in einem solchen Fall die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.03.2013, Az. 4 U 108/12, Juris).
  • LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15

    Müllfahrzeug; Privilegierung; Sonderrechte; UPE-Zuschlag

    Die Höhe der Betriebsgefahr kann nicht losgelöst von der konkreten Unfallsituation, vor allem nicht ohne Blick auf das Fahrverhalten des Unfallgegners bestimmt werden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. März 2013 - 4 U 108/12 - Rn. 32, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 17 StVG, Rn. 6).
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