Rechtsprechung
BGH, 13.12.2012 - III ZR 282/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ZPO § 23
- openjur.de
§ 23 ZPO
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 ZPO
Besonderer Gerichtsstand des Vermögens: Hinreichender Inlandsbezug bei einem Rechtsstreit eines deutschen Klägers gegen eine internationale Ratingagentur wegen des Erwerbs von Zertifikaten von der niederländischen Tochtergesellschaft einer insolventen us-amerikanischen ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO aufgrund des Wohnsitzes des Klägers in Deutschland; Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei unwirksamer Zustellung der Klageschrift an den Beklagten
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzklage eines Anlegers mit Wohnsitz in Deutschland gegen ausländische Ratingagentur
- rewis.io
Besonderer Gerichtsstand des Vermögens: Hinreichender Inlandsbezug bei einem Rechtsstreit eines deutschen Klägers gegen eine internationale Ratingagentur wegen des Erwerbs von Zertifikaten von der niederländischen Tochtergesellschaft einer insolventen us-amerikanischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO aufgrund des Wohnsitzes des Klägers in Deutschland; Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) bei unwirksamer Zustellung der Klageschrift an den Beklagten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Inlandsbezug: Wohnsitz des Klägers in Deutschland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtsstand für den Schadensersatzprozess gegen eine Ratingagentur
- lto.de (Kurzinformation)
Klage gegen Standard & Poor's - Deutsche Gerichte sind zuständig
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO § 23
Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzklage eines Anlegers mit Wohnsitz in Deutschland gegen ausländische Ratingagentur
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Als hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO ist der Wohnsitz des Klägers in Deutschland anzusehen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wohnsitz des Klägers in Deutschland stellt hinreichenden Bezug für die Anwendung des § 23 ZPO dar
- spiegel.de (Pressemeldung, 16.01.2013)
Anleger können Klage gegen Ratingagentur einreichen
- handelsblatt.com (Pressebericht, 16.01.2013)
Anleger können in Deutschland gegen Ratingagenturen klagen
- juve.de (Pressemeldung, 17.01.2013)
Ausländische Ratingagenturen: BGH ermöglicht Klagen in Deutschland
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Internationale Ratingagenturen auch in Deutschland unter Umständen verklagbar
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Klage gegen US-Ratingagenturen wohl vor deutschen Zivilgerichten möglich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Internationale Ratingagenturen können in Deutschland möglicherweise verklagt werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anleger-Schadensersatzklage gegen ausländische Ratingagentur vor deutschem Gericht zugelassen
- ar-law.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlagebewertung: Deutsche Gerichte sind zuständig
Besprechungen u.ä. (2)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Klagen gegen Ratingagenturen: Eine Vorschrift mit Geschichte
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Deutsche Zivilgerichte für Klagen gegen Ratingagenturen zuständig
Sonstiges
- kwag-recht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Haftung von Ratingagenturen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2013, 386
- ZIP 2012, 293
- ZIP 2013, 239
- MDR 2013, 296
- AnwBl 2013, 76
- NZG 2013, 348
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 150/87
Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung
Auszug aus BGH, 13.12.2012 - III ZR 282/11
Als hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO ist der Wohnsitz des Klägers in Deutschland anzusehen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 24. November 1988, III ZR 150/87, NJW 1989, 1431).Ausgehend von diesen Überlegungen hat der Senat bereits den Wohnsitz des Klägers im Inland als ausreichend für die Anwendung des § 23 ZPO und damit als hinreichenden Inlandsbezug anerkannt (Senatsurteil vom 24. November 1988 - III ZR 150/87, NJW 1989, 1431).
- BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90
Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit
Auszug aus BGH, 13.12.2012 - III ZR 282/11
Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Anwendung des § 23 ZPO nur in Betracht kommt, wenn der Rechtsstreit einen über die Vermögensbelegenheit hinausgehenden Inlandsbezug aufweist (Urteil vom 2. Juli 1991 - IX ZR 206/90, BGHZ 115, 90, 94 ff). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 13.12.2012 - III ZR 282/11
Des Weiteren lässt das Berufungsgericht außer Acht, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Zweifel mit der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung eine Bezugnahme der Parteien auf den Inhalt der zur Vorbereitung vorgelegten Schriftstücke verbunden ist (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 281 mwN). - BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09
Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in …
Auszug aus BGH, 13.12.2012 - III ZR 282/11
Das gilt auch für solches Vorbringen, das vom Gericht erster Instanz für unerheblich gehalten worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2010 - IX ZR 160/09, NJW-RR 2010, 1286 Rn. 10). - RG, 28.03.1882 - III 241/82
Einfluß der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Ausländers im …
Auszug aus BGH, 13.12.2012 - III ZR 282/11
Demgemäß hat das Reichsgericht den Gedanken des Inländerschutzes bei der Anwendung des § 23 ZPO hervorgehoben (vgl. RGZ 6, 400, 403, 405).
- OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 21 U 23/11
Gerichtsstand bei Schadenersatzklage des Anleger gegen ausländische …
Auf die hiergegen von der Beklagten eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache im Wege eines Beschlusses nach § 544 Abs. 7 ZPO nun seinerseits zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (ZIP 2013, 239).Soweit es die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte anbelangt, schließt sich der Senat den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 13. Dezember 2012 (ZIP 2013, 239) an und macht sie sich zu Eigen.
- OLG Dresden, 09.11.2017 - 8 U 772/17
Zulässigkeit der Bilanznichtigkeitsklage des Insolvenzverwalters; Anforderungen …
Vor diesem Hintergrund kann auch aus dem Umstand, dass im Rahmen der Antragstellung gewöhnlich auf den gesamten schriftsätzlichen Parteivortrag konkludent Bezug genommen wird (vgl. BGH, NJW 2013, 386, 387;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 295 Rn. 7), nichts Abweichendes abgeleitet werden, zumal es mangels Klageerwiderung ohnehin an schriftsätzlichem Beklagtenvorbringen fehlte und für eine Bezugnahme auf vorheriges Vorbingen des Streithelfers keine Hinweise bestehen. - BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11
Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § …
Im Zweifel ist mit der vorbehaltlosen Antragstellung in der mündlichen Verhandlung eine Bezugnahme der Parteien auf den Inhalt der vorbereitenden Schriftstücke verbunden (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 24, BAGE 129, 265; BGH 13. Dezember 2012 - III ZR 282/11 - Rn. 13) .
- BGH, 08.09.2021 - VIII ZR 258/20
Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf: Gehörsverletzung bei unterlassener …
Zwar kann die Partei ihren im ersten Rechtszug gehaltenen Vortrag in der Berufungsinstanz "fallenlassen", womit er aus dem zweitinstanzlichen Prozessstoff ausscheidet (…vgl. MünchKommZPO/Rimmelspacher, aaO; vgl. auch BGH…, Urteil vom 12. Januar 2017 - III ZR 4/16, NJW-RR 2017, 622 Rn. 22; Beschluss vom 13. Dezember 2012 - III ZR 282/11, NJW 2013, 386 Rn. 14). - BGH, 09.03.2021 - II ZR 40/20
Haftung des Kommanditisten für nachrangige Insolvenzforderungen
In der Bezugnahme des Klägers auf diesen Vortrag durch Antragstellung in der mündlichen Verhandlung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. April 1981 - VIII ZR 157/80, WM 1981, 798; Urteil vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/93, NJW-RR 1996, 379; Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 281 mwN; Beschluss vom 13. Dezember 2012 - III ZR 282/11, ZIP 2013, 239 Rn. 13) liegt die Behauptung, diese Zahlen seien im Wesentlichen noch aktuell. - OLG Köln, 10.06.2015 - 16 U 147/13
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage gegen einen …
Die Klägerin hat ihren Sitz in Deutschland, was nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreicht (BGH, Beschl. v. 13.12.2012 - III ZR 282/11, NJW 2013, 386). - OLG Stuttgart, 21.01.2016 - 2 U 89/15
Bestimmung des Netznutzungsentgelts nach billigem Ermessen: Indizwirkung der …
Ihr erstinstanzliches Angebot - ohne weiteres als Bestandteil des instanzenübergreifenden Sachstand in die Berufungsinstanz gelangt (etwa BGH NJW 2013, 386 [Tz. 14]) - stellt jedoch verfahrensrechtliche und inhaltliche Bedingungen auf (Bl. 528/529), welche insbesondere nach der bezeichneten Rechtsprechung unter (2) nicht verfangen.