Rechtsprechung
BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverfassungsgericht
Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den Voraussetzungen für die Annahme des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 3 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 3 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ... - Wolters Kluwer
Antrag auf Fortsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bzgl. Rechtmäßigkeit der Grenzfeststellung aufgrund Vermessung und Abmarkung eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ...
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GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; VwGO § 92 Abs. 2
Antrag auf Fortsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bzgl. Rechtmäßigkeit der Grenzfeststellung aufgrund Vermessung und Abmarkung eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das wegen Nichtbetreiben eingestellte verwaltungsgerichtliche Verfahren
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 16.12.2010 - 5 A 1349/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2011 - 3 L 44/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2011 - 3 L 44/11
- BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Papierfundstellen
- BVerfGK 20, 43
- NJW 2013, 678
- NVwZ 2013, 136
Wird zitiert von ... (99) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Die dem Gesetzgeber obliegende normative Ausgestaltung des Rechtswegs muss aber das Ziel dieser Rechtsgewährleistung, nämlich den wirkungsvollen Rechtsschutz, auch tatsächlich verfolgen und ermöglichen (vgl. BVerfGE 110, 77 ).Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 110, 77 ; stRspr).
bb) Im Einklang mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 61, 126 ; 96, 27 ; 110, 77 ).
- BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
cc) Eine Regelung über eine Verfahrensbeendigung wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses ist grundsätzlich von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 ).Dieser besteht nicht darin, den Kläger zu einer Substantiierung seines Klagebegehrens anzuhalten, sondern in der Klärung der aufgekommenen Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 ).
- BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05
Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Solche Anhaltspunkte sind insbesondere dann gegeben, wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 -, NVwZ 2000, S. 1297 ;… Beschluss vom 12. April 2001 - BVerwG 8 B 2.01 -, NVwZ 2001, S. 918; Beschluss vom 7. Juli 2005 - BVerwG 10 BN 1.05 -, juris Rn. 4).Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr im Sinne von § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO betrieben, wenn er innerhalb der Zwei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - BVerwG 10 BN 1.05 -, juris Rn. 7).
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
Wahlklage
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ). - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ). - BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ). - BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
VwGO-Ausführungsgesetz II
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
- BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78
Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Der gerichtlichen Durchsetzung des materiellen Anspruchs dürfen auch hier nicht unangemessen hohe verfahrensrechtliche Hindernisse in den Weg gelegt werden (BVerfGE 53, 115 ). - BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im …
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
- BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen
- BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der …
- BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für …
- BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist
Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .Art. 19 Abs. 4 GG gilt insoweit auch innerhalb des gerichtlichen Verfahrens (BVerfG 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .
- LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
Bei der Auslegung und Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG ist der strenge …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; Bundestags-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; Bundestags-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall regelmäßig nur dann ausgehen, wenn das prozessuale Verhalten eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten begründeten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Denn die Vorschrift des § 102 Abs. 2 SGG ist weder ein Instrument zum Disziplinieren von unkooperativen Klägern bzw. oder zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11) noch zum Generieren von bequemen Erledigungen in lästigen Verfahren (in diesem Sinne auch bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 40/05 zu § 92 VwGO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - L 19 AS 1532/14 B).
An einem solchen Desinteresse fehlt es, wenn die Motivation des Rechtsbehelfsführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsbehelfsführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, so ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und gegebenenfalls ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht in einer solchen Fallkonstellation verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Zumindest der damalige Prozessbevollmächtigte hätte im Übrigen wissen müssen, dass das Gericht insbesondere dann Anlass haben kann, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 586/13
Voraussetzungen der Klagerücknahmefiktion bei unterbliebener Mitwirkungshandlung …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Namentlich darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsmittelführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ggf ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
Sozialgerichtsverfahren - Voraussetzungen der Klagerücknahmefiktion bei …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Namentlich darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsmittelführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ggf ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 587/13
Voraussetzungen einer Klagerücknahmefiktion bei unterbliebener …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Namentlich darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsmittelführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ggf ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 19 AS 1810/18
Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Die Voraussetzungen für eine Klagerücknahmefiktion liegen nicht vor (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11; BSG, Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R m.w.N.; Beschluss des Senats vom 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15 B m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. etwa Beschlüsse vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 und 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11) darf ein Gericht im Einzelfall aber erst dann von einem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ausgehen, wenn das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist.
Die Klagerücknahmefiktion soll nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 -1 BvR 2254/11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2018 - L 21 R 955/16
Fiktive Klagerücknahme
Die Rücknahmefiktion darf weder als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eingesetzt werden (BVerfG vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11), noch stellt die Vorschrift ein Hilfsmittel zur Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen dar (LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15 B).Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren" (BVerfG vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11).
Ob der Standpunkt des VG Darmstadt (…a.a.O.) unter Beachtung der zuvor wiedergegebenen Rechtsprechung des BVerfG (insbesondere vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11) Bestand haben kann, erscheint als sehr fraglich, bedarf aber keiner Entscheidung.
Das BVerfG hat eine solche Reaktion genügen lassen, nachdem ein Kläger im Ausgangsverfahren (schlicht) erklärt hatte, er halte an der Klage fest (BVerfG vom 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11).
- BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Klagerücknahmefiktion wegen …
Nach der durch den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2012 (1 BvR 2254/11) geprägten Rechtsprechung zu § 92 Abs. 2 VwGO, die auch für § 81 Abs. 1 AsylG gelte, solle die Rücknahmefiktion nämlich die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren und nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten gedeutet werden.Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (…vgl. zu § 79 AsylVfG BTDrucks 12/2062, S. 42: Vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, "an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat"; BVerfGK 20, 43 ).
Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr im Sinne von § 81 AsylG betrieben, wenn er innerhalb der Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (ähnlich BVerwG…, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris, Rn. 7; BVerfGK 20, 43 ).
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
Sozialgerichtliches Verfahren - keine fiktive Klagerücknahme bei Fehlen von …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
So darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers - …
Das BVerfG hat eine solche Reaktion genügen lassen, nachdem ein Kläger im Ausgangsverfahren (schlicht) erklärt hatte, er halte an der Klage fest (BVerfG, Beschluss vom 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11 - juris RdNr 36) . - BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - …
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 605/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung: …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2019 - 6 A 155/18
Voraussetzungen für eine fiktivie Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 S. 1 VwGO ; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - L 12 SO 641/18
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- VGH Bayern, 06.06.2016 - 22 B 16.611
Fortsetzung des Rechtsstreits nach Rücknahmefiktion
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2019 - L 12 SO 640/18
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2022 - L 21 R 535/22
Anforderungen an das Vorliegen einer Klagerücknahmefiktion im sozialgerichtlichen …
- BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 11/21 R
Vertragsärztliche Versorgung - Widerspruchsverfahren im Verfahren zur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2014 - L 19 AS 1532/14
Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - L 19 AS 1186/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1912/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1570/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf …
- SG Mainz, 10.02.2015 - S 14 AS 8/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung - …
- BVerfG, 18.03.2019 - 2 BvR 367/19
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Möglichkeit …
- LSG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - L 5 KR 4106/13
- BSG, 28.11.2019 - B 7 AY 2/18 B
Eine lediglich pauschale und unsubstantiierte Aufforderung zur …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2014 - L 4 KR 416/13
- SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 5930/15
Rentenversicherungspflicht - selbstständig tätiger Kfz-Sachverständiger und …
- VGH Bayern, 19.05.2021 - 22 ZB 19.1035
Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens
- LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 205/14
Fiktion der Klagerücknahme; Ausnahmecharakter der Rücknahmefiktion; Bestimmtheit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - L 3 R 514/21
Keine Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
Betreibensaufforderung; Meldebescheinigung; Rechtsschutzinteresse; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AS 2584/16
Enge Voraussetzungen für die Rücknahmefiktion der Klage
- VG München, 09.02.2024 - M 32 K 21.6239
Ladungsfähige Anschrift des Klägers, c/o-Adresse (nicht ausreichend), Behauptete …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 21 R 322/20
- BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 73/19 B
Fiktion der Klagerücknahme nach erfolgloser Betreibensaufforderung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - L 17 U 315/16
Gewährung von Rente; Ausnahmecharakter der fiktiven Klagerücknahme; Keine …
- VG München, 03.12.2015 - M 16 K 15.3205
Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach Eintritt der Klagerücknahmefiktion
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - L 12 SO 96/22
Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
- BGH, 14.06.2019 - AnwZ (Brfg) 9/19
- BAG, 21.06.2023 - 7 AZR 234/22
Ruhen des Verfahrens - Terminantrag - Frist
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 2320/13
- LSG Bayern, 09.07.2019 - L 15 AS 177/18
Sozialgerichtsverfahren: Beurteilung der Zulassungsbedürftigkeit bei durch …
- BVerwG, 20.09.2016 - 1 WB 17.16
Fiktion der Rücknahme; Nichtbetreiben des Verfahrens; Eigenart des …
- VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412
Eine Änderung der Einkommensverhältnisse tritt im Falle einer rückwirkenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2022 - 11 A 314/22
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise subsidiären Schutz; …
- LSG Thüringen, 01.10.2019 - L 6 KR 1156/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Verfahrensgegenstand im …
- VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 5892/19
Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister; …
- VG München, 05.11.2014 - M 23 K 13.2826
Abmeldung des Kraftfahrzeugs - vollständige Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 M 46.12
PKH-Beschwerde; rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss …
- SG Meiningen, 30.07.2018 - S 16 KR 2246/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 11 AS 298/14
- OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17
Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ; …
- VG Gelsenkirchen, 07.12.2021 - 18 K 3240/20
beA-Versand: Sicherheitspuffer von 70 Sekunden genügt nicht!
- BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
Feststellung von rentenrechtlichen Zeiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2019 - 9 A 2047/18
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; …
- BSG, 20.05.2019 - B 14 AS 66/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 5/16
Gewährung eines Kinderzuschlags; Beendigung des Rechtsstreits durch …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 9 SO 354/18
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - L 21 AS 1240/18
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - 1 L 244/12
Betreibensaufforderung - Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2021 - L 3 U 49/20
Betreibensaufforderung - Klagerücknahmefiktion - Zurückverweisung
- LSG Sachsen, 18.04.2019 - L 3 AS 968/17
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Verfahrensbeendigung im …
- LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 3 AS 111/18
Eintritt der Fiktion einer Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren
- VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18
Fortsetzung eines wegen Nichtbetreibens eingestellten Klageverfahrens
- LSG Bayern, 20.09.2021 - L 7 BA 62/21
Sozialgerichtsverfahren: Keine ordnungsgemäße Betreibensaufforderung bei bloß …
- VGH Bayern, 29.04.2022 - 22 ZB 20.1957
Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens des Verfahrens
- LSG Hessen, 28.11.2017 - L 3 U 139/17
Klagerücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Wegfall des …
- LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 AS 976/14
Berufungsrücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Sicherstellung der Vertretung …
- SG Magdeburg, 05.03.2013 - S 45 AS 91131/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2020 - L 1 R 172/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Anforderungen an eine …
- VG Augsburg, 14.10.2019 - Au 9 K 19.967
Bertreibensaufforderung bei Fristsetzung für Klagebegründung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 7 AS 1891/17
SGB-II -Leistungen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2023 - L 7 AS 76/23
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - L 7 AS 1248/16
Beendigung eines Rechtsstreits durch Klagerücknahmefiktion
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - 2 M 18.15
Klagerücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Aufforderung zur Klagebegründung
- LSG Hamburg, 21.03.2013 - L 1 KR 72/12
- VG München, 10.08.2020 - M 32 K 19.1820
Rechtsschutzinteresse, Verwaltungsgerichte, Feuerstättenschau, …
- BSG, 26.02.2020 - B 14 AS 111/19 B
Voraussetzungen einer Betreibensaufforderung; Verfahrensrüge im …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2023 - L 7 AS 77/23
- VG Köln, 17.04.2019 - 26 K 11393/16
- VGH Bayern, 15.04.2015 - 11 ZB 15.209
Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 17 EG 2/20
Sozialgerichtliches Verfahren - fiktive Klagerücknahme - Ausbleiben einer …
- VG München, 15.09.2020 - M 3 K 19.5402
Klagerücknahmefiktion in Prüfungsstreitigkeiten
- VG Würzburg, 22.11.2016 - W 4 K 16.261
Sicherungsmaßnahmen für Nachbargiebelwand bei Abbruch einer Grenzwand als Kosten …
- OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15
Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 12 R 254/15
- VG Berlin, 04.12.2014 - 19 K 288.14
Fortsetzung eines vom Gericht eingestellten Klageverfahrens nach Einstellung …
- VGH Bayern, 31.01.2023 - 6 ZB 22.211
Eintritt der Rücknahmefiktion - erfolgloses Rechtsmittel
- OVG Bremen, 07.01.2022 - 1 LB 77/20
Verpflichtung zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im Berufungsverfahren
- VG Berlin, 07.06.2018 - 19 K 552.17
Gerichtliche Aufforderung zur Begründung der Klage
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 6/16
- VG Augsburg, 10.01.2022 - Au 9 K 21.792
Klagerücknahmefiktion, Nichtbetreiben des Verfahrens
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 239/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 240/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 241/18
- VG Köln, 19.08.2021 - 8 K 4268/19
Rechtsprechung
BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB §§ 133 B, 157
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 320 BGB
Ergänzende Auslegung eines dreiseitigen Vertrages: Zahlungspflicht des Darlehengebers gegenüber Handwerkern bei Mängeln der an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 133; BGB § 157
Ergänzende Vertragsauslegung bei Leistungsverweigerungsrecht im Rahmen von dreiseitigem Vertrag - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ergänzende Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages hinsichtlich eines Leistungsverweigerungsrechts des zur direkten Zahlung an den Handwerker verpflichteten Darlehensgebers (Brauerei) wegen Mängeln einer an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung
- rewis.io
Ergänzende Auslegung eines dreiseitigen Vertrages: Zahlungspflicht des Darlehengebers gegenüber Handwerkern bei Mängeln der an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung
- rechtsportal.de
BGB § 157
Ergänzende Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages hinsichtlich eines Leistungsverweigerungsrechts des zur direkten Zahlung an den Handwerker verpflichteten Darlehensgebers (Brauerei) wegen Mängeln einer an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss Darlehensgeber bei Mängeln dennoch an den Handwerker zahlen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ergänzende Vertragsauslegung und das Brauereidarlehen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur ergänzenden Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Darlehensgeber muss bei Mängeln nicht an den Handwerker zahlen! (IBR 2013, 71)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2013, 678
- MDR 2013, 204
- WM 2014, 172
- BauR 2013, 236
- BauR 2013, 849
- ZfBR 2013, 228
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (21)
- BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06
Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des …
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
Eine solche Regelungslücke liegt vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder wenn sie ihn bewusst offen gelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und wenn sich diese Annahme nachträglich als unzutreffend herausstellt (BGH, Urteile vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311 Rn. 26; vom 17. April 2002 - VIII ZR 297/01, NJW 2002, 2310 unter II 1; vom 21. September 1994 - XII ZR 77/93, BGHZ 127, 138, 142; jeweils m.w.N.).Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06, aaO, Rn. 28, 30; vom 2. Juli 2004 - V ZR 209/03, NJW-RR 2005, 205 unter II 1 c bb; vom 13. Februar 2004 - V ZR 225/03, NJW 2004, 1873 unter II 1 b; jeweils m.w.N.).
- BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71
Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
Zu berücksichtigen ist gegebenenfalls, dass ein Leistungsverweigerungsrecht zu einer Zug-um-Zug-Verurteilung gegen Mängelbeseitigung führen kann (§ 320 Abs. 1, § 322 Abs. 1 BGB; zum Werkvertragsrecht: BGH, Urteil vom 4. Juni 1973 - VII ZR 112/71, BGHZ 61, 42;… Kniffka in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., Teil 5 Rn. 168;… zur Rechtslage im Kaufrecht siehe: MünchKommBGB/Westermann, 6. Aufl., § 437 Rn. 20;… MünchKommBGB/Emmerich, aaO, § 320 Rn. 4 ff.; jeweils m.w.N.). - BGH, 06.09.2012 - VII ZR 193/10
Keine Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers wegen Bauzeitverschiebung …
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
a) Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, anerkannten Auslegungsgrundsätzen, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil wesentliches Auslegungsmaterial unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen worden ist (BGH, Urteile vom 6. September 2012 - VII ZR 193/10, Rn. 14, für BGHZ bestimmt;… vom 30. Juni 2011 - VII ZR 13/10, BGHZ 190, 212 Rn. 8;… vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295 Rn. 13;… vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 44;… vom 12. November 2008 - VIII ZR 170/07, BGHZ 178, 307 Rn. 12; jeweils m.w.N.).
- BGH, 09.02.2012 - IX ZR 185/09
Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Voraussetzungen für die Erkennbarkeit …
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
Dass sich die Urschrift des Berufungsurteils mit den Originalunterschriften nicht in den dem Revisionsgericht übersandten Gerichtsakten befindet, sondern dort lediglich eine beglaubigte Abschrift eingeheftet ist, steht mit dem Gesetz in Einklang (§ 541 Abs. 2 ZPO) und besagt nicht, dass eine Originalfassung nicht existiert oder dass die dem damaligen Prozessbevollmächtigten der Beklagten zugestellte Ausfertigung des Urteils nicht mit dem Original übereinstimmt (…siehe BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2004 - IX ZR 350/00, BGHR ZPO § 311 Abs. 2 Urteilsverkündung 1; vom 9. Februar 2012 - IX ZR 185/09, BeckRS 2012, 05093 Rn. 3). - BGH, 17.04.2012 - II ZR 95/10
Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer …
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
Es entspricht zudem üblicher Handhabung, die Urschrift der Entscheidung zurückzubehalten und zu Sammelakten zu nehmen (siehe BGH, Urteil vom 17. April 2012 - II ZR 95/10, NZG 2012, 701 Rn. 16). - BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08
Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
a) Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, anerkannten Auslegungsgrundsätzen, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil wesentliches Auslegungsmaterial unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen worden ist (…BGH, Urteile vom 6. September 2012 - VII ZR 193/10, Rn. 14, für BGHZ bestimmt;… vom 30. Juni 2011 - VII ZR 13/10, BGHZ 190, 212 Rn. 8; vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295 Rn. 13;… vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 44;… vom 12. November 2008 - VIII ZR 170/07, BGHZ 178, 307 Rn. 12; jeweils m.w.N.). - BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10
Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als …
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
a) Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, anerkannten Auslegungsgrundsätzen, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil wesentliches Auslegungsmaterial unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen worden ist (…BGH, Urteile vom 6. September 2012 - VII ZR 193/10, Rn. 14, für BGHZ bestimmt; vom 30. Juni 2011 - VII ZR 13/10, BGHZ 190, 212 Rn. 8;… vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295 Rn. 13;… vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 44;… vom 12. November 2008 - VIII ZR 170/07, BGHZ 178, 307 Rn. 12; jeweils m.w.N.). - BGH, 20.07.2010 - XI ZR 236/07
Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des …
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
a) Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, anerkannten Auslegungsgrundsätzen, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil wesentliches Auslegungsmaterial unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen worden ist (…BGH, Urteile vom 6. September 2012 - VII ZR 193/10, Rn. 14, für BGHZ bestimmt;… vom 30. Juni 2011 - VII ZR 13/10, BGHZ 190, 212 Rn. 8;… vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295 Rn. 13; vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 44;… vom 12. November 2008 - VIII ZR 170/07, BGHZ 178, 307 Rn. 12; jeweils m.w.N.). - BGH, 12.11.2008 - VIII ZR 170/07
Haftungsausschluss des vollmachtlosen Vertreters
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
a) Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, anerkannten Auslegungsgrundsätzen, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, etwa weil wesentliches Auslegungsmaterial unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen worden ist (…BGH, Urteile vom 6. September 2012 - VII ZR 193/10, Rn. 14, für BGHZ bestimmt;… vom 30. Juni 2011 - VII ZR 13/10, BGHZ 190, 212 Rn. 8;… vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295 Rn. 13;… vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 44; vom 12. November 2008 - VIII ZR 170/07, BGHZ 178, 307 Rn. 12; jeweils m.w.N.). - BGH, 04.03.2008 - KZR 36/05
Entgegennahme von Lotterien und Wetten im Wege des Postwettgeschäfts
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
Die Entscheidung, ob eine Regelungslücke besteht und wie die Vertragspartner sie bei deren Kenntnis geschlossen hätten, kann aufgrund ausreichender tatrichterlicher Feststellungen auch durch das Revisionsgericht getroffen werden (BGH, Urteile vom 4. März 2008 - KZR 36/05, NJW-RR 2008, 1491 Rn. 30; vom 12. Dezember 1997 - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219 unter II 3). - BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …
- BGH, 06.10.2006 - V ZR 20/06
Erhöhung des Erbbauzinses bei Koppelung an den Grundstückswert
- BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04
Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen …
- BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03
Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen …
- BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04
Auslegung eines Pkw-Kaufvertrages bezüglich der Kosten einer …
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von …
- BGH, 12.02.2004 - IX ZR 350/00
Beweiskraft des Verkündungsprotokolls
- BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01
Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den …
- BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96
Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
- BGH, 10.11.1999 - I ZR 183/97
Beweiserhebung von Amts wegen und Auslagenvorschuß
- BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93
Verzinsung einer Mietkaution
- BGH, 08.08.2019 - VII ZR 34/18
Bauvertrag: Anpassung des Einheitspreises bei Mengenmehrungen
Danach ist entscheidend, was die Vertragsparteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH…, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17 Rn. 30, BauR 2018, 1403 = NZBau 2018, 524; Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10 Rn. 16, BauR 2013, 236). - BGH, 20.04.2017 - VII ZR 194/13
Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers wegen witterungsbedingten …
Dabei kann von einer planwidrigen Regelungslücke nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (…vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2014 - VII ZR 4/13, BauR 2015, 527 Rn. 27 = NZBau 2015, 84 und vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 15 m.w.N.). - BGH, 04.06.2014 - IV ZR 348/13
Verjährung in Nachlasssachen: Beginn der Ablaufhemmung bei mehreren Erben
Die Auslegung dieses Schreibens kann vom Revisionsgericht selbst vorgenommen werden, da das Berufungsgericht sie unterlassen hat und weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, NJW 2013, 678 Rn. 18; Senatsurteil vom 3. Juli 2002 - IV ZR 145/01, VersR 2002, 1089 unter II 1 a).
- BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13
Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden …
Die dem Senat selbst mögliche Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 18 m.w.N.) ergibt, dass die Beklagte auch in diesem Fall zur Rückzahlung der zur Vorfinanzierung geleisteten Beträge verpflichtet sein sollte.a) Eine ergänzende Vertragsauslegung ist geboten, wenn die Vereinbarung der Parteien eine planwidrige Regelungslücke aufweist (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 8;… Urteil vom 12. Februar 2014 - XII ZR 76/13, BGHZ 200, 133 Rn. 17; Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 15, jeweils m.w.N.).
Dabei kann von einer planwidrigen Regelungslücke nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, aaO Rn. 15 m.w.N.).
b) Bei der Schließung der Vertragslücke durch ergänzende Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (st. Rspr.; siehe BGH, Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 16 m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 20.12.2013 - 12 U 49/13
Zweigliedrige Personen- oder Kapitalgesellschaft: Wirksamkeit einer sog. …
Hingegen darf die ergänzende Vertragsauslegung nicht herangezogen werden, um einem Vertrag aus Billigkeitsgründen einen zusätzlichen Regelungsgehalt zu verschaffen, den die Parteien objektiv nicht vereinbaren wollten (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - VII ZR 99/10, NJW 2013, 678; Urteil vom 17.01.2007 - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311; Urteil vom 02.07.2004 - V ZR 209/03, NJW-RR 2005, 205; Urteil vom 13.02.2004 - V ZR 225/03, NJW 2004, 1873; Urteil vom 17.04.2002 - VIII ZR 297/01, NJW 2002, 2310; Urteil vom 21.09.1994 - XII ZR 77/93, BGHZ 127, 138). - BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer …
Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 24 mwN; BGH 15. November 2012 - VII ZR 99/10 - Rn. 15 mwN, NJW 2013, 678). - OLG Zweibrücken, 07.07.2021 - 7 U 88/20
Ordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses durch ergänzende Vertragsauslegung
Bei der Schließung der Vertragslücke durch ergänzende Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH NJW 2013, 678 Rn. 16;… NJW 2015, 955 Rn. 28). - OLG Jena, 10.01.2020 - 4 U 812/15
Gerüstbauvertrag: Anspruch auf Mehrmengenausgleich bei Vorhaltung von Gerüsten
Vielmehr ist entscheidend, was die Vertragsparteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH…, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17 Rn. 30, BauR 2018, 1403 = NZBau 2018, 524; Urteil vom 15. November 2012 - VII ZR 99/10 Rn. 16, BauR 2013, 236). - OLG Brandenburg, 18.07.2013 - 12 U 21/12
Moderationsvertrag: Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter der Bedingung der …
Eine ergänzende Vertragsauslegung ist in engen Grenzen geboten, wenn die Vereinbarung der Parteien eine Regelungslücke - eine planwidrige Unvollständigkeit - aufweist (vgl. BGH, NJW 2013, S. 678, Tz. 15 - zitiert nach juris;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 157 Rn. 2).Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nach der zutreffend in der Rechtsprechung entwickelten Definition nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH, NJW 2013, S. 678 Tz. 15;… BGHZ 170, S. 311 Tz. 26 - jeweils zitiert nach juris und jeweils m.w.N.;… NJW-RR 2005, S. 1421, 1422;… Staudinger/Roth, BGB, Neubearb. 2010, § 157 Rn. 15;… Nachweise, bei Münchener Kommentar/Busche, a.a.O., § 157 Rn. 40;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 157 Rn. 3).
- LG Siegen, 25.01.2016 - 3 S 54/15
Pflicht Erstattung von Ausschüttungen aus einer atypisch stillen …
Planwidrig ist eine Regelungslücke, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BGH NJW 2013, 678, 679 Rn. 15;… NJW 2015, 955, 957 Rn. 27).(2) Bei der Schließung der Vertragslücke durch ergänzende Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH NJW 2013, 678, 679 Rn. 16;… NJW 2015, 955, 957 Rn. 28).
- OLG Stuttgart, 08.04.2013 - 7 U 52/12
€žWealthmaster"-Lebensversicherung: Darlegungs- und Beweislast für ein …
- LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
Verpflichtungsbescheid zum Vollzug eines Schiedsspruchs zur Hausärztlichen …
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 531/11
Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Anhebung der …
- FG Münster, 17.07.2019 - 9 K 384/18
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Änderungsvereinbarung zu einer …
- LG Hamburg, 06.06.2018 - 318 S 46/17
Duldungspflicht des Veräußerers einer Wohnung in Bezug auf einen Stromzähler