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   OLG Frankfurt, 11.10.2012 - 16 U 25/12   

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https://dejure.org/2012,34718
OLG Frankfurt, 11.10.2012 - 16 U 25/12 (https://dejure.org/2012,34718)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.2012 - 16 U 25/12 (https://dejure.org/2012,34718)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 16 U 25/12 (https://dejure.org/2012,34718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Abgrenzung Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung - Zur Frage von Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bei einer als "Gegendarstellung" bezeichneten und im Internet veröffentlichten Kritik einer Politikerin an der Berichterstattung durch einen Journalisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 798
  • MMR 2013, 268
  • ZUM 2013, 222
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2011 - 3 O 325/11

    Meinungsfreiheit: Meinungsäußerung hinsichtlich eines Artikels eines Journalisten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2012 - 16 U 25/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2011, 2 - 03 O 325/11, wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des am 22. Dezember 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt, 2 - 03 O 325/11,.

  • OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99

    Brauner Multifunktionär

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2012 - 16 U 25/12
    Der Kläger verweist insoweit auf die von dem Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Hamburg vom 3. März 2000 (= NJW-RR 2000, 1292), wonach das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte, auf die sich eine Meinung stützen könne, ein maßgebliches Kriterium für die Frage darstelle, ob die Grenze zur Schmähkritik überschritten sei.
  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18

    Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste

    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97).
  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18

    Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede

    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 228/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Schmähkritik ist allerdings nur anzunehmen, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt/Peifer, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 149/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Schmähkritik liegt grundsätzlich nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (OLG Frankfurt, NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt/Peifer, a.a.O., Kap. 5, Rn. 97).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG NJW 2016, 2870; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt/Peifer, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 5 Rn. 97) und der Angriff auf den Betroffenen selbst vom Standpunkt des Kritikers und unter Berücksichtigung seines Engagements für die Sache nicht mehr verständlich ist (BVerfG NJW 1991, 95 - Zwangsdemokrat; BVerfG NJW 1993, 1462 - Böll/Henscheid; BVerfG NJW 1994, 2413 - Kassenarzt; BGH NJW 1987, 1400 - Oberfaschist; BVerfG NJW 1983, 1415 - Bezeichnung der CSU als "NPD Europas"; Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl. 2019, § 20 Rn. 9a; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 190).
  • LG Regensburg, 27.08.2019 - 72 O 1943/18

    Kein Anspruch auf teilweise Wiederherstellung eines Beitrags in sozialem Netzwerk

    Dies ist anzunehmen, wenn eine Äußerung jeglichen Sachbezug vermissen lässt und eine Diffamierung im Vorgrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie die betroffene Person herabsetzen soll (OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799).
  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19

    Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter

    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (OLG Frankfurt a.M. NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt/Peifer, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 204/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Schmähkritik liegt grundsätzlich nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 16 U 25/12, NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt/Pfeifer, a.a.O., Kap. 5, Rn. 97).
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16

    Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Untersuchungsbericht

    Grundsätzlich liegt Schmähkritik nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 97).
  • LG München I, 16.05.2019 - 29 O 386/19

    Voraussetzungen der Sperrung des Nutzerkontos eines sozialen Netzwerks wegen

    Schmähkritik liegt nur vor, wenn eine Äußerung jeglichen sachlichen Bezug vermissen lässt, die inhaltliche Auseinandersetzung zurücktritt und eine Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (OLG Frankfurt NJW 2013, 798 f.).
  • LG Siegen, 21.08.2018 - 5 O 69/18

    Meinungsfreiheit, Schmähkritik, Kommentar, Soziales Netzwerk, Sperre

  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17

    Gibt ein anonym auftretender Arzt in einem TV-Bericht erkennbar einen

  • LG Frankfurt/Main, 20.10.2022 - 3 O 244/22
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2013 - 13 O 9589/12

    Streit um den Film "Wir weigern uns Feinde zu sein"

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