Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.10.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 19.07.2012 - C-154/11   

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https://dejure.org/2012,18451
EuGH, 19.07.2012 - C-154/11 (https://dejure.org/2012,18451)
EuGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - C-154/11 (https://dejure.org/2012,18451)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - C-154/11 (https://dejure.org/2012,18451)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge - Mit einer Botschaft eines Drittstaats geschlossener Vertrag - Immunität des Beschäftigungsstaats - Begriff 'Zweigniederlassung, Agentur oder ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mahamdia

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge - Mit einer Botschaft eines Drittstaats geschlossener Vertrag - Immunität des Beschäftigungsstaats - Begriff "Zweigniederlassung, Agentur oder ...

  • EU-Kommission

    Mahamdia

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge - Mit einer Botschaft eines Drittstaats geschlossener Vertrag - Immunität des Beschäftigungsstaats - Begriff ‚Zweigniederlassung, Agentur oder ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen deutscher Gerichtsbarkeit und örtlicher Zuständigkeit für einen Arbeitsrechtsstreit zwischen einer ausländischen Botschaft und einem angestelltem Kraftfahrer; Bescheidung eines Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVVO: Gerichtstand bei Klagen aus dem Arbeitsvertrag - eingeschränkte Zulässigkeit einer Gerichtsstandsklausel

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 44/2001 Art. 18 Abs. 2, VO 44/2001 Art. 20
    Botschaft, Niederlassung, Auslandsvertretung, Arbeitsvertrag, Kündigung, Arbeitsrecht, Staatenimmunität, Immunität, Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

  • hensche.de

    Arbeitsgerichte: Zuständigkeit, Zuständigkeit: International, Internationale Zuständigkeit, Botschaftsangestellter

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutsche Gerichtsbarkeit und örtliche Zuständigkeit für Arbeitsrechtsstreit zwischen ausländischer Botschaft und angestelltem Kraftfahrer; Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines Angestellten seiner Botschaft nicht auf seine Immunität berufen, wenn der Angestellte Aufgaben verrichtet, die nicht unter die Ausübung hoheitlicher ...

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Staatsimmunität bei arbeitsrechtlicher Klage eines Botschaftsangestellten ohne hoheitliche Tätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Immunität gegenüber Botschaftsangestellten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für arbeitsrechtliche Klagen von Angestellten ausländischer Botschaften in Deutschland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Immunität eines Staates gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines Angestellten seiner Botschaft

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Botschaftsangestellter kann vor dem örtlichen Arbeitsgericht klagen

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Arbeitsrecht: EuGH grenzt Staatenimmunität von Botschaften ein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer bei Botschaft darf sich an deutsches Arbeitsgericht wenden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsrechtliche Klage: Staat kann sich bei nicht hoheitlicher Tätigkeit eines Botschaftsangestellten nicht auf Immunität berufen - Botschaft kann zivilrechtliche Rechte und Pflichten erwerben und übernehmen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Botschaftsangestellte ausländischer Staaten können vor deutschen Arbeitsgerichten klagen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Deutschland) eingereicht am 29. März 2011 - Ahmed Mahamdia gegen Demokratische Volksrepublik Algerien

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 446
  • NZA 2012, 935
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Was den räumlichen Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 44/2001 angeht, ergibt sich aus ihrem zweiten Erwägungsgrund und dem Gutachten 1/03 vom 7. Februar 2006 (Slg. 2006, I-1145, Randnr. 143), dass diese Verordnung die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Zuständigkeit vereinheitlichen soll, und zwar nicht nur für Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Union, sondern auch für solche mit einem über die Union hinausweisenden Bezug, damit die Hemmnisse für das Funktionieren des Binnenmarktes, die sich aus den bestehenden Unterschieden der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften ergeben können, beseitigt werden.

    Die Verordnung Nr. 44/2001, insbesondere Kapitel II mit seinem Art. 18, enthält nämlich ein Regelwerk, das ein umfassendes System bildet und dessen Vorschriften nicht nur für die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten gelten, sondern auch für die Beziehungen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat (vgl. Gutachten 1/03, Randnr. 144).

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Um die volle Wirksamkeit dieser Verordnung und insbesondere ihres Art. 18 zu gewährleisten, ist eine autonome und damit allen Staaten gemeinsame Auslegung der in ihr enthaltenen Rechtsbegriffe geboten (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Auslegung des Brüsseler Übereinkommens u. a. Urteil vom 22. November 1978, Somafer, 33/78, Slg. 1978, 2183, Randnr. 8).
  • EuGH, 18.03.1981 - 139/80

    Blankaert & Willems / Trost

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Dieser Mittelpunkt muss eine Geschäftsführung haben und sachlich so ausgestattet sein, dass er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese sich nicht unmittelbar an das Stammhaus zu wenden brauchen (vgl. Urteil vom 18. März 1981, Blanckaert & Willems, 139/80, Slg. 1981, 819, Randnr. 11).
  • EuGH, 26.05.1982 - 133/81

    Ivenel / Schwab

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Wie der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den im Brüsseler Übereinkommen enthaltenen Vorschriften über die Zuständigkeit für Arbeitsverträge zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 26. Mai 1982, Ivenel, 133/81, Slg. 1982, 1891, Randnr. 14, vom 13. Juli 1993, Mulox IBC, C-125/92, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 18, vom 9. Januar 1997, Rutten, C-383/95, Slg. 1997, I-57, Randnr. 22, und vom 10. April 2003, Pugliese, C-437/00, Slg. 2003, I-3573, Randnr. 18), sind die Bestimmungen des Kapitels II Abschnitt 5 der Verordnung Nr. 44/2001 unter Berücksichtigung der Zielsetzung auszulegen, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
  • EuGH, 13.07.1993 - C-125/92

    Mulox IBC / Geels

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Wie der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den im Brüsseler Übereinkommen enthaltenen Vorschriften über die Zuständigkeit für Arbeitsverträge zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 26. Mai 1982, Ivenel, 133/81, Slg. 1982, 1891, Randnr. 14, vom 13. Juli 1993, Mulox IBC, C-125/92, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 18, vom 9. Januar 1997, Rutten, C-383/95, Slg. 1997, I-57, Randnr. 22, und vom 10. April 2003, Pugliese, C-437/00, Slg. 2003, I-3573, Randnr. 18), sind die Bestimmungen des Kapitels II Abschnitt 5 der Verordnung Nr. 44/2001 unter Berücksichtigung der Zielsetzung auszulegen, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
  • EuGH, 09.01.1997 - C-383/95

    Rutten / Cross Medical

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Wie der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den im Brüsseler Übereinkommen enthaltenen Vorschriften über die Zuständigkeit für Arbeitsverträge zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 26. Mai 1982, Ivenel, 133/81, Slg. 1982, 1891, Randnr. 14, vom 13. Juli 1993, Mulox IBC, C-125/92, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 18, vom 9. Januar 1997, Rutten, C-383/95, Slg. 1997, I-57, Randnr. 22, und vom 10. April 2003, Pugliese, C-437/00, Slg. 2003, I-3573, Randnr. 18), sind die Bestimmungen des Kapitels II Abschnitt 5 der Verordnung Nr. 44/2001 unter Berücksichtigung der Zielsetzung auszulegen, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
  • EuGH, 10.04.2003 - C-437/00

    Pugliese

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Wie der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den im Brüsseler Übereinkommen enthaltenen Vorschriften über die Zuständigkeit für Arbeitsverträge zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 26. Mai 1982, Ivenel, 133/81, Slg. 1982, 1891, Randnr. 14, vom 13. Juli 1993, Mulox IBC, C-125/92, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 18, vom 9. Januar 1997, Rutten, C-383/95, Slg. 1997, I-57, Randnr. 22, und vom 10. April 2003, Pugliese, C-437/00, Slg. 2003, I-3573, Randnr. 18), sind die Bestimmungen des Kapitels II Abschnitt 5 der Verordnung Nr. 44/2001 unter Berücksichtigung der Zielsetzung auszulegen, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
  • EuGH, 22.05.2008 - C-462/06

    Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
    Für Rechtsstreitigkeiten über Arbeitsverträge enthält Kapitel II Abschnitt 5 der Verordnung Nr. 44/2001 eine Reihe von Vorschriften, die, wie aus dem 13. Erwägungsgrund der Verordnung hervorgeht, die schwächere Vertragspartei durch Zuständigkeitsvorschriften schützen sollen, die für sie günstiger sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2008, Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline, C-462/06, Slg. 2008, I-3965, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-641/18

    Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die beim

    Ebenso hat der Gerichtshof im Urteil Mahamdia(12) die Auslegung einer Zuständigkeitsvorschrift der Verordnung Nr. 44/2001 vorgenommen, obwohl das vorlegende Gericht nach den Worten des Gerichtshofs nur "angenommen" hatte, dass sich der beklagte Staat angesichts des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits nicht auf seine Immunität berufen konnte.

    Der Gerichtshof hat diese Auslegung der Staatenimmunität im Urteil Mahamdia(16) bestätigt .

    Zwar legt das Urteil Mahamdia(28)zunächst den Gedanken nahe, dass der Unionsgesetzgeber gleichwohl die Lösung gewählt hat, wonach der Begriff "Zivil- und Handelssachen" mit dem negativen Bereich der Immunität zusammenfällt(29).

    Diese Auffassung findet eine Bestätigung im Urteil Mahamdia(72), in dem der Gerichtshof den Inhalt des völkergewohnheitsrechtlichen Grundsatzes der Staatenimmunität bestimmt und daraus hergeleitet hat, dass dieser Grundsatz der Anwendung der Verordnung Nr. 44/2001 im Ausgangsverfahren nicht entgegenstand.

    In diesem Zusammenhang legt das Urteil Mahamdia(76) den Gedanken nahe, dass sich der Gerichtshof bei der Prüfung, ob sich eine der Parteien des Ausgangsrechtsstreits auf die Staatenimmunität berufen konnte, am Übereinkommen von New York orientiert hat.

    12 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012 (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 33 und 57).

    16 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012 (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 54).

    17 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 55).

    18 Siehe Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:309, Nr. 21).

    22 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:309, Nr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    28 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012 (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 56).

    30 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 49).

    72 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012 (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 49).

    76 Urteil vom 19. Juli 2012 (C-154/11, EU:C:2012:491).

    77 Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 55 und 56).

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    Daran fehlt es bei der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 63, zum wortlautgleichen Art. 21 Brüssel I-VO; 14. September 2017 - C-168/16, C-169/16 - [Nogueira ua.] Rn. 52 ff., eine Gerichtsstandsvereinbarung der Ryanair DAC betreffend; ebenso zB EuArbRK/Krebber 4. Aufl. VO (EU) 1215/2012 Art. 25 Rn. 8; GMP/Schlewing/Dickerhof-Borello 10. Aufl. § 1 Rn. 26, jeweils mwN; dahingestellt gelassen in BAG 31. März 2022 - 8 AZR 207/21 - Rn. 36) .
  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre

    - der Erfordernisse der Vorhersehbarkeit der Lösungen und der Rechtssicherheit, die für den Erlass der Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung der nachfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen sowie der Brüssel-I-Verordnung maßgebend waren (vgl. u. a. Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 44 und 46),.

    Zweitens enthält nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zum einen Kapitel II Abschnitt 5 der Brüssel-I-Verordnung für Rechtsstreitigkeiten über Arbeitsverträge eine Reihe von Vorschriften, die, wie aus dem 13. Erwägungsgrund der Verordnung hervorgeht, die schwächere Vertragspartei durch Zuständigkeitsvorschriften schützen sollen, die für sie günstiger sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Mahamdia C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 43).

    Die Bestimmungen des genannten Abschnitts beschränken außerdem die Möglichkeit für den Arbeitgeber, der gegen den Arbeitnehmer klagt, den Gerichtsstand zu wählen, sowie die Möglichkeit, von den Zuständigkeitsvorschriften der Verordnung abzuweichen (Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So muss eine solche Vereinbarung nach Entstehung des Rechtsstreits getroffen werden oder, wenn sie vorher getroffen wird, dem Arbeitnehmer die Befugnis einräumen, andere Gerichte anzurufen als diejenigen, die nach den genannten Bestimmungen zuständig sind (Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 61).

    Folglich kann diese Bestimmung nicht dahin ausgelegt werden, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung ausschließlich gilt und somit dem Arbeitnehmer verbietet, die Gerichte anzurufen, die nach den Art. 18 und 19 der Brüssel-I-Verordnung zuständig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 63).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Um die volle Wirksamkeit der Verordnung Nr. 44/2001 und insbesondere ihres Art. 18 zu gewährleisten, sind nämlich die darin enthaltenen Rechtsbegriffe in autonomer, allen Mitgliedstaaten gemeinsamer Weise auszulegen (Urteil Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 42).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

    Streiten die Parteien eines Rechtsstreits über einen Arbeitsvertrag, den die Botschaft im Namen des Entsendestaats geschlossen hat, handelt es sich bei der Botschaft um eine "Niederlassung" iSv. Art. 18 Abs. 2 EuGVVO, wenn die vom Arbeitnehmer verrichteten Aufgaben nicht unter die Ausübung hoheitlicher Befugnisse fallen (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia]).

    Eine vor Entstehung der Streitigkeit getroffene Gerichtsstandsvereinbarung darf für einen Arbeitnehmer nicht den Ausschluss der in der EuGVVO vorgesehenen Gerichtsstände bewirken, sondern kann lediglich die Befugnis begründen oder erweitern, unter mehreren zuständigen Gerichten zu wählen (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 62; BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 481/11 - Rn. 32) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen (vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 54) , nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staats rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 20; 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 17; 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 13) .
  • BGH, 16.03.2021 - X ZR 9/20

    Die Angabe einer vom Hauptsitz abweichenden Betriebsstätte im Impressum einer

    Der Gerichtshof hat hierzu ausgeführt, dass ein solcher Bezug vorliegt, wenn der Rechtsstreit Handlungen betrifft, die sich auf den Betrieb der Zweigniederlassung beziehen, oder eine Verpflichtung, die die Zweigniederlassung im Namen des Stammhauses eingegangen und die in dem Vertragsstaat zu erfüllen ist, in dem sich die Zweigniederlassung befindet (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 1978 - Rs. 33/78, RIW 1979, 56 Rn. 13 - Somafer; ebenso: Urteil vom 19. Juli 2012 - C-154/11, RIW 2012, 630 Rn. 48 - Mahamdia; Urteil vom 5. Juli 2018 - C-27/17, NZKart 2018, 357 Rn. 59 - Lithuanian Airlines; Urteil vom 11. April 2019 - C-464/18, NJW-RR 2019, 684 = RRa 2019, 164 Rn. 33 - Ryanair; Urteil vom 25. Februar 2021 - C-804/19 Rn. 48 - Markt24).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - internationale Zuständigkeit

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen (vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 54) , nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 20; 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 17; 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 13) .

    b) Der vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juli 2012 (- C-154/11 - [Mahamdia]) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

    aa) Der Gerichtshof geht von einer "internationalen Praxis" aus, nach der Staatenimmunität allgemein anerkannt ist, wenn der Rechtsstreit acta iure imperii betrifft, sie aber ausgeschlossen sein kann, wenn sich das gerichtliche Verfahren auf acta iure gestionis bezieht, die nicht unter die hoheitlichen Befugnisse fallen (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 55) .

    Dabei sei es Sache des angerufenen nationalen Gerichts zu bestimmen, welche Art von Aufgaben der Arbeitnehmer tatsächlich verrichte (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 56) .

    aa) Der Europäische Gerichtshof hat darauf erkannt, dass die Botschaft eines ausländischen Staates eine "Niederlassung" iSv. Art. 18 Abs. 2 EuGVVO darstellt, wenn die Aufgaben der Arbeitnehmer, mit denen sie Arbeitsverträge geschlossen hat, zur wirtschaftlichen Betätigung der Botschaft im Empfangsstaat gehören (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 52) .

    Zum anderen muss der Rechtsstreit entweder Handlungen, die sich auf den Betrieb dieser Einheit beziehen, oder Verpflichtungen betreffen, die die Einheit im Namen des Stammhauses eingegangen ist und die in dem Staat zu erfüllen sind, in dem die Einheit sich befindet (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 48) .

  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Den Rechtsbegriffen "individuelles Arbeitsverhältnis", "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber", die in der EuGVVO nicht ausdrücklich definiert sind, ist unter Berücksichtigung von Art. 45 AEUV eine autonome und damit allen Staaten gemeinsame Auslegung zugrunde zu legen (zu Art. 18 EuGVVO aF EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 42; zur Auslegung des Brüsseler Übereinkommens EuGH 22. November 1978 - C-33/78 - [Somafer SA] Rn. 8) .
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 481/11

    Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort -

    Maßgebend sind danach Art. 18 ff., soweit darin nicht auf andere Vorschriften der EuGVVO verwiesen wird (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 38, EzA EG-Vertrag 1999 Verordnung 44/2001 Nr. 7; 22. Mai 2008 - C-462/06 - [Glaxosmithkline] Rn. 19, Slg. 2008, I-3965; BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 646/09 - Rn. 17, BAGE 137, 71) .

    c) Die in den Vorschriften der EuGVVO über die Zuständigkeit für Arbeitsverträge enthaltenen Begriffe sind in Übereinstimmung mit den Kriterien auszulegen, die der Europäische Gerichtshof zu den gleich lautenden Begriffen im Brüsseler Übereinkommen von 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüsseler Übereinkommen, ABl. 1972, L 299, S. 32) entwickelt hat (vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 47, EzA EG-Vertrag 1999 Verordnung 44/2001 Nr. 7) .

    Für dieses Verständnis wiederum ist das Ziel der Regelung zu berücksichtigen, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten (vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 46 mwN, aaO) .

    Eine vor Entstehung der Streitigkeit getroffene Gerichtsstandsvereinbarung darf für einen Arbeitnehmer nicht den Ausschluss der zuletzt genannten Gerichtsstände bewirken, sondern kann lediglich die Befugnis begründen oder erweitern, unter mehreren zuständigen Gerichten zu wählen (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 62, EzA EG-Vertrag 1999 Verordnung 44/2001 Nr. 7) .

  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11

    Internationale Zuständigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10

    Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit - internationale Zuständigkeit deutscher

  • BGH, 12.05.2020 - X ZR 10/19

    Ergeben der Zuständigkeit des Gerichts bei Entgegennahme eines vorgerichtlichen

  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2018 - 4 Sa 6/18

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Verbraucherbegriff nach

  • EuGH, 11.04.2013 - C-645/11

    Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer

  • EuGH, 18.05.2017 - C-617/15

    Hummel Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung

  • EuGH, 03.06.2021 - C-280/20

    Generalno konsulstvo na Republika Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 05.07.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 7/23

    Vorliegen eines Binnensachverhalts im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO bei einem

  • LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gerichtsstandsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2020 - 3 Sa 285/19

    Ersatzfähigkeit eines Steuerschadens bei unberechtigter Kündigung und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10

    Botschaft - internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte?

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

  • EuGH, 20.05.2021 - C-913/19

    Grenzüberschreitender Rechtsstreit zwischen einem Gewerbetreibenden, an den die

  • EuGH, 11.04.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

  • EuGH, 11.04.2019 - C-464/18

    Ryanair - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22

    BSH Hausgeräte

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit,

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 216/17

    Internationale Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Verzicht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 26 Sa 1513/14

    Luftverkehrsbetrieb als Betrieb iSd. KSchG - Anwendbarkeit des § 15 KSchG auf

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine unionsweite Klage

  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21

    Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland -

  • EuGH, 07.05.2020 - C-641/18

    Die Opfer des Untergangs eines unter panamaischer Flagge fahrenden Schiffes

  • OLG Schleswig, 04.12.2014 - 5 U 89/14

    Staatenimmunität; Internationale Gerichtsbarkeit; Schuldenschnitt; hoheitliches

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anwendungsbereich -

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 81/19

    Griechische Spargesetze - Staatenimmunität

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-168/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist für Streitigkeiten in Bezug

  • EuGH, 18.10.2012 - C-583/10

    Nolan - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Schutz der

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • EuG, 19.07.2017 - T-346/14

    Yanukovych / Rat

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 462/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 352/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 759/16

    Internationale Zuständigkeit - Staatenimmunität - Verzicht bei hoheitlichem

  • EuG, 19.07.2017 - T-348/14

    Yanukovych / Rat

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 369/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-913/19

    CNP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-774/22

    FTI Touristik (Élément d'extranéité) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

  • LG Frankfurt/Main, 24.10.2018 - 24 O 22/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17

    Metirato - Vorabentscheidungsersuchen - Amtshilfe bei der Beitreibung von

  • OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit: Klage eines ausländischen Konsuls gegen seinen

  • ArbG Bielefeld, 13.06.2018 - 7 Ca 2279/12
  • LAG Köln, 19.01.2016 - 12 Sa 319/15

    Maßgebliches Recht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen

  • LAG Hessen, 27.04.2023 - 11 Sa 766/22

    Erfolglose Klage eines bei einem US-amerikanischen Luftfahrtunternehmen

  • LG Köln, 31.07.2015 - 32 O 70/14
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-543/10

    Refcomp - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2013 - C-64/12

    Schlecker - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-179/13

    Evans - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der auf einen Arbeitnehmer auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2020 - 15 Ta 2185/19

    Zustellung Klageschrift - ausländischer Staat

  • EGMR, 05.04.2022 - 19059/18

    BENKHARBOUCHE AND JANAH v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 15.03.2022 - 12917/19

    BUTTET v. THE UNITED KINGDOM

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37313
BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12 (https://dejure.org/2012,37313)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12 (https://dejure.org/2012,37313)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 (https://dejure.org/2012,37313)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 44 S 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Wiedereinsetzungsmöglichkeit vor Fachgerichten - Statthaftigkeit der Wiedereinsetzung bei der Justiz zuzurechnendem Fehler - hier: Möglichkeit der Wiedereinsetzung bei von Geschäftsstellenbeamten verursachter ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 44 S 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Wiedereinsetzungsmöglichkeit vor Fachgerichten - Statthaftigkeit der Wiedereinsetzung bei der Justiz zuzurechnendem Fehler - hier: Möglichkeit der Wiedereinsetzung bei von Geschäftsstellenbeamten verursachter ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Wiedereinsetzungsmöglichkeit vor Fachgerichten - Statthaftigkeit der Wiedereinsetzung bei der Justiz zuzurechnendem Fehler - hier: Möglichkeit der Wiedereinsetzung bei von Geschäftsstellenbeamten verursachter ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Fehlern in der Justiz!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 446
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1147/05

    Recht auf ein faires Verfahren; Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde (vom

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12
    In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGK 8, 303 ).

    Erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 8, 303 ).

    Die danach gebotene Belehrung, dass und wie der Beschwerdeführer Wiedereinsetzung erlangen konnte (vgl. BVerfGK 8, 303 ), ist ihm nicht erteilt worden.

    Daneben soll es aber auch zugunsten des regelmäßig unkundigen Rechtsmittelführers dazu beitragen, dass sein Rechtsmittel nicht von vornherein an Formfehlern oder anderen Mängeln scheitert (vgl. BVerfGK 8, 303 ; zu § 345 Abs. 2 StPO siehe BVerfGE 64, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; BGHSt 25, 272 ).

    Die Erfolgsaussichten einer zur Niederschrift der Geschäftsstelle erhobenen Rechtsbeschwerde, einschließlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG, dürfen daher grundsätzlich erst dann beurteilt werden, wenn eine unter Beteiligung des Rechtspflegers ordnungsgemäß zustande gekommene Rechtsbeschwerde tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfGK 8, 303 ).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (BVerfGK 8, 303 , m.w.N.).

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12
    Daneben soll es aber auch zugunsten des regelmäßig unkundigen Rechtsmittelführers dazu beitragen, dass sein Rechtsmittel nicht von vornherein an Formfehlern oder anderen Mängeln scheitert (vgl. BVerfGK 8, 303 ; zu § 345 Abs. 2 StPO siehe BVerfGE 64, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; BGHSt 25, 272 ).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12
    Daneben soll es aber auch zugunsten des regelmäßig unkundigen Rechtsmittelführers dazu beitragen, dass sein Rechtsmittel nicht von vornherein an Formfehlern oder anderen Mängeln scheitert (vgl. BVerfGK 8, 303 ; zu § 345 Abs. 2 StPO siehe BVerfGE 64, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; BGHSt 25, 272 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01

    Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags -

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12
    Daneben soll es aber auch zugunsten des regelmäßig unkundigen Rechtsmittelführers dazu beitragen, dass sein Rechtsmittel nicht von vornherein an Formfehlern oder anderen Mängeln scheitert (vgl. BVerfGK 8, 303 ; zu § 345 Abs. 2 StPO siehe BVerfGE 64, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; BGHSt 25, 272 ).
  • BVerfG, 02.03.2014 - 2 BvR 53/13

    Wiederaufnahme eines Bußgeldverfahrens wegen Nichtentrichtung von Beiträgen zur

    Erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. nur BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).

    Dies gilt allerdings im Regelfall dann nicht, wenn ein Verschulden hinsichtlich der Fristversäumnis gleichermaßen auf Seiten des Rechtsschutzsuchenden vorliegt oder ein Belehrungsbedarf auf Seiten des Rechtsschutzsuchenden offenkundig nicht besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 854/15

    Strafvollzugsrecht (Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 4; vgl. zu § 345 StPO auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Das Formerfordernis soll demnach einerseits der Entlastung der Gerichte dienen; daneben soll es aber auch zugunsten des regelmäßig unkundigen Rechtsmittelführers dazu beitragen, dass sein Rechtsmittel nicht von vornherein an Formfehlern oder anderen Mängeln scheitert (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 6; vgl. zu § 345 StPO auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 12).

    Jedenfalls in Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3).

    Ob das Unterbleiben der Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung dazu führt, dass bereits die Frist zur Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3), oder ob die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst beginnt, wenn der Betroffene über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 15), kann insoweit offenbleiben (vgl. BVerfGK 5, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 16.12.2016 - 2 BvR 2422/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    In diesen Fällen gebietet es das Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG), dass der Beschwerdeführer zuvor die Möglichkeit erhält, über das Verfahren der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Korrektur zu erreichen, falls die den förmlichen Anforderungen des § 345 Abs. 2, § 344 Abs. 2 StPO nicht entsprechende Begründung der Revision auf ein Versäumnis des Rechtspflegers und nicht auf ein Verschulden des Beschwerdeführers zurückzuführen sein sollte (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 2 StR 64/06 -, NStZ 2006, S. 585).

    Über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung ist der Betroffene gegebenenfalls zu belehren (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).

    Soweit der Beschwerdeführer die Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags versäumt hat und nicht entsprechend belehrt war, kommt zumindest eine Wiedereinsetzung auch in diese Frist in Betracht (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).

  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

    Daher kann auch offenbleiben, welche Bedeutung dem Umstand zukommt, dass die Klinik mit der Betreffzeile ihres Antwortschreibens vom 21. März 2012 den Beschwerdeführer in dessen Annahme bestärkt hatte, er befinde sich bereits im Vorschaltverfahren (zur verwandten Frage der Bedeutung von Justizfehlern im Verfahren vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris und vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).
  • OLG Köln, 22.02.2024 - 1 ORbs 38/24

    Zulassungsantrag, Begründung, Wiedereinsetzung, Fehler der Justiz

    Sind aber - wie hier - die Gründe für die (derzeitige) Unzulässigkeit eines Rechtsmittels in der Sphäre der Justiz entstanden, kann dem mit der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung einer (formgerechten) Rechtsmittelbegründung begegnet werden (BVerfG, NJW 2013, 446; BVerfG BeckRS 2006, 28183; Gericke in Karlsruher Kommentar, StPO, 9. Aufl. 2023, § 345 Rdn. 26).

    Die hiernach für die Nachholung der Rechtsmittelbegründung maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, mit dem der Betroffene über die Wiedereinsetzungsmöglichkeit belehrt wird (vgl. BVerfG NJW 2013, 446; BVerfG NStZ-RR 2005, 238; BVerfG, Beschluss v. 27.06.2006 - 2 BvR 1147/05, juris).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 1541/13

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an

    Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - , NJW 2005, S. 3629 f., und vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279, vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, und vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris).

    Daneben soll es aber auch zugunsten des regelmäßig unkundigen Rechtsmittelführers dazu beitragen, dass sein Rechtsmittel nicht von vornherein an Formfehlern oder anderen Mängeln scheitert (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2010 - 2 BvR 1095/12 -, juris; zu § 345 Abs. 2 StPO siehe BVerfGE 64, 135 ;BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; BGHSt 25, 272 ).

  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ss 6/16

    Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung der Revision in

    Auch im Falle einer ausschließlich auf Fehlern der Justiz beruhenden Unzulässigkeit eines Rechtsmittels kann die Wiedereinsetzung von Amts wegen jedoch nicht gewährt werden, solange die hierfür gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 StPO notwendige Nachholung der versäumten Handlung nicht erfolgt ist (BVerfG, NJW 2013, 446 (447); OLG Braunschweig, Beschl. v. 20.11.2013, 1 Ws 366/13, Rdnr. 10, juris; anderer Ansicht: OLG Oldenburg, NStZ 2012, 51; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 123; OLG Köln, Beschl. v. 29.09.2005, 83 Ss-OWi 37/05, Rdnr. 8; juris; Senatsbeschluss vom vom 17.01.2014, 1 Ss 2/14).

    Die danach für die Nachholung der Revisionsbegründung maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, mit dem der Angeklagte über die Wiedereinsetzungsmöglichkeit belehrt wird (BVerfG, NJW 2013, 446).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 28/13

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in

    In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - , NJW 2005, S. 3629 f., und vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279, vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, und vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).

    Da der Beschwerdeführer infolgedessen über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, und vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).

  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

    Soweit das OLG Braunschweig (Beschluss vom 26. Februar 2016 a. a. O., juris Rdnr. 21 und ) unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris Rdnr. 10 f. m. w. Nachw.) den Zeitpunkt als maßgeblich erachtet, zu dem der Angeklagte über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand belehrt wird, ist dies auf den vorliegenden Sachverhalt ebenfalls nicht anwendbar.

    Das gilt auch für andere vom BVerfG entschiedene Fälle (Nichtannahmebeschlüsse vom 10. Oktober 2012 a. a. O., juris, und 27. Juni 2006 - 2 BvR 1147/05 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG], 6. Juni 2011 a. a. O., juris [tatsächliche Unmöglichkeit, Rechtsbeschwerde nach StVollzG bei der zuständigen Geschäftsstelle einzulegen], 19. März 2009 - 2 BvR 277/09 -, juris [fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung], 21. März 2005 a. a. O., juris [Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG durch unzuständigen Beamten], 6. Juni 2007 - 2 BvR 61/07 -, juris, und 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Revisionsbegründung]).

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
    Soweit das OLG Braunschweig (Beschluss vom 26. Februar 2016 a. a. O., juris Rdnr. 21 und ) unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris Rdnr. 10 f. m. w. Nachw.) den Zeitpunkt als maßgeblich erachtet, zu dem der Angeklagte über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand belehrt wird, ist dies auf den vorliegenden Sachverhalt ebenfalls nicht anwendbar.

    Das gilt auch für andere vom BVerfG entschiedene Fälle (Nichtannahmebeschlüsse vom 10. Oktober 2012 a. a. O., juris, und 27. Juni 2006 - 2 BvR 1147/05 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG], 6. Juni 2011 a. a. O., juris [tatsächliche Unmöglichkeit, Rechtsbeschwerde nach StVollzG bei der zuständigen Geschäftsstelle einzulegen], 19. März 2009 - 2 BvR 277/09 -, juris [fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung], 21. März 2005 a. a. O., juris [Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG durch unzuständigen Beamten], 6. Juni 2007 - 2 BvR 61/07 -, juris, und 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Revisionsbegründung]).

  • OLG Hamm, 26.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 134/16

    Rechtsbeschwerde; Protokoll der Geschäftsstelle; Rechtspfleger; Übernahme der

  • OLG Hamm, 03.05.2016 - 1 Vollz (Ws) 135/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 137/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

  • OLG Köln, 19.09.2023 - 1 ORs 109/23

    Richterlicher Hinweis zur Wiedereinsetzung in die Frist

  • BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13

    Strafvollzug (Vollzugsplan; effektiver Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13

    Überprüfung einer gesetzlichen Festsetzung der Zulassungszahl für einen

  • BayObLG, 23.03.2023 - 203 StObWs 48/23

    Möglichkeiten der Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung eines

  • OLG Jena, 10.08.2018 - 1 OLG 161 Ss 53/18

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren nach fehlerhafter Sachbehandlung durch die

  • OLG Naumburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 32/23

    Bußgeldverfahren: Auslegung bzw. Umdeutung eines Rechtsbehelfs bei

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