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   BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10413
BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13 (https://dejure.org/2014,10413)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2014 - V ZR 168/13 (https://dejure.org/2014,10413)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2014 - V ZR 168/13 (https://dejure.org/2014,10413)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 16 Abs 8 WoEigG, § 28 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der Gemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer geführten Rechtsstreits; Ersetzung des Wirtschaftsplans durch einen Zweitbeschluss

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostentragung aller Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Prozesskosten-Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers; Zweitbeschluss über Wirtschaftsplan und Sonderumlage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 16 Abs. 2, Abs. 8, § 28 Abs. 3
    Zur Kostentragungspflicht bei Rechtsverfolgung von Beitrags- oder Schadensersatzansprüchen durch Verband gegen einzelne Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beklagter obsiegender Wohnungseigentümer haftet für Verfahrenskosten; Wirtschaftsplan kann durch Zweitbeschluss ersetzt werden; §§ 16, 28 WEG

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der Gemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer geführten Rechtsstreits; Ersetzung des Wirtschaftsplans durch einen Zweitbeschluss

  • ra.de
  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Wohnungseigentum: Teilweise Kostentragung trotz Obsiegens im Prozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostentragung aller Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirtschaftsplan kann ersetzt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Prozesskosten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuer Wirtschaftsplan - neue WEG-Sonderumlage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbandsklage: Auch der obsiegende Wohnungseigentümer muss zahlen!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch der obsiegende Wohnungseigentümer muss sich an den Prozesskosten beteiligen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Prozesskosten der Eigentümergemeinschaft können von allen Wohnungseigentümern zu tragen sein

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anteilige Kostentragung des obsiegenden Eigentümers

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Wohneigentum

  • blog.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenbeteiligung auch für siegreichen Wohnungseigentümer

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Auch der obsiegende Wohnungseigentümer muss sich an den Prozesskosten beteiligen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kostentragung bei Verbandsprozess durch die WEG

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend macht und der Wohnungseigentümergemeinschaft Prozesskosten entstehen - Wer hat diese zu tragen?

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Verteilung der Prozesskosten nach WEG

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Beschluss einer Sonderumlage für bereits durchgeführte Maßnahmen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Prozess gewinnen und trotzdem zahlen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer können zweifelhaften Beschluss über Sonderumlage wiederholen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch siegreicher Wohnungseigentümer muss sich an Prozesskosten beteiligen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer können zweifelhaften Beschluss über Sonderumlage wiederholen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch siegreicher Wohnungseigentümer muss sich an Prozesskosten beteiligen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    WEG: Prozesskostenbeteiligung trotz gewonnenem Prozess?

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG: Unwirksamer Beschluss über Sonderumlage kann wiederholt werden

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Sonderumlage: Ist ein ungültiger Beschluss wiederholbar?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kostentragung bei Verbandsprozess durch die WEG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG: Prozesskostenbeteiligung trotz gewonnenem Prozess?

Besprechungen u.ä. (3)

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Wohnungseigentum: Teilweise Kostentragung trotz Obsiegens im Prozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbandsklage: Auch der obsiegende Wohnungseigentümer muss zahlen! (IMR 2014, 291)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderumlage: Aufgehobener Genehmigungsbeschluss darf erneut gefasst werden! (IMR 2014, 292)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2197
  • MDR 2014, 705
  • NZM 2014, 436
  • ZMR 2014, 808
  • Rpfleger 2014, 559
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
    dd) Der Senat teilt die zuletzt genannte Auffassung jedenfalls insoweit, als die Kosten darauf beruhen, dass der Verband gemeinschaftliche Beitrags- oder Schadensersatzansprüche geltend macht; dies entspricht seiner Rechtsprechung zu § 16 Abs. 2 und 5 WEG in der bis zum 30. Juni 2007 geltenden Fassung (Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 Rn. 25).

    Dass auch unter der Geltung von § 16 Abs. 5 WEG aF die bei der Verfolgung von gemeinschaftlichen Beitrags- und Schadensersatzansprüchen anfallenden Prozesskosten von allen Wohnungseigentümern zu tragen waren, entsprach jedoch schon vor der - zeitlich nach der Gesetzesbegründung ergangenen - Entscheidung des Senats vom 15. März 2007 (V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 ff.) der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG, ZMR 2004, 763 für Wohngeldverfahren; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rn. 182 mwN).

    Die Norm soll - wie zuvor § 16 Abs. 5 WEG aF - verhindern, dass Konflikte innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kosten aller Wohnungseigentümer ausgetragen werden (so zu § 16 Abs. 5 WEG aF Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 Rn. 22); sie soll aber nicht dazu führen, dass die mit der gerichtlichen Verfolgung von Beitragsansprüchen verbundenen Risiken nur einzelne Wohnungseigentümer zu tragen haben.

    (5) Ob die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft allgemein zur Folge hat, dass deren Prozesskosten von den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich aufgebracht werden müssen, bedarf keiner Entscheidung; ebenso kann offenbleiben, ob der obsiegende Wohnungseigentümer aufgrund der Kostenentscheidung des Gerichts von der Finanzierung seines Anspruchs auf Erstattung außergerichtlicher Kosten ausgenommen werden muss (zu § 16 Abs. 5 WEG aF Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 Rn. 17).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
    cc) Weil die Jahresabrechnung danach nicht an die Stelle des Wirtschaftsplans tritt, kann dieser nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung in einem folgenden Wirtschaftsjahr durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen (vgl. Jacoby, ZWE 2011, 61, 64; allgemein Senat, Beschlüsse vom 20. Dezember 1990 - V ZB 8/90, BGHZ 113, 197, 200 und vom 23. August 2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 350).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
    Eine Anschlussrevision ist gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO zwar auch dann statthaft, wenn die Revision nicht zugelassen worden ist, und kann trotz einer beschränkten Zulassung der Revision auch dann wirksam eingelegt werden, wenn sie nicht den Streitgegenstand betrifft, auf den sich die Zulassung bezieht (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 191 f.; Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174, 3176).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
    Es kann aber kein Streitstoff eingeführt werden, der mit dem Gegenstand der Revision weder in einem rechtlichen noch in einem wirtschaftlichen Zusammenhang steht (ausführlich BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 74/05, BGHZ 174, 244 Rn. 40 f.).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03

    Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
    Eine Anschlussrevision ist gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO zwar auch dann statthaft, wenn die Revision nicht zugelassen worden ist, und kann trotz einer beschränkten Zulassung der Revision auch dann wirksam eingelegt werden, wenn sie nicht den Streitgegenstand betrifft, auf den sich die Zulassung bezieht (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 191 f.; Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174, 3176).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
    cc) Weil die Jahresabrechnung danach nicht an die Stelle des Wirtschaftsplans tritt, kann dieser nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung in einem folgenden Wirtschaftsjahr durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen (vgl. Jacoby, ZWE 2011, 61, 64; allgemein Senat, Beschlüsse vom 20. Dezember 1990 - V ZB 8/90, BGHZ 113, 197, 200 und vom 23. August 2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 350).
  • LG Bonn, 17.08.2011 - 5 S 77/11

    ZVG: Prozesskosten einer Wohngeldklage bevorrechtigt

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
    Für die endgültige Verteilung der Kosten soll jedoch die gerichtliche Kostenentscheidung maßgeblich sein (so auch LG Bonn, ZMR 2011, 985, 986 f.; Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 165 ff.; ders., NZM 2007, 510, 511).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
    aa) Richtig ist zwar, dass eine Sonderumlage eine Ergänzung des Wirtschaftsplans für das laufende Wirtschaftsjahr darstellt, die der Deckung besonderer oder unvorhergesehener Ausgaben dient (vgl. nur Senat, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, NJW-RR 2012, 343 Rn. 12, 15).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
    Die Jahresabrechnung dient nicht der Ermittlung des "eigentlichen" Beitragsanspruchs, sondern nur der Anpassung der laufend zu erbringenden Vorschüsse an die tatsächlichen Kosten (ausführlich Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 20 ff. mwN).
  • LG München I, 13.05.2013 - 1 S 10826/12

    Wohnungseigentum: Kostenverteilung bei Rechtsstreit gegen einzelne Eigentümer

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
    Vertreten wird aber auch, dass Kosten der Rechtsverfolgung durch den Verband gegen einzelne Wohnungseigentümer stets § 16 Abs. 2 WEG unterfallen (LG München I, NJW-RR 2013, 1285 ff.; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 171; ebenso im Ergebnis Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 318a).
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Eine andere Betrachtung ist allenfalls dann gerechtfertigt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst gewerblich tätig wird und deshalb als Unternehmerin am Rechtsverkehr teilnimmt, etwa wenn in ihrer Anlage ein Hotel betrieben wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 168/13, NJW 2014, 2197; vgl. auch Lehmann-Richter, aaO [zum Betrieb eines nur der Eigenversorgung dienenden Blockheizkraftwerks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft]).
  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 52/20

    BGB-Gesellschaft an einer Mietwohnung: Befugnis eines Gesellschafters zur

    c) Schließlich steht die Anschlussrevision in dem gebotenen rechtlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Hauptrevision (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 74/05, BGHZ 174, 244 Rn. 40 f.; vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 328/07, juris Rn. 31; vom 4. April 2014 - V ZR 168/13, NJW 2014, 2197 Rn. 26; vom 11. Dezember 2019 - IV ZR 8/19, WM 2020, 219 Rn. 36; vom 2. April 2020 - IX ZR 135/19, NJW 2020, 2407 Rn. 29).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Das gilt in gleicher Weise, wenn einzelne Wohnungseigentümer ihren Anteil an den Zins- und Tilgungsleistungen nicht erbringen und dadurch Deckungslücken entstehen; denn auch diese Verbindlichkeiten gehören zu den Ausgaben im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WEG, deren Aufbringung durch den Wirtschaftsplan oder durch dessen Ergänzung in Form einer Sonderumlage (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014- V ZR 168/13, NJW 2014, 2197 Rn. 19) sicherzustellen ist.
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    Die Norm soll - wie zuvor § 16 Abs. 5 WEG aF - verhindern, dass Konflikte innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kosten aller Wohnungseigentümer ausgetragen werden (Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 168/13, NJW 2014, 2197 Rn. 15; zu § 16 Abs. 5 WEG aF Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 Rn. 22).
  • LG München I, 26.06.2019 - 1 S 2812/18

    Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach Ungültigerklärung eines

    Auch der Bundesgerichtshof geht offensichtlich davon aus, dass im Falle einer Zahlung auf einen nichtigen Wirtschaftsplan- oder Sonderumlagenbeschluss ein Ausgleich der Zahlungen nicht über die Abrechnung erfolgt, sondern den Eigentümern wegen der rechtsgrundlos erfolgten Zahlung Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zustehen, wenn er im Urteil vom 04.04.2014, Az: V ZR 168/13 ausführt: "Weil die Jahresabrechnung danach nicht an die Stelle des Wirtschaftsplans tritt, kann dieser nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung in einem folgenden Wirtschaftsjahr durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen.

    Dies durften sie beheben, indem sie -wie geschehen - der Sache nach inhaltsgleiche Beschlüsse fassten." (BGH, Urteil vom 04.04.2014, Az: V ZR 168/13, juris Rn 21).

  • LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14

    Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres;

    Demgegenüber hat der BGH mit Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 168/13 (NJW 2014, 2197) entschieden, dass der Wirtschaftsplan sogar nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden kann, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen.

    Weil die Jahresabrechnung danach nicht an die Stelle des Wirtschaftsplans tritt, kann dieser nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung in einem folgenden Wirtschaftsjahr durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen (BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 168/13, Rn. 19-21, zitiert nach juris).

    Von daher stellt sich auch im vorliegenden Fall nicht lediglich die Frage des "Dürfens" der rückwirkenden Beschlussfassung des Wirtschaftsplan für ein bereits beinahe abgelaufenes Wirtschaftsjahr, sondern vielmehr des "Müssens" (zutreffend Elzer, IMR 2014, 292; vgl. auch Jennißen-Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 28 Rdnr. 67).

    Die Kammer wendet die neuere BGH-Rechtsprechung zur rückwirkenden Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage, wenn die Wirksamkeit des Erstbeschlusses zweifelhaft ist (Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 168/13), zwar auch auf die rückwirkende Beschlussfassung über die Genehmigung des Wirtschaftsplans erst kurz vor Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres an, was der bisher herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung widerspricht.

    Der BGH selbst hat in seinem Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 168/13 diese Parallele zum Wirtschaftsplan ausdrücklich selbst gezogen.

  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Ein für einen Rechtsstreit der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaftskasse entnommener Gerichtskostenvorschuss ist als Ausgabe in die nächste Jahresabrechnung einzustellen und nicht zunächst der Ausgang des Verfahrens abzuwarten ( BGH ZWE 2014, 261 ).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 167/13

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage:

    Die unter anderem gegen die genannten Beschlüsse gerichtete Anfechtungsklage des hiesigen Beklagten ist Gegenstand des Verfahrens V ZR 168/13.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat Bezug auf die Begründung seines heutigen Urteils in der Sache V ZR 168/13 (zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für die Zahlungspflicht des Beklagten ist es ohne Belang, dass aufgrund der Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht in dem Parallelverfahren (V ZR 168/13, zur Veröffentlichung bestimmt) die hinsichtlich der Beschlüsse zu TOP 13 und 14 geltend gemachten Anfechtungsgründe noch zu prüfen sein werden.

  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18

    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden

    Sie soll verhindern, dass Binnenstreitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern untereinander auf Kosten aller Wohnungseigentümer ohne Rücksicht auf die jeweilige Parteistellung und die gerichtliche Kostenentscheidung ausgetragen werden (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 168/13, ZWE 2014, 261 Rn. 15; zu § 16 Abs. 5 WEG aF vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 Rn. 22).
  • LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels

    Hingegen hat der BGH (BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 168/13, NJW 2014, 2197) entschieden, dass der Wirtschaftsplan sogar nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden kann, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen.

    Weil die Jahresabrechnung danach nicht an die Stelle des Wirtschaftsplans tritt, kann dieser nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung in einem folgenden Wirtschaftsjahr durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen (BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 168/13, Rn. 19-21, zitiert nach juris).

  • LG Frankfurt/Main, 25.10.2018 - 13 S 68/18

    Soll mit der Jahresabrechnung eine (weitere) Anspruchsgrundlage für die im

  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17

    Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung

  • LG Rostock, 16.06.2023 - 1 S 109/22

    Wohnungseigentum: Beteiligung eines obsiegenden Wohnungseigentümer an den

  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2020 - 13 S 57/19

    Einzelabrechnungen berücksichtigen nur tatsächliche Zahlungen: Nichtig!

  • LG Frankfurt/Main, 31.05.2017 - 13 S 135/16

    Beschlussfassung über Jahresabrechnung umfasst auch Abrechnungsspitze!

  • LG Frankfurt/Main, 04.02.2021 - 13 S 61/20

    Keine Beschlusskompetenz für Novation der Forderungen aus dem Wirtschaftsplan

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 09.03.2023 - 2 C 567/22

    Verteilung der Prozesskosten eines Anfechtungsverfahrens in der Jahresabrechnung

  • LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen

  • LG Frankfurt/Main, 19.11.2020 - 13 S 137/19

    Ein rückwirkender Wirtschaftsplan ist nicht nichtig!

  • LG München I, 02.06.2014 - 1 S 3223/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Beschlüsse einer Untergemeinschaft

  • LG Frankfurt/Main, 12.02.2020 - 13 T 9/20

    Jahresabrechnung kann keine Anspruchsgrundlage für rückständige Wohngelder sein!

  • LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18

    Anforderungen an die Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über eine

  • AG Hamburg-St. Georg, 01.07.2022 - 980a C 41/21

    Kompetenz für Beschlussfassungen über "Abrechnungsspitzen"?

  • LG Frankfurt/Main, 09.08.2018 - 13 T 73/18

    Für die Streitwertbemessung bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung sind

  • LG Dortmund, 01.03.2022 - 1 S 153/21

    Rückwirkend beschlossene Sonderumlage ist nichtig/ Jahresabrechnung darf

  • AG Hamburg, 08.06.2019 - 22a C 73/18

    WEG - Anforderungen an nachvollziehbare und transparente Jahresabrechnung

  • AG Wismar, 08.07.2019 - 8 C 210/18

    WEG-Eigentümerversammlung - Anfechtung mehrerer Beschlüsse

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