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   BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10   

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https://dejure.org/2014,11731
BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10 (https://dejure.org/2014,11731)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.2014 - 2 BvR 9/10 (https://dejure.org/2014,11731)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 2 BvR 9/10 (https://dejure.org/2014,11731)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 96 Nr. 5 AMG
    Durchsuchung (Geschäftsräume; Filialapotheke; Verhältnismäßigkeit; besondere Anforderungen an die Begründung eines Auffindeverdachts)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 96 Nr 5 AMG 1976, § 263 StGB, § 102 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - hier: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei unzureichender Begründung der Durchsuchung der Wohnräume eines Apothekers und einer ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Durchsuchung von Wohnräumen sowie der Geschäftsräume zweier Apotheken; Besonderer gundrechtlicher Schutz der räumlichen Lebenssphäre des Einzelnen; Bewertung des Grads des auf die verfahrenserheblichen Gegenstände oder Daten bezogenen ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - hier: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei unzureichender Begründung der Durchsuchung der Wohnräume eines Apothekers und einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Durchsuchung von Wohnräumen sowie der Geschäftsräume zweier Apotheken; Besonderer gundrechtlicher Schutz der räumlichen Lebenssphäre des Einzelnen; Bewertung des Grads des auf die verfahrenserheblichen Gegenstände oder Daten bezogenen ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Durchsuchung von Wohnräumen sowie der Geschäftsräume zweier Apotheken; Besonderer gundrechtlicher Schutz der räumlichen Lebenssphäre des Einzelnen; Bewertung des Grads des auf die verfahrenserheblichen Gegenstände oder Daten bezogenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wirtschaftsstrafrecht.de (Kurzinformation)

    AMG-Vorwurf: Durchsuchung in der Privatwohnung eines Apothekers und einer Filialapotheke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2265
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Hierbei ist nicht nur die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren, sondern auch der Grad des auf die verfahrenserheblichen Gegenstände oder Daten bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss daher im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten Zweck vor allem Erfolg versprechen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
    Dieser Schutz erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; BVerfGK 15, 225 ).

    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss daher im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten Zweck vor allem Erfolg versprechen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
    a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Schutz erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; BVerfGK 15, 225 ).

    Die Durchsuchung muss daher im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten Zweck vor allem Erfolg versprechen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07

    Verletzung von Art 13 Abs 1 und Abs 2 GG durch Anordnung der Durchsuchung des

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
    Die Vagheit des Auffindeverdachts kann allerdings gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sprechen und somit der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 299/06 -, NJW 2007, S. 1804 ff., juris, Rn. 36 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, ZAP-Fach 23, S. 797 f., juris, Rn. 20 f.).

    Bei einem nur vagen Auffindeverdacht ist die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung wegen der Schwere des Eingriffs darüber hinaus eingehend zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, ZAP-Fach 23, S. 797 f., juris, Rn. 23).

    (2) Vor diesem Hintergrund hätte es vorliegend der Darlegung konkreter Anhaltspunkte bedurft, die die Erwartung hätten rechtfertigen können, dass sich in der Filialapotheke oder in den Wohnräumen des Beschwerdeführers verfahrensrelevante Unterlagen auffinden lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 23.).

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
    Dieser Schutz erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; BVerfGK 15, 225 ).

    Zwar wird durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht regelmäßig ein ausreichender Eingriffsanlass geschaffen (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
    Zwar wird durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht regelmäßig ein ausreichender Eingriffsanlass geschaffen (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ).
  • LG Frankenthal, 30.11.2009 - II Qs 307/09

    Voraussetzung für den Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
    Der Beschluss des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 30. November 2009 - II Qs 307/09 - und der Beschluss des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 30. April 2009 - 4b Gs 638/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit die Durchsuchung der Wohnräume des Beschwerdeführers sowie der L. Apotheke in K. einschließlich der Nebenräume und eventuell vorhandener Fahrzeuge angeordnet und die dagegen eingelegte Beschwerde verworfen worden ist.
  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
    Der Tatbestand des § 96 Nr. 5 AMG entfalle daher selbst dann nicht, wenn bei der Zubereitung einer Zytostatika-Lösung anstelle des in Deutschland zugelassenen "Gemzar" ein inhaltlich identisches Alternativmedikament verwendet werde (vgl. BGHSt 57, 312 ff.) Diese Auffassung liegt auch den angegriffenen Beschlüssen zugrunde.
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung bei Dritten; Durchsuchungsbeschluss

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
    Die Vagheit des Auffindeverdachts kann allerdings gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sprechen und somit der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 299/06 -, NJW 2007, S. 1804 ff., juris, Rn. 36 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, ZAP-Fach 23, S. 797 f., juris, Rn. 20 f.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01

    Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender

  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvR 2393/12

    Durchsuchung (Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verleumdung und der

    Insbesondere bei einem nur vagen Auffindeverdacht ist allerdings die Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung wegen der Schwere des Eingriffs eingehend zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2014 - 2 BvR 9/10 -, NJW 2014, S. 2265 , Rn. 19, 23 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2019 - StB 10/19

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts terroristischer

    Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 2 BvR 9/10, NJW 2014, 2265 Rn. 17 mwN).

    Auch unter Berücksichtigung des mit der Anordnung der Durchsuchung regelmäßig verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die durch das Grundrecht aus Art. 13 GG geschützte Lebenssphäre des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. November 1981 - 2 BvR 1118/80, BVerfGE 59, 95, 97; vom 13. Mai 2014 - 2 BvR 9/10, NJW 2014, 2265 Rn. 16/17) ist die Verhältnismäßigkeit der Anordnung nicht zweifelhaft.

  • LSG Bayern, 16.11.2021 - L 5 KR 591/19

    Krankenversicherung: Import von Zytostatika-Konzentraten

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Feststellung als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft (BVerfG, Beschluss vom 13.05.2014 - 2 BvR 9/10).
  • VG München, 18.09.2023 - M 30 X 23.4359

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot und

    Mit Blick auf die Bedeutung der betroffenen Grundrechte aus Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 9 Abs. 1 GG muss die Durchsuchung in angemessenem Verhältnis zu der Schwere des vorgeworfenen Verhaltens und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2014 - 2 BvR 9/10 - beck-online).
  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4187

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

    Mit Blick auf die Bedeutung der betroffenen Grundrechte aus Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 9 Abs. 1 GG muss die Durchsuchung in angemessenem Verhältnis zu der Schwere des vorgeworfenen Verhaltens und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2014 - 2 BvR 9/10 - beck-online).
  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4188

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

    Mit Blick auf die Bedeutung der betroffenen Grundrechte aus Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 9 Abs. 1 GG muss die Durchsuchung in angemessenem Verhältnis zu der Schwere des vorgeworfenen Verhaltens und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2014 - 2 BvR 9/10 - beck-online).
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