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   BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11   

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https://dejure.org/2014,18487
BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11 (https://dejure.org/2014,18487)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11 (https://dejure.org/2014,18487)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11 (https://dejure.org/2014,18487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 829 Abs 1 S 1 ZPO, § 840 Abs 1 ZPO, § 840 Abs 2 S 2 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Verurteilung eines Domainregistrars aufgrund Drittschuldnerhaftung (§§ 840 Abs 2 S 2, 857 Abs 1 ZPO) nach erfolgloser Zwangsvollstreckung in eine Internet-Domain

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz wegen erfolgloser Zwangsvollstreckung in eine Internet-Domain; Verstoß eines Richterspruchs gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Verurteilung eines Domainregistrars aufgrund Drittschuldnerhaftung (§§ 840 Abs 2 S 2, 857 Abs 1 ZPO) nach erfolgloser Zwangsvollstreckung in eine Internet-Domain

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz wegen erfolgloser Zwangsvollstreckung in eine Internet-Domain; Verstoß eines Richterspruchs gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz wegen erfolgloser Zwangsvollstreckung in eine Internet-Domain; Verstoß eines Richterspruchs gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung in eine Internet-Domain

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3213
  • GRUR 2014, 1022
  • MMR 2015, 181
  • K&R 2014, 727
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Frankfurt/Main, 09.05.2011 - 1 S 309/10

    Zur Domainpfändung und zur Stellung der Denic als Drittschuldner

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Mai 2011 - 2-01 S 309/10 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Mai 2011 - 2-01 S 309/10 - wird aufgehoben.

    Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. August 2011 - 2-01 S 309/10 - wird damit gegenstandslos.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

    Von einer willkürlichen Missdeutung einer Norm kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 269/98

    Umfang eines Pfändungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
    Soweit dem Schuldner deshalb ein Schadensersatzanspruch (§ 280 BGB) zustehen sollte, hätte das Landgericht unter anderem die weitere Frage beantworten müssen, ob auch ein solcher Anspruch vom Pfändungsbeschluss umfasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2000 - V ZR 269/98 -, juris, Rn. 10 f.).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
    Von einer willkürlichen Missdeutung einer Norm kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 5/05

    Pfändung von Domains

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
    Als sachlichen Grund dafür hat es insbesondere nach Eintragung der Domain in das Register der Beschwerdeführerin und den Primary Nameserver fortdauernde, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, WM 2005, S. 1849) anerkannte Leistungs- und Nebenpflichten der Beschwerdeführerin aus dem Domainvertrag mit dem Schuldner sowie das auch bei dem konkret gepfändeten Recht bestehende Interesse des Gläubigers an der unmittelbaren Information über dessen Bestand und Wert durch den Vertragspartner des Schuldners angeführt.
  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
    Die Schadensersatzpflicht des Drittschuldners umfasst dabei nicht den Schaden, der dem Gläubiger dadurch erwächst, dass er keine Erfüllung erlangt, weil die Forderung beziehungsweise das gepfändete Recht nicht besteht oder mit Einwendungen beziehungsweise Einreden behaftet ist und die Vollstreckung somit ins Leere geht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1977 - VIII ZR 76/76 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 25. September 1986 - IX ZR 46/86 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 79/09 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 13. Dezember 2012 - IX ZR 97/12 -, juris, Rn. 10 ff.; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 840 Rn. 13).
  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 46/86

    Umfang der Haftung des Drittschuldners bei nicht abgegebener

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
    Die Schadensersatzpflicht des Drittschuldners umfasst dabei nicht den Schaden, der dem Gläubiger dadurch erwächst, dass er keine Erfüllung erlangt, weil die Forderung beziehungsweise das gepfändete Recht nicht besteht oder mit Einwendungen beziehungsweise Einreden behaftet ist und die Vollstreckung somit ins Leere geht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1977 - VIII ZR 76/76 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 25. September 1986 - IX ZR 46/86 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 79/09 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 13. Dezember 2012 - IX ZR 97/12 -, juris, Rn. 10 ff.; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 840 Rn. 13).
  • BGH, 13.12.1984 - IX ZR 89/84

    Ersatz von Anwaltskosten des Drittschuldners

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
    Einwendungen und Einreden gegen die Forderung beziehungsweise das gepfändete Recht, die bisher gegen den Vollstreckungsschuldner begründet waren, können gemäß §§ 404 ff. BGB auch dem Vollstreckungsgläubiger entgegengehalten werden (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 829 Rn. 19; § 836 Rn. 6; MüKoZPO/Smid, 4. Aufl. 2012, § 835 Rn. 20; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1984 - IX ZR 89/84 -, juris, Rn. 11).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 79/09

    Kosten der Zwangsvollstreckung: Festsetzbarkeit der dem Gläubiger in Vorbereitung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11
    Die Schadensersatzpflicht des Drittschuldners umfasst dabei nicht den Schaden, der dem Gläubiger dadurch erwächst, dass er keine Erfüllung erlangt, weil die Forderung beziehungsweise das gepfändete Recht nicht besteht oder mit Einwendungen beziehungsweise Einreden behaftet ist und die Vollstreckung somit ins Leere geht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1977 - VIII ZR 76/76 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 25. September 1986 - IX ZR 46/86 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 79/09 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 13. Dezember 2012 - IX ZR 97/12 -, juris, Rn. 10 ff.; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 840 Rn. 13).
  • BGH, 13.12.2012 - IX ZR 97/12

    Zwangsvollstreckung: Umfang der Auskunftspflicht des Drittschuldners

  • BFH, 20.06.2017 - VII R 27/15

    Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seinem Beschluss vom 11. Juli 2014  2 BvR 2116/11 (NJW 2014, 3213) klargestellt, dass die Drittschuldnerschaft und das Arrestatorium nicht dem Zweck dienten, den Status quo einzufrieren und eine Übertragung oder Löschung der Domain zu verhindern.

    Auch das BVerfG hält es für möglich, dass sich aus § 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO ein Verbot an den Drittschuldner ergeben kann, eine Umregistrierung aufgrund einer Veräußerung der Domain durch den Schuldner vorzunehmen (BVerfG-Beschluss in NJW 2014, 3213).

    Wie bereits ausgeführt, hat auch das BVerfG in seiner Entscheidung in NJW 2014, 3213 zum Ausdruck gebracht, dass als --nach § 857 Abs. 1 ZPO-- zu unterlassende Leistung die notwendige Mitwirkung an einer verbotswidrigen Verfügung des Schuldners, wie eine Umregistrierung aufgrund einer Veräußerung der Domain durch den Schuldner, in Betracht kommt.

  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    Einwendungen und Einreden gegen die gepfändete Forderung, die ihm zur Zeit der Pfändung gegen den Schuldner zustanden, kann der Drittschuldner aber gemäß §§ 404 ff. BGB auch dem Vollstreckungsgläubiger entgegenhalten (BVerfG 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11 - Rn. 32; BGH 13. Dezember 1984 - IX ZR 89/84 - zu II 2 b der Gründe; BAG 17. Januar 1975 - 5 AZR 103/74 - zu II der Gründe; Zöller/Herget ZPO 33. Aufl. § 829 Rn. 19 und § 836 Rn. 6; Stein/Jonas/Würdinger ZPO 23. Aufl. § 829 Rn. 112) .

    Durch die Pfändung ändert sich weder die materiell-rechtliche Lage des Schuldners noch die Rechtsstellung des Drittschuldners im Verhältnis zum Vollstreckungsschuldner als seinem Gläubiger (vgl. BVerfG 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11 - Rn. 32; Wieczorek/Schütze/Lüke 4. Aufl. § 829 ZPO Rn. 77) .

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
    Die Revision sei auch nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil die Beschwerdeführerin aus der - vermeintlich divergenzfähigen - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2014 (2 BvR 2116/11) schon keinen abstrakten Rechtssatz abgeleitet habe und zudem die vermeintlich abweichende Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts eine Vorschrift nicht revisiblen Rechts betreffe.

    Die Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, das - unbeschränkte - Löschungsverbot sei rechtmäßig, sei auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11) unvereinbar.

    Auch gegen die - ausführlich begründete - Annahme des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, die Beschwerdeführerin sei Drittschuldnerin und das an diese gerichtete Leistungsverbot i.S.d. § 321 Abs. 1 AO i.V.m. § 309 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. AO (sog. Arrestatorium) diene dem Zweck zu unterbinden, dass - speziell durch Übertragung oder Löschung der Domain - die gepfändeten Gesamtansprüche untergehen, ist vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - VII ZR 288/17 - juris Rn. 16; BFH, Urteil vom 20. Juni 2017 - VII R 27/15 - juris Rn. 10 ff.) verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11 - juris Rn. 22).

    bb) Ferner ist die Bewertung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, das gegenüber der Beschwerdeführerin ausgesprochene, der Sache nach unbeschränkte Verbot, die Domain zu löschen, sei rechtmäßig, nicht deshalb unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen, weil sie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleich in Art. 3 Abs. 1 GG ausgestalteten Willkürverbot (Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11) widerspräche.

    Domain durch den Vollstreckungsschuldner vorzunehmen), gerade ausdrücklich nicht ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11 - juris Rn. 31).

  • BGH, 16.12.2020 - VII ZB 9/20

    Forderungspfändung: Wirksamkeitsvoraussetzung eines Zahlungsverbots an den

    Gegenüber dem Drittschuldner ist ein den Besonderheiten des Pfändungsgegenstandes Rechnung tragendes Verbot auszusprechen, Zahlungen oder in anderer Weise Leistungen an den Schuldner zu erbringen oder beispielsweise die notwendige Mitwirkung an etwaigen, dem Verbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO zuwiderlaufenden Verfügungen des Schuldners zu unterlassen (BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11, NJW 2014, 3213, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 14.08.2019 - 9 B 13.19

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung hinsichtlich Untersagung der DENIC eG

    Die Klägerin meint, das Bundesverfassungsgericht habe in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren, in dem sie Beschwerdeführerin war (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11 - NJW 2014, 3213), einen der folgenden Rechtssätze aufgestellt:.

    Gleiches gilt für die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, es lasse "auf ein krasses Fehlverständnis der angewendeten Normen schließen, (...) soweit das Landgericht § 829 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 857 Abs. 1 ZPO ein Verbot zu Lasten der Beschwerdeführerin entnimmt, den Domainvertrag mit dem Schuldner zu kündigen sowie in der Folge die Domain zu löschen und für einen Dritten neu zu registrieren" (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11 - NJW 2014, 3213 Rn. 29 f.).

  • FG Saarland, 30.08.2018 - 2 K 1282/15

    Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber einer

    Eine entsprechende Entscheidung des LG Frankfurt (vom 9. Mai 2011 2- 01 S 309/10, juris) sei vom BVerfG aufgehoben worden (BVerfG vom 11. Juli 2014 2 BvR 2116/11, NJW 2014, 3213 , Bl. 103 f.).

    Zwar hat das BVerfG die Entscheidung des LG Frankfurt wegen Grundrechtsverstößen aufgehoben, die Entscheidung aber ausdrücklich insoweit für vertretbar gehalten, als das LG Frankfurt die Drittschuldnereigenschaft der Klägerin bejaht hat (BVerfG vom 11. Juli 2014 2 BvR 2116/11, NJW 2014, 321 ).

  • BFH, 15.09.2020 - VII R 42/18

    Pfändung einer Internet-Domain

    Bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe ausgeführt, dass eine Kündigung des Domainvertrags nicht verboten werden dürfe (BVerfG-Beschluss vom 11.07.2014 - 2 BvR 2116/11, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2014, 3213).
  • FG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 K 3509/14

    Pfändung von Internet-Domains: Unbestimmtheit des Leistungsverbots - Anspruch auf

    Hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit werde auf die Ausführungen des BVerfG in dem Beschluss vom 11.07.2014 2 BvR 2116/11 Rz. 29 ff verwiesen.

    Das vom Beklagten zitierte Urteil des LG Frankfurt vom 09.05.2011 sei vom BVerfG mit Beschluss vom 11.07.2014 (Az. 2 BvR 2116/11) als willkürlich aufgehoben worden, weil das Landgericht die Grundzüge des Vollstreckungsrechtes gänzlich missachtet habe.

    Keine der Quellen berücksichtige zudem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 11.07.2014 2 BvR 2116/11).

  • OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 1 U 137/16

    Anspruch auf Umregistrierung einer Domain nach Pfändung des

    Zwar kann der Drittschuldner auch nach Überweisung an Zahlungs statt dem Gläubiger diejenigen Einwendungen und Einreden entgegensetzen, die zur Zeit des Wirksamwerden des Überweisungsbeschlusses gemäß §§ 404 ff. BGB gegen den Vollstreckungsschuldner begründet waren (vgl. Stöber, a.a.O., Rn. 614; vgl. auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11 -, Rn. 33, juris), weil die Rechtsstellung des Drittschuldners nicht verschlechtert werden darf.
  • BGH, 16.12.2020 - VII ZB 10/20

    Ausspruch eines Verbots der Zahlung an den Schuldner durch das Gericht gegenüber

    Gegenüber dem Drittschuldner ist ein den Besonderheiten des Pfändungsgegenstandes Rechnung tragendes Verbot auszusprechen, Zahlungen oder in anderer Weise Leistungen an den Schuldner zu erbringen oder beispielsweise die notwendige Mitwirkung an etwaigen, dem Verbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO zuwiderlaufenden Verfügungen des Schuldners zu unterlassen (BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2116/11, NJW 2014, 3213, juris Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 5 A 492/16

    Internet-Domain; Ansprüche aus Domainvertrag; Pfändung, Verwertung,

  • AG Frankfurt/Main, 08.08.2012 - 31 C 2224/11

    IT-Recht: Schadenersatz wegen fehlender Möglichkeit der Verwertung einer

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