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   OLG Hamm, 06.02.2014 - I-6 U 101/13, 6 U 101/13   

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https://dejure.org/2014,2532
OLG Hamm, 06.02.2014 - I-6 U 101/13, 6 U 101/13 (https://dejure.org/2014,2532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2014 - I-6 U 101/13, 6 U 101/13 (https://dejure.org/2014,2532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - I-6 U 101/13, 6 U 101/13 (https://dejure.org/2014,2532)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfal

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Kettenauffahrunfall - Anscheinsbeweis und Schadensberechnung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Beweislastverteilung und Quotelung bei einem Kettenauffahrunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Auffahrunfall: Anscheinsbeweis und Schadensberechnung beim Kettenauffahrunfall

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wer zahlt bei Kettenunfällen?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beweis des ersten Anscheins bei Kettenauffahrunfällen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Massenkarambolage - Im Zweifel wird geteilt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kettenauffahrunfall - Anscheinsbeweis und Haftungsquote

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Anscheinsbeweis und zur Haftungsfrage bei ungeklärtem Ablauf eines Kettenauffahrunfalls

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei einem Kettenauffahrunfall nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei einem Kettenauffahrunfall nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kettenauffahrunfall - Anwendung des Anscheinsbeweises auf den letzten in der Kette der Unfallfahrzeuge auffahrenden Fahrer?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Autounfall: Alleinige Schuld vom Auffahrer?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Massenkarambolage: "Halbe-Halbe" bei ungeklärtem Auffahrunfall

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer auffährt, hat nicht immer Alleinschuld

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ungeklärter Ablauf eines Kettenauffahrunfalls

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Haftungsfragen bei Kettenauffahrunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfall

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Kettenauffahrunfall: Spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schaden eines ungeklärten Kettenauffahrunfalls ist hälftig zu teilen - Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich Schuld des zuletzt auffahrenden Fahrzeugs bei Kettenauffahrunfällen nicht anwendbar

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kein Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfall

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3790
  • MDR 2014, 462
  • NZV 2016, 35
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 206/05

    Serienauffahrunfall: Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden nur

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13
    Zwar wird in der Rechtsprechung überwiegend vertreten, dass der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Verhalten jedenfalls auf den letzten in der Kette der Unfallfahrzeuge auffahrenden Fahrer anwendbar sei, soweit es um die Verursachung des Heckschadens gehe (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1982, 1150; OLG Hamm, a. a. O.; OLG Düsseldorf NZV 1995, 486, 487; Urteil vom 12.6.2006 - 1 U 206/05 -, abgedr. bei "juris" Rz. 39, 41).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10

    Haftung beim Kettenauffahrunfall und Erledigung des Haftpflichtprozesses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13
    Das gilt insbesondere für die Verursachung des Frontschadens am Fahrzeug des Klägers, weil zwischen den Parteien streitig ist und weder durch das vom Landgericht eingeholte Sachverständigengutachten noch durch Zeugenaussagen geklärt werden konnte, ob die Ehefrau des Klägers vor dem Aufprall der Beklagten zu 1) auf das ihr vorausfahrende Klägerfahrzeug aufgefahren ist oder ob sie vorher hat rechtzeitig bremsen können und sodann vom Fahrzeug der Beklagten zu 1) auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgeschoben worden ist (vgl. dazu auch: OLG Brandenburg, Urteil vom 1.7.2010 - 12 U 15/10 -, abgedr. bei "juris", Rz. 6).
  • OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall; Höhe zu erstattender

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13
    Der in der Regel gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis für sein Verschulden ist bei Kettenauffahrunfällen wie dem vorliegenden nicht auf die innerhalb der Kette befindlichen Kraftfahrer anwendbar, weil häufig nicht feststellbar ist, wer auf wen aufgefahren ist und wer wen auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgeschoben hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.3.2010 - 13 U 125/09 -, abgedr. bei "juris", Rz. 33 = Schaden-Praxis 2010, 351; Hentschel-König, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., StVO § 4 Rn. 36 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1981 - 10 U 80/81

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13
    Zwar wird in der Rechtsprechung überwiegend vertreten, dass der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Verhalten jedenfalls auf den letzten in der Kette der Unfallfahrzeuge auffahrenden Fahrer anwendbar sei, soweit es um die Verursachung des Heckschadens gehe (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1982, 1150; OLG Hamm, a. a. O.; OLG Düsseldorf NZV 1995, 486, 487; Urteil vom 12.6.2006 - 1 U 206/05 -, abgedr. bei "juris" Rz. 39, 41).
  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 101/71

    Schadensabgrenzung bei doppeltem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13
    In einem solchen Fall kann zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse bei ungeklärter Verursachung der Frontschäden derjenige Teil des Gesamtschadens, für den der auffahrende Hintermann verantwortlich ist, durch eine quotenmäßige Aufteilung des Gesamtschadens gem. § 287 ZPO ermittelt werden (vgl. BGH VersR 1973, 762; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.12.1991 - 1 U 274/902 -, abgedr. bei "juris" Rz. 23 f.).
  • KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06

    Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13
    Da ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhendes Verschulden der Beklagten zu 1) nicht feststellbar ist, kommt es nicht mehr darauf an, ob sie sich - wie sie behauptet - noch im Anfahrvorgang nach einem Halten vor der Lichtzeichenanlage befunden hat, mit der Folge, dass sie den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht sofort einrichten musste, um dem nachfolgenden Verkehr ein optimales Ausnutzen der Grünphase zu ermöglichen (vgl. KG, Urteil vom 10.9.2007 - 22 U 224/06 -, abgedr. bei "juris" Rz. 6 f.).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13
    Deshalb reicht alleine der Auffahrunfall als "Kerngeschehen" als Grundlage eines Anscheinsbeweises nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die als Besonderheit gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (vgl. BGH NJW 2012, 608 f. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 1 U 145/94

    Haftungsverteilung und Schadensberechnung bei ungeklärtem Kettenauffahrunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13
    Zwar wird in der Rechtsprechung überwiegend vertreten, dass der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Verhalten jedenfalls auf den letzten in der Kette der Unfallfahrzeuge auffahrenden Fahrer anwendbar sei, soweit es um die Verursachung des Heckschadens gehe (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1982, 1150; OLG Hamm, a. a. O.; OLG Düsseldorf NZV 1995, 486, 487; Urteil vom 12.6.2006 - 1 U 206/05 -, abgedr. bei "juris" Rz. 39, 41).
  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens an dem Fahrzeug, auf das das Fahrzeug des Hintermanns aufgefahren ist, der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis in der Regel nicht anwendbar ist, weil regelmäßig gerade kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist (vgl. OLG München, Urteil vom 12. Mai 2017 - 10 U 748/16 -, Rn. 6 mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2006, Az.: I-1 U 206/05, und OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2014, Az.: 6 U 101/13, NJW 2014, 3790, juris).
  • OLG Hamm, 27.11.2020 - 7 U 24/19

    Kettenauffahrunfall; Haftungseinheit; innerstädtischer Kollonenverkehr

    Ein Anscheinsbeweis zulasten des letzten Auffahrenden bei einem sogenannten Kettenauffahrunfall kommt nicht in Betracht, wenn das vorausfahrende Fahrzeug durch seinen Aufprall auf das erste Fahrzeug den zur Verfügung stehenden Bremsweg für den letzten Auffahrenden verkürzt hat (im Anschluss an OLG Hamm Urt. v. 6.2.2014 - 6 U 101/13, r+s 2014, 472).

    Bei einem Kettenauffahrunfall kommt ein Anscheinsbeweis im Verhältnis zwischen Auffahrendem und Vorausfahrendem für eine schuldhafte Verursachung des Heckaufpralls durch den letzten in der Kette auffahrenden Verkehrsteilnehmer nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass das ihm vorausfahrende Fahrzeug rechtzeitig hinter seinem Vordermann zum Stehen gekommen ist und nicht durch einen Aufprall auf das vorausfahrende Fahrzeug den Bremsweg des ihm folgenden Fahrzeugs verkürzt hat (OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2014, 6 U 101/13 - juris; König, in: König/Hentschel/Dauer, a.a.O., § 4 StVO Rn. 36).

  • LG Saarbrücken, 07.09.2018 - 13 S 43/17

    Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall: Haftung des Hintermanns für

    Dies wird damit begründet, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist (vgl. OLG Hamm, NJW 2014, 3790; OLG München, Urteil vom 12.05.2017 - 10 U 748/16, juris; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 486 sowie Urteil vom 12.06.2006 - I-1 U 206/05, juris; Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27 Rn. 148; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 4 StVO Rn. 46; Scholten in: Freymann/Wellner aaO § 830 BGB Rn. 43; Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl., Rn. 198; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 4 Rn. 24; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 4 StVO Rn. 36).

    bb) Ist die Verursachung des Frontschadens durch den Auffahrenden nicht weniger wahrscheinlich als die Entstehung des Frontschadens unabhängig vom Heckanstoß, kann der gegen den Auffahrenden begründete Schadensersatzanspruch betreffend den Heckanstoß im Totalschadensfall nach § 287 ZPO durch die quotenmäßige Aufteilung des Gesamtschadens, gemessen am Verhältnis der jeweiligen Reparaturkosten, ermittelt werden (vgl. BGH aaO; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 486; OLG Hamm, NJW 2014, 3790).

  • OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16

    Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfall

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2006, Az.: I-1 U 206/05, juris; OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2014, Az.: 6 U 101/13, NJW 2014, 3790), dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens an dem Fahrzeug, auf das das Fahrzeug des Hintermanns aufgefahren ist, der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis in der Regel nicht anwendbar ist, weil regelmäßig gerade kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist.
  • AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18

    Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall

    Dies wird damit begründet, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens des "Vordermannes" kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist; denn es ist ebenso möglich, dass das mittlere Fahrzeug bereits vor dem Auffahren durch das Fahrzeug des "Hintermannes" seinerseits bereits auf das Fahrzeug des "Vordermannes" aufgefahren war (vgl. hierzu OLG Hamm NJW 2014, 3790; OLG München, Urt. v. 12.05.2017 - 10 U 748/16; OLG Düsseldorf NZV 1995, 486; Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27 Rn. 148; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 4 Rn. 24; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 4 StVO Rn. 36).

    bb) Ist die Verursachung des Frontschadens durch den Auffahrenden nicht weniger wahrscheinlich als die Entstehung des Frontschadens unabhängig vom Heckanstoß, kann der gegen den Auffahrenden begründete Schadensersatzanspruch betreffend den Heckanstoß im Totalschadensfall nach § 287 ZPO durch die quotenmäßige Aufteilung des Gesamtschadens, gemessen am Verhältnis der jeweiligen Reparaturkosten, ermittelt werden (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Hamm, NJW 2014, 3790).

    Die Klägerin hat sich demgegenüber die so genannte Bremswegverkürzung für das hinter ihr fahrende Fahrzeug anrechnen zu lassen, die dadurch entsteht, wenn ein Fahrzeugführer infolge eines Auffahrens auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug den Bremsweg des hinter ihm fahrenden Fahrzeugs nicht unerheblich verkürzt (vgl. dazu OLG Hamm NZV 2016, 35 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 6 U 100/15

    Irreführung über Übertragungsgeschwindigkeiten innerhalb eines Mobilfunknetzes

    Die Verjährungsfrist wurde gemäß § 204 I Nr. 9 BGB mit Zustellung des - gegen dieselbe konkrete Verletzungsform gerichteten - Eilantrags in der Sache 6 U 101/13 am 14.3.2013 gehemmt.
  • OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 6 U 228/13

    Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Irreführung durch

    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin auch auf die in einem weiteren Rechtsstreit zwischen den Parteien ergangene Senatsentscheidung vom 29.8.2013 (6 U 101/13).
  • OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19

    Anscheinsvermutung bei einem "Kettenauffahrunfall"

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verursachung auch des Frontschadens durch den Auffahrenden nicht weniger wahrscheinlich ist als die Entstehung des Frontschadens unabhängig vom Heckaufprall (so auch OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 19007; OLG Hamm NJW 2014, 3790 ).
  • LG Cottbus, 30.05.2018 - 5 S 76/17
    Eine andere Auffassung nimmt immer nur dann den Anscheinsbeweis gegen den Letztauffahrenden an, wenn feststeht, ob das ihm vorausfahrende Fahrzeug rechtzeitig vor seinem Vordermann zum Stehen gekommen ist und durch den Aufprall des Hintermannes aufgeschoben worden ist, wobei dann eine Bremswegverkürzung durch einen vorangegangenen Unfall keine Rolle spielt (OLG Hamm NJW 2014, 3790).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 6 U 94/13

    Irreführende Werbung mit Übertragungsgeschwindigkeit

    Dies deckt sich mit den Erkenntnissen des Senats in den Verfahren 6 U 101/13 und 6 U 75/13.
  • AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15

    Kettenauffahrunfall - Anscheinsbeweis und Haftung

  • LG Karlsruhe, 16.08.2018 - 6 O 5/18

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachweis des Eigentums am Kraftfahrzeug des geschädigten

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